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Offenes Diskussionsforum vszgb 6. Sept. 2010, Rothenthurm

Offenes Diskussionsforum vszgb 6. Sept. 2010, Rothenthurm. Totalrevision kantonales Bürgerrechtsgesetz. Totalrevision kantonales Bürgerrechtsgesetz. Landammann Armin Hüppin, Departementsvorsteher Rückblick / Geschichte Warum eine Totalrevision des kBüG Was ändert sich im revidierten kBüG

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Offenes Diskussionsforum vszgb 6. Sept. 2010, Rothenthurm

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Presentation Transcript


  1. Offenes Diskussionsforum vszgb 6. Sept. 2010, Rothenthurm Totalrevision kantonales Bürgerrechtsgesetz Offenes Diskussionsforum vszgb

  2. Totalrevision kantonales Bürgerrechtsgesetz Landammann Armin Hüppin, Departementsvorsteher • Rückblick / Geschichte • Warum eine Totalrevision des kBüG • Was ändert sich im revidierten kBüG Hansruedi Fassbind, Abteilungsleiter Personenstand/Bürgerrecht • Neuer Verfahrensablauf der ordentlichen Einbürgerung • Erleichterte Einbürgerung/Wiedereinbürgerung <> Erhebungen Dr. Urs R. Beeler, Rechts- und Beschwerdedienst • Erteilung Gemeindebürgerrecht: Zuständigkeit <> Einbürgerungskommission > Gemeindeversammlung • Erteilung Gemeindebürgerrecht: Übergang • Publikation der Einbürgerungsgesuche im Amtsblatt Offenes Diskussionsforum vszgb

  3. Rückblick Geschichte • Geltendes kant. Recht in Kraft seit 1. Januar 1971 • 16. Febr. 1992: Volksabstimmung zu einem neuen kBüG. Ablehnung der Vorlage mit 12`732 (47.9%) zu 13`828 (52.1%) Stimmen • RRB 1554/2002, 10. Dez. 2002: Rückzug einer Vorlage zur Revision des kBüG nach ‚verheerendem‘ Vernehmlassungsergebnis • Bundesgerichtsentscheid vom 9. Juli 2003 (zu Einbürgerungen sind keine Urnen-Abstimmungen mehr möglich) • 26. August 2003: Erlass der Verordnung über vorläufige Regelungen zur Erteilung des Gemeindebürgerrechts durch den Regierungsrat Offenes Diskussionsforum vszgb

  4. Rückblick Geschichte • 12. Mai 2004: Bestätigung der Rechtmässigkeit der Übergangsverordnung des Kt. SZ durch das Bundesgericht, verbunden mit dem Auftrag ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren einzuleiten • 28. März/30. Mai 2006: Bericht und Vorlage an den Kantonsrat mit Unterbreitung einer Teilrevision des kant. Bürgerrechtsgesetzes • 20. Sept. 2006: Kantonsrat lehnt die Vorlage in der Schlussabstimmung mit 57 zu 27 Stimmen ab Offenes Diskussionsforum vszgb

  5. Warum eine Totalrevision des kBüG? • BG-Urteil vom 9. Juli 2003 steht immer noch im Raum • Motion M 8/08 von KR R. Schmid verlangt u.a. einheitl. Minimalstandards für alle Gemeinden und Bezirke und regelmässiger Erfahrungsaustausch zwischen Kommissionen unter Führung des zuständigen Departements • Motion M 12/09 der KR Dr. P. Schönbächler u. Xaver Schuler mit der Forderung gesetzl. Grundlagen zu schaffen, die es den Einbürgerungskommissionen erlauben, bei erleichterten Einbürgerungen die erforderlichen Erhebungen z.H. des BfM zu machen Offenes Diskussionsforum vszgb

  6. Warum eine Totalrevision des kBüG? • Initiative der CVP Kt. SZ verlangt, dass Einbürgerungsgesuche im Amtsblatt publiziert werden und dazu Einwände und Bemerkungen beim Gemeinderat z.H. der Gemeindeversammlung angebracht werden können • Die KR Dr. R. Brändli und A. Meyerhans beantragen mit Motion M 8/10 die Anpassung des BüG indem u.a. die Niederlassungsbew. materielle Voraussetzung für die Erteilung des Kantons- und Gde.bürgerrechts sei / präzise Integrationskriterien wie z.B. die Beachtung der öffentl. Sicherheit und Ordnung festgelegt werden / das Ablegen eines Sprachtestes obligatorisch sein muss usw., usf. Offenes Diskussionsforum vszgb

  7. Was ändert sich im revidierten kBüG? • Publikation der Einbürgerungsgesuche im Amtsblatt • Schaffung von Einbürgerungskommissionen, die über die Erteilung des Gemeindebürgerechts entscheiden, in allen Gemeinden • Verankerung einheitlicher Einbürgerungskriterien • Schaffung der Möglichkeit, dass sich die Einbürgerungskommissionen auch zu erleichterten Einbürgerungen äussern können • Erteilung des Kantonsbürgerrechts durch kantonsrätliche Kommission • Erleichterungen des Verfahrens zwischen Gemeinden, Kanton und Bund (Verfahrensstraffung) Offenes Diskussionsforum vszgb

  8. Neuer Ablauf des Einbürgerungsverfahrens Gemeindebürgerrecht Eidgenössische Einbürgerungsbewilligung Kantonsbürgerrecht Offenes Diskussionsforum vszgb

  9. Erleichterte Einbürgerung [Wiedereinbürgerung] <> Erhebungen • Parlamentarischer Vorstoss: „die gesetzlichen Grundlagen schaffen, die es Einbürgerungskommissionen erlauben, bei erleichterten Einbürgerungen die erforderlichen Erhebungen zu Handen des Bundesamtes für Migration zu treffen.“ • Erhebung gemäss Vorgaben des Bundes • Erhebungen über Bewerber mit SZ-Wohnsitz > kleiner Anteil bewerbende Personen für SZ-Kantonsbürgerrecht • Einbürgerungskommission keine Entscheidungsbefugnis, auch nicht eigentliches Antragsrecht > lediglich Erhebungsbericht Offenes Diskussionsforum vszgb

  10. Erleichterte Einbürgerung [Wiedereinbürgerung] <> Erhebungen • Erhebliche Belastung der Einbürgerungskommission • Abgeltung des Bundes: Fr. 300.-- je Bericht • Rev. kBüG § 15 „Kann-Vorschrift“ • Aktuell Erhebungen durch örtliche Polizeiorgane Offenes Diskussionsforum vszgb

  11. Zuständigkeit: • Einbürgerungskommission: • 5 Mitglieder (1 GR = Präsident) • vom GR gewählt • entscheidet über Gesuche • verfügt begründet bei Ablehnung • Rechtsmittel → Verwaltungsgericht • (Wenn Gemeindeversammlung zuständig: • beurteilt Gesuche • stellt dem Gemeinderat Antrag) Offenes Diskussionsforum vszgb

  12. Zuständigkeit: Übergang • Einbürgerungskommission automatisch ab 1.1.2012 • jede Gemeinde muss auf diesen Zeitpunkt hin eine Einbürgerungskommission bestellen • alle hängigen Gesuche werden ab diesem Zeitpunkt von der Einbürgerungskommission beurteilt • Wer die Gemeindeversammlung beibehalten will: • muss dies vor 1.1.2012 beschliessen (als Sachgeschäft) • Wer die Gemeindeversammlung später wieder einführen will: • kann dies auch nach dem 1.1.2012 beschliessen Offenes Diskussionsforum vszgb

  13. Publikation der Gesuche: • gestützt auf CVP-Volksinitiative • im Amtsblatt während 20 Tagen Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, Staatsangehörigkeit, Wohnsitzdauer in der Schweiz • Einwände und Bemerkungen an Einbürgerungskommission • Überprüfung und rechtliches Gehör • Keine Parteistellung der ‚Einsprecher‘ • Berücksichtigung im Entscheid/Antrag Ausschreibung durch kt. Stelle oder Gemeinde? Ausscheiden anonymer Eingaben! Offenes Diskussionsforum vszgb

  14. Totalrevision Kantonales Bürgerrechtsgesetz (kBüG) Sie fragen …….. …….. wir antworten. Danke! Offenes Diskussionsforum vszgb

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