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Bewertung und Anerkennung ausländischer Abschlüsse im Bund und Land Niedersachsen

Bewertung und Anerkennung ausländischer Abschlüsse im Bund und Land Niedersachsen. wbb – Forum am 02.09.2011 Neues Rathaus in Hannover. Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen in Niedersachsen. Gliederung Ausgangslage (Bildungs- und Berufsabschlüsse) Sachstand Bund

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Bewertung und Anerkennung ausländischer Abschlüsse im Bund und Land Niedersachsen

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Presentation Transcript


  1. Bewertung und Anerkennung ausländischer Abschlüsse im Bund und Land Niedersachsen wbb – Forum am 02.09.2011 Neues Rathaus in Hannover

  2. Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen in Niedersachsen Gliederung Ausgangslage (Bildungs- und Berufsabschlüsse) Sachstand Bund Sachstand Niedersachsen Ausblick

  3. Ausgangslage • Bundesregierung hält es für sinnvoll, die Anerkennung und Gleichstellung ausl. Berufsabschlüsse zu erleichtern (Drs. 16/1741 vom 02.06.2006) • Brain – Waste Studie als Impuls 2007 • Dresdner Vereinbarung der Reg.-Chefs 22.10.08 (Bund und Länder mögen über Rechtsgrundlagen der Anerkennung entscheiden) • Arbeitskreis „Berufliche Bildung“ der WMK führt Anhörung durch (März 2009) • Kaum belastbares Datenmaterial (20,3% sollen unterqualifiziert beschäftigt sein) • Probleme: EU-Bürger außerhalb der reglementierten Berufe u. Drittstaatenangehörige ohne Vertriebenenstatus • Keine einheitlichen Anerkennungsstandards bei informellen Gutachten • Unübersichtliche, zersplitterte Anerkennungslandschaft, mangelnde Vernetzung • Möglichkeiten zur Anerkennung sollen transparenter gemacht werden • Intensivierung der Sprachförderung

  4. Ausgangslage Orientierungsleitfaden zu Fragen der Anerkennung ausländischer Schul-, Berufs- und Hochschulabschlüsse im Land Niedersachsen Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse Anerkennung beruflicher Qualifikationen Zugang zum Hochschulstudium Ausübung akademischer Berufe Anerkennung von Titeln und Diplomen

  5. Anerkennung ausländischer Schul-, Berufs- und Hochschulabschlüsse im Land Niedersachsen • Zielgruppen des Orientierungsleitfadens • Anerkennungssuchende • Berater und Beraterinnen • Inhalte des Orientierungsleitfadens • Ein schneller Überblick zur schulischen, beruflichen und akademischen Anerkennung • Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse • Anerkennung beruflicher Qualifikationen / Berufsabschlüsse • Zugang zum Hochschulstudium • Ausübung akademischer Berufe • Anerkennung von Titeln und Diplomen • Im Anhang u.a.:Adressenverzeichnis für ausgewählte Berufe

  6. BundArbeitsentwurf des Bundes-Forschungsministeriums für ein „Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“ vom 15.10.10 (in der Systematik eines Artikelgesetzes u.a. mit Beratungsanspruch)Referentenentwurf vom 03. März 2011 (ohne Ausführungen zum Beratungsanspruch)Stellungnahme des Bundesrats vom 15.04.2011 (mit 61 Artikeln); ca. 170 Änderungsanträge der Bundesländer Stellungnahme vom 27. Mai 2011 (u.a. Forderung nach einer „zentralen Agentur“ zur Sicherung der Qualitätsstandards, Kompetenzfeststellungsverfahren sollen gesetzlich verankert werden, Festschreibung eines Beratungsanspruchs, Förderinstrumente für Anpassungsqualifizierungen sollen bestimmt werden.)Gegenäußerung der Bundesregierung Juni 2011: Keinen Umsetzungsbedarf, da- die vorhandenen Beratungsangebote gesetzesbegleitend weiter ausgebaut und ergänzt werden (u.a. in Niedersachsen Ausbau des IQ-Netzwerkes)- die Prüfung der vorhandenen Berufsqualifikationen anhand der vorgelegten Unterlagen ergänzt durch die Möglichkeit, weitere geeignete Verfahren nach § 14 Abs. 2 (Arbeitsproben, Fachgespräche, praktische und theoretische Prüfungen) durchzuführen, als ausreichend betrachtet wird- keine geeigneten Förderinstrumente – über die bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten hinausZur Zeit wird der Entwurf in fünf Bundestagsausschüssen weiter beraten Sachstand bei den Berufsabschlüssen

  7. Sachstand bei den Berufsabschlüssen Bund Gesetz soll die Feststellung der Gleichwertigkeit regeln (bundesrechtlich geregelte Berufe; reglementierte vs. nicht-reglementierte Berufe) • Vorschriften sind auf alle Personen anwendbar, die eine Erwerbstätigkeit ausüben wollen (unabhängig von Staatsbürgerschaft, Vertriebenenrecht, EU – Recht etc.) • Stellen haben auf Antrag u.a. die „wesentlichen Unterschiede“ festzustellen • Mitwirkungspflicht der Antragsstellerin (jeder Inhaber eines im Ausland erworbenen Ausbildungsnachweises) • Frist nach Vollständigkeit der Unterlagen: drei Monate • Zuständige Stellen sind: Kammern, Ministerien etc. • Gebühren können erhoben werden • Hinweise müssen gegeben werden, inwieweit Unterschiede bei nicht vorhandener Gleichwertigkeit ausgeglichen werden können • Ausgleichsmaßnahmen bei den reglementierten Berufen sind: Anpassungslehrgang oder Eignungsprüfung • Statistische Erfassung und Evaluation der Verfahren durch den Bund • Änderungen vom Berufsbildungsgesetzes, über Fahrlehrergesetz bis zur Straßenverkehrszulassungsordnung

  8. Bund - Regelungsziele • Gesetz ist subsidiär zu den Berufsrechten • Für alle Personen mit rechtmäßigen Aufenthalt (oder Perspektive auf einen solchen Aufenthaltstatus) soll ein gesetzlicher Anspruch auf Bewertung ihrer mitgebrachten Qualifikationen eingeführt werden • Ein Verfahren, in dem geprüft wird, ob und in welchem Ausmaße im Ausland erworbene Qualifikationen deutschen Ausbildungen entsprechen. • Die Prüfungen sollen auch „Berufserfahrungen“ berücksichtigen (RL 2005/ 36 / EG); die Rechtsgrundlagen müssten in den Berufsgesetzen geschaffen werden • Ziele des Verfahrens: Anerkennung, Teilanerkennung (einschl. Nachqualifizierungs-bedarf) • Einführung einer Verfahrensfrist (max. sechs Monate) • Bessere Vernetzung der zuständigen Stellen (ZAB, IHK, HWK u.a.) • Vereinheitlichung der Anerkennungskriterien, -bescheide • Einführung einer gesetzlichen Verpflichtung zur Führung von Anerkennungsstatistiken

  9. Zur Situation der Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen in Niedersachsen – Vorstellung des Orientierungsleitfadens Niedersachsen • Sachstände lt. Leitfaden (zuständig sind u.a. Schulen, berufsbildende Schulen, Landesschulbehörden, Studienkolleg, Hochschulen, Kultusministerium) • Entschließung im Landtag am 09.06.10 (Drs. 16/2542 neu) • Menschen sollen gem. ihrer Qualifikation beschäftigt werden • Einführung eines gesetzlichen Anspruchs auf ein leicht zugängliches, transparentes und schnelles Bewertungs- und Anerkennungsverfahren (berufliche und akademische Abschlüsse) • Prüfen des „Dänischen Modells“ • Anerkennungssuchende sollen Anspruch auf Teilanerkennung haben bzw. auf eine Anpassungsqualifizierung • Maßnahmen zur Anpassungs- und Nachqualifizierung sollen quantitativ ausgebaut werden, einschl. berufsbezogene Sprachförderung (SGB II und III) • Schaffung eines Info-Pools (Bildungs- und Berufsabschlüsse) • Info über Anerkennung soll Teil der Erstberatung in Friedland sein • In Kooperation mit der Agentur für Arbeit, sind die Voraussetzungen auf ein Anerkennungsverfahren innerhalb einer Frist von maximal sechs Monaten zu schaffen und „Erstanlaufstellen“ einzurichten • Einrichtung eines „interministeriellen Arbeitskreises“ (Sommer 2010) • Unterrichtung des Landtags über Zwischenergebnisse Dezember 2010 (Drs. 16/3180)

  10. Sachstand bei den Berufsabschlüssen Niedersachsen: • Eine landesweite Befragung der Handwerks-, Industrie- und Handelskammern bezogen auf die Anerkennungsverfahren von Berufsabschlüssen ist im Rahmen der Qualifizierungsoffensive Niedersachsen veranlasst worden (Ergebnis: ca. 420 Verfahren 2009) • Interne Fachtagung mit Praxis-Experten der zuständigen Stellen (IHK, Ministerien etc.) im November 2010 • Sammlung der Landesgesetze und untergesetzlichen Regelungen, die in Niedersachsen geändert werden müssten (u.a. Lehrer, Brandschutzberufe, Berufe im Rettungswesen, Gesundheitsfach-berufe, Sozialarbeit, Vermessungsberufe, Kapitän auf Fischerei-fahrzeugen, Landwirtschaftliche Berufe, Tiermedizin ) • Federführung liegt in der Integrationsabteilung im MS

  11. Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen in Niedersachsen Ausblick • Bund-Länder AG: Klärung von möglichen Rechtsinstrumenten (u.a. Staatsvertrag, Verwaltungsvereinbarung, Rahmenvereinbarung); Vorbild für das Verfahren ist das Verwaltungsverfahrensgesetz • Stellungnahme des Bundesrats wird von der Bundesregierung / Ausschüssen derzeit ausgewertet • Inkrafttreten nicht vor November erwartet • Seit August 2011: Planungen zur Ausweitung des IQ-Netzwerks auf Niedersachsen und Bremen durch Maßarbeit Osnabrück (u.a. in Osnabrück, Hannover, Leer, Oldenburg, Lüneburg und Wolfsburg)

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