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Corporate Governance und Corporate Social Responsibility Handlungspflichten und Empfehlungen f ü r den Aufsichtsrat

Corporate Governance und Corporate Social Responsibility Handlungspflichten und Empfehlungen f ü r den Aufsichtsrat. Rudolf X. Ruter 24. April 2009, Berlin. I. Vom ehrbaren Kaufmann zum ehrbaren Manager / Vorstand II. Reichweiten der Verantwortung von Unternehmen

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Corporate Governance und Corporate Social Responsibility Handlungspflichten und Empfehlungen f ü r den Aufsichtsrat

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  1. Corporate Governance und Corporate Social Responsibility Handlungspflichten und Empfehlungen für den Aufsichtsrat Rudolf X. Ruter 24. April 2009, Berlin

  2. I. Vom ehrbaren Kaufmann zum ehrbaren Manager / Vorstand II. Reichweiten der Verantwortung von Unternehmen III. Gesetzliche Entwicklungen: Stand und Perspektiven IV. Rollen und Träger der Verantwortung im Unternehmen V. Der Aufsichtsrat als Träger von Verantwortung VI. Ausblick VII. C(S)R – bei Ernst & Young Inhalt CG und CSR – Handlungspflichten und Empfehlungen für den Aufsichtsrat

  3. I. Vom ehrbaren Kaufmann zum ehrbaren Manager / Vorstand II. Reichweiten der Verantwortung von Unternehmen III. Gesetzliche Entwicklungen: Stand und Perspektiven IV. Rollen und Träger der Verantwortung im Unternehmen V. Der Aufsichtsrat / Beirat als Träger von Verantwortung VI. Ausblick VII. C(S)R – bei Ernst & Young Inhalt CG und CSR – Handlungspflichten und Empfehlungen für den Aufsichtsrat

  4. Das Leitbild des ehrbaren Kaufmanns hat eine lange geschichtliche Tradition… Für den ehrbaren Kaufmann sind Moral und Wirtschaftlichkeit kein Gegensatz sondern Bedingung geht die Mehrung des eigenen Wohl-stands mit dem des gesellschaftlichen Wohlstands einher bedeutet Wirtschaftlichkeit das nach-haltige Schaffen von Werten Das Leitbild des ehrbaren Kaufmanns “ … Mein Sohn, sei mit Lust bei den Geschäften am Tage, aber mache nur solche, dass wir bei Nacht ruhig schlafen können! ” Thomas Mann „Die Buddenbrooks“ CG und CSR – Handlungspflichten und Empfehlungen für den Aufsichtsrat

  5. Entwicklung des modernen ehrbaren ManagersKernthemen gelten heute vielleicht mehr denn je … Themen • Ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein auf der Unternehmens- und Gesellschaftsebene • Faires Verhalten gegenüber Mitarbeitern und Kunden • Loyalität und Achtung gegenüber Konkurrenten • Übernahme Gesellschaftlicher Verantwortung Ziel Soziale Gestaltung der globalen Marktwirt-schaft • Aufbau und Erhalt von langfristigen Beziehungen Fazit • Die Rückgewinnung des Leitbildes des „ehrbaren Kaufmann“ kann dabei helfen, moderne Schwierigkeiten (Globalisierung, Anonymisierung etc.) zu bewältigen. Quelle: Klink, Handelsblatt vom 22.11.07 CG und CSR – Handlungspflichten und Empfehlungen für den Aufsichtsrat

  6. I. Vom ehrbaren Kaufmann zum ehrbaren Manager / Vorstand II. Reichweiten der Verantwortung von Unternehmen III. Gesetzliche Entwicklungen: Stand und Perspektiven IV. Rollen und Träger der Verantwortung im Unternehmen V. Der Aufsichtsrat / Beirat als Träger von Verantwortung VI. Ausblick VII. C(S)R – bei Ernst & Young Inhalt CG und CSR – Handlungspflichten und Empfehlungen für den Aufsichtsrat

  7. Reichweiten der Verantwortung in UnternehmenDifferenzierung zwischen drei Typen von Verantwortung Verantwortung ökonomisch rechtlich sozial Zwingende Vorschriften Quasi-gesetzliche Vorgaben Freiwillige Vorgaben Wirtschaftlichkeit Steuergesetze CG Kodex Firmenrichtlinien Work-/Life-Balance Gewinne Aktiengesetz UN Global Compact Selbst-Verpflichtungen Lebenslanges Lernen Lieferanten Strafgesetzbuch OECD Code of Conduct GROW Marktpräsenz IFRS/US-GAAP SA 8000 Value Statement Healthcare etc. etc. etc. etc. etc. CG und CSR – Handlungspflichten und Empfehlungen für den Aufsichtsrat

  8. Aspekte von Corporate (Social) Responsibility Corporate Responsibility Corporate Governance Einhaltung des Deutschen Corporate Governance Codex, Value Statement, Anti-Korruption, etc. Corporate Social Responsibility Triple Bottom Line Ökonomische Verantwortung Langfristige Wertschöpfung, Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit, Sicherung der Marktanteile, Kundenbindung, etc. Umwelt Verantwortung Umweltmanagement-system, Abfallmanage-ment, Green-IT, Travelmanagement, etc. Soziale Verantwortung Diversity, Mitarbeiterverantwortung, Work-Life-Balance, Healthcare, Lebenslanges Lernen, etc. Corporate Citizenship Spenden, Sponsoring, Stiftungen, Kulturförderung, Bildungsprojekte, Humanitäre Hilfsprojekte, etc. Quelle: Ernst & Young CG und CSR – Handlungspflichten und Empfehlungen für den Aufsichtsrat

  9. Eigentümer / Aktionäre Corporate Responsibility Aufsichtsrat / Beirat Corporate Governance Vorstand / Geschäftsführung Corporate Citizenship Corporate Social Responsibility Nachhaltige Unternehmensführung und die Auswirkungen auf die Managementbereiche Nachhaltige Unternehmensführung CG und CSR – Handlungspflichten und Empfehlungen für den Aufsichtsrat

  10. Reichweiten der Verantwortung in Unternehmen Wieso haben Nachhaltigkeit und C(S)R an Bedeutung gewonnen? + + + Interessenten Kosten Wert Risiko Reputation 80er Jahre 90er Jahre ab 2000 Heute • Kapitalmärkte • Anteilseigner • Aufsichtsrat • Vorstand / Geschäftsführer • Mitarbeiter • Geschäftspartner • Öffentlichkeit / Medien • NGO, Kirchen • Verbands- vertreter • Sonstige wichtig entscheidend dringlich notwendig Nachhaltigkeit / CSR Corporate Governance • ComplianceReputation • Nachhaltige Unter-nehmensführung • Ökologische, ökonomische und soziale Aspekte gleichwertig • Klare Abgrenzung zu Corporate Citizenship Shareholder Value • Compliance CC • Ordnungsgemä-ßes Finanzrepor-ting • Verstoß gegen Offenlegungs-pflichten • Anti-Korruption Kosten-management • Verbesserung des Shareholder Value • Steigerung des ROI • Steuer-einsparungen • Kosten-einsparungen • Kosten-minimierung + + + CG und CSR – Handlungspflichten und Empfehlungen für den Aufsichtsrat

  11. Reichweiten der Verantwortung in Unternehmen Was sind die Folgen? • Skandale bei den Unternehmen führen zu verlustträchtigen Reputationsschäden und persönlichen Haftungsfällen • Klimawandel und seine Folgen • Glaubwürdigkeitskrise der verantwortlichen Management – und Kontrollorgane in Unternehmen als Teil der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise • Sensibilisierte Gesellschaft und fordernde Stakeholder Globale Entwicklungen • Stärkere Wahrnehmung von sozialen, ökonomischen und ökologischen Aspekten bei der Unternehmensführung • Vielfältige Initiativen zur Regulierung von CSR-Themen – viele zur Zeit noch freiwillig oder durch Druck der Kunden • Vereinheitlichung der Berichtsstandards (z. B. GRI) • Weitere Regulierungsmaßnahmen zur Sicherung verantwortlicher Unternehmensführung sind absehbar • Sicherung der Nachhaltigkeit entlang der gesamten Wertschöpfungskette Konsequenzen und Reaktionen Einfluss auf die Unternehmens-entwicklung • Verschiebung der Verantwortlichkeiten von Marketing in Richtung Geschäftsführung/ Compliance/Risikomanagement • CSR als Bestandteil der Unternehmensstrategie und -führung • Triple Bottom Ansatz mit direkter Bilanz- und GuV-Wirkung • CSR/Nachhaltigkeit zur Unternehmens- und Risikosteuerung • Erhöhter Steuerungs- und Kontrollbedarf von Verantwortungs- und Glaubwürdigkeitsthemen in Unternehmen bindet zunehmend Zeit und Kapazitäten CG und CSR – Handlungspflichten und Empfehlungen für den Aufsichtsrat

  12. Finanzielle Performance Nichtfinanzielle Performance (CSR/Nachhaltigkeit) Going Concern Sustainability/Nachhaltigkeit/CSR HGB, IFRS, US-GAAP etc. GRI, HGB etc. Interne Berichterstattung zu finanziellen Leistungsindikatoren Interne Berichterstattung zu nicht-finanziellen Leistungsindikatoren Jahresabschluss/Geschäftsbericht CR/Nachhaltigkeitsbericht Abschlussprüfung Assurance Entsprechenserklärung nach DCGK – Managergehälter werden Haftungsrisiko des AR und Bestandteil der CG Moralische Legitimationspflicht von Managergehältern – Managergehältner avancieren zum Lackmustest für die finanzielle und moralische Glaubwürdigkeit eines Unternehmens Reichweiten der Verantwortung in UnternehmenNichtfinanzielle Performance gewinnt an Bedeutung Teilweise bereits Integration in die Finanzberichterstattung/Geschäftsbericht CG und CSR – Handlungspflichten und Empfehlungen für den Aufsichtsrat

  13. Risiko • Risikomanagement wird umfassender definiert z. B. im BilMoG • Verantwortliche und faire Unternehmensführung als Sicherung der „Licence to Operate“ • CSR/Nachhaltigkeitsrisiken werden über nichtfinanzielle Leistungsindikatoren erfasst: • Systematische Ermittlung • Berichterstattung z. T. bereits Pflicht • Steuerung der nichtfinanziellen Performance • (Messbarkeit) und Wertbeitragermittlung zum unternehmerischen Erfolg • Ausdruck der Verant-wortung gegenüber Stakeholdern • Ausdruck verantwortlicher Unternehmensführung – auch gegenüber dem Finanzmarkt • Sicherung der Reputation • Kontrolle und Senkung unternehmerischer Risiken Nachhaltigkeitsmanagement Reichweiten der Verantwortung in Unternehmen Risiko- und Nachhaltigkeitsmanagement rücken zusammen CG und CSR – Handlungspflichten und Empfehlungen für den Aufsichtsrat

  14. I. Vom ehrbaren Kaufmann zum ehrbaren Manager / Vorstand II. Reichweiten der Verantwortung von Unternehmen III. Gesetzliche Entwicklungen: Stand und Perspektiven IV. Rollen und Träger der Verantwortung im Unternehmen V. Der Aufsichtsrat / Beirat als Träger von Verantwortung VI. Ausblick VII. C(S)R – bei Ernst & Young Inhalt CG und CSR – Handlungspflichten und Empfehlungen für den Aufsichtsrat

  15. Gesetzliche Entwicklungen (global/national)Von freiwilligen Vereinbarungen zu mehr Regulierungen? • Deutsche G8-Präsidentschaft und EU-Ratspräsidentschaft in 2007 • Leitmotiv: Wachstum und Verantwortung in der Weltwirtschaft • Weiterentwicklung des Europäischen Sozialmodells • Antwort der Bundesregierung auf Anfrage von PDS/Die Linke bzgl. C(S)R (Juni 2007) • Prinzip der Freiwilligkeit • Einrichtung eines nationalen CR-Forums • CR und Shareholder Value haben eine hohe Zielkongruenz • Keine Planung zusätzlicher Veröffentlichungspflichten • Für eine Diskussion über Kerninhalte der freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung Neue regulatorische Dynamik in und nach 2009? • Neues Gesetz zur Angemessenheit von Vorstandsgehältern • C(S)R und Umwelt – Themen des Bundestagswahlkampfs 2009? • UN-Klimakonferenz in Kopenhagen: Nachfolgeabkommen von Kyoto CG und CSR – Handlungspflichten und Empfehlungen für den Aufsichtsrat

  16. Gesetzliche Entwicklungen (global/national)C(S)R und Corporate Governance rücken zusammen • Globale Entwicklungen sprechen für ein Zusammenwachsen der beiden Bereiche: • In Frankreich ist CSR bereits Teil des Geschäftberichts • In England bestehen Berichtspflichten im „Operating and Financial Review“ über relevante Umwelt und Gesellschaftsthemen sowie die diesbezüglich geltenden Firmen-Policies • In Schweden müssen Staatsunternehmen (z. B. Vattenfall) ab 2009 über ihre Nachhaltigkeitsaktivitä-ten berichten • Auch in Deutschland entwickeln sich erste explizite Verbindungen: • Das Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG) weitet den Risikomanagementbegriff auf den operativen Bereich aus • Große Kapitalgesellschaften sind nach § 289 III HGB verpflichtet, über nichtfinanzielle Leistungs-indikatoren zu berichten CG und CSR – Handlungspflichten und Empfehlungen für den Aufsichtsrat

  17. I. Vom ehrbaren Kaufmann zum ehrbaren Manager / Vorstand II. Reichweiten der Verantwortung von Unternehmen III. Gesetzliche Entwicklungen: Stand und Perspektiven IV. Rollen und Träger der Verantwortung im Unternehmen V. Der Aufsichtsrat / Beirat als Träger von Verantwortung VI. Ausblick VII. C(S)R – bei Ernst & Young Inhalt CG und CSR – Handlungspflichten und Empfehlungen für den Aufsichtsrat

  18. Rollen der Verantwortung in UnternehmenAusgangslage Nach unserem Verständnis ist CSR eine unternehmerische Strategie und keinesfalls ein optionales ‚Add-On‘. Folgende Punkte sind daher für uns von entscheidender Bedeutung: • Unbedingtes Commitment der Unternehmensführung zu CSR • Einbindung der verantwortlichen Kontrollorgane (Aufsichtsräte) • Professionelles ‚CSR-Management‘ • Einbindung aller Stakeholder des Unternehmens in Planung und Umsetzung • Integration von CSR in alle Prozess- und Steuerungsbereiche • Transparente Kommunikation intern und extern • Formulierung von CSR-Zielen • Evaluierung der Prozesse und Zielerreichungen Aus diesen Voraussetzungen ergeben sich Verantwortungen auf allen Unternehmensebenen. Das CSR-Management erfordert daher eine klare Organisationsstruktur. CG und CSR – Handlungspflichten und Empfehlungen für den Aufsichtsrat

  19. Rollen der Verantwortung im UnternehmenC(S)R-Organisationsstruktur – Ergebnis einer EY Untersuchung • Mögliche dreigliedrige Organisationsstruktur von CSR: Politik: Vorstand Nachhaltigkeitskomitee, besetzt mit Leitern verschiedener Bereiche Umwelt/ Sicherheit Strategie HR Marketing / PR … Forschung, Entwicklung Entwicklung von CSR-Strategien, -Initiativen, -Projekten Umsetzung: Projektteams je nach Bedarf Regionale/sektorale CR-Verantwortliche und oder CG und CSR – Handlungspflichten und Empfehlungen für den Aufsichtsrat

  20. I. Vom ehrbaren Kaufmann zum ehrbaren Manager / Vorstand II. Reichweiten der Verantwortung von Unternehmen III. Gesetzliche Entwicklungen: Stand und Perspektiven IV. Rollen und Träger der Verantwortung im Unternehmen V. Der Aufsichtsrat / Beirat als Träger von Verantwortung VI. Ausblick VII. CR – bei Ernst & Young Inhalt CG und CSR – Handlungspflichten und Empfehlungen für den Aufsichtsrat

  21. Der Aufsichtsrat als Träger von VerantwortungAusgangslage Nicht-finanzielle Leistungsindikatoren und wertorientierte Berichterstattung haben stark an Bedeutung gewonnen: „Alibi-“ oder „Light-Strategien“ im Bereich CSR bergen große Gefahren: • Für ein umfassendes Bild aller Unternehmens-chancen und –risiken reichen finanzielle Daten alleine nicht länger aus • Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung rücken zusammen • Messinstrumente und Key Performance Indikatoren ermöglichen Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeit • Trend zu einer moralischen Bewertung der Unternehmensleistung lässt den Aufsichtsrat nicht außen vor • Niedrige Toleranzgrenzen innerhalb der Gesellschaft • Vorwurf des „Greenwashing“ • Starke Lobby für ökologische Verantwortung in Deutschland • Unternehmerische Bringschuld bzgl. Nach-weise zur Ernsthaftigkeit der CSR Aktivitäten • Reputationsverluste in diesem Bereich sind nur schwer auszugleichen Die durch die Finanzkrise wieder erneut aufgelebte Corporate Governance Diskussion wird Rolle, Verantwortung und HAFTUNGSPFLICHTEN des Aufsichtsrates weiter betonen. CG und CSR – Handlungspflichten und Empfehlungen für den Aufsichtsrat

  22. Der Aufsichtsrat als Träger von VerantwortungSchnittstelle C(S)R und Aufsichtsrat • Positives Marken-Image Reputation C(S)R als dynamischer Strategiefaktor • Stakeholder-Management • Vorstandsgehälter Glaubwürdigkeit & Akzeptanz • Umfassende, transparente Berichterstattung • Prozessverbesserung • Frühzeitige Trenderkennung • Differenzierungsmerkmal für Kunden und Investoren • Festsetzung der Vorstandsgehälter Wirtschaftlicher Erfolg • Risikomanagement Direkte Berührungspunkte zu den Rechten, (Haftungs-)Pflichten und Aufgaben des Aufsichtsrates CG und CSR – Handlungspflichten und Empfehlungen für den Aufsichtsrat

  23. Der Aufsichtsrat als Träger von VerantwortungNeue Aufgabenfelder, neue Reichweiten der Verantwortung … • Durch diese Entwicklungen wird die Rolle des Aufsichtsrates als Kontrollinstanz im Unternehmen immer wichtiger und es ergeben sich neue Aufgabenfelder: • Berücksichtigung neuer Stakeholderinteressen sowie der öffentlichen Meinung • Integration von Werten in die Unternehmensüberwachung und –kontrolle • Prüfung von Nachhaltigkeitsaktivitäten und -berichten auf Plausibilität und Wirksamkeit • „Angemessene“ Festsetzung der Vorstandsgehälter mit Haftungspflicht der AR • Zusammenarbeit mit dem Abschlussprüfer und Vereinbarung zusätzlicher Prüfungsinhalte auf dem Gebiet der Nachhaltigkeit • Auseinandersetzung mit aktuellen Standards, wie z. B. denen der GRI • Vermittlung zwischen Management und Kontrollinstanzen • Kommunikation relevanter Sachverhalte an die Öffentlichkeit Weitere Professionalisierung und Verantwortungsdimension der Aufsichtsräte CG und CSR – Handlungspflichten und Empfehlungen für den Aufsichtsrat

  24. Der Aufsichtsrat als Träger von Verantwortung… und deren Wirkung • Absicherung und Kontrolle der CSR Strategien des Unternehmens Aufsichtsrat POLITIK Vorstand 10-15-köpfiges Nachhaltigkeitskomitee besetzt mit Leitern verschiedener Bereiche Absicherung des Uunternehmens und derArbeit des AR + Kontrolle Umwelt/ Sicherheit Strategie HR Marketing / PR … Forschung, Entwicklung Entwicklung von CSR-Strategien, -Initiativen, -Projekten UMSETZUNG Projektteams je nach Bedarf Regionale/sektorale CR-Verantwortliche u./o. CG und CSR – Handlungspflichten und Empfehlungen für den Aufsichtsrat

  25. Der Aufsichtsrat als Träger von VerantwortungChancen und Möglichkeiten Die Mitarbeit des Aufsichtsrates bei der Entwicklung und Umsetzung einer CSR Strategie hat konkrete Vorteile: • Erhöhte Glaubwürdigkeit der CSR Aktivitäten • Transparente Kommunikation mit Investoren und Gesellschaft • CSR Berichterstattung auf einer sicheren Basis • Transparente Darstellung von Zahlen und Zielen • Standfestigkeit bei kritischer Auseinandersetzung mit Share- / Stakeholdern • Bedeutende Öffentlichkeitswirkung • Erleichterte Entlastung durch die Hauptversammlung Unternehmensweit professionelle CSR Umsetzung Nachhaltiger wirtschaftlicher Erfolg CG und CSR – Handlungspflichten und Empfehlungen für den Aufsichtsrat

  26. I. Vom ehrbaren Kaufmann zum ehrbaren Manager / Vorstand II. Reichweiten der Verantwortung von Unternehmen III. Gesetzliche Entwicklungen: Stand und Perspektiven IV. Rollen und Träger der Verantwortung im Unternehmen V. Der Aufsichtsrat / Beirat als Träger von Verantwortung VI. Ausblick VII. C(S)R – bei Ernst & Young Inhalt CG und CSR – Handlungspflichten und Empfehlungen für den Aufsichtsrat

  27. Eine wachsende Bedeutung der Fragestellungen um nachhaltige Unternehmens-führung ist absehbar. Es ist davon auszugehen, dass Nachhaltigkeit zu einem Aspekt guter Unternehmens-führung wird. Die rechtliche Ausgestaltung von Nachhaltigkeit ist aktuell noch nicht erkennbar, jedoch weisen die Diskussionen darauf hin, dass ein kodifizierter Rahmen entwickelt wird. Sicher ist ein moralischer Appell an die Unternehmen, ihrer Verantwortung im Kontext der Nachhaltigkeitserwartungen nachzukommen. Die Rolle des Aufsichtsrats als moralisch-ethische Instanz wird steigen. Der Aufsichtsrat wird auch in diesem Kontext als Sparringspartner und Berater des Vorstands fungieren. Fazit/Ausblick Wachsende Haftungspflicht des AR für CSR nahe Themen Die Stakeholder-Community und auch die Politik/der Gesetzgeber werden den Aufsichtsrat hier stärker in die Verantwortung nehmen. CG und CSR – Handlungspflichten und Empfehlungen für den Aufsichtsrat

  28. I. Vom ehrbaren Kaufmann zum ehrbaren Manager / Vorstand II. Reichweiten der Verantwortung von Unternehmen III. Gesetzliche Entwicklungen: Stand und Perspektiven IV. Rollen und Träger der Verantwortung im Unternehmen V. Der Aufsichtsrat / Beirat als Träger von Verantwortung VI. Ausblick VII. C(S)R – bei Ernst & Young Inhalt CG und CSR – Handlungspflichten und Empfehlungen für den Aufsichtsrat

  29. Ernst & Young Nachhaltigkeitsbericht 2008 • Vor wenigen Tagen wurde der erste Nachhaltigkeitsbericht von Ernst & Youngder Öffentlichkeit vorgestellt • Engagement aus Überzeugung • Engagement für unser Unternehmen • Engagement für gelebte Werte • Engagement für unsere Mitarbeiter • Engagement für unsere Umwelt • Engagement für die Gesellschaft • Engagement für Unternehmertum • Engagement für Transparenz • First Mover unter den Big4 in Deutschland • Weitere Informationen zu „Corporate Responsibility“ bei Ernst & Young finden Sie auf www.de.ey.com/cr Download unter: http://www.ey.com/global/assets.nsf/Germany/Berichte_Nachhaltigkeit_2008/$file/Berichte_Nachhaltigkeit_2008.pdf CG und CSR – Handlungspflichten und Empfehlungen für den Aufsichtsrat

  30. Nachhaltigkeitsmagazin „SAAS News“ • Regelmäßiger Versand der SAAS News über den EY-eigenen Mailverteiler mit derzeit ca. 5.000 Empfängern: • Entscheidungsträger im Unternehmen (Vorstand, Investor Relations, Human Resources, Procurement etc.) • Umwelt- und Nachhaltigkeitsabteilungen • (Wirtschafts-) Verbände und -Organisationen • Hochschulen, wissenschaftliche Institute und Studenten • NGOs, Journalisten und interessierte Öffentlichkeit • Sukzessive Entwicklung von einem kurzen Newsletter zu einem 44 Seiten umfassenden Magazin (Ausgabe 9, November 2008) rund um das Thema Nachhaltigkeit • Kombination aus wissenschaftlichen und praxisnahen Artikeln sowie aktuellen CSR-Nachrichten und Veranstaltungshinweisen • Ausgewogenes Verhältnis zwischen EY-internen Artikeln und Gastbeiträgen (z.B. Best Friends, Universitäten, DAX 30-Unternehmen und Mittelstand) • Starke Wahrnehmung und positive Resonanz am Markt • Die 11. Ausgabe der SAAS News erscheint Mitte Juni 2009 Kostenloser Download unter: http://www.de.ey.com/saas_publikationen CG und CSR – Handlungspflichten und Empfehlungen für den Aufsichtsrat

  31. Ernst & Young Publikationen • Seit 2006 bietet Ernst & Young in Deutschland Nachhaltigkeitsberatungsleistungen an • Das Ernst & Young ‚Sustainability Services‘ Team umfasst mehr als 400 Experten weltweit • Multidisziplinäre Teams in Europa mit Experten aus den Bereichen Nachhaltigkeitsstrategie, Emissionshandel, Umweltmanagement, Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten, Corporate Governance u.a. • Weltweiter Wissenstransfer zu Nachhaltigkeitsberatung und -prüfung • Ausgewählte Studien: Quelle: Ernst & Young CG und CSR – Handlungspflichten und Empfehlungen für den Aufsichtsrat

  32. Ausgewählte Literaturhinweise • Leibinger, Berthold Prof. Dr.-Ing. (2006) „Der ehrbare Kaufmann – Auslaufmodel oder Leitbild in einer globalen Wirtschaft?“ Vortrag bei der Festveranstaltung anlässlich der 100-jährigen Gründungsfeier der Wirtschafts-wissenschaftlichen Fakultät der Humbold-Universität zu Berlin (Oktober 2006) • Höffe, Otfried Prof. Dr. Dr. h. c. (2008) „Soziale Verantwortung von Unternehmen. Rechtsphilosophische Überlegungen“; 7. CSR-Newsletter von Ernst & Young; Mai 2008 • Financial TimesDeutschland/ Fachzeitschrift „Werben & Verkaufen“ Aktion (2008) „Wir sind sauber“, Financial Times Deutschland v. 24.04.2008 • Sywottek, Christian (2004) „Macht‘s gut“; Zeitschrift - Brand eins (10/2004) • Reim, Martin (2007) „Soziale Verantwortung von Unternehmen“, Süddeutsche Zeitung (2007) • Wenzel, Kirsten (2007) „Wie Masche sich von Ernst unterscheidet“, Financial Times Deutschland (2007) • Wedekind, Carolin (2007) „Norm fürs Gewissen“, Financial Times Deutschland (2007) • Klink, Daniel (2007) „Vom ehrbaren Kaufmann zum ehrbaren Manager“, Handelsblatt (2007) • Hank, Rainer (2007) „Die Geburt der Firma und die Macht ihrer Manager“, Frankfurter Allgemeine Zeitung, (2007) • Albach, Horst (2007) „ Betriebswirtschaftliche Lehre und Unternehmensethik“, Zeitschrift für Betriebswirtschaft (2007) • Ruter, Rudolf X. (2008); „Eine Frage der Verantwortung“ Zeitschrift „Markt und Mittelstand“ (2008) • Ruter, Rudolf X. (2007); „Financial and Non Financial Reputation“ Kundennewsletter „PE International“ (2007) • Ruter, Rudolf X. (2007); „Konzepte von Nachhaltigkeit – Zusammenhang Nachhaltigkeit und CSR“ FAZ (2007) • Ruter, Rudolf X. (2007); „Nachhaltigkeit & CSR“ • Ruter, Rudolf X. (2008); „Nachhaltigkeit, Grundprinzip des Handelns“ Fachzeitschrift „Die News“ (2008) • Ruter, Rudolf X. (2008); „Umweltdaten bilanzieren und Sparpotenziale heben“ FAZ (2008) • Ruter, Rudolf X. / Sahr, Karin (2007) „Soziale Verantwortung – Ein Thema für den Aufsichtsrat“; Zeitschrift - Der Aufsichtsrat (April 2007) • Diverse Studien von Ernst & Young aus dem Bereich Risikomanagement, Corporate Governance, CSR etc. CG und CSR – Handlungspflichten und Empfehlungen für den Aufsichtsrat

  33. Ausgewählte Links • www.de.ey.com/csr • www.csr-germany.de • www.csr-news.net • www.csrwire.com • www.wertekomission.dkd.de • www.Business-wissen.de • www.der-ehrbare-kaufmann.de • www.de.ey.com/csr • www.csreurope.org • www.initiative-nachhaltigkeit.de • www.startsocial.de • www.wirtschaftsethik.org/start.html • www.sustainability.com CG und CSR – Handlungspflichten und Empfehlungen für den Aufsichtsrat

  34. Unser CSR Team in Deutschland Leitung Hauptabteilung mit zuständigem Partner, Rudolf X. Ruter, in Stuttgart Hamburg Bremen Teams 6 Regionalteams Berlin Hannover Dortmund Mitarbeiter Momentan ca. 30 Mitglieder im Kernteam und 10 Mitglieder im erweiterten Team Essen Düsseldorf Leipzig Köln Dresden Erfurt Frankfurt/M. Mannheim Nürnberg Saarbrücken Heilbronn Stuttgart Freiburg München Villingen-S. Ravensburg CG und CSR – Handlungspflichten und Empfehlungen für den Aufsichtsrat

  35. Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Mittlerer Pfad 15 70499 Stuttgart Telefon +49 711 9881 19106 Mobil +49 160 939 19106 E-Mail rudolf.x.ruter@de.ey.com Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Graf-Adolf-Platz 15 40213 Düsseldorf Telefon +49 211 9352 18181 Mobil +49 160 939 18181 E-Mail karin.sahr@de.ey.com CSR-Ansprechpartner Karin Sahr Rudolf X. Ruter CSR Leader Germany Partner Wirtschaftsprüfer Steuerberater Senior Manager Public Office Bund / NRW Corporate Social Responsibility Services CG und CSR-Handlungspflichten und Empfehlungen für den Aufsichtsrat

  36. Our values statement Who we are • People who demonstrate integrity, respect and teaming. • People with energy, enthusiasm and the courage to lead. • People who build relationships based on doing the right thing. and what we stand for • Achieving potential – making a difference CG und CSR – Handlungspflichten und Empfehlungen für den Aufsichtsrat

  37. Ernst & Young Assurance | Tax | Transactions | Advisory Ernst & Young in Deutschland Ernst & Young ist einer der Marktführer in der Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Trans-aktionsberatung sowie Risiko- und Management-beratung. Unsere über 6.500 Mitarbeiter sind durch gemeinsame Werte und unseren hohen Qualitätsanspruch verbunden. Gemeinsam mit den 135.000 Kollegen der internationalen Ernst & Young-Organisation betreuen wir unsere Mandanten überall auf der Welt. Das gemein-same Ziel aller Mitarbeiter ist es, unter Einsatz all ihrer Fähigkeiten das Potenzial unserer Mandanten zu entfalten. Weitere Informationen finden Sie unter www.de.ey.com © 2009 Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft All Rights Reserved. Der Name Ernst & Young bzw. „wir“ bezieht sich in diesem Firmenprofil auf alle deutschen Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited (EYG), eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach britischem Recht. Jedes EYG-Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und unabhängig und haftet nicht für das Handeln undUnterlassen der jeweils anderen Mitgliedsunternehmen. CG und CSR – Handlungspflichten und Empfehlungen für den Aufsichtsrat

  38. Haftungsausschluss • Copyright: Ernst & Young AG / Deutschland - Alle Rechte vorbehalten. • Die Wiedergabe, Vervielfältigung, Verbreitung und/oder Bearbeitung sämtlicher Inhalte und Darstellungen des Beitrages sowie jegliche sonstige Nutzung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Ernst & Young AG gestattet. • Es wird – auch seitens der jeweiligen Referenten – keine Gewähr und somit auch keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte und Darstellungen übernommen. • Der Vortrag sowie das Handout ersetzen keine Beratung. CG und CSR – Handlungspflichten und Empfehlungen für den Aufsichtsrat

  39. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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