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Die Bundesregierung - Vom Volk legitimiert? Von den Volksvertretern gewählt?

Die Bundesregierung - Vom Volk legitimiert? Von den Volksvertretern gewählt?. Wahl der Bundeskanzlerin.

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Die Bundesregierung - Vom Volk legitimiert? Von den Volksvertretern gewählt?

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Presentation Transcript


  1. Die Bundesregierung - Vom Volk legitimiert? Von den Volksvertretern gewählt?

  2. Wahl der Bundeskanzlerin • Die Wahl der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers läuft nach Artikel 63 des Grundgesetzes (GG) ab. Danach wird der Bundeskanzler auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestag ohne Aussprache gewählt. • Zu einer erfolgreichen Wahl benötigt die Kanzlerkandidatin oder der Kanzlerkandidat die absolute Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Bundestages. Das heißt die Hälfte plus mindestens eine Stimme. Man spricht auch von der "Kanzlermehrheit".  • Ist die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler mit absoluter Mehrheit  - also mit der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages - gewählt, so muss der Bundespräsident sie oder ihn binnen sieben Tagen nach der Wahl ernennen.

  3. Welche Koalitionen sind möglich? z.B. Ampelkoalition: Rot- Gelb- Grün Jamaika ( „Schwarz-Gelb-Grün“) Große Koalition: Rot- Schwarz Welche Politik ist von den unterschiedlichen Koalitionen zu erwarten? Wer würde Kanzler werden? Wer ist 2005 Kanzler geworden ?

  4. Bundeskanzleramt

  5. Die Bundeskanzlerin Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel 1991 - 1998Stellvertretende Vorsitzende der CDU DeutschlandsSeit 1993Vorsitzende der CDU Mecklenburg-Vorpommern1991 - 1994Bundesministerin für Frauen und Jugend1994 - 1998Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit1998 - 2000Generalsekretärin der CDU DeutschlandsSeit 2000Vorsitzende der CDU DeutschlandsSeit 2002Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen BundestagNovember 2005Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland

  6. Vizekanzler und Außenminister

  7. Innenminister und Finanzminister

  8. Minister für Verteidigung und Wirtschaft

  9. Ministerinnen für Justiz und Bildung

  10. Ministerinnen für Familie und Gesundheit

  11. Minister/in für Entwicklung und Umwelt

  12. Kanzleramts- und Verkehrsminister

  13. Minister für Landwirtschaft und Arbeit

  14. Die Hauptstadt Berlin Das politische System Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer, föderaler und sozialer Rechtsstaat. Diese Prinzipien bilden zusammen mit den Grundrechten den unantastbaren Kern der Verfassung, über dessen Einhaltung das Bundesverfassungsgericht wacht Bundespräsident Horst Köhler

  15. Gewaltenteilung in Deutschland Legislative Exekutive Judikative

  16. Gewaltenteilung- Machtkontrolle Das Grundgesetz legt in Art. 20 fest, die Staatsgewalt werde durch "besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt". Es knüpft damit an die klassische Gewaltenteilung in Legislative, Exekutive und Judikative an, die von dem französischen Staatsphilosophen Montesquieu formuliert worden ist. Die drei Gewalten sind streng getrennt, können aber ihre Macht nicht allein ausüben. Durch ein System von "Hemmungen und Gegengewichten" (checks and balances) sind sie bei der Ausübung ihrer Funktionen aufeinander angewiesen.

  17. Bundesverfassungsgericht Das Gericht setzt sich aus zwei Senaten mit jeweils acht Mitgliedern zusammen. Die Zuständigkeit für Verfassungsbeschwerden und Normenkontrollen ist auf beide Senate verteilt. In allen übrigen Verfahren entscheidet ausschließlich der Zweite Senat. 1.Senat 2.Senat von links nach rechts: Prof. Landau |  Dr. h.c. Mellinghoff |  Prof. Dr. Osterloh |  Prof. Dr. Lübbe-WolffProf. Dr. Dr. h.c. mult. Hassemer |  Dr. Gerhardt |  Prof. Dr. Broß |  Prof. Dr. Dr. Di Fabio von links nach rechts: Schluckebier |  Prof. Dr. Eichberger |  Dr. Hohmann-Dennhardt |  Prof. Dr. Steiner (ausgeschieden)Prof. Dres. Papier |  Prof. Dr. Hoffmann-Riem |  Dr. Gaier |  Prof. Dr. BrydeEs fehlt: Prof. Dr. Kirchhof

  18. Das Bundesverfassungsgericht ist ein Verfassungsorgan. Es untersteht nicht der Dienstaufsicht eines Ministeriums. Die Präsidentin oder der Präsident leitet die Verwaltung des Gerichts. • Das Bundesverfassungsgericht besteht aus sechzehn Richterinnen und Richtern. • Die eine Hälfte wählt der Bundestag, die andere der Bundesrat, jeweils mit Zweidrittelmehrheit. • Die Amtszeit beträgt zwölf Jahre. Eine Wiederwahl ist ausgeschlossen. • Das Plenum besteht aus allen sechzehn Mitgliedern des Gerichts. • Es entscheidet, wenn ein Senat von der Rechtsauffassung des anderen Senats abweichen will. • Es regelt im Rahmen des Gesetzes die Zuständigkeit der Senate.

  19. Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Zur Beachtung des Grundgesetzes sind alle staatlichen Stellen verpflichtet. Kommt es dabei zum Streit, kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Seine Entscheidung ist unanfechtbar. An seine Rechtsprechung sind alle übrigen Staatsorgane gebunden. Z.B. darf ein entführtes Flugzeug abgeschossen werden? Die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts hat auch politische Wirkung. Das wird besonders deutlich, wenn das Gericht ein Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht ist aber kein politisches Organ. Sein Maßstab ist allein das Grundgesetz. Die Begrenzung staatlicher Macht ist ein Kennzeichen des Rechtsstaats.

  20. Das Bundesverfassungsgericht Das Bundesverfassungsgericht hatte von Anfang an seinen Sitz in Karlsruhe. Es war zunächst im Prinz-Max-Palais in der Karlstraße untergebracht. 1969 zog es in sein heutiges Amtsgebäude, das sich in unmittelbarer Nähe des Karlsruher Schlosses (zwischen Schlossplatz und Botanischem Garten) befindet. Das Haus wurde in den Jahren 1965 bis 1969 nach Entwürfen des Berliner Architekten Paul Baumgarten errichtet. Baumgarten plante bewusst keinen Justizpalast. Die offene Bauweise soll den Eindruck demokratischer Transparenz vermitteln. Das höchste Teilgebäude ist für die Öffentlichkeit bestimmt. In ihm befindet sich auch der Sitzungssaal.

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