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Frauen- und sozialpolitisches Forum des Paritätischen Niedersachsen e.V.

Überlegungen zu verlässlichen Finanzierungskonzepten für Frauenhäuser C. Viktoria Nawrath, Frauenhauskoordinierung e.V. Hannover, 28.05.2009. Frauen- und sozialpolitisches Forum des Paritätischen Niedersachsen e.V. „Weniger Geld - weniger Personal - weniger Opfer?“.

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  1. Überlegungen zu verlässlichen Finanzierungskonzepten für FrauenhäuserC. Viktoria Nawrath, Frauenhauskoordinierung e.V.Hannover, 28.05.2009 Frauen- und sozialpolitisches Forum des Paritätischen Niedersachsen e.V. „Weniger Geld - weniger Personal - weniger Opfer?“

  2. Überlegungen zu verlässlichen Finanzierungsstrukturen für Frauenhäuser 1 Der Verein Frauenhauskoordinierung (FHK e.V.) 2 Schutz- und Hilfesystem für von Gewalt betroffene Frauen 3 Besondere Funktion der Frauenhäuser 4 Übersicht über die Finanzierung von Frauenhäusern 5 Rechtliche Grundlage für Schutz und Hilfe 6 Finanzierungsdiskussion auf Bundesebene 7 Vorschläge FHK e.V. Viktoria Nawrath, Frauenhauskoordinierung e.V.: Überlegungen zu verlässlichen Finanzierungskonzepten für Frauenhäuser

  3. 1 Der Verein Frauenhauskoordinierung e.V. (FHK e.V.) Ziele: • Abbau von Gewalt gegen Frauen • Verbesserung der Hilfen für betroffene Frauen und deren Kinder Mitglieder: Bundesverbände • Arbeiterwohlfahrt • Deutscher Caritasverband • Diakonisches Werk der EKD • Paritätischer Wohlfahrtsverband • Sozialdienst katholischer Frauen • Frauenhäuser in freier Trägerschaft (Anzahl der Frauenhäuser in Mitgliedschaft: 258) Viktoria Nawrath, Frauenhauskoordinierung e.V.: Überlegungen zu verlässlichen Finanzierungskonzepten für Frauenhäuser

  4. 2 Schutz- und Hilfesystem für von Gewalt betroffene Frauen • 1976 Eröffnung erster Frauenhäuser in Berlin und Köln • Gewalt ist vielfältig und betrifft Frauen in allen sozialen Schichten • Frauen benötigen unterschiedliche Schutz- und Hilfeangebote Schutz- und Hilfesystem umfasst: • Frauen- und Kinderschutzhäuser • Zufluchtswohnungen • Frauenberatungsstellen • Frauennotrufe • Interventionsstellen • Spezielle Beratungsangebote für: • Stalkingopfer • Frauen mit Migrationshintergrund • von Zwangsverheiratung betroffene oder bedrohte Frauen • von Frauenhandel und Zwangsprostitution betroffene Frauen • von Genitalverstümmlung betroffene oder bedrohte Frauen Viktoria Nawrath, Frauenhauskoordinierung e.V.: Überlegungen zu verlässlichen Finanzierungskonzepten für Frauenhäuser

  5. 3 Besondere Funktion der Frauenhäuser Frauenhäuser • sind einzigartige Orte des Schutzes und der Sicherheit • sind allen betroffenen Frauen und deren Kindern jederzeit zugänglich • bieten neben Schutz und Sicherheit Beratung und Unterstützung 360 Frauenhäuser in der Bundesrepublik mit insgesamt 7.000 Plätzen für Frauen und deren Kinder in die jährlich ca. 40.000 Frauen und Kinder flüchten Viktoria Nawrath, Frauenhauskoordinierung e.V.: Überlegungen zu verlässlichen Finanzierungskonzepten für Frauenhäuser

  6. 3 Übersicht Anzahl und Platzangebot Frauenhäuser Viktoria Nawrath, Frauenhauskoordinierung e.V.: Überlegungen zu verlässlichen Finanzierungskonzepten für Frauenhäuser

  7. 4 Übersicht über die Finanzierung der Frauenhäuser 4. 1 Was kostet Gewalt Europäische Schätzungen: 40 € pro Kopf jährlich Bundesrepublik: 3,28 Milliarden € Viktoria Nawrath, Frauenhauskoordinierung e.V.: Überlegungen zu verlässlichen Finanzierungskonzepten für Frauenhäuser

  8. 4.2 Wie finanzieren sich Frauenhäuser • In 3 Bundesländern aus einer Hand: • Berlin Zuwendungsverträge • Hamburg Fehlbedarfsfinanzierung • Schleswig-Holstein Grundlage FAG • In 13 Bundesländern setzen sich die Frauenhausbudgets aus 4 verschiedenen Einnahmen zusammen: • Landesförderung (Bandbreite der Anteile 0 – 97 %) • Kommunale Förderung (0 – 95 %) • Tagessätze (0 – 100 %) • Eigenmittel (0 – 70 %) Viktoria Nawrath, Frauenhauskoordinierung e.V.: Überlegungen zu verlässlichen Finanzierungskonzepten für Frauenhäuser

  9. 4.2 Übersicht Finanzierungsbudgets der Frauenhäuser Ergebnis Umfrage FHK e.V. bei Mitgliedshäusern Stand: Juli 2008 Prozentuale Anteile am Frauenhausentat und Höhe der Tagessätze bzw. Sätze für Unterkunft U.: Satz nur für die Unterbringung k.A.: keine Angaben zur Differenzierung Tagessatz Und/oder nur Unterbringungspauschale E.: Erläuterung, der Tagessatz bezieht sich auf Frauen anderer Kommunen/Landkreise, die Frauen aus der eigenen Kommune/dem eigenen Landkreis zahlen einen geringeren Betrag. Viktoria Nawrath, Frauenhauskoordinierung e.V.: Überlegungen zu verlässlichen Finanzierungskonzepten für Frauenhäuser

  10. 4.3 Probleme der Finanzierungsarten Landesförderungen • Freiwillige Leistungen – eingeschränkt auf einzelne ausgewählte Leistungssegmente Kommunale Förderung • Freiwillige Leistungen – eingeschränkt auf einzelne ausgewählte Leistungssegmente Tagessatzfinanzierung • Grundlage individuelle Leistungsansprüche der Frauen nach SGB II, SGB XII, AsylbLG, (SGB VIII) • Nicht alle Frauen die in Frauenhäuser flüchten, sind leistungsberechtigt • Kurze Aufenthaltsdauer erschwert/verhindert Realisierung von Leistungsansprüchen • Einkommen der Frauen ist zu berücksichtigen – ggf. Verschuldung • Nicht alle notwendigen Kosten eines Frauenhauses lassen sich in Tagessätze einrechnen Viktoria Nawrath, Frauenhauskoordinierung e.V.: Überlegungen zu verlässlichen Finanzierungskonzepten für Frauenhäuser

  11. 5 Rechtliche Grundlagen für Schutz und Hilfe • Ein gesetzlich fixierter Anspruch auf Schutz und Hilfe besteht nicht • Gesetzliche Verpflichtung zur Bereitstellung einer bedarfsgerechten Schutz- und Hilfestruktur besteht nicht Staatliche Verpflichtungen für Schutz und Hilfe lassen sich ableiten • Art. 2 GG Recht auf körperliche Unversehrtheit • Art. 3 GG Gleichberechtigung, keine geschlechtsbezogene Diskriminierung • Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau (CEDAW) Mittelbare Ansprüche: Sozialleistungsgesetze (SGB II, XII, AsylbLG,(SGB VIII) Viktoria Nawrath, Frauenhauskoordinierung e.V.: Überlegungen zu verlässlichen Finanzierungskonzepten für Frauenhäuser

  12. 6 Finanzierungsdiskussion auf Bundesebene • Anhörung vor dem BT-Ausschuss Familie, Senioren, Frauen und Jugend November 2008 • Bundeskompetenz nicht gegeben • Zuständig Länder und Kommunen • Antrag Regierungskoalition 13.05.09 mit umfangreichen Prüfungsaufträgen Viktoria Nawrath, Frauenhauskoordinierung e.V.: Überlegungen zu verlässlichen Finanzierungskonzepten für Frauenhäuser

  13. 7 Vorschläge FHK e.V. Einigung auf gemeinsame bundeseinheitliche Regelungen hinsichtlich • Eines einheitlichen Vorhalteschlüssels für Schutz- und Hilfeeinrichtungen • Einer Finanzierung aus einer Hand (Länder stellen im Rahmen von Zweckzuweisungen Kommunen und Kreisen Mittel zur Verfügung) • Bedarfsgerechter Parameter für die räumliche, personelle und sachliche Ausstattung der Frauenhäuser • Keiner Verpflichtung zur Erbringung von Eigenmitteln • Einer Gesamtfinanzierungsstruktur des Schutz- und Hilfesystems Viktoria Nawrath, Frauenhauskoordinierung e.V.: Überlegungen zu verlässlichen Finanzierungskonzepten für Frauenhäuser

  14. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Viktoria Nawrath, Frauenhauskoordinierung e.V.: Überlegungen zu verlässlichen Finanzierungskonzepten für Frauenhäuser

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