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Datenschutz und Urheberrecht Am Beispiel von Social Software

Didaktik der Informatik SoSe 2009 Leitung: Prof. Dr. Herbert Göttler & OStR Martin Mattheis. Datenschutz und Urheberrecht Am Beispiel von Social Software. INHALT Phänomen Web 2.0 Verankerung im Lehrplan Social Software und Rechtssprechung 3.1 Informationsmanagement

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Datenschutz und Urheberrecht Am Beispiel von Social Software

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  1. Didaktik der Informatik SoSe 2009 Leitung: Prof. Dr. Herbert Göttler & OStR Martin Mattheis Datenschutz und UrheberrechtAm Beispiel von Social Software

  2. INHALT • Phänomen Web 2.0 • Verankerung im Lehrplan • Social Software und Rechtssprechung • 3.1 Informationsmanagement • 3.2 Identitätsmanagement • 3.3 Beziehungsmanagement • 4 Unterrichtssequenz und Stundenentwurf Maßnahmen, Wirkungen, Alternativen

  3. 1 Phänomen Web 2.0 • Unter den aktuellen Top-Ten der weltweit am meist besuchten Seiten finden sich vier Web 2.0 Seiten Abb.1: Time-Cover Dezember 2006. Quellehttp://www.openparenthesis.org/wp-content/uploads/2006/12/time_large.jpg

  4. 1 Phänomen Web 2.0 • „Das Web 2.0 ist eine (Business-) Revolution in der IT-Branche, die durch die Entwicklung des Internets zu einer Plattform hin ausgelöst wurde. Außerdem ist es ein Versuch, die Regeln um mit dieser Plattform erfolgreich zu sein, zu verstehen. Die wichtigste all dieser Regeln ist die Folgende: Entwickle Anwendungen mit denen es möglich ist Netzwerkeffekte zu nutzen und die besser werden je mehr Leute sie benutzen (Collective Intelligence).“ Tim O`Reilly

  5. 1 Phänomen Web 2.0 • Diskussion über die Gefahren des Web 2.0 • Nutzer brauchen Kompetenzen • Vor allem: Altersgruppe der Heranwachsenden • 85 % dieser Gruppe nutzen mindestens einmal pro Woche solche Angebote • Jugendliche werden heute im Web 2.0 sozialisiert (LfM 2009) • Kompetenzvermittlung muss Teil der schulischen Sozialisation sein

  6. 2 Verankerung im Lehrplan • Grundfach

  7. 2 Verankerung im Lehrplan • Leistungsfach

  8. 2 Verankerung im Lehrplan • Leistungsfach • Unterschiedliche Anordnung im LF/GF

  9. 3 Social Software und Rechtssprechung • Was ist Social-Software? • Software, die zwischenmenschliche Kommunikation und Interaktion erweitert und Inhalte zu sozialem Verhalten hinzufügt • Web 2.0 bietet Technologie, Social Software die Anwendungen (?)

  10. 3 Social Software und Rechtssprechung • Informationsmanagement: Ermöglichung des Findens, Bewertens und Verwaltens von (online verfügbarer) Information (hierzu zählen Weblogs und Wikis). • Identitätsmanagement: Ermöglichung der Darstellung von Aspekten seiner selbst im Internet. • Beziehungsmanagement: Ermöglichung Kontakte abzubilden, zu pflegen und neu zu knüpfen.

  11. 3 Social Software und Rechtssprechung Abb.2: Das Social Software Dreieck. Quelle: Richter, Koch 2007: 12

  12. 3.1 Informationsmanagement • Zwei Ansätze: • Wiki Prinzip • Bewertungsforen • Juristische Problemstellung: • Rachebewertungen • Schmähkritik • Eigenbewertungen

  13. 3.1 Informationsmanagement Recht der Beurteiler auf freie Meinungsäußerung (Artikel 5 Abs.1 Satz1. GG) Persönlichkeitsrecht der Beurteilten (Artikel 1 Abs.1, Artikel 2 Abs.1 GG)

  14. 3.1 Informationsmanagement Abb.3: meinprof.de. Quelle: www.meinprof.de

  15. 3.1 Informationsmanagement • Technische Lösungen: • Zuordnung nach Uni über E-Mail Abfrage • Aber Zuordnung nach Kurse kaum möglich • Juristische Lösungen: • Öffentliche Zugänglichkeit von Bewertungen ist rechtens • Aber: Schutz vor Schmähungen und falscher Tatsachenbehauptung • Ausgestaltung der AGB!

  16. 3.1 Identitätsmanagement • YouTube Abb.4: Quelle: http://yahoogle.bplaced.net/filemanager/xahoogle/wp-content/uploads/2009/04/youtube.jpg

  17. 3.1 Identitätsmanagement • Juristische Problemstellung • Urheberrechtsgesetz (UrhG) • Der Kampf gegen Plagiate • Die Vergütung der Urheber • Die Anpassung des Urheberrechts an die technologischen Entwicklungen der Zeit Abb.5: Quelle: http://www.ariva.de/youtube_a79521

  18. 3.1 Identitätsmanagement • Ab wann ist ein Werk schützenswert? • Schöpfungshöhe • Spezialfall Medium Film! • jegliches Hochladen von Filmen ohne Einverständniserklärung ist rechtswidrig • Uploader User Portalbetreiber Abb.6: Quelle: http://www.kraftplatz-tennengau.at/gfx/manuskript/schoepfung.jpg

  19. 3.1 Identitätsmanagement • Untersuchung am lebenden Objekt Abb.4: Quelle: http://yahoogle.bplaced.net/filemanager/xahoogle/wp-content/uploads/2009/04/youtube.jpg

  20. 3.1 Identitätsmanagement Technische und juristische Lösungen: • Erkennungssoftware /Filtersysteme • Inhalte bei Urhebern legalisieren • „Kultur-Flatrate“ für das Internet

  21. 3.1 Beziehungsmanagement • Social network service • “A social network service focuses on building online communities of people who share interests and/or activities, or who are interested in exploring the interests and activities of others.” Abb.7: Quelle: http://www.top100station.de/img/user/image/studivz.png

  22. 3.1 Beziehungsmanagement • Wie werden in Zukunft personenbezogene Daten im Internet verfügbar sein? • Online-Mobbing • Hassgruppen • risikoreiche Online- Bekanntschaften • Datenschutz und Ur- heberrechtsprobleme Abb.8: Quelle: http://www.welt.de/multimedia/archive/00341/ueberwachung_DW_Wir_341528g.jpg

  23. 3.1 Beziehungsmanagement • Grundsätzliches Problem: • Daten werden freiwillig bereitgestellt • Rechtsgrundlagen /erfahrungen kaum vorhanden • Abb.9: Quelle: http://potassium.1338.at/upload/pictures/schnueffel_vz_30.12.2007_small.jpg

  24. 3.1 Beziehungsmanagement • Datenschutzrechtliche Gefahren: • Professionalisierung vieler Seiten • Keine effektive Löschung möglich • Identifikation über Photos • Datenmissbrauch durch Dritte

  25. 3.1 Beziehungsmanagement Technische Machbarkeit und juristische Lösungen: • Aktuell nur Empfehlungen für User, Betreiber und Gesetzgeber • Betreiber: • Aufbau eines Vertrauens- und Reputationsnetzwerks • Schutz gegen Daten Crawling • Ristriktionen v.a. bei Photos zulassen und Standarteinstellungen möglichst restriktiv

  26. 3.1 Beziehungsmanagement • Gesetzgeber: • Recht auf eine pseudonyme Nutzung • Darstellungspflicht der Datenverwertung • Meldungspflicht von Sicherheitsvorfällen • Datenschutz und informationellen Selbstschutz in die Schullehrpläne • User: • Kompetenzen über Gefahren aufbauen

  27. 4 Unterrichtssequenz und Stundenentwurf

  28. 4 Unterrichtssequenz und Stundenentwurf

  29. 4 Unterrichtssequenz und Stundenentwurf Stundenentwurf: • Lehrmodell des exemplarischen Prinzips • Fallstudie als Lernmethode des entdecken-lassenden Unterrichts • roter Faden= aktuelle Probleme des Web 2.0

  30. 4 Unterrichtssequenz und Stundenentwurf

  31. 4 Unterrichtssequenz und Stundenentwurf

  32. 4 Unterrichtssequenz und Stundenentwurf

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