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Gutachten der Grundschule zum Übergang in die Jahrgangsstufe 7

Gutachten der Grundschule zum Übergang in die Jahrgangsstufe 7. Gesetzliche Bestimmungen für das Gutachten. Brandenburgisches Schulgesetz $ 52 Gutachten der Grundschule $ 53 Aufnahme in eine weiterführende allgemein bildende Schule

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Gutachten der Grundschule zum Übergang in die Jahrgangsstufe 7

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  1. Gutachten der Grundschule zum Übergang in die Jahrgangsstufe 7

  2. Gesetzliche Bestimmungen für das Gutachten • Brandenburgisches Schulgesetz $ 52 Gutachten der Grundschule $ 53 Aufnahme in eine weiterführende allgemein bildende Schule 2. Verordnungen über den Bildungsgang der Grundschule vom 2. August 2007 § 14 Empfehlung der Grundschulen § 15 Gutachten der Grundschulen

  3. Das Gutachten der Grundschule umfasst: a) Angaben zur Person, b) Angabe zum Schulbesuch, c) Angaben zur schulischen Entwicklung, d) Angaben zu Fähigkeiten und Leistungen, e) Angaben zu Neigungen und Begabungen, f) die Empfehlung für einen weiterführenden Bildungsgang und g) die Halbjahresnote in den Fächern Deutsch, Mathematik, erster Fremdsprache* der Jahrgangsstufe 6. (* Englisch)

  4. In den Angaben zur schulischen Entwicklung gehören Aussagen zu: • den besonderen Lernumständen (Schulwechsel u. ä.) • den besonderen Entwicklungen speziell in Kl. 5 u. 6 • dem besonderen Förder- und sonderpädagogischen Förderbedarf, Abweichungen der Schulbesuchsjahre und die Gründe, Angaben über Fähigkeiten und Leistungen, über Neigungen und Begabungen, über Interessen und Aktivitäten, die auf der Grundlage der in den geltenden Rahmenpläne ausgewiesenen fachübergreifenden Kompetenzen basieren und über den unterrichtlichen Bereich hinaus gehen können

  5. Angabe zu fachübergreifenden Kompetenzen • in besonderem Maße ausgeprägt • gut ausgeprägt • ausgeprägt • in Ansätzen ausgeprägt Bewertungsmaßstab in 4 Kategorien:

  6. Die Schülerin /Der Schüler • zeigt Lern – und Leistungsbereitschaft • entwickelt Eigeninitiative und setzt sich selbst Ziele • bewältigt Belastungssituationen und besitzt Durchhaltevermögen • arbeitet selbständig und zielgerichtet • schätzt Stärken und Schwächen des eigenen Lernens selbst realistisch ein Die Schülerin / Der Schüler kann • erworbene Kompetenzen in neuen Zusammenhängen anwenden • den Kern von Problemstellungen erfassen

  7. argumentieren und eigene Annahmen begründen • sich mit unterschiedlichen Standpunkten sachlich auseinandersetzen • Texte mit geeigneten Lesestrategien erschließen • sich fachlich angemessen ausdrücken • sich räumlich und zeitlich sicher orientieren • Sachverhalte in überschaubare Einheiten zerlegen • Arbeitsergebnisse prüfen und Fehler korrigieren • fachspezifische Arbeitstechniken nutzen • in verschiedenen Gesprächsituationen Beiträge sachlich werten und sie weiterführen • Arbeitsergebnisse zielgerecht präsentieren

  8. Empfehlungen für einen weiterführenden Bildungsgang • Die Klassenkonferenz (alle Fachlehrer, die in der Klasse unterrichten) empfiehlt den Besuch des Bildungsganges • zum Erwerb des erweiterten Hauptschulabschlusses/ der erweiterten Berufsbildungreife • zum Erwerb des Realschulabschlusses/ der Fachoberschulreife • zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife

  9. Summe der Halbjahresnoten der Jahrgangsstufe 6

  10. Eignung für den sechsjährigen Bildungsgang an Gymnasien Eine Eignungsprüfung ist nicht erforderlich, wenn der/die Schüler/in die Bildungsgangempfehlung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife besitzt und die Notensumme (Mathematik, Deutsch und Englisch) des Halbjahreszeugnisses den Wert von 7 nicht übersteigt. Die Angaben zu den fachübergreifenden Kompetenzen sollten mit mehr als 50 % mit „ gut ausgeprägt“ und besser bewertet worden sein.( im Einzelfall darf es Abweichungen geben) Möchte ein/e Schüler/in das Gymnasium besuchen , obwohl die Klassenkonferenz sich gegen die Bildungsgangempfehlung „allgemeine Hochschulreife“ entschieden hat, darf er/sie an einer Eignungsprüfung teilnehmen, die in Form eines zweitägigen Probeunterrichts durchgeführt wird und muss in dieser Zeit seine Eignung nachweisen.

  11. Empfehlung für den Bildungsgang Realschulabschluss/Fachoberschulreife • Die Angaben zu den fachübergreifenden Kompetenzen müssen mit mehr als 50 % mit „ausgeprägt“ oder besser bewertet worden sein.

  12. Inhaltsangaben • Gesetzliche Bestimmungen • Inhalt des Gutachtens • Angaben zur schulischen Entwicklung • Bewertungskriterien • fachübergreifende Kompetenzen • mögliche Bildungsempfehlungen • Eignung für das Gymnasium • Bedingung für den Realschulabschluss

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