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Aufbau der Vorlesung

Aufbau der Vorlesung. 01. Gegenstand und Aufgaben 02. Währungspolitik: Historische Einführung 03. Währungspolitik: Theoretische Grundlagen 04. Währungspolitik: Das Instrumentarium 05. Währungspolitik: Die policy-mix-Strategie 06. Handelspolitik: Historische Einführung

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  1. Aufbau der Vorlesung 01. Gegenstand und Aufgaben 02. Währungspolitik: Historische Einführung 03. Währungspolitik: Theoretische Grundlagen 04. Währungspolitik: Das Instrumentarium 05. Währungspolitik: Die policy-mix-Strategie 06. Handelspolitik: Historische Einführung 07. Handelspolitik: Theoretische Grundlagen 08. Handelspolitik: Das handelspolitische Instrumentarium 09. Arbeitsmarktpolitik 10. Kapitalmarktpolitik 11. Integrationspolitik 12. Politik zugunsten der Entwicklungsländer

  2. Kapitel VIII Handelspolitik:Die handelspolitischen InstrumenteFortsetzung

  3. Gliederung: 01. Einführung 02. Das finanzpolitische Instrumentarium 03. Kontingente und Verbote 04. Das Außenhandelsmonopol 05. Das Freihandelssystem

  4. Frage 2: Welche Wirkungen gehen von Zöllen aus ? (20) • Das finanzpolitische System der Zölle und Prämien (Forts.) • 5. Theorem vom Zolloptimum: • Das Handelsgleichgewicht liegt im allgemeinen nicht auf der höchstmöglichen Handelsindifferenzkurve. • Deshalb entsteht die Frage, ob die inländische Wohlfahrt nicht durch eine Zollerhebung verbessert werden könnte. • Ausgangsthese: Jede Zollerhöhung führt zu einer Verbes-serung der Terms of Trade und • damit zu einer partiellen Wohlfahrtssteigerung.

  5. Frage 2: Welche Wirkungen gehen von Zöllen aus ? (21) • Theorem vom Zolloptimum (Fortsetzung): • Wenn der Staat einen Importzoll erhebt, wird dem Ausland quasi nur der Teil des gesamten Angebotes an Exportgütern angeboten, der nach Zollabzug verbleibt. • Dies bedeutet, dass die inländische Tauschkurve nach links im Umfang der Zolleinnahmen nach links verscho-ben wird. • Dadurch entsteht ein neuer Schnittpunkt der durch Zölle modifizierten Tauschkurve (TImod) Inlandes mit der Tauschkurve des Auslandes. • Dieser Schnittpunkt liegt auf einer Handelsindifferenz-kurve des Inlandes mit höherem Nutzen, da der Schnitt-punkt höheren Terms of Trades (ToT) entspricht.

  6. Frage 2: Welche Wirkungen gehen von Zöllen aus ? (22) • Theorem vom Zolloptimum (Fortsetzung): • Es lässt sich anhand folgender Graphik zeigen, dass eine Zollerhöhung solange eine Wohlfahrtssteigerung auslöst, bis die durch den Schnittpunkt gehende inländische Handelsindifferenzkurve die ausländische Tauschkurve tangiert.

  7. HIopt HIz TImod z AI Im1 ToT2 Ex1 Theorie des Zolloptimums TI Im TA HIFH ToT1 Ex

  8. Frage 2: Welche Wirkungen gehen von Zöllen aus ? (23) • Kritik: • Es muss unterschieden werden zwischen den Terms of Trades aus der Sicht der Privaten und der Volks-wirtschaft. • Die Volkswirtschaft (Staat und Private) hat mit wachsenden Zöllen für eine Importgütereinheit im-mer weniger Exportgüter an das Ausland zu entrich-ten. • Die Privaten hingegen haben bei wachsenden Zöllen für eine Importgütereinheit immer mehr Exportgüter hinzugeben. • Eine endgültige Beurteilung ist nur möglich, wenn man die Verwendung der Zolleinnahmen mit be-rücksichtigt.

  9. TImod ToTpriv ToTz Theorie des Zolloptimums TI Im TA ToTFH Ex

  10. Frage 2: Welche Wirkungen gehen von Zöllen aus ? (24) • zweite Kritik: • Die Wohlfahrt einer Volkswirtschaft hängt nicht nur von den Terms of Trades ab, sondern auch vom Außenhandelsvolumen. • Dieses jedoch wird durch Zollerhöhung vermindert. • Mengen- und Preiseffekt wirken gegeneinander; • es gibt eine bestimmte Zollhöhe, bei der ein Optimum erreicht wird; • und diese entspricht dem Zoll, bei dem die inländische Tauschkurve die HI-Kurve tangiert.

  11. Frage 2: Welche Wirkungen gehen von Zöllen aus ? (25) • Beweisführung: • Es besteht eine Analogie zum Verhalten eines Mono-polisten, der vor der Frage steht, ob er durch eine weitere Preissteigerung seinen Gewinn vermehren kann. • Eine Preissteigerung verursacht eine Zunahme des Stückgewinnes; der Gesamtgewinn steigt partiell im gleichem Ausmaß wie der Preis an. • Gleichzeitig sinkt die Nachfragemenge und damit wie-derum der Gesamtgewinn partiell. • Welche partielle Tendenz überwiegt, hängt bekannt-lich von der Nachfrageelastizität ab.

  12. Frage 2: Welche Wirkungen gehen von Zöllen aus ? (26) • Nur dann, wenn diese Elastizität kleiner als eins ist, überwiegt der positive Preiseffekt. • Ex definitione ist hier der prozentuale Rückgang der Menge geringer als der prozentuale Anstieg des Prei-ses. • Bei Unterstellung linearer Nachfragekurven, die die Achsen schneiden, steigt die Elastizität der Nachfra-gekurve vom Schnittpunkt mit der x-Achse aus ge-rechnet bei sukzessiver Verknappung der Gütermen-ge. • Das Umsatzmaximum ist dort erzielt, wo die Ela-stizität der Nachfrage den Wert eins erreicht.

  13. p1 x1 Analogie Monopolgewinn h = dx / dp * p/x h = ¥ i) p0 * x0 ii) p1 * x1 iii) dp * x1 > dx * p0 Þ dU > 0 solange h < 1 h = 1 + p0 NE - h = 0 x0

  14. Frage 2: Welche Wirkungen gehen von Zöllen aus ? (27) • Beweisführung anhand der Marshallschen Tauschkurven • Eine sukzessive Zollerhöhung führt c. p. zu einer Ver-lagerung der inländischen Tauschkurve nach links. • Damit findet eine Bewegung entlang der ausländi-schen Tauschkurve in Richtung Ursprung statt. • Die Terms of Trades für das zollerhebende Land stei-gen an. Dies entspricht der Zunahme des Stückge-winnes; es ist dies der Preiseffekt. • Gleichzeitig werden zunächst Handelsindifferenzkur-ven mit einem höheren Wohlfahrtsindex geschnitten. • Dies ist gleichbedeutend damit, dass der Mengen-effekt zunächst überwiegt.

  15. Frage 2: Welche Wirkungen gehen von Zöllen aus ? (28) • Es gibt jedoch eine kritische Zollhöhe, bei der die ausländische Tauschkurve eine Handelsindifferenz-kurve tangiert. • Bei dieser Zollhöhe ist das Optimum an Wohlfahrt erreicht. • Bei weiteren Zollerhöhungen werden wiederum Han-delsindifferenzkurven geschnitten, die eine geringere Wohlfahrt anzeigen.

  16. Theorie des Zolloptimums TI Im TA HIFH HIopt HIz TImod z AI Im1 ToT2 ToT1 Ex1 Ex

  17. Frage 2: Welche Wirkungen gehen von Zöllen aus ? (29) • dritte Kritik: • Wenn das Ausland Retorsionszölle einführt, gehen auf der einen Seite die Gewinne bei den Terms of Trades zurück. • Gleichzeitig vermindert sich das Außenhandelsvo-lumen erneut. • Per Saldo verbleibt es beim negativen Mengeneffekt.

  18. zIopt zAopt Retorsionszölle Im FH WI (zIopt) > WI (FH) > WI (zAopt) WA (FH) > WA (zAopt) > WA (zIopt) Ex

  19. Frage 2: Welche Wirkungen gehen von Zöllen aus ? (30) • Zölle aufgrund gesamtwirtschaftlicher Zielsetzungen: • Eine solche Zielsetzung wird wie folgt begründet: • Eine Wechselkursvariation sei nicht möglich und eine Anpassung über eine Deflation etc. ist nicht erwünscht; • Eine weitere Begründung für Zölle: • hier ist eine selektive Wirkung möglich, indem man einzelne Güter ausspart und für diese Güter keinen Zoll erhebt, im Gegensatz zu Wechselkursänderungen, die stets alle Güter betreffen.

  20. Fazit: (2a) • Zölle werden oftmals deshalb erhoben, um dem Staat zusätzliche Einkommensquellen zu eröffnen (Finanzzölle). • Dies war z. B. das Hauptmotiv für die protektionistischen Maß-nahmen des Merkantilismus. • Auch für die heutigen Entwicklungsländer gilt, dass die Zoll-einnahmen einen beachtlichen Anteil an den Gesamteinnahmen des Staates ausmachen. • In den hochentwickelten Staaten ist jedoch der Anteil der Zolleinnahmen extrem gering, • in der BRD erreichten die Zolleinnahmen im letzten Jahrzehnt weniger als 1 % der Gesamteinnahmen des Staates.

  21. Fazit: (2b) • Nicht jede Zollsatzerhöhung führt zu einem Zuwachs der Zoll-einnahmen. • Jede Zollsatzerhöhung vergrößert zwar die Staatseinnahmen da-durch, dass pro importierter Einheit höhere Einnahmen erzielt werden, • verringert jedoch partiell wiederum die Zolleinnahmen, da die Zollerhöhung zu einer Preissteigerung führt und die Preisstei-gerung eine Reduzierung der Nachfrage nach Importen auslöst. • Da bei Preissteigerungen im allgemeinen die Nachfrage-Preis-Elastizität ansteigt, wird der zollmindernde Effekt einer Zollsatz-erhöhung immer größer, • sodass bei einer kritischen Zollhöhe die Zolleinnahmen ihr Maxi-mum erreichen.

  22. Fazit: (2c) • Die Einführung oder Erhöhung von Schutzzöllen zugunsten eines Wirtschaftssektors führt zu einer Erhöhung des Preises, das inländische Angebot, die Beschäftigung und die Gewinne steigen, die Importmenge geht zurück. • Allerdings verringert sich aufgrund der Preissteigerung auch die Nachfrage nach diesen Gütern, sodass die inländische Mehrpro-duktion geringer ausfällt als der Rückgang der Importmenge. • Kritisch muss angemerkt werden, dass dieser Schutzeffekt in dem Maße geringer ausfällt, indem die ausländischen Unternehmun-gen mit Preissenkungen reagieren.

  23. Fazit: (2d) • Auch gilt es zu berücksichtigen, dass Protektionismus stets zu einer Verringerung in der Produktivität und damit im realen Volkseinkommen führt und • dass auf diesem Wege die Konsumnachfrage um ein weiteres zu-rückgeht. • Fr. List hatte die Schutzzölle als vorübergehende Erziehungszöl-le verteidigt. • In der Anfangsphase entstünden Entwicklungskosten, die den be-reits weiterentwickelten Volkswirtschaften nicht mehr entstün-den. • Deshalb sei auch eine Industrie, die langfristig international konkurrenzfähig sei, in der Entwicklungsphase nicht in der Lage, sich gegenüber den höherentwickelten ausländischen Unterneh-mungen zu behaupten.

  24. Fazit: (2e) • Gegen diese Argumentation muss eingewandt werden, dass Zölle nur sehr schwer wieder abgebaut werden können, • dass sich während des Schutzes wegen Verminderung des Wett-bewerbes die Anreize zur Rationalisierung vermindern und • dass auch die Unternehmungen zur Produktion bereit sein müss-ten, wenn zu erwarten ist, dass die vorübergehenden Verluste durch Erträge in der Zukunft kompensiert werden. • Nur im Falle externer Entwicklungskosten (die zukünftigen Er-träge fallen anderen Unternehmungen zugute!) überzeugt die List'sche Argumentation.

  25. Fazit: (2f) • Die Internalisierung externer Kosten lässt sich jedoch besser mit Hilfe einer Patentschutzgesetzgebung als mit Protektionismus er-reichen. • Schutzzölle werden auch zugunsten von Arbeitnehmern verlangt, da Freihandel über eine internationale Konkurrenz mit Niedrig-lohnländern zu einem Lohndruck führe. • Kritisch muss angemerkt werden, dass höhere Löhne in der Regel wegen höherer Arbeitsproduktivität gewährt werden können und somit die Stückkosten und die internationale Wettbewerbsfähig-keit gar nicht tangieren. • Allerdings führt das Heckscher-Ohlin-Theorem zu einer gewissen Rechtfertigung von Schutzzöllen, da Freihandel dazu führt, dass der jeweils knappere Faktor weniger knapp wird und da deshalb auch die Entlohnung dieses Faktors relativ zurückgeht.

  26. Fazit: (2g) • Das Leontief-Paradox zeigt allerdings, dass die hochqualifizierte Arbeit in den USA nicht zu den knappen Faktoren zählt und des-halb auch nicht durch Freihandel benachteiligt wird. • Das Verteilungsargument kann danach allenfalls für die unter-sten Leistungsklassen der Arbeit aufrechterhalten werden. • Aber auch hier wäre es günstiger, den negativ Betroffenen Kom-pensationszahlungen zu gewähren als über Schutzzölle die ge-samte Wohlfahrt einer Volkswirtschaft zu reduzieren. • Im Rahmen der These des Zolloptimums wird behauptet, dass eine einzelne Volkswirtschaft durch ein gewisses Ausmaß an Pro-tektionismus seine Wohlfahrt vergrößern könne, da jede Zoller-höhung mit einer Verbesserung der Terms of Trades verbunden ist.

  27. Fazit: (2h) • Kritisch muss angemerkt werden, dass bei Zollerhebung zwi-schen privaten und gesamtwirtschaftlichen Terms of Trades un-terschieden werden muss und • dass sich die privaten Terms of Trades bei Zollerhöhung ver-schlechtern. • Weiterhin wird der wohlfahrtssteigernde Terms of Trades-Effekt stets durch einen wohlfahrtsmindernden Mengeneffekt teilweise kompensiert, da eine verminderte internationale Arbeitsteilung mit Produktivitätsverlusten verbunden ist. • Aus diesen Gründen geht dieses Theorem auch davon aus, dass Zollerhöhungen nur bis zu einer kritischen Grenze (dem Zoll-optimum) wohlfahrtssteigernd wirken.

  28. Fazit: (2i) • Vor allem ist jedoch langfristig mit Retorsionszöllen des Aus-landes zu rechnen, welche die positiven Wohlfahrtseffekte wie-derum aufheben, die negativen Mengeneffekte jedoch verstärken. • Bisweilen wurden Zölle auch eingesetzt, um Defizite der Lei-stungsbilanz zu vermindern, sofern eine Abwertung politisch nicht möglich erscheint oder • sofern die Korrektur auf einen Teilbereich des gesamten Außen-handels (z. B. auf den Agrarbereich) beschränkt werden soll.

  29. Gliederung: 01. Einführung 02. Das finanzpolitische Instrumentarium 03. Kontingente und Verbote 04. Das Außenhandelsmonopol 05. Das Freihandelssystem

  30. Frage 3: Welche Wirkungen gehen von Kontingenten und Verboten aus ? (1) • Ausgangspunkt: • Freihandel, • der Weltpreis liegt unter dem inländischen Gleichge-wichtspreis bei Autarkie. • Mögliche Maßnahme: Einschränkung der Importmenge • Folge: • Entsprechend der Angebots- und Nachfrageelastizität erfolgt ein Anstieg des inländischen Preises • und damit auch ein Anstieg der inländischen Produk-tionsmenge. • Eine gleiche Wirkung auf Preis und Inlandsmenge hätte erwartet werden können, wenn ein Zoll in Höhe von z eingeführt worden wäre.

  31. Importe z p0 DX -D N Vergleich Zölle mit Kontingenten Zölle Kontingente p AT NE x

  32. Frage 3: Welche Wirkungen gehen von Kontingenten und Verboten aus ? (2) • Es bestehen also ähnliche Schutzwirkungen wie bei einer Zollpolitik, trotzdem gibt es einige Unterschiede: • Es entstehen keine Zolleinnahmen, deshalb ist dieses Instrument nicht geeignet, wenn es um die Erzielung von Staatseinnahmen geht. • Die Differenz zwischen Auslandspreis und Inlandspreis fließt nun den inländischen Importeuren oder auch den ausländischen Exporteuren als zusätzlicher Stückgewinn zu. • Ob dieser Anstieg des Stückgewinnes den Impor-teuren oder den Exporteuren zufließt, hängt von den Marktformen im In- und Ausland ab.

  33. Frage 3: Welche Wirkungen gehen von Kontingenten und Verboten aus ? (3) • Wenn der ausländische Exporteur gegenüber den inländischen Importeuren eine Monopolstellung inne-hat, fließt der gesamte Stückgewinn ihm zu. • Wenn hingegen der inländische Importeur gegenüber den ausländischen Exporteuren eine Monopolstellung innehat, fällt der gesamte Stückgewinn diesem zu. • In der Regel kann man jedoch davon ausgehen, dass sich Exporteure und Importeure den Stückgewinn teilen.

  34. Gewinne der Exporteure /Importeure pA/I Ausland Inland AT AT Export pI pA NE Import NE X0 N0 XA XI

  35. Frage 3: Welche Wirkungen gehen von Kontingenten und Verboten aus ? (4) • Der Schutz der Kontingentpolitik ist sicherer als der der Zollpolitik. • Die Frage, ob die beabsichtigten Wirkungen einer Zollpolitik realisiert werden, hängt nämlich davon ab, ob die Elastizitäten des Angebotes vom Staat reali-stisch eingeschätzt werden können. • Die Mengenwirkung ist ungewiss. • Einen Kleinländerfall unterstellt ist bei der Zollpo-litik die Preiswirkung bekannt; • sie entspricht der Höhe des Zollsatzes, da annahme-gemäß das inländische Preisniveau im Gleichgewicht dem ausländischen Preis plus dem Zollsatz ent-sprechen muss.

  36. Frage 3: Welche Wirkungen gehen von Kontingenten und Verboten aus ? (5) • Umgekehrt gilt, dass bei einer Kontingentierungs-politik zunächst der Rückgang im Importvolumen politisch festgelegt wird und damit sicher ist. • Ungewiss bleibt, um wie viel der Preis deshalb steigt und um wie viel die Nachfrage deshalb zurückgeht. • Da wir bei Schutzzollpolitik unterstellen, dass es pri-mär auf die Mengenwirkung ankommt, kann dieses Instrument als um so effizienter angesehen werden, je weniger der Staat über die tatsächlichen Elastizitäten informiert ist. • Bei distributiven Zielen hingegen kommt es primär auf die Preiswirkungen an, von ihnen hängt es ab, in-wieweit z. B. die Lohnsätze angehoben werden kön-nen, sodass also in diesem Falle die Zollpolitik effi-zienter wäre.

  37. Frage 3: Welche Wirkungen gehen von Kontingenten und Verboten aus ? (6) • Die Wirkungen einer Kontingentierungspolitik auf den Wettbewerb sind ausgeprägter als bei der Zollpolitik. • Es entfällt die potentielle, ausländische Konkurrenz. • Erhebt der Staat Zölle und schließen sich die inländi-schen Unternehmer monopolistisch zusammen, • so können sie ihrer Position sicher sein, denn auch dann, wenn der Preis aufgrund dieser Monopolisie-rung steigt, kann die Importgütermenge nicht größer werden. • Die gleiche Monopolisierung würde jedoch bei einer Zollpolitik dazu führen, dass es nun für eine Reihe von ausländischen Unternehmungen wiederum vor-teilhaft würde, zu importieren.

  38. Frage 3: Welche Wirkungen gehen von Kontingenten und Verboten aus ? (7) • Der Terms-of-Trades-Effekt ist bei einer Kontingentie-rungspolitik ungewisser als bei einer Zollpolitik. • Der Staat legt mit der Kontingentierung fest, bei wel-chem Außenhandelsvolumen ein Gleichgewicht er-reicht wird. • Je mehr die Terms of Trades zugunsten des Aus-landes verschoben werden, um so geringer ist der zu erwartende Wohlfahrtsgewinn, der aus einer einsei-tigen Handelspolitik zu erwarten ist.

  39. ToTFH >?< ToTKont. TImod ToTpriv ToTz Terms of Trade Effekte bei Kontingentierungen TI Im TA ToTFH Ex

  40. Frage 3: Welche Wirkungen gehen von Kontingenten und Verboten aus ? (8) • Problematik der nicht-tarifären Handelshemmnisse: • Teilweise haben sie eine Wirkung wie Zölle, soweit diese Maßnahmen mit Gebühren verbunden sind; • oder zumindest Kosten verursachen wie z. B. bei Ausstel-lung von Zeugnissen oder erhöhten Zinskosten aufgrund längerer Transportzeiten. • Die Wohlfahrtswirkung ist sehr unterschiedlich: veteri-näre Zeugnisse können durchaus wohlfahrtssteigernd sein und den medizinischen Fortschritt anregen; • ein Großteil der Maßnahmen bedeutet jedoch unproduk-tive Bindung von Ressourcen in der Bürokratie.

  41. Frage 3: Welche Wirkungen gehen von Kontingenten und Verboten aus ? (9) • Oftmals gleichen jedoch diese Maßnahmen der Verbots-politik, da der Staat durch Festlegung der qualitativen Normen den Import aus bestimmten Ländern leicht un-terbinden kann. • Da Bürokratie gerade bei den nicht-tarifären Hemm-nissen größeren Handelsspielraum besitzt als bei den Zoll-und Kontingentierungsmaßnahmen, ist der Handel hier in hohem Maße verunsichert, • was sich auf eine Verminderung des Handelsvolumens auswirken kann.

  42. Fazit: (3a) • Kontingente üben im Prinzip den gleichen Schutz aus wie Zölle. • Während bei der Zollpolitik zunächst eine Preissteigerung und erst danach die Reduzierung der Importmenge eintritt, beginnt der Prozess bei der Kontingentierung mit einer Reduzierung der Importmenge, • die dann eine Erhöhung der Preise auslöst. • Trotzdem ergeben sich Unterschiede zwischen Zollpolitik und Kontingentierung: • Es werden keine Zolleinnahmen erzielt; • der Geldbetrag, der bei einer Zollpolitik dem Staat zufließt, kommt nun je nach Machtverhältnissen entweder den inlän-dischen Importeuren oder den ausländischen Exporteuren zu.

  43. Fazit: (3b) • Der Schutz der Kontingentierungspolitik ist sicherer als der der Zollpolitik. • Bei distributiven Zielen hingegen kommt es primär auf die Preiswirkungen an, sodass also eine Zollpolitik effizienter wäre. • Bei einer Kontingentierung entfällt auch die potentielle auslän-dische Konkurrenz. • Der Terms-of-Trades-Effekt und damit auch die Verteilung der Wohlfahrt ist bei einer Kontingentierungspolitik ungewisser als bei einer Zollpolitik. • Nicht-tarifäre Handelshemmnisse wirken sich teilweise wie Zölle, teilweise wie Kontingentierungen aus. • Zollähnliche Wirkungen sind immer dann zu erwarten, wenn im Zusammenhang mit nicht-tarifären Handelshemmnissen den Un-ternehmungen zusätzliche Kosten erwachsen.

  44. Fazit: (3c) • Ein Kontingentierungseffekt tritt hingegen immer dann ein, wenn Maßnahmen der Zollbehörden faktisch zu einer Reduzierung der Importmenge führen. • Die Wohlfahrtswirkungen der nicht-tarifären Handelshemm-nisse sind sehr unterschiedlich. • Vor allem gesundheitspolitisch motivierte Importbeschränkun-gen sind in der Regel wohlfahrtssteigernd. • Da nicht-tarifäre Handelshemmnisse vor allem darin bestehen, dass den Zollbehörden Handelsspielräume eingeräumt werden, wird die Sicherheit beim Import und damit auch die Wohlfahrt stark vermindert.

  45. Gliederung: 01. Einführung 02. Das finanzpolitische Instrumentarium 03. Kontingente und Verbote 04. Das Außenhandelsmonopol 05. Das Freihandelssystem

  46. Frage 4: Welche Wirkungen gehen von einem Außenhandelsmonopol aus ? (1) • Der Staat verlangt hier in der Regel von den Unternehmun-gen, welche die Aufträge erledigen, Lizenzgebühren, • sodass der Staat hier wiederum Einnahmen wie bei der Zoll-erhebung erhält. • Hier werden die entscheidenden Größen (Preis, Gebühr, Im-port-Menge) vom Staat festgesetzt, mit der Folge, • dass die Ungewissheit über die Schutzwirkungen hier am ge-ringsten ist. • Die Terms-of-Trades-Wirkung wird hier günstiger sein, einfach deshalb, weil der Staat gegenüber den ausländischen Unternehmungen die Position eines Nachfrage-Monopolisten einnehmen kann.

  47. Frage 4: Welche Wirkungen gehen von einem Außenhandelsmonopol aus ? (2) • Der Wettbewerb zwischen den Unternehmungen wird allerdings weniger intensiv sein, da der Staat oft dazu neigt, die Lizenzen einigen wenigen Unternehmungen zu erteilen; • gleichzeitig läuft der Wettbewerb mehr nach politischen Kri-terien ab, • die Produktivität der einzelnen Wettbewerber spielt nur noch eine Rolle neben anderen Kriterien. • Der Staat wird auch die Import- und Exportstruktur stärker an politischen Kriterien ausrichten, wie z. B. an Autarkiebe-strebungen und nicht an der Kostengünstigkeit. • Die Folge ist langfristig eine Behinderung der internationa-len Arbeitsteilung und • damit eine Verlangsamung des Wachstums.

  48. Fazit: (4) • Das Außenhandelsmonopol unterscheidet sich in seiner Schutz-wirkung von den übrigen handelspolitischen Maßnahmen vor allem darin, dass sowohl die Preise als auch die Importmengen vom Staat festgesetzt werden • und dass deshalb die erwünschten Ziele relativ sicher eintreten. • Gleichzeitig kann der Staat als Monopolist u. U. gegenüber aus-ländischen Unternehmungen bessere Konditionen erzielen. • Wohlfahrtsmindernd wirkt jedoch der Umstand, dass Außen-handelsmonopole den Wettbewerb um die Importgüter vermin-dern und • dass der Wettbewerb weniger an der Effizienz, als an politischen Kriterien ausgerichtet wird. • Beide Tatbestände wirken sich für die Bevölkerung wohl-fahrtsmindernd aus.

  49. Gliederung: 01. Einführung 02. Das finanzpolitische Instrumentarium 03. Kontingente und Verbote 04. Das Außenhandelsmonopol 05. Das Freihandelssystem

  50. Frage 5: Welche Wirkungen gehen von einem Freihandelssystem aus ? (1) • Hier besteht ein weitgehender Verzicht auf Handelsbar-rieren und deren Abbau. • Mögliche Wege: • in bilateralen Verhandlungen durch Festsetzung einer Meistbegünstigungsklausel • in multilateralen Verhandlungen vor allem durch globale Kürzungen der Zölle; • unterschiedliche Zollniveaus erschweren allerdings die Aufnahme der Verhandlungen; • deshalb kommt es oftmals zu dem Bestreben, vor Beginn der Verhandlungen sogenannte Verhandlungszölle einzu-führen; • dabei entsteht jedoch die Gefahr von Retorsionszöllen oder eine Verhärtung des Verhandlungsklimas.

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