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Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung.

maralah
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Gefährdungsbeurteilung

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Presentation Transcript


  1. Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffverordnung 2010 TRGS 400 Gefahrstoffverordnung 2010 TRGS 400 Gefahrstoffverordnung 2010 TRGS 400 Gefahrstoffverordnung 2010 TRGS 400 Gefahrstoffverordnung 2010 TRGS 400 Gefahrstoffverordnung 2010 TRGS 400 Gefahrstoffverordnung 2010 TRGS 400 Gefahrstoffverordnung 2010 TRGS 400 Gefahrstoffverordnung 2010 TRGS 400 Gefahrstoffverordnung 2010 TRGS 400 Gefahrstoffverordnung 2010 TRGS 400 Gefahrstoffverordnung 2010 TRGS 400 Gefahrstoffverordnung 2010 TRGS 400 Gefahrstoffverordnung 2010 TRGS 400 Gefahrstoffverordnung 2010 TRGS 400

  2. Duales Arbeitsschutzsystem Staat Selbstverwaltung Staatl. Amt für Arbeitsschutz Gesetzliche Unfallversicherungen Gesetze Verordnungen Unfallverhütungs- regeln Technische Regeln Berufsgenossenschaftliche Regeln Annette Wilmes

  3. Gefährdungsbeurteilung - Gefahrstoffe seit 2005 Teil der Gefahrstoffverordnung seit 1996 eine Forderung des Arbeitsschutzgesetzes TRGS 400 TRGS 800 Brandschutzmaßnahmen Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen NEU TRGS 401TRGS 402 2010 Gefährdungen durch Hautkontakt und inhalative Exposition 2008 TRGS 720TRGS 721TRGS 722 Gefährdungen durch explosionsfähige Atmosphäre 2006 Annette Wilmes

  4. Gefährdungsbeurteilung… • zusätzliche Aufgabe • bindet Kapazitäten • geringer Nutzen ODER Egal wie weit der Weg ist, man muss den ersten Schritt tun. Mao Tse-tung Mittel zur kontinuierlichen Verbesserung? Annette Wilmes

  5. Zitat von Weigand Naumann: Viele machen ein Gefährdungsbeurteilung, viele auch nicht. Viele können sie, aber sehr viele auch nicht. Etliche machen Sie, nur um sie gemacht zu haben,und es soll sogar einige geben, die diese richtig gut machen,und Nutzen daraus ziehen, indem sie die Gefährdungsbeurteilung als Mittel für präventiveMaßnahmen verwenden. Gefährdungsbeurteilung – Warum? Sicherheitsingenieur 10/2008 Annette Wilmes

  6. Was sind Gefahrstoffe? • Mit einem Gefahrensymbol oder Gefahrenpiktogramm gekennzeichnete Stoffe und Gemische • Stoffe oder Gemische die in der TRGS 907 als sensibilisierend oder • in der TRGS 905 als krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend aufgeführt sind. • Stoffe oder Gemische mit AGW oder BGW Annette Wilmes

  7. Was sind Gefahrstoffe? • Gefährliche Stoffe und Gemische die im Betrieb hergestellt werden. • Tätigkeiten bei denen gefährliche Stäube, Gase, Dämpf oder Nebel freigesetzt werden Beispiele: • Dieselmotoremissionen die beim Transport mit einem Gabelstapler entstehen können. • Stäube die beim Schleifen, Sägen und Fräsen z. B. in der Holzverarbeitung freiwerden. • Recyclingtätigkeiten, bei denen die Gefährlichkeit der Abfälle nicht bekannt sind. • An Schweißarbeitsplätze entstehende Schweißrauche. • Kühlschmierstoffe in der spanabhebenden Metallbearbeitung. nicht gekennzeichnet Annette Wilmes

  8. Was sind Gefahrstoffe? nicht gekennzeichnet • Tabakerzeugnisse, • kosmetische Mittel, • Lebensmittel und –zusatzstoffe, • Futtermittel und –zusatzstoffe, • Arzneimittel, • Medizinprodukte, • Abfälle, • Altöle oder • Abwässer im Betrieb • Tiefkalte und heiße Flüssigkeiten, Gase oder Dämpfe (z. B. Flüssigstickstoff) • Erstickende und narkotisierende Gase (z. B. Kohlendioxid) • Tätigkeiten die zu Gefährdungen durch Hautkontakt führen (Feuchtarbeitsplätze) • Arbeitsstoffe die eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre bilden (z. B. aufgewirbelte brennbare Stäube) Annette Wilmes

  9. Was sind Tätigkeiten? • Jede Tätigkeit bei der Stoffe, Gemische oder Erzeugnisse verwendet werden oder Stoffe oder Gemische entstehen. • An- und Abfahrvorgänge von Prozessen • Wartungs-, Instandsetzungs-, Aufräum- und Abbrucharbeiten • Lagerung, Beförderung, Entsorgung sowie mögliche Betriebsstörungen • Bedien- und Überwachungstätigkeiten z. B.: herstellen, mischen, ge- und verbrauchen, lagern, be- und verarbeiten, entfernen, entsorgen, vernichten, innerbetrieblicher Transport, Bedien- und Überwachungstätigkeiten Annette Wilmes

  10. Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung der GefStoffV 2010 TRGS 400 „Gefährdungsbeurteilung“ (Dez. 2010) Kerngedanken der Gefährdungsbeurteilung Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung Auswirkung der CLP-Verordnung Neue Möglichkeit, Expositions-Risiko-Beziehungen für krebserzeugende Stoffe Expositionsszenarien nach REACH, ein standardisiertes Arbeitsverfahren? Inhaltsverzeichnis Annette Wilmes

  11. Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) Anlass: In Kraft getreten: 01.12.2010 Anpassung an das neue EU-Chemikalienrecht • REACH-Verordnung • CLP-Verordnung Weiterentwicklung der GefStoffV • Erfahrungen aus GefStoffV 2005 • aktuelle Diskussionen im AGS Integration von Tätigkeiten mit explosionsgefährlichen Stoffen und organischen Peroxiden Annette Wilmes

  12. Änderungen durch REACH NEU EU-weite Beschränkungen – Anhang XVII REACH-VO • zusätzlich zu beachten neuer Anhang II GefStoffV: • nur noch wenige nationale „Herstellungs- und Verwendungsbeschränkungen“ z.B. zu Korrosionsschutzmitteln und Kühlschmierstoffen, Asbest, biopersistente Fasern Annette Wilmes

  13. Gefährdungsbeurteilung ist keine Risikobewertung Risikobewertung Gefährdungsbeurteilung Arbeitsschutzgesetz fachkundige Person Maßnahmen für sicheres Arbeiten vorhandene, leicht zugängliche Daten Chemikaliengesetz Wissenschaftler Risikoaussagen für Tätigkeitsszenarien verfügbare, bewertete Daten Rechtsbasis Wer macht´s ? Ergebnis Grundlage Annette Wilmes

  14. Fachkundig für die Gefährdungsbeurteilung ist … … wer eine entsprechendeBerufsausbildung, Berufserfahrungoder zeitnaheineentsprechende berufliche Tätigkeitausübtund anspezifischen Fortbildungsmaßnahmenteilnimmt. … wer die Arbeitsbedingungenbeurteilenund dieSchutzmaßnahmenbewertenundüberprüfenkann. Ergänzung in der TRGS 400: Umfang und Tiefe der notwendigen Kenntnisse können in Abhängigkeit der zu beurteilenden Tätigkeit unterschiedlich sein. www.gy-waldstraße.de Fachkunde ist auch erforderlich • bei Lagerung und Tätigkeiten mit T-, T+-, und CMR-Stoffen • Arbeitsplatzmessungen Annette Wilmes

  15. Abgrenzung der Begriffe Fachkunde, Sachkunde Sachkundig ist … wer seine bestehende Fachkunde durch einen behördlich anerkannten Lehrgang erweitert hat. Teilweise sind diese mit einer erfolgreichen Prüfung abzuschließen. Sachkundig ist … wer über eine von der zuständigen Behörde anerkannte oder über in dieser Verordnung als gleichwertig bestimmte Qualifikation verfügt. Sachkunde ist z. B. erforderlich bei • Abbruch-, Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten mit Asbest • Schädlingsbekämpfung Annette Wilmes

  16. Welche Informationen werden benötigt? • Sicherheitsdatenblatt • Technische Regeln Gefahrstoffe • Angaben auf Verpackungen, Gebrauchsanweisungen • Standardisierte Arbeitsverfahren • Einfaches Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe (EMKG) • Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis Leicht zugängliche und wichtige Informationsquellen nutzen. Annette Wilmes

  17. Vollständigkeit der toxikologischen Daten Sicherheitsdatenblatt Kap. 11 TRGS 400 Prüfung auf akute Toxizität Prüfung auf Reizung Prüfung auf erbgutveränderndes Potential Prüfung auf Hautsensibilisierung Bewertung der Toxizität bei wiederholter Applikation R23, R24, R25 R38 R68 R43 Prüfung auf Vollständigkeit, gilt für Stoffe und Zubereitungen. Annette Wilmes

  18. Anforderungen an die Dokumentation Gefahrstoffverzeichnis • Verweis auf Sicherheitsdatenblätter • Bezeichnung des Gefahrstoffes • Einstufung, gefährliche Eigenschaften • Mengenbereiche (EMKG) • Bezeichnung der Arbeitsbereiche Gefährdungsbeurteilung Die strukturierte Anforderung an die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung wurde aus der TRGS 400 übernommen. Sicherheitsdatenblätter müssen allen betroffenen Beschäftigten und ihren Vertretern zugänglich sein. Annette Wilmes

  19. Gefährdung Gesundheitsgefahren Annette Wilmes

  20. Gefährdung Brand- und Explosionsgefahren Einflüsse der Umgebung+Tätigkeit Gefahrstoff Gefährdung Maßnahmen Wirksamkeit der Maßnahmen Annette Wilmes

  21. Inhaltsverzeichnis • Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung der • GefStoffV 2010 • TRGS 400 „Gefährdungsbeurteilung“ (Dez. 2010) • Kerngedanken der Gefährdungsbeurteilung • Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung • Auswirkung der CLP-Verordnung • Neue Möglichkeit, Expositions-Risiko-Beziehungen für krebserzeugende Stoffe • Expositionsszenarien nach REACH, ein standardisiertes Arbeitsverfahren? Annette Wilmes

  22. Schutzstufenkonzept unter EU-GHS • Keine Kompatibilität zwischen dem kennzeichnungsbezogenen Ansatz des Schutzstufen-konzeptes der GefStoffV 2005 und dem EU-GHS-Einstufungs- und Kennzeichnungssystem • Aufhebung der Kopplung der Schutzstufen an Kenn-zeichnung • komplette Umstellung auf gefährdungsbezogenen Ansatz Annette Wilmes

  23. GefStoffV 2010 – Gestuftes Maßnahmenkonzept NEU ALT T Schutzstufe 4 T, T+ Schutzstufe 3 GRUNDPFLICHTEN Xn, Xi, C Schutzstufe 2 GEFÄHRDUNG Schutzstufe 1 Xn, Xi, C Annette Wilmes

  24. Schutzstufen waren … ... eine Orientierungsgröße, aber kein Maß für die aktuelle Gefährdung durch Einatmen oder Hautkontakt ! Die Festlegung der Maßnahmen ist ausschließlich das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung. Das gilt auch für die geringe Gefährdung Annette Wilmes

  25. TRGS 400- Welchen Stellenwert haben die Schutzstufen? Januar 2008 • Kapitel 6.6 Festlegung von Schutzmaßnahmen • Im Ergebnisder Gefährdungsbeurteilung sind dieentsprechendenSchutzmaßnahmen festzulegen… • … Die endgültige Festlegung der konkreten Schutzmaßnahme ist das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung im Einzelfall. Es wird daher ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieAbleitung der „Schutzstufe“ nur ein Hilfsinstrument zur Ableitung geeigneter Maßnahmen, nicht jedoch das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ist. … Annette Wilmes

  26. Schutzstufen ade … … was bedeutet das für die Gefährdungsbeurteilung? Die formale Zuordnung der Schutzstufe entfällt. Wurde die Gefährdungsbeurteilung mit dem Einfachen Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe + Schutzleitfäden oderanderen standardisierten Arbeitsverfahren durchgeführt, werden die Änderungen durch die GefStoffV 2010minimalsein. Annette Wilmes

  27. Maßnahmenkatalog der GefStoffV 2010 • Grundpflichten • gelten immer (wenn relevant) • aus den §§ 8 – 11 der GefStoffV 2005 zusammengefasst • Substitutionsgebot • Minimierungsgebot • Rangfolge der Schutzmaßnahmen • Einhaltung der AGW, Ermittlung, Messung STOP - Prinzip Annette Wilmes

  28. Maßnahmenkatalog der GefStoffV 2010 • Allgemeine Schutzmaßnahmen • Gestaltung Arbeitsplatz • Arbeitsmethoden und Verfahren • Begrenzung der Exposition und der Anzahl der Beschäftigten • Hygienemaßnahmen • innerbetriebliche Kennzeichnung, Lagerung • Erfordernis der Fachkunde und Zuverlässigkeit bei Lagerung und Tätigkeiten mit T-, T+-, und CMR-Stoffen, … • weitgehend identisch mit den Maßnahmen des § 8 GefStoffV 2005 Annette Wilmes

  29. Maßnahmenkatalog der GefStoffV 2010 • Zusätzliche Maßnahmenbei Tätigkeiten mit erhöhter inhalativer und dermaler Gefährdung, wenn • AGW nicht eingehalten • bei Stoffen ohne AGW auf Grund der zugewiesenen Gefährlichkeitsmerkmale und der vorhandenen inhalativen Exposition eine Gefährdung angenommen werden kann • bei haut- oder augenschädigenden Stoffen eine Gefährdung durch Haut- oder Augenkontakt besteht • Regelungen aus §§ 9 und 10 der GefStoffV 2005 zusammengeführt Überschneidungen und Doppelregelungen entfallen Annette Wilmes

  30. Zusätzliche Maßnahmen Wird der AGW nicht eingehalten … INSBESONDERE BEI ABBRUCH-, SANIERUNGS- UND INSTANDSETZUNGSARBEITEN IST UNVERZÜGLICH PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNGZUR VERÜFGUNG ZU STELLEN! Annette Wilmes

  31. Zusätzliche Maßnahmen Besteht trotz aller technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen eine Gefährdung durch Haut- oder Augenkontakt SIND UNVERZÜGLICH PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG ZUR VERÜFGUNG ZU STELLEN Annette Wilmes

  32. Maßnahmenkatalog der GefStoffV 2010 • Besondere Schutzmaßnahmenbei Tätigkeiten mit cmr- Stoffen der Kat. 1 oder 2 (Umsetzung der Maßnahmen der KrebsRL) • Verknüpfung mit Bestimmungen für besonders gefährliche krebserzeugende Stoffe im Anhang II (Geschlossenes System) • Erleichterungen nach AGS- und Praxis-Vorschlägen, dass neben Arbeitsplatzmessungen bei Tätigkeiten mit CMR-Stoffen auch Expositionsermittlung durch andere geeignete Methoden möglich sind. Annette Wilmes

  33. Maßnahmenkatalog der GefStoffV 2010 • Besondere Schutzmaßnahmen gegen physikalisch-chemische Einwirkungen i. V. m. Anhang I Nr. 1 • Bezugnahme auf Gefährlichkeitsmerkmale • zusätzlich Bezug hergestellt zur Eigenschaft „explosionsfähig“ (z.B. Mehlstaub) • redaktionelle Anpassungen • Tätigkeiten mit explosionsgefährlichen Stoffen und organischen Peroxyden • Aufnahme eines neuen Paragrafen für Tätigkeiten mit explosionsgefährlichen Stoffen und organischen Peroxyden Annette Wilmes

  34. Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung der GefStoffV 2010 TRGS 400 „Gefährdungsbeurteilung“ (Dez. 2010) Kerngedanken der Gefährdungsbeurteilung Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung Auswirkung der CLP-Verordnung Neue Möglichkeit, Expositions-Risiko-Beziehungen für krebserzeugende Stoffe Expositionsszenarien nach REACH, ein standardisiertes Arbeitsverfahren? Inhaltsverzeichnis Annette Wilmes

  35. CLP-Verordnung Annette Wilmes

  36. Gefährdungsbeurteilung – Einfluss der CLP-Verordnung Die Gefahrstoffverordnung schafft bis zum 1.6.2015 für beide Einstufungs- und Kennzeichnungssysteme eine funktionierende rechtliche Grundlage. Die TRGS 400 berücksichtigt das alte und das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem.Die Ableitung von Maßnahmen nach CLP-Verordnung kann zu zusätzlichen Maßnahmen führen. http://ecb.jrc.ec.europa.eu/classification-labelling/clp Annette Wilmes

  37. Beispiel: Akute Toxizität z.B. oral – LD50 [mg/kg] Not classified > 2000 EU Very toxic < 25 toxic > 25 - 200 harmful > 200 - 2000 200 - 300 2000 - 5000 Category 1 < 5 Category 2 > 5 - < 50 Category 3 > 50 - < 300 Category 4 > 300 - < 2,000 Category 5 - optional > 2,000 - < 5,000 GHS Kein Piktogramm Annette Wilmes

  38. Übergangsbestimmung nach CLP-VO Sicherheitsdatenblatt, Kapitel 2 „Mögliche Gefahren“Alte und neue Einstufung Annette Wilmes

  39. CLP - Verordnung und EMKG Zuordnung der Gefährlichkeitsgruppe auch nach H-Sätzen möglich. PROBLEM: Durch neue Einstufungskriterien kann es zu einer Verschärfung der Maßnahmen kommen. Gemische Annette Wilmes

  40. CLP – Verordnung und EMKG Stoffe und Gemische Akute Toxizität: in einem Bereich von: LD50 200 - 300 mg/kg (oral), LD50 400 - 1000 mg/kg (dermal) LC50 2 - 10 mg/l (Dämpfe) auch: Gase, nicht: Aerosole LD50 – Angabe unter Kapitel 11 im Sicherheitsdatenblatt Gefährlichkeitsgruppe C statt B Annette Wilmes

  41. CLP – Verordnung und Gefährdungsbeurteilung Annette Wilmes

  42. Was ist zu tun? CLP Ein Vergleich des neuen und alten Sicherheitsdatenblattes: • Hat sich die Zusammensetzung des Produktes geändert (Sicherheitsdatenblatt Kap. 3)? • Wenn nein Gefährdungsbeurteilung muss nicht angepasst werden • Wenn ja Anpassung der Gefährdungsbeurteilung Der Hersteller ist verpflichtet bei neuen Erkenntnissen die alte und neue Einstufung anzupassen! Annette Wilmes

  43. Inhaltsverzeichnis • Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung der • GefStoffV 2010 • TRGS 400 „Gefährdungsbeurteilung“ (Dez. 2010) • Kerngedanken der Gefährdungsbeurteilung • Ergebnisder Gefährdungsbeurteilung • Auswirkung der CLP-Verordnung • Neue Möglichkeit, Expositions-Risiko-Beziehungen für krebserzeugende Stoffe • Expositionsszenarien nach REACH, ein standardisiertes Arbeitsverfahren? Annette Wilmes

  44. Expositions-Risiko-Beziehung (ERB) BekGS 910 … neuer Bestandteil der TRGS 400 Ein gestuftes Maßnahmenkonzept für krebserzeugende Gefahrstoffe, beschrieben durch Expositions-Risiko-Beziehungen. hohes Risiko 4:1 000 Toleranzschwelle: mittleres Risiko Akzeptanzschwelle: 4:10 000 2018: 4:100 000 niedriges Risiko Annette Wilmes

  45. Integration der BekGS 910 in die TRGS 400 Festlegung von Schutzmaßnahmen unverzüglich Risiko- minderungsmaßnahmen umsetzen hohes Risiko mittleres Risiko Maßnahmenplan erstellen keine weiteren zusätzlichen Schutzmaßnahmen niedriges Risiko Annette Wilmes

  46. Bekannte Risiken für die Allgemeinbevölkerung BekGS 910 Tödliche Unfälle bei einer Arbeitslebenszeit von 40 Jahren. Landwirtschaft: 3:1000 Bauwirtschaft: 2:1000 Bergbau: 3:1000 Einzelhandel: 4:10000 Risiko an den sieben häufigsten Umweltkarzinogenen zu erkranken: Stadtbevölkerung: 1:1000 Landbevölkerung: 2:10000 Annette Wilmes

  47. Integration der BekGS 910 in die TRGS 400 Maßnahmenplan • Administration • Technik • Organisation • Arbeitsmedizin • Substitution Die Einzelmaßnahmen werden detailliert in der BekGS 910 Kap. 5.2 beschrieben. Annette Wilmes

  48. Integration die BekGS 910 in die TRGS 400 Der Maßnahmenplan wird in die DokumentationderGefährdungsbeurteilung integriert. • Beschreibung der Maßnahmen • Höhe der Expositionsreduzierung nach Umsetzung • Auf Anfrage sind Maßnahmenplan und Gefährdungsbeurteilung an die zuständige Aufsichtbehörde zu übermitteln. Annette Wilmes

  49. Bei Tätigkeiten mit CMR-Stoffen 40jährige Aufbewahrungsfrist des Verzeichnisses der exponierten Beschäftigten bei Beschäftigungsende: Aushändigung eines Auszugs an den Beschäftigten Neuregelung in Absprache mit Sozialpartnern in Diskussion Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten Annette Wilmes

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