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URHEBERRECHT IM WEB ZWEINULL

URHEBERRECHT IM WEB ZWEINULL. Impulsreferat Ulrich Mezger Medientag Kreismedienzentrum Esslingen 21.10.2008.

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URHEBERRECHT IM WEB ZWEINULL

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  1. URHEBERRECHT IM WEB ZWEINULL Impulsreferat Ulrich Mezger Medientag Kreismedienzentrum Esslingen 21.10.2008

  2. Impulsreferat Ulrich Mezger Medientag Kreismedienzentrum Esslingen 21.10.2008

  3. Ich bin keine Bratwurst. Ich bin kein Ravioli. Impulsreferat Ulrich Mezger Medientag Kreismedienzentrum Esslingen 21.10.2008

  4. 699,40 Euro 699,40 Euro Impulsreferat Ulrich Mezger Medientag Kreismedienzentrum Esslingen 21.10.2008

  5. URHEBERRECHT IM WEB ZWEINULL Impulsreferat Ulrich Mezger Medientag Kreismedienzentrum Esslingen 21.10.2008

  6. URHEBERRECHT IM WEB ZWEINULL Impulsreferat Ulrich Mezger Medientag Kreismedienzentrum Esslingen 21.10.2008

  7. URHEBERRECHT IM WEB ZWEINULL Impulsreferat Ulrich Mezger Medientag Kreismedienzentrum Esslingen 21.10.2008

  8. Urheberrecht Urheberrechtsgesetz (UrhG) Das Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft ist seit dem 1. Januar 2008 in Kraft. „EY, GEILE SACHE!“ Impulsreferat Ulrich Mezger Medientag Kreismedienzentrum Esslingen 21.10.2008

  9. Urheberrecht • Urheberrechtsgesetz (UrhG) • Werke mit Schöpfungshöhe • Texte, Filme, Musik, bildende Kunst Impulsreferat Ulrich Mezger Medientag Kreismedienzentrum Esslingen 21.10.2008

  10. Urheberrecht • Urheberrechtsgesetz (UrhG) • Werke mit Schöpfungshöhe • Texte, Filme, Musik, Grafiken Impulsreferat Ulrich Mezger Medientag Kreismedienzentrum Esslingen 21.10.2008

  11. Urheberrecht • Urheberrechtsgesetz (UrhG) • Werke mit Schöpfungshöhe • Texte, Filme, Musik, bildende Kunst und Lichtbildwerke (§ 2 UrhG) • Lichtbilder (§ 72 UrhG) • Recht am eigenen Bild (KunstUrhG) Impulsreferat Ulrich Mezger Medientag Kreismedienzentrum Esslingen 21.10.2008

  12. Urheberrecht Impulsreferat Ulrich Mezger Medientag Kreismedienzentrum Esslingen 21.10.2008

  13. Urheberrecht • Urheberrechtsgesetz (UrhG) • Werke mit Schöpfungshöhe • Texte, Filme, Musik, bildende Kunst und Lichtbildwerke (§ 2 UrhG) • Lichtbilder (§ 72 UrhG) • Recht am eigenen Bild (KunstUrhG) • Datenbanken (§ 4 und 87 UrhG) Impulsreferat Ulrich Mezger Medientag Kreismedienzentrum Esslingen 21.10.2008

  14. Urheberrecht • Urheberrechtsgesetz (UrhG) • Werke mit Schöpfungshöhe • Texte, Filme, Musik, bildende Kunst und Lichtbildwerke (§ 2 UrhG) • Lichtbilder (§ 72 UrhG) • Recht am eigenen Bild (KunstUrhG) • Datenbanken (§ 4 und 87 UrhG) • Verwertungsrechte Impulsreferat Ulrich Mezger Medientag Kreismedienzentrum Esslingen 21.10.2008

  15. Urheberrecht • Urheberrechtsgesetz (UrhG) • Werke mit Schöpfungshöhe • Texte, Filme, Musik, bildende Kunst und Lichtbildwerke (§ 2 UrhG) • Lichtbilder (§ 72 UrhG) • Recht am eigenen Bild (KunstUrhG) • Datenbanken (§ 4 und 87 UrhG) • Verwertungsrechte • - Schrankenregelungen (Privilegierungen) • - Privatkopie • - Zitatrecht • - Panoramafreiheit • - öffentliche Reden • -tagesaktuelle Berichterstattung (§ 50 UrhG) Impulsreferat Ulrich Mezger Medientag Kreismedienzentrum Esslingen 21.10.2008

  16. Ausnahme: 1995 verhüllten Christo und Jeanne-Claude das Berliner Reichstagsgebäude mit Planen. Das Projekt sollte durch die Verwertung von Fotos finanziert werden. Die Künstler beanspruchte das Urheberecht dafür. Dies wollte sich ein Postkartenhersteller nicht bieten lassen. Er ging bis vor den Bundesgerichtshof. Der BGH entschied aber zugunsten von Christo und Jeanne-Claude, da der verhüllte Reichstag zwar öffentlich, nicht aber bleibend sei. Impulsreferat Ulrich Mezger Medientag Kreismedienzentrum Esslingen 21.10.2008

  17. Weitere relevante Gesetze und Web 2.0 • Verstöße gegen Strafgesetzbuch • Beleidigungen • Verleumdung (auch Kreditgefährdung) • Beschimpfung der Bundesrepublik • Gewaltdarstellung • Verbreitung pornografischer Schriften • Verstöße gegen das Telemediengesetz • -Impressum • Verstöße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb • Verstöße gegen das Datenschutzgesetz Impulsreferat Ulrich Mezger Medientag Kreismedienzentrum Esslingen 21.10.2008

  18. Fragen zu Weblogs 01 Der Inhalt der meisten Weblogs ist doch ziemlich banal. Da kann man ja nicht von geistiger Schöpfung reden. Deshalb könnte ich die Inhalt in meinen Weblog übernehmen. Impulsreferat Ulrich Mezger Medientag Kreismedienzentrum Esslingen 21.10.2008

  19. Fragen zu Weblogs 01 Dann könnte ja jeder Einzeltext von jedem übernommen und im Internet veröffentlicht werden. Aber auch bei geringer eigener Leistung kann der Rechtsanwalt Wege finden, um gegen den „Contentklau“ vorzugehen. So bietet auch das Wettbewerbsrecht Ansatzpunkte dazu. Ein Unterlassungsanspruch kann also auch über das UWG abgeleitet werden. Voraussetzung dazu ist allerdings, dass man sich mit der gegnerischen Seite im Wettbewerb befindet. siehe dazu: www.rechtzweinull.de Impulsreferat Ulrich Mezger Medientag Kreismedienzentrum Esslingen 21.10.2008

  20. Fragen zu Weblogs 01 Aber auch wenn man über diese Schiene keinen Erfolg haben kann, so bieten sich noch andere Möglichkeiten: Man könnte auch argumentieren, dass eine Weblog (also eine Ansammlung von Einzelbeiträgen in einer gewissen Ordnung) eine Art Datenbank darstelle. Gemäß § 4 UrhG sind Sammlungen von Werken, die aufgrund der Auswahl oder Anordnung der Elemente eine persönliche geistige Schöpfung sind (Sammelwerke), auch geschützt. Impulsreferat Ulrich Mezger Medientag Kreismedienzentrum Esslingen 21.10.2008

  21. Fragen zu Weblogs 02 Na gut, dann fasse ich eben das, was ich wichtig finde, selbst zusammen, und zwar Bücher, Filme, Berichte und mehr. Impulsreferat Ulrich Mezger Medientag Kreismedienzentrum Esslingen 21.10.2008

  22. Fragen zu Weblogs 02 Inhaltsbeschreibungen von Texten, so genannte Abstracts, verstoßen nicht gegen das Urheberrecht des Rechteinhabers. Bei den Abstracts handelt es sich um eine Sekundärnutzung urheberrechtlich geschützter Vorlagen in selbst gestalteten Kurzfassungen, die den Leser über den wesentlichen Inhalt des Originals informiert. Gerichtsurteil LG Frankfurt a.M., Urteil vom 23.11.06, Az.: 2-03 O 172/06 Impulsreferat Ulrich Mezger Medientag Kreismedienzentrum Esslingen 21.10.2008

  23. Fragen zu Weblogs 03 Ich berufe mich auf das Grundgesetz. Da kann ich machen, was ich will. Denn dort ist die Meinungsfreiheit garantiert Impulsreferat Ulrich Mezger Medientag Kreismedienzentrum Esslingen 21.10.2008

  24. Fragen zu Weblogs 03 Artikel 5 Grundgesetz (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre. Impulsreferat Ulrich Mezger Medientag Kreismedienzentrum Esslingen 21.10.2008

  25. Fragen zu Weblogs 03 Was verboten ist: Schmähkritik: Herabsetzung der Person, keine Auseinandersetzung mit der Sache § § 185. Beleidigung. Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe ... bestraft. § 186. Üble Nachrede. § 187. Verleumdung. Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Impulsreferat Ulrich Mezger Medientag Kreismedienzentrum Esslingen 21.10.2008

  26. Fragen zu Weblogs 03 § Wie deutsche Gericht urteilen: • Meinungsäußerung oder Beleidigung? • Hochschullehrer ist ein Psychopath. • Betrügerfirma • Hubschraubermafia • Schlitzohr • Die Domain Flunkerfürst ist noch zu haben. • Das Essen ist zum Kotzen Impulsreferat Ulrich Mezger Medientag Kreismedienzentrum Esslingen 21.10.2008

  27. Fragen zu Weblogs 03 § Wie deutsche Gericht urteilen: • Meinungsäußerung oder Beleidigung? • Hochschullehrer ist ein Psychopath. • Betrügerfirma • Hubschraubermafia • Schlitzohr • Die Domain Flunkerfürst ist noch zu haben. • Das Essen ist zum Kotzen Impulsreferat Ulrich Mezger Medientag Kreismedienzentrum Esslingen 21.10.2008

  28. Fragen zu Weblogs 03 § Wie deutsche Gericht urteilen: • Meinungsäußerung oder Tatsache? • Kaffe eines Restaurants wird durch Kritik als „kalt“ dargestellt • Das Produkt x funktioniert nicht. • Im Internet habe ich gelesen, dass die Firma x auch schon wegen einigen Dingen verklagt wurde. Impulsreferat Ulrich Mezger Medientag Kreismedienzentrum Esslingen 21.10.2008

  29. Fragen zu Weblogs 04 Na schön, aber mit meinem Weblog berichte ich über Tagesereignisse. Da kann ich mich bei anderen Quellen bedienen. Impulsreferat Ulrich Mezger Medientag Kreismedienzentrum Esslingen 21.10.2008

  30. Fragen zu Weblogs 04 § 50 UrhG Berichterstattung über Tagesereignisse Zur Berichterstattung über Tagesereignisse durch Funk oder durch ähnliche technische Mittel, in Zeitungen, Zeitschriften und in anderen Druckschriften oder sonstigen Datenträgern, die im Wesentlichen Tagesinteressen Rechnung tragen, sowie im Film, ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von Werken, die im Verlauf dieser Ereignisse wahrnehmbar werden, in einem durch den Zweck gebotenen Umfang zulässig. Impulsreferat Ulrich Mezger Medientag Kreismedienzentrum Esslingen 21.10.2008

  31. Fragen zu Weblogs 04 § 50 UrhG Berichterstattung über Tagesereignisse Zur Berichterstattung über Tagesereignisse durch Funk oder durch ähnliche technische Mittel, in Zeitungen, Zeitschriften und in anderen Druckschriften oder sonstigen Datenträgern, die im Wesentlichen Tagesinteressen Rechnung tragen, sowie im Film, ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von Werken, die im Verlauf dieser Ereignisse wahrnehmbar werden, in einem durch den Zweck gebotenen Umfang zulässig. Impulsreferat Ulrich Mezger Medientag Kreismedienzentrum Esslingen 21.10.2008

  32. Fragen zu Weblogs 04 § Der Funk sei ein "flüchtiges" Medium, dessen Berichterstattung in der Regel keine Verkörperung erfährt. Beim Rundfunk sei die mit der Berichterstattung verbundene Verwertung des Werkes Abschluss der Berichterstattung ebenfalls beendet, da die Radiosendung abgeschlossen sei. Das sei beim Weblog anders, weil hier ehemals aktuelle Berichte über Tagesereignisse hinaus öffentlich zugänglich gehalten werden. Daher gehe dies über den durch den Zweck gebotenen Umfang hinaus und sei nicht zulässig. LG Berlin in Berlin-Mitte., Geschäftsnummer: 16 O 282/06 Impulsreferat Ulrich Mezger Medientag Kreismedienzentrum Esslingen 21.10.2008

  33. Fragen zu Weblogs 05 Ok, aber ich darf mich doch wenigstens inhaltlich an Zeitungen und Zeitschriften orientieren. Impulsreferat Ulrich Mezger Medientag Kreismedienzentrum Esslingen 21.10.2008

  34. Fragen zu Weblogs 05 LG Berlin: Presse darf ungeprüft zitiert werden Donnerstag, 9. Oktober 2008, von Anja Assion Das Landgericht Berlin hat im September entschieden: „Der Inhaber einer privaten, nicht kommerziellen Website darf ungeprüft Nachrichten aus der Presse/den Medien auf seiner Plattform wiedergeben. Gegen den Seitenbetreiber war eine Unterlassungsklage erhoben worden, weil er einen Zeitungsartikel zitiert hatte, der eine unrichtige Tatsachenbehauptung über den Kläger enthielt.“ http://www.telemedicus.info/article/996-LG-Berlin-Presse-darf-ungeprueft-zitiert-werden.html#extended § LG Berlin in Berlin-Mitte., Geschäftsnummer: 16 O 282/06 Impulsreferat Ulrich Mezger Medientag Kreismedienzentrum Esslingen 21.10.2008

  35. Fragen zu Weblogs 05 Dann hafte ich also nicht für fremde Beiträge? Impulsreferat Ulrich Mezger Medientag Kreismedienzentrum Esslingen 21.10.2008

  36. Fragen zu Weblogs 05 • Der Forenbetreiber haftet für rechtswidrige Postings, wenn er sie kennt (BGH März 2007, AZ VI ZR 101/06). • z.B. bei genereller Kontrolle der Postings (Freischaltung) • unverzügliche Entfernung (§10 TMG) , d.h. ab 12 Stunden • Wie ist die Haftung geregelt, wenn er sie nicht kennt? • Pauschale Überwachungspflicht umstritten (OLG Düsseldorf/OLG München, LG Berlin) • Uneingeschränkte Haftung, auch bei Unkenntnis (LG Hamburg) § Impulsreferat Ulrich Mezger Medientag Kreismedienzentrum Esslingen 21.10.2008

  37. Fragen zu Weblogs 06 Zwischen 50 000 und 80 000 Urheberrechtsabmahnungen wurden nach Expertenschätzungen allein im vergangenen Jahr erteilt. „Es gibt Fälle, die riechen regelrecht danach, es nur auf Abmahnungen abzusehen“, sagt der Solinger Rechtsanwalt und IT-Rechtler Christoph Strieder. „Wenn zum Beispiel Fotos wie Köder im Netz ausgelegt werden und regelrecht zur Verwertung auf privaten Homepages animieren.“ http://internet.magnus.de/recht/artikel/abzocke-mit-abmahnungen.html, 19.10.08 Impulsreferat Ulrich Mezger Medientag Kreismedienzentrum Esslingen 21.10.2008

  38. Fragen zu Weblogs 06 Am 1. September 2008 tritt das Gesetz zur Umsetzung der EU-Durchsetzungs-Richtlinie in Kraft. Das Gesetz erleichtert den Kampf gegen Produktpiraterie und stärkt damit das geistige Eigentum. „Der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung beschränkt sich in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro.“ Impulsreferat Ulrich Mezger Medientag Kreismedienzentrum Esslingen 21.10.2008

  39. Youtube Was sollte ich bei Youtube beachten? Impulsreferat Ulrich Mezger Medientag Kreismedienzentrum Esslingen 21.10.2008

  40. Youtube Allein Viacom hat die YouTube-Mutter Google auf über eine Milliarde Dollar Schadensersatz verklagt. Das Verfahren soll erst 2009 oder 2010 eröffnet werden. Impulsreferat Ulrich Mezger Medientag Kreismedienzentrum Esslingen 21.10.2008

  41. Youtube Embedding oder Verlinkung zu Youtube-Videos könnte rechtliche Folgen haben. Impulsreferat Ulrich Mezger Medientag Kreismedienzentrum Esslingen 21.10.2008

  42. Youtube Upload könnte straf- und zivilrechtlich verfolgt werden. Impulsreferat Ulrich Mezger Medientag Kreismedienzentrum Esslingen 21.10.2008

  43. Podcasts Mir ist das jetzt zu kompliziert. Ich nehme dann halt den Englisch-Podcast von SWR3 auf und führe ihn meinen Schülern vor. Da bin ich dann wenigstens auf der sicheren Seite, denn da kann ich ja nicht falsch machen. Impulsreferat Ulrich Mezger Medientag Kreismedienzentrum Esslingen 21.10.2008

  44. Podcasts Auch dies ist rechtlich nicht abgesichert, da Podcasts nicht für den Unterricht gespeichert werden dürfen. siehe dazu: http://lehrerfortbildung-bw.de Impulsreferat Ulrich Mezger Medientag Kreismedienzentrum Esslingen 21.10.2008

  45. Creative Commons Na gut, dann benutze ich nur noch die Creative-Commons-Dateien. Da bin ich immer im grünen Bereich. Impulsreferat Ulrich Mezger Medientag Kreismedienzentrum Esslingen 21.10.2008

  46. Creative Commons Gefahr für den Nutzer: Keine Haftung des Lizenzgebers Da nicht nur der Fotograf Rechte am Bild hat, sondern auch die abgebildeten Personen, kann es sein, dass der Fotograf dies nicht berücksichtigt hat. Die abgebildeten Personen können in diesem Fall klagen und der Fotograf kann nicht haftbar gemacht werden. Impulsreferat Ulrich Mezger Medientag Kreismedienzentrum Esslingen 21.10.2008

  47. Creative Commons Weitere Gefahren für den Nutzer: Lizenz endet automatisch bei Lizenzverstoß. Wenn man gegen die CC-Lizenzbedingungen verstößt, wird man so behandelt, als ob man keine Lizenz hat. Dies bedeutet, dass man auch wegen eines Verstoßes gegen das Urheberrecht abgemahnt werden kann. http://www.advisign.de/urheberrecht/2007-09/creative-commons-einfach-erklaert-teil-1-sinn-und-zweck-von-creative-commons Impulsreferat Ulrich Mezger Medientag Kreismedienzentrum Esslingen 21.10.2008

  48. Was tun? Jo, mues i den jötzt olles selba macha? Impulsreferat Ulrich Mezger Medientag Kreismedienzentrum Esslingen 21.10.2008

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