1 / 43

Rechtliche Rahmenbedingungen und Hilfeplanungsprozesse

Rechtliche Rahmenbedingungen und Hilfeplanungsprozesse. Friedrich-Schiller-Universität Jena Institut für Erziehungswissenschaft Professur: Lehrstuhl für Sozialpädagogik und außerschulische Bildung Dozentin: Kristin Georgy, M. A.

lily
Download Presentation

Rechtliche Rahmenbedingungen und Hilfeplanungsprozesse

An Image/Link below is provided (as is) to download presentation Download Policy: Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use and may not be sold / licensed / shared on other websites without getting consent from its author. Content is provided to you AS IS for your information and personal use only. Download presentation by click this link. While downloading, if for some reason you are not able to download a presentation, the publisher may have deleted the file from their server. During download, if you can't get a presentation, the file might be deleted by the publisher.

E N D

Presentation Transcript


  1. Rechtliche Rahmenbedingungen und Hilfeplanungsprozesse Friedrich-Schiller-Universität Jena Institut für Erziehungswissenschaft Professur: Lehrstuhl für Sozialpädagogik und außerschulische Bildung Dozentin: Kristin Georgy, M. A. Seminar: „Besonders schwierige“ Kinder und Jugendliche: Auffälligkeiten und Beeinträchtigungen im Blickfeld Heimerziehung Referenten: Antje Barth, Frauke Till Datum: 10. Februar 2011

  2. Gliederung • Einleitung • Qualität • Finanzierung • Hilfeplanung • Hilfeplanungsprozess • Heimerziehung • Quellen

  3. 1. Einleitung Quellen: Statistisches Bundesamt

  4. Brainstorming Was fällt euch zum Begriff „Heim“ ein?

  5. 2. Qualität • Qualität und Maßstäbe der Erziehungshilfen sind rechtlich verankert • Sonderstatus des Jugendamtes a) Örtlicher Träger der Jugendhilfe b) Träger eigener Einrichtungen und Dienste • Leistungsanbieter sollen zu wirtschaftlichem und wirksamem Handeln verpflichtet werden • finanzieller Aufwand, erwarteter Erfolg und Wirksamkeit muss berücksichtigt werden schwer feststellbar

  6. 2.1 Kriterien für Qualität in Heimen • Produkt = Erziehung und Erziehungshilfe als Begegnung von Professionellen und Kindern • Probleme: a) Wie kann Qualität gemessen werden? b) Wie kann man Qualitätsmaßstäbe am Ergebnis der Erziehungshilfe, der Effizienz und dem Kostenverhältnis setzen/ entwickeln? • wichtig für gutes Heim: hohe Personalzahl mit hoher Belastbarkeit und entsprechenden persönlichen Kompetenzen

  7. 2.1 Kriterien für Qualität in Heimen

  8. 2.2 Umsetzung des Auftrags der HzE • Einbezug der Familie und des sozialen Umfelds • Transparenz • Kommunikation • Beteiligung und Wertschätzung • Dokumentation • Zielbezogenheit und Erfolgskontrolle • Qualifizierung des Personals • Hilfeprozess (Qualität) muss im Verbund mit den anderen geschehen

  9. 2.3 Qualitätskennzeichen für das Jugendamt a) Strukturqualität • Infrastruktur der Institution und der darin eingebetteten • (De-)Zentralisierung, (Ent-)Spezialisierung, Personalqualität, Transparenz der Organisation und Entscheidungswege, Beteiligungsqualität, Jugendhilfeplanung

  10. 2.3 Qualitätskennzeichen für das Jugendamt b) Prozessqualität • Steuerung des Hilfeplanungsprozesses • Kooperation der Beteiligten • Sorge für Informationsbasis • Kenntnis und Entwicklung des Evaluationsverfahrens

  11. 2.3 Qualitätskennzeichen für das Jugendamt c) Ergebnisqualität • Summe aller individuellen Erfolge • Wie geschieht die längerfristige Lebensbewältigung? • Welche Wirkung hat die Erziehungsarbeit?

  12. 3. Finanzierung3.1 Ziele des Gesetzgebers • Begrenzung der Jugendhilfekosten • Transparenz und Planungssicherheit • Maßstab für Qualität Realisierung durch: • Kooperationswillige Heime • Prinzipien der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit • Aktive Einflussnahme des Jugendamts • Prospektive Festlegung der Entgelte

  13. 3.2 Vereinbarungsverfahren a) Leistungsvereinbarung Festlegungen: • Art, Ziel und Qualität des Leistungsangebotes • Zielgruppe • Erforderliche Ausstattung • Personalqualifikation • Betriebsnotwendige Anlagen

  14. 3.2 Vereinbarungsverfahren • Leistungen müssen geeignet, ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein • Entgelte müssen leistungsgerecht sein Leistungsbeschreibung des Heims: • Leitbild • Inhalte der Leistung • Personal • Wirtschaftlichkeit

  15. 3.2 Vereinbarungsverfahren b) Entgeltvereinbarung • Voraussetzung = Leistungsvereinbarung • Entgelte: leistungsgerecht für zukünftigen Wirtschaftsraum • Nachträgliche Ausgleiche nicht möglich • Fachleistungsstunde = Instrument zur Ermittlung, Darstellung und Abrechnung von Entgelten

  16. 3.2 Vereinbarungsverfahren c) Qualitätsentwicklungsvereinbarung • Voraussetzung = Leistungsvereinbarung • Qualitätsmaßstäbe • Qualitätssicherung • Qualitätsentwicklung

  17. Eine kleine Einführung zum ThemaHilfeplanung… http://www.youtube.com/watch?v=M11T3MkPaoo&feature=related

  18. 4. Hilfeplanung Quellen: Statistisches Bundesamt

  19. 4. Hilfeplanung • Hilfeplan = gemeinsam erarbeitete Geschäftsgrundlage für die jeweils folgende Hilfephasen • Hilfeplanverfahren = Instrument der Einzelfallsteuerung • Entscheidung über Hilfen fällt Jugendamt, nicht Leistungsstelle

  20. 4. Hilfeplanung • SGB VIII schreibt niemandem Verantwortung des Hilfeplans zu Jugendamt, bzw. fallzuständige Fachkraft des ASD, ist verantwortlich  Kritik: Keine einheitliche Struktur des Beratungsgremiums in den Jugendämtern

  21. 4. Hilfeplanung • Inhalte: a) aktuelle Situation des Kindes/ Jugendlichen und Anlass für Hilfe b) besondere Ereignisse und Vorkommnisse c) Einbezug der Eltern und der Familie d) Veränderungen in der Herkunftsfamilie e) Situation in Schule oder Ausbildung f) Situation des Kindes in der Gruppe g) Erörterung der aktuellen und zukünftigen Erziehungsbedürftigkeit h) Perspektive des Kindes und seiner Familie

  22. 4. Hilfeplanung • Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte  Betrachtung und Aushandlung von Lösungsansätzen • längere erzieherische Hilfen erfordern besonders intensive Zusammenarbeit • Hilfen zur Erziehung sind auf Kooperation und Vertraulichkeit hin angelegt  Kritik: viele Mitarbeiter des JA verstehen Hilfeplanung nicht als Aushandlungsprozess • Daten und Tatbestände dürfen nur mit Einverständnis der Betroffenen weitergegeben werden

  23. 4. Hilfeplanung • Hilfeplanung als…

  24. 4. Hilfeplanung • 3 Folgen für sozialpädagogische Fachkräfte:

  25. 4. Hilfeplanung • Häufig ist betroffenen Kindern die Tragweite sowie Funktion und Bedeutung eines Hilfeplangesprächs nicht klar • Kinder und Jugendliche sind an allen Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen

  26. 4. Hilfeplanung • Erhöhung der Partizipation von Kindern/ Jugendlichen beim Hilfeplanungsprozess kann durch folgende Ablaufpunkte gelingen: a) gute Vorbereitung auf Gespräch b) Gesprächsatmosphäre durch Vertrauensperson schaffen c) schriftliche Dokumentation sollte kinderfreundlich formuliert werden d) Hilfekonferenzen müssen von den Kindern/ Jugendlichen verstanden werden

  27. 5. Hilfeplanungsprozess Zwei Dimensionen: Hilfeplanungsprozess = … a) rechtliche Dimension: Kern eines Verwaltungsverfahrens b) fachliche Dimension: dynamisches Geschehen, dass durch unterschiedliche Faktoren beeinflusst wird • SGB VIII regelt Hilfeplanverfahren nicht bis ins kleinste Detail, gibt ihm jedoch einen Rahmen • Ziel/ Herausforderung: fachlich geeignete Handlungsansätze entwickeln, die auf Akzeptanz bei Betroffenen stoßen

  28. 5. Hilfeplanungsprozess • Verlauf der Hilfeplanung: 1. Personensorgeberechtigte/ Minderjährige wenden sich mit Problem an Jugendamt 2. Beratungsgespräch: zuständiger Sozialarbeiter berät und legt Vor- bzw. Nachteile über eventuelle Hilfen offen 3. Hilfe wird (ggf.) als notwendig empfunden und Beteiligte einigen sich über Form und Ausgestaltung der Hilfe 4. Hilfeplanprozess

  29. 5. Hilfeplanungsprozess • Hilfeplanprozess besteht aus zwei Teilen: a) Fachgespräch zuständige Fachkraft des Jugendamtes und ggf. weitere Kollegen sowie andere Fachkräfte nehmen daran teil b) Hilfeplangespräch Einbeziehung der Eltern und Minderjährigen in Entscheidungen über Art und Umfang der zu leistenden Erziehungshilfen oberstes Ziel: Hilfe zur Selbsthilfe

  30. 5. Hilfeplanungsprozess • Interessenkollision: a) Leistungserbringer wollen eher Hilfen auf Dauer b) Jugendamt ist an baldiger Beendigung der Hilfe interessiert • Leistung erbringende Dienste und Einrichtungen sind wichtige Partner bei Umsetzung der Vorgaben des Hilfeplans

  31. Eine kleine Einführung zum ThemaHeimerziehung… http://www.youtube.com/watch?v=PYyfVVfpAeA&feature=related

  32. 6.1 Gründe für Heimerziehung Allgemein • Verhaltensänderung/ tiefgreifende Entwicklungsstörung • Belastete Lebenssituation • Elterliche Erziehungsprobleme • Kindswohlgefährdung • Ursachen?

  33. 6.1 Gründe für Heimerziehung • Mögliche begünstigende Ursachen • 1-Kind-Familien steigen • Erhöhte Scheidungsquoten • Mehr Alleinerziehende • Mehr Stiefelternteile • Beide Elternteile berufstätig • Langzeitarbeitslosigkeit • Verarmung/Leben am Existenzminimum

  34. 6.1 Gründe für Heimerziehung Heim als Indikation • Diagnostische Sicherheit, dass elterliche Erziehungsfähigkeit in Bezug auf Verhaltensstörung des K/J unzureichend aber: Diagnose/Einschätzung schwer • Heimerziehung als geeignetes und notwendiges Mittel

  35. 6.2 Ziele der Heimerziehung Allgemein • Gefahrabwendung • Korrektur der Defizite/Störungen des K/J • Ausgleich der elterlichen Erziehung, Wertvorstellung • Beratung und Unterstützung • Selbstständige, familiäre Bedingungen ähnliches Gruppenleben ermöglichen • K/J sollen sich heimisch, zuhause fühlen

  36. 6.2 Ziele der Heimerziehung Ziele nach SGB VIII a) Versuch der Wiedereingliederung • = Hauptziel • i. V. m. §37 Elternarbeit • Eltern: Willen und Veränderungsbereitschaft zeigen

  37. 6.2 Ziele der Heimerziehung b) Vorbereitung auf Vollzeitpflege • Eltern nicht bereit mit oder an sich zu arbeiten • Freiwilliges oder aufgrund von Kindeswohlgefährdung Zurücktreten der Eltern • Intensive Begleitung der beiden Familien

  38. 6.2 Ziele der Heimerziehung c) Vorbereitung auf selbstständiges Leben • Begleitung und Unterstützung des Selbstständigwerdens • Versuch des Erhalts eines Mindestmaßes an emotionaler Beziehung zu Eltern • Außerdem: Beratung und Unterstützung in Ausbildungs- und Berufsangelegenheiten

  39. 6.3 Beteiligung der Kinder • aktive Beteiligung der betroffenen Kinder muss gefordert und in der Praxis realisiert werden • Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern in Heimen: a) Mitspracherecht bei Gruppenregeln b) Vorschläge bezüglich Urlaubsfahrten c) Mitspracherecht bei Neuanschaffungen d) Meinungsäußerung bei Mitarbeitereinstellung e) Informationen über geplanten Neuaufnahmen  Pädagogen müssen ihre Macht teilen, um die Partizipation von Kindern voranzutreiben

  40. Ist Erziehung in Heimen Möglich?

  41. 7. Quellen • Günder, R. (2007): Praxis und Methoden der Heimerziehung. Entwicklungen, Veränderungen und Perspektiven der stationären Erziehungshilfe. Freiburg: Lambertus. • Post, W. (2002): Erziehung im Heim. Perspektiven der Heimerziehung im System der Jugendhilfe. Weinheim: Juventa. • Sozialpädagogisches Institut im SOS-Kinderdorf e. V. (Hrsg.) (2005): Das Hilfeplanung-reine Formsache? • http://www.berlin.de/sen/jugend/rechtsvorschriften/brvj.html • http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Content/Publikationen/Querschnittsveroeffentlichungen/WirtschaftStatistik/Sozialleistungen/ErzieherischeHilfe042010,property=file.pdf • http://www.inselhaus.org/downloads/flyer/IH-Kinderheim.pdf • http://www.kinderschutz.de/local/media/File/anh_f07.pdf • http://www.kinderheimrietberg.de/vorlagen/flyer.pdf

  42. Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit!

More Related