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Land- und Baumaschinenmechatroniker/-in

Land- und Baumaschinenmechatroniker/-in. Die neue Prüfung. Workshop in Hannover und Würzburg im September 2014. Die neue Prüfungsordnung im Praxis- Teil 2 der Gesellenprüfung Land- und Baumaschinenmechatroniker/-in. Vorweg – einige Zahlen Warum eine neue Prüfungsordnung

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Land- und Baumaschinenmechatroniker/-in

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Presentation Transcript


  1. Land- und Baumaschinenmechatroniker/-in Die neue Prüfung Workshop in Hannover und Würzburg im September 2014

  2. Die neue Prüfungsordnung im Praxis- Teil 2 der Gesellenprüfung Land- und Baumaschinenmechatroniker/-in • Vorweg – einige Zahlen • Warum eine neue Prüfungsordnung • Erarbeitung der neuen Prüfungsordnung • Was hat sich geändert – eine Gegenüberstellung • Die neue Prüfung in Teil 2 Praxis • Prüfungsprodukt und Arbeitsaufgabe – Bedeutung für Prüfung und Prüfungsausschuss • Das Prüfungsprodukt – Inhalte und Bewertung • Arbeitsaufgabe 1 – Inhalte und Bewertung • Arbeitsaufgabe 2 – Inhalte und Bewertung • Beispiele für Prüfungsaufgaben • Zum Abschluss – einige Hinweise

  3. Analyse der Ausbildungsdaten 2013 / 14Mechaniker/in für Land- & Baumaschinentechnik • Der Mechaniker für Land- & Baumaschinentechnik – jetzt: „Land- & Baumaschinenmechatroniker“ – ist einer der nachweislich besten Ausbildungsberufe – und das nicht nur im Handwerk. • Er ist mit Landmaschinen, Baumaschinen, Motorgeräte, Kommunal- & Gartentechnik und Bioenergie thematisch breit aufgestellt, er umfasst den Service an allen Maschinen und Geräten, die irgendwo in die Landschaft eingreifen. • Seinen Absolventen eröffnen sich ungeahnte Möglichkeiten weit über die Branchen hinaus, insbesondere aber bietet er breite Karrieremöglichkeiten in der Zukunftsbranche Nr. 1!

  4. Lehrlingsausbildung Land- & Baumaschinen im Handwerk - Übersicht • Die Zahl der Land- & Baumaschinen-Fachbetriebe ist seit Jahren konstant, • derzeit 5.646 Betriebe • Die Zahl der Ausbildungsstätten (wo tatsächlich ausgebildet wird) ebenfalls konstant, derzeit 2.768(für 2003-2005 sind infolge Neuordnung Doppelzählungen bei den Ausbildungsverhältnissen nicht auszuschließen)

  5. Lehrlingsausbildung Land- & Baumaschinen – Entwicklung Handwerk und HW mit IHK • Die Lehrlingszahlen Land- & Baumaschinen im Handwerk: • 7.258 Lehrlinge (+3,2%) Zuwachs entgegen dem allgemeinen Trend im Handwerk ! • bislang seit Jahren konstant, 2008 deutlich gestiegen • Die Lehrlingszahlen Land- & Baumaschinen aus Handwerk und IHK zusammen zeigen bereits seit 2003 einen regelmäßigen Zuwachs: • 2014 waren es7910 Lehrlinge (+3,9%) • 2003 bis 2014:im Mittel jährlich 2,9% • Jeweils am 01-01 eines Jahres

  6. Lehrlingsausbildung Land- & Baumaschinen im Handwerk - Lehrjahresverteilung • Lehrjahresverteilung (1. bis 4. Lehrjahr): 24,5 / 27,5 / 26 / 22%

  7. Lehrlingsausbildung Land- & Baumaschinen im Handwerk – Anteil Mädchen / Ausländer • Hohes Potenzial Mädchen: 0,55% (in Zahlen: 40) aller Auszubildenden sind weiblich Potenzial Ausländer: 0,61% (in Zahlen 43) aller Auszubildenden haben keinen deutschen Pass Eine der geringsten Abbruchquoten im Handwerk!

  8. Lehrlingsausbildung Land- & Baumaschinen im Handwerk – Berufliche Vorbildung • 2.242 Neuverträge2014im LandBauTechnik-Handwerk (+6,9%) • Der Anteil der Hauptschulabsolventen 2013: 44,3% • vor allem im Westenist der Hauptschüler-Anteil hoch:48,1%, aber deutlich fallend • Der Anteil der Realschüler liegt bei47,8% • vor allem im Ostenist der Anteil Realschüler hoch:71,1%, in ganz Deutschland steigend • Der Anteil Abiturienten steigt ebenfalls: 5,7% • jeweils am 01-01 eines Jahres

  9. ÜBL - Kurse

  10. B = Berlin BA = Bayern BB = Brandenburg BW = Baden-Württemberg HB = Bremen HE = Hessen HH = Hamburg MV = Mecklenburg-Vorpommern NS = Niedersachsen NW = Nordrhein-Westfalen RP = Rheinland-Pfalz S = Sachsen SA = Sachsen-Anhalt SH = Schleswig-Holstein SL = Saarland TH = Thüringen BRD = Bundesrepublik Deutschland

  11. Warum eine neue Prüfungsordnung Start des Verfahrens in einer Sitzung des LBT Berufsbildungsausschusses im Frühjahr 2012 Wünsche für eine neue GP Teil 2 Praxis: Zeitaufwand – Belastung der Prüfungsausschüsse zu groß Jetzige Form des Fachgespräches erhöht Prüfungszeit, insb. bei großen Prüfungsgruppen Diskussion der Änderungswünsche in den Gremien des Bundesverbandes > Beschluss: Antragstellung zur Neufassung des Prüfungsteils der Verordnung

  12. Erarbeitung der neuen Prüfungsordnung Beteiligte Institutionen bei einer Neuordnung Zuständiger Sozialpartner Antragstellung Fachministerium beauftragt BIBB und erlässt Verordnung Begleitet und unterstützt Bundesverband Beteiligtes Fachministerium Koordiniert Verfahren

  13. Was hat sich geändert – eine Gegenüberstellung

  14. Einige Anmerkungen • Definition Mechatronik: • Die Mechatronik beschäftigt sich interdisziplinär mit dem Zusammenwirken mechanischer, elektronischer und informationstechnischer Elemente und Module in mechatronischen Systemen. • Mechatronik lässt sich auch von den drei Kernpunkten des Fachbereiches ableiten. Mechanik als Hauptpunkt, mit Elektronik und als Verknüpfung der beiden Teilgebiete die Informatik. • Quelle Wikipedia • Mechatronik in der Ausbildung • Es gibt einige Berufe die Mechatronik in der Ausbildung abbilden: • Ursprünglich der Beruf Mechatroniker – ohne Zuordnung zu bestimmten Bereichen, also ohne Fachrichtung oder Ausbildungsschwerpunkt. • Mechatroniker für Kältetechnik, • und in der Gruppe der Fahrzeugtechnischen Berufe der Kraftfahrzeugmechatroniker und ebenfalls neu ab 2014 der Zweiradmechatroniker • Mechatronik in der Ausbildung zum Land- und Baumaschinenmechatroniker • Die Berufsbezeichnung soll den Beruf auch attraktiv und interessant machen und bildet auch die Entwicklung in unserem Beruf ab. • – dazu 2 Folien

  15. Folie zur Verfügung gestellt von

  16. Die neue Prüfung in Teil 2 Praxis § 7 Teil 2 der Abschlussprüfung/Gesellenprüfung (2) Teil 2 der Abschlussprüfung/Gesellenprüfung besteht aus den Prüfungsbereichen: 1. Kundenauftrag, 2. Arbeitsplanung, 3. Funktionsanalyse und 4. Wirtschafts- und Sozialkunde. 3. der Prüfling soll im Prüfungsbereich Kundenauftrag ein Prüfungsprodukt und zwei gleichwertige Arbeitsaufgaben, die Kundenaufträgen entsprechen, bearbeiten und mittels praxisbezogener Unterlagen dokumentieren sowie über die Arbeitsaufgaben ein situatives Fachgespräch führen, das aus mehreren Gesprächsphasen besteht;

  17. Bedeutung für Prüfung Prüfungsprodukt und Arbeitsaufgabe – Bedeutung für Prüfung und Prüfungsausschuss Prüfungsprodukt Der Prüfling erhält die Aufgabe, ein berufstypisches Produkt herzustellen. Es werden eigene Prüfungsanforderungen formuliert. Das Prüfungsprodukterhält daher eine eigene Gewichtung. Bewertet wird  das Endergebnis bzw. das Produkt. Darüber hinaus …wird die Arbeit mit praxisüblichen Unterlagen dokumentiert. §7, Abs.3 Nr.2a Da der PA nur das Endergebnis beurteilt, ist eine Begleitung der Arbeit nicht erforderlich. Der PA bewertet nur das Endergebnis. • Auszug der Empfehlung des Hauptausschusses des BIBB zur Struktur und Gestaltung von Ausbildungsordnungen -Nr. 158 • - Prüfungsanforderungen - , Beschlussdatum: 12.12.2013

  18. Arbeitsaufgabe Die Arbeitsaufgabe besteht aus der Durchführung einer komplexen berufstypischen Aufgabe. Es werden eigene Prüfungsanforderungen formuliert. Die Arbeitsaufgabe erhält daher eine eigene Gewichtung. Bewertet werden  die Arbeits-/Vorgehensweise und das Arbeitsergebnis Die Arbeitsaufgabe wird durch ein Situatives Fachgespräch und durch Dokumentieren mit praxisbezogenen Unterlagenergänzt. Diese beziehen sich auf die zu bearbeitende Arbeitsaufgabe. §7, Abs.3 Nr.2b+c Der PA bewertet die Vorgehensweise, u.a. mit dem Fachgespräch, und das Endergebnis, von daher Anwesenheit während der Durchführung erforderlich.

  19. Situatives Fachgespräch Das Situative Fachgespräch bezieht sich auf Situationen während der Durchführung einer Arbeitsaufgabeund unterstützt deren Bewertung; es hat keine eigenen Prüfungsanforderungen und erhält daher auch keine gesonderte Gewichtung. Es werden Fachfragen, fachliche Sachverhalte und Vorgehensweisen sowie Probleme und Lösungen erörtert. Es findet während der Durchführung der Arbeitsaufgabe statt; es kann in mehreren Gesprächsphasen durchgeführt werden. Bewertet werden  methodisches Vorgehen und Lösungswege und/oder  Verständnis für Hintergründe und Zusammenhänge.

  20. (3) Für den Prüfungsbereich Kundenauftrag bestehen folgende Vorgaben: 1. Der Prüfling soll nachweisen, dass er a) Arbeitsabläufe und Teilaufgaben zielorientiert unter Beachtung wirtschaftlicher, technischer, organisatorischer, zeitlicher und qualitätssichernder Vorgaben sowie unter Berücksichtigung des Umweltschutzes, der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes selbständig planen und umsetzen, b) Arbeitsmittel disponieren, Bauteile und Baugruppen montieren, elektrische, mechatronische und hydraulische Systeme aufbauen, instand setzen, in Betrieb nehmen und deren Funktion prüfen sowie c) Fehler und Störungen in elektrischen sowie hydraulischen, mechanischen und mechatronischen Systemen feststellen, eingrenzen und beheben sowie die Arbeiten dokumentieren kann; 2. dem Prüfungsbereich sind folgende Tätigkeiten zugrunde zu legen: a) Montieren, Inbetriebnehmen und Funktionsprüfung eines mechatronischen oder elektrohydraulischen Systems eines Fahrzeugs oder einer Anlage, b) Diagnostizieren mit technischen Hilfsmitteln und Beheben von Fehlern und Störungen sowie Prüfen der Funktionen eines mechatronischen Systems an einem Fahrzeug, einer Maschine, einem Gerät oder einer Anlage sowie c) systematische Fehlersuche und Beheben von Fehlern und deren Ursachen an einem der nachfolgenden maschinentechnischen Funktionsbereiche: Verbrennungsmotor, Kraftübertragung, Fahrwerk, Lenkung, Bremsanlage, Anbaugeräte, Zusatzausstattungen, Pumpensysteme, Heizsysteme sowie Maschinen, Geräte und Anlagen der Land-, Bau oder Kommunalwirtschaft;

  21. Prüfungsprodukt Aufgabenstellung Umsetzung Bewertung Planung25% Dokumentation15% Funktion 60% • Montieren, Inbetriebnehmen und Funktionsprüfung eines mechatronischen oder elektrohydraulischen Systems eines Fahrzeugs oder einer Anlage Bearbeiten Planen und Umsetzen Aufbauen Dokumentieren Funktionsprüfung 60% Elektrik /Elektronik 30% Hydraulik 30% Mit Variationsmöglichkeiten je nach Aufgabenstellung

  22. Arbeitsaufgabe 1 – Inhalte und Bewertung • Arbeitsaufgabe 1 Planung Diagnose Fehler Störungen beheben Dokumentation Fachgespräch Funktionsprüfung Arbeitsergebnis Diagnostizieren mit technischen Hilfsmitteln und Beheben von Fehlern und Störungen sowie Prüfen der Funktionen eines mechatronischen Systems an einem Fahrzeug, einer Maschine, einem Gerät oder einer Anlage • 15% • Bearbeiten • Planen und Umsetzen • Diagnose • Fehler und Störungen beheben • Dokumentieren • Funktionsprüfung • 15% • 15% Kriterium Arbeits- und Vorgehensweise • 15% • 15% • Arbeitsergebnis • 25% Gesamtergebnis

  23. Arbeitsaufgabe 2 – Inhalte und Bewertung • Arbeitsaufgabe 2 Planung Diagnose Fehler u. Ursachen beheben Dokumentation Fachgespräch Funktionsprüfung Arbeitsergebnis systematische Fehlersuche und Beheben von Fehlern und deren Ursachen an einem der nachfolgenden maschinentechnischen Funktionsbereiche: ….. • 15% • Bearbeiten • Planen und Umsetzen • Fehlersuche • Fehler und Ursachen beheben • Dokumentieren • Funktionsprüfung • 15% • 15% Kriterium Arbeits- und Vorgehensweise • 15% • 15% • Arbeitsergebnis • 25% Gesamtergebnis

  24. Gewichtung der Prüfungen • Teil 1 Gesellenprüfung • 30 % • Insgesamt 70 % • Teil 2 Gesellenprüfung • Prüfungsprodukt - 40% • Insgesamt 100 % • 35 % • Arbeitsaufgabe 1 - 30% • Kundenauftrag • Arbeitsaufgabe 2 - 30% • Arbeitsplanung • 12,5 % • 12,5 % • Funktionsanalyse • 10 % • WiSo

  25. Bestehensregelungen • im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mindestens „ausreichende“ Leistungen • im Ergebnis von Teil 2 der Gesellenprüfung mindestens „ausreichende“ Leistungen • im Prüfungsbereich Kundenauftrag mindestens „ausreichende“ Leistungen • in mindestens zwei der übrigen Prüfungsbereiche von Teil 2 mindestens „ausreichende“ Leistungen • in keinem der Prüfungsbereiche von Teil 2 „ungenügende“ Leistungen

  26. Bestehensregelung • Teil 1 + Teil 2 Gesellenprüfung • Insgesamt ausreichend • Teil 2 Gesellenprüfung • Insgesamt ausreichend • Kundenauftrag > 1 Prüfungsprodukt • 2 Arbeitsaufgaben • ausreichend • Arbeitsplanung • Mindestens 2 ( von 3 ) ausreichend • Alle: kein • ungenügend • Funktionsanalyse • WiSo

  27. Prüfungsprodukt und Arbeitsaufgabe – Bedeutung für Prüfung und Prüfungsausschuss Bedeutung für Prüfungsausschuss • …… Zeitaufwand – Belastung der Prüfungsausschüsse zu groß • Durch die Kriterien Prüfungsprodukt und Arbeitsaufgaben ist eine deutliche Reduzierung des Zeitaufwandes für die Prüfer gegeben: • Arbeitsaufgabe 1 - 2 Std. Beurteilung von Vorgehensweise und Ergebnis • Arbeitsaufgabe 2 - 2 Std. Beurteilung von Vorgehensweise und Ergebnis • Prüfungsprodukt - 1 Std. Bewertung der Funktion • Somit Zeitaufwand Prüfer ca. 5 Stunden

  28. Mögliche Abläufe der Prüfung Planungsphase separat durchführen, somit Planungsphasen aus dem Prüfungsgeschehen in der Werkstatt herauslösen, nur Aufsicht nötig, PA kann Planung vorab bewerten Parallele Durchführung von Prüfungsprodukt und Arbeitsaufgaben Technische Ausstattung definiert Zahl der Prüflinge an einem Tag Zusammenschluss von Innungen zu einer Prüfung , Gemeinsame Nutzung von Technik und Ausstattung

  29. Land- und Baumaschinenmechatroniker • Gesellenprüfung Teil 2 – Kundenauftrag • Möglicher Prüfungsablauf im Sinne der Neuordnung • Mechatronisches oder elektrohydraulisches System • Mechatronisches System • Fehlersuche und Beheben von Fehlern und deren Ursachen

  30. Elektrohydraulische Aufgabe - Prüfungsprodukt - • Erstellung einer Elektro- Hydraulischen Anlage nach vorgegebenen Schalt und Hydraulikplänen. Aufgabenstellung: Es soll eine elektro- hydraulische Anlage für eine selbstfahrende Erntemaschine zum hydraulischen Spannen von zwei separaten Riemenantrieben durch Spannrollen an hydraulisch bewegten Zylinderarmen erstellt werden. Die zwei Zylinderarme mit je einem doppeltwirkenden Zylinder sollen per Wippschalter S2 eingeschaltet werden, Durch diesen Vorgang wird das Relais K2 bestromt und die Magnetspule Y1 betätigt dann das 3/2 Steuergerät. Somit können die beiden DW- Zylinder ausfahren. Dadurch werden beide Spannrollen Arme in Arbeitsstellung bewegt. Mittels einer Kontrollleuchte L1 soll die Endstellung der Kolbenstangen nach dem Ausfahren angezeigt werden. Bei erreichen der Endstellung der Kolbenstangen werden die Riad- Schalter R1 und R2 betätigt, welche dann die Selbsthaltung der Relais K2 schaltet und in diesen Moment kann der Wippschalter losgelassen werden. Das Ausschalten des Riementriebes erfolgt durch Betätigung des Wippschalters S2 in Gegenrichtung. Dabei wird das Relais K1 kurzzeitig angesteuert, und dadurch die Selbsthaltung des Relais K2 ausgeschaltet wird und die Zylinder sich dann in Ruhestellung bewegen und die Kontrollleuchte L1 erlischt. Aufgaben: Im Elektroplan ist die Leitung zur Kontrolllampe einzuzeichnen. Die Klemmen Bezeichnung der Relais K1 und K2 im Plan einzufügen und im Hydraulikplan die fehlenden Rohrverbindungsleitungen ein zu zeichnen.

  31. Elektrohydraulische Aufgabe

  32. Elektrohydraulische Aufgabe • Der Prüfling hat eine Tafel zur Umsetzung der Aufgabe zur Verfügung. • Vormontiert sind die grünen Hydraulikelemente, die elektrische Klemmleiste und die Schalter in der Halterung. • Separat werden Elektrokabel sowie die notwendigen Hydraulikkomponenten und Hydraulikschläuche zur Auswahl bereit gestellt.

  33. Elektrohydraulische Aufgabe Jeder Prüfling hat seine vorher angefertigten Unterlagen zur Verfügung: Elektroschaltplan, Hydraulikplan sowie die anderen Arbeitsunterlagen. Danach wird die Schaltung aufgebaut. Im Anschluss erfolgt die Funktionsprüfung

  34. Mechatronische Aufgabe EHR Regelanlage prüfen im elektrischen, hydraulischen Bereich und das mechanische Hubwerk. Der Benutzer eines Traktors mit angebauten Frontpacker und Drillmaschine mit Kreiselegge erhält am Display eine Fehlermeldung als Warnhinweis aus den Baugruppen Getriebe, Hydraulik, und EHR. Der Kunde bittet um Fehlerbeseitigung.

  35. Mechatronische Aufgabe • Dem Prüfling stehen alle erforderlichen Unterlagen und Messmittel zur Verfügung. • Er arbeitet mit den eigenen von Ihm erstellten Unterlagen. • Vorgehensweise: • Auslesen aller Fehler am Bordcomputer. • Der Prüfungsausschuss erteilt den konkreten Auftrag welcher der Fehler behoben werden soll. • Dadurch bekommt jeder Prüfling seine eigene Aufgabe zugeteilt.

  36. Fehlersuche und Beheben von Fehlern Kundenauftrag: Selbstfahrender Maishäcksler Nach Einbau neuer Messer in der Trommel muss auch der Schleifstein der automatischen Schleifvorrichtung montiert und eingestellt werden Oben: Bereitstellung der entsprechenden Baugruppe aus dem Häcksler Unten: Originalauszüge aus dem Handbuch des Häckslers die zur Arbeit zur Verfügung gestellt werden

  37. Kundenauftrag: Komponenten einer Klimaanlage prüfen und eine Gefahrenanalyse erstellen.

  38. Kundenauftrag Motorgeräte Kunde bringt einen Membranvergaser zur Prüfung Auf Funktion und zur weiteren Verwendung prüfen. Arbeiten an konkreten Maschinen mit original Werkstattausrüstung

  39. Aufgabe aus dem Baumaschinenbereich: • Der Prüfling bekommt entsprechende Datenblätter , passend zur Maschine und ggf. weitere Unterlagen und führt Arbeiten an der Baumaschine durch

  40. Zum Abschluss – einige Hinweise • Inkrafttreten > 1. August 2014, für alle , keine Übergangsfristen • Prüfung ab Winter- Prüfungstermin 2014 /15 • Alle Lehrverträge werden nach der neuen PO geprüft und mit neuem P- Zeugnis ausgegeben. Die Lehrverträge werden nicht umgeschrieben. • Alle Berufsinfos finden Sie unter • www.bibb.de , auf der Startseite dann Berufe wählen, in dem Feld Berufesuche den Beruf eingeben und man erhält alle Informationen • Neuordnung insgesamt: Erarbeitung ca. in den nächsten 3 Jahren

  41. Huttropstr.58 - 45138 EssenT. +49 201 89624-0 F. +49 201 89624-24info@landbautechnik.de

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