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DVGW - Arbeitsblatt G 685 –Gasabrechnung- Änderungsvorschläge und Ergänzungen Stand: 2014

D.W.A. DVGW - Arbeitsblatt G 685 –Gasabrechnung- Änderungsvorschläge und Ergänzungen Stand: 2014 Diese Informationen sind nicht zur Anwendung freigegeben !. D.W.A. Die Änderungsvorschläge sind durch die Diskussionen während der Schulungen und Zertifizierungen entstanden,

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DVGW - Arbeitsblatt G 685 –Gasabrechnung- Änderungsvorschläge und Ergänzungen Stand: 2014

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Presentation Transcript


  1. D.W.A. DVGW - Arbeitsblatt G 685 –Gasabrechnung- Änderungsvorschläge und Ergänzungen Stand: 2014 Diese Informationen sind nicht zur Anwendung freigegeben ! dwa@gmx.net

  2. D.W.A. Die Änderungsvorschläge sind durch die Diskussionen während der Schulungen und Zertifizierungen entstanden, die vom D.W.A. – Ing.- Büro UG durchgeführt wurden. dwa@gmx.net

  3. D.W.A. Vorschläge für Änderungen der G 685 4.3 Autorisiertes Personal Die Unterteilung in Kompetenzbereiche ist nicht sinnvoll. Der Großteil der Markteilnehmer unterteilt das autorisierte Personal nicht in Kompetenzbereiche auf. Wenn eine Aufteilung durchgeführt worden ist, dann ist für jeden Sachkundigen auch die Kenntnis aller Bereiche der G685 notwendig. Beispiel: Kompetenzbereich-Ersatzwertbildung Der Sachkundige der Ersatzwerte bildet, muss von der gesamte G685 mit allen Beiblättern Kenntnisse besitzen. dwa@gmx.net

  4. D.W.A. 6.3.2.4.2 Jahresabrechnungsbrennwerte und unterjährliche Abrechnungsbrennwerte Abrechnungszeitspanne (Es ist eine eindeutige Definition für die Abrechnungszeitspanne notwendig!) Ende: Tag der Zählerstandserfassung Beginn: Folgetag ( Tag der Zählerstandserfassung + 1 ) 0,2% Regelung, Bild 1-Zeitspanne 2 Die Vor-Vormonats-Regelung ist nicht mehr notwendig. (Stand der Technik: Brennwertmeldung bis M+10) dwa@gmx.net

  5. D.W.A. Jahresabrechnungsbrennwert unterjährlicher Abrechnungsbrennwert (Es ist eine eindeutige Regelung notwendig!) Regel (Vorschlag) : ► Es bleibt derjenige Monat unberücksichtigt, in dem die Abrechnungszeitspanne endet. ► Für den unberücksichtigten Monat ist der Monat zu verwenden, in dem die vorhergehende Abrechnungszeitspanne endet. Abrechnungszeitspanne kleiner als Kalendermonat Regel (Vorschlag) : ► Vormonat oder: ► Monat der Abrechnungszeitspanne (Ein ständiges Wechseln der Regel sollte nicht erlaubt werden!) dwa@gmx.net

  6. D.W.A. Vorbestimmte monatliche Abrechnungszeitspannen Wahlmöglichkeit des SLP-Kunden (EnWG §40 Abs. 3): ► Es sollte der Monat der Abrechnungszeitspannen verwendet werden. dwa@gmx.net

  7. Kombination des Gas-Druckregelgerätes mit dem Gaszähler (PTB-G8) Normalfall 1 GDR – 1 Zähler Bei mehreren Zählern - Durchfluss muss immer zwischen 0,1 x Qzmax und Qzmax (QRmax) liegen - Der Gesamt-Durchfluss darf 400 m3/h nicht überschreiten Druckabfall zwischen GDR und Zähler - ist gering zu halten - Strömungsgeschwindigkeit </= 20m/s Durchfluss des GDR bei der Prüfung - muss zwischen 0,6 x QZmax und QZmax liegen - normal: QRmax = QZmax Maximaler Durchfluss des GDR - darf QZmax überschreiten - Bedingung: Stabiles Regelverhalten ab 0,1 QZmax dwa@gmx.net

  8. Arbeitsbereich der Messanlage (PTB-G8) (Die Überprüfung sollte in der Dokumentation der G685 Abs. 11 vorgeschrieben werden.) Pu max Arbeitsbereich der Messanlage Ausgangsdruck = Pd Eingangsdruck Pu in bar 0,1● Qmax des Zählers Qmax des Zählers Pu min Durchfluss Q in m3/h dwa@gmx.net

  9. D.W.A. Abs. 6.2.4. Jahreseinspeisebrennwert und unterjährlicher Einspeisebrennwert Großverbraucher bleiben bei der Mengengewichtung unberücksichtigt, sofern sie einem Einspeisepunkt eindeutig zuzuordnen sind und einen überwiegend konstanten Gasbezug haben. Die an diese Verbraucher gelieferten Mengen müssen bei der Ermittlung vonabgezogen werden. G685: Abs. 8.3.2 (Verbrauchsabhängige Aufteilung) Für die gesamte Abrechnungszeitspanne wird die eingespeiste Thermische Energie abzüglich der Thermischen Energie von monatlich abgelesenen Letztverbrauchern für jeden Monat ermittelt. Vereinfachte Auslegung: ► der Inhalt von Abs. 6.2.4 sollte durch Abs. 8.3.2. ersetzt werden dwa@gmx.net

  10. D.W.A. Abs. 8.3 Aufteilungsverfahren Aufteilungsverfahren und Rechenwerte dürfen zur Abrechnung im geschäftlichen Verkehr eines Letztverbrauchers nur eingesetzt werden, wenn mindestens Anfangs- oder Endwert in der Abrechnungszeitspanne mit einem Messgerät (z. B. durch Ablesung) bestimmt wurden. Anpassung an die Realität: Das Aufteilungsverfahren kann angewendet werden, wenn Anfangs- und/ oder Endwert der Abrechnungszeitspanne Ersatzwerte sind. ► Max. zwei aufeinander folgende Abrechnungen auf Basis von Ersatzwerten. (Als Ersatzwert sollte auch der Wert betrachtet werden, der mit einem Aufteilungsverfahren nach G685 Abs. 8.3 ermittelt wurde) dwa@gmx.net

  11. Abs. 8.3.3.1: Ermittlung der Tagesmitteltemperatur und Gradtagszahlen Es sollte der Gastag berücksichtig werden: (06:00:00 Uhr bis 06:00:00 Uhr) Beispiel: D.W.A. t1 = 1,3 Wert : 07:00:00 Uhr . . t24 = -0,4 Wert : 06:00:00 Uhr td = 1,1 Info: z.B. Wert : t1 (Die Temperatur wird zwischen 06:50:00 und 07:00:00 gemessen) dwa@gmx.net

  12. D.W.A. 9.3.1 Rechnungsstellung Kundenselbstablesung zu einem festgelegten Datum. ► Bis zum 10 Werktag sollte der Kunden kommunizieren. ► Danach sollte keine Korrektur vom Rechnungssteller erforderlich sein. dwa@gmx.net

  13. Anforderungen an die Rechnungsdokumente Im Klärungsfall beim Letztverbraucher sollte eine „Informationspflicht“ aller Markrollen bestehen. Rechnung (SLP) Netzbetreiber/Lieferant bzw. Lieferant/Letztverbraucher ● Zählpunktbezeichnung ● Zählernummer ● Zähleranfangsstand / ggf. Ersatzwert Datum der Ablesung Art der Ablesung ● Zählerendstand / ggf. Ersatzwert Datum der Ablesung Art der Ablesung ● Abrechnungsbrennwert Hs,eff der Abrechnungszeitspanne ggf. Gesamtzeiraum bzw. Teilzeitspannen ● z-Zahl ● Abrechnungszeitspanne ● Thermische Energie D.W.A. dwa@gmx.net

  14. D.W.A. Rechnung (RLM) Netzbetreiber/Transportkunde ● Zählpunktbezeichnung ● Zählernummer ● Lastgang (in kWh und/oder m3) ● Abrechnungsbrennwert Hs,eff der Abrechnungszeitspanne ggf. Gesamtzeiraum bzw. Teilzeitspannen ● z-Zahl ● Abrechnungszeitspanne ● Thermische Energie dwa@gmx.net

  15. D.W.A. Sicherstellung konsistenter Datensätze zwischen Zählwerk des Zählers, Mengenumwerter und Registriergerät bei RLM Zählpunkten. Alle Ablesewerte sollten zum gleichen Datum und zur gleichen Uhrzeitermittelt werden. Die Uhrzeit des Messdatenregistriergerät ist führend. Es sollte nur zur vollen Stunde abgelesen werden. dwa@gmx.net

  16. Bitte um Kritik und Änderungsvorschläge ! Sehr gehrte Damen und Herren, bitte teilen Sie mir nach dem Lesen der Datei mit, ob Sie etwas zu kritisieren oder Änderungsvorschläge zu den Ausführungen haben. Wenn Sie Probleme mit der Umsetzung der G 685 hatten oder haben, dann bin ich gerne bereit sie zu unterstützen, bitte melden Sie sich. (dwa@gmx.net) Vielen Dank. Werner Albers dwa@gmx.net

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