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Persönliche Assistenz: Was Sie zur Umsetzung wissen sollten

Persönliche Assistenz: Was Sie zur Umsetzung wissen sollten. Assistenz- & Budgetberatung für selbstbestimmte Menschen. Referenten. Wiebke Hendeß : Behindertenberaterin, Dipl. Biologin, Peer- Counselerin. Heinz-Werner Einhoff: Dipl. Ökonom, Verwaltungsangest., Assistenz- und Budgetberater.

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Persönliche Assistenz: Was Sie zur Umsetzung wissen sollten

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Presentation Transcript


  1. Persönliche Assistenz:Was Sie zur Umsetzung wissen sollten Assistenz- & Budgetberatung für selbstbestimmte Menschen Assistenz- & Budgetberatung für selbstbestimmte Menschen

  2. Referenten Wiebke Hendeß: Behindertenberaterin, Dipl. Biologin, Peer-Counselerin Heinz-Werner Einhoff: Dipl. Ökonom, Verwaltungsangest., Assistenz- und Budgetberater Assistenz- & Budgetberatung für selbstbestimmte Menschen

  3. Was ist Persönliche Assistenz? • Wer körperlich beeinträchtigt oder chronisch krank ist, benötigt in der Regel Hilfe bzw. Pflege im Alltag. Dieser Hilfe- bzw. Pflegebedarf wird in der Selbstbestimmt Bewegung als Assistenzbedarf bezeichnet. Dabei umfasst der Begriff „Assistenz“ sämtliche Bereiche des täglichen Lebens, in denen jemand, nämlich der Assistenznehmer, der Hilfe durch Assistenten bedarf: - Assistenz bei Pflege - Assistenz bei Hauswirtschaft - Freizeitassistenz - Assistenz am Arbeitsplatz - Assistenz beim Studium - Assistenz für Blinde und Sehbehinderte - Elternassistenz - Assistenz für Gehörlose und Hörbehinderte Assistenz- & Budgetberatung für selbstbestimmte Menschen

  4. Oft sichern Familienangehörige, stationäre Einrichtungen oder ambulante Dienste den Hilfebedarf bzw. Assistenzbedarf. Manchmal bedeuten all diese Formen z. T. eingeschränkt zu sein. Mit Persönlicher Assistenz wird es Menschen mit Beeinträchtigungen u. U. möglich, ein selbstbestimmteres Leben zu führen.  Dabei stehen Ihre Vorstellungen, Gewohnheiten und Wünsche im Vordergrund.  Ein Leben mit Persönlicher Assistenz heißt zu entscheiden:  • WER • Persönliche Assistent/-in sein soll, festzulegen, • WANN und WO  • Hilfeleistungen erbracht werden, zu beschreiben, • WIE • Hilfen geleistet werden, aufzuzeigen, • WIEVIEL • Geld benötigt wird um die Persönliche Assistent/-innen entlohnen zu können Assistenz- & Budgetberatung für selbstbestimmte Menschen

  5. Was ist das Arbeitgebermodell? • Beim Arbeitgebermodell stellen Menschen mit Assistenzbedarf ihre HelferInnen (bzw. AssistentenInnen) selbst ein, sorgen für die nötige Einarbeitung und leisten auch den größten Teil der Verwaltungsarbeiten selbst.Das Arbeitgebermodell ist eine Form der Assistenz- bzw. Pflegeorganisation, die dem assistenzbedürftigen Menschen ein selbestimmtes Leben in höchstem Maße ermöglicht. Durch die Selbstverwaltung der Assistenz verändert sich die Situation des Abhängigseins. Außerdem werden die zur Verfügung stehenden Gelder sehr viel effektiver eingesetzt werden, was zu Einsparungen oder größerem Nutzen führen kann. So bleiben Assistenzstunden mit Kosten von 11-14 € weit unter den üblichen Stundensätzen von ambulanten Diensten, weil eine günstigere Kostenstruktur gegeben ist.Allerdings fühlt sich nicht jede/r Assistenznehmer in der Lagen einen solchen "Kleinbetrieb" zu leiten, deswegen gibt es in Deutschland heute erst offiziell ca. 1500-2000 behinderte Arbeitgeber. Ein weitaus größerer Teil spielt sich allerdings in der Schwarzarbeit ab, so schätzt die Minijob-Zentrale, dass über 90 % der im Haushalt beschäftigten Mitarbeiter unangemeldet sind. Assistenz- & Budgetberatung für selbstbestimmte Menschen

  6. Kompetenzen im Arbeitgebermodell • Personalkompetenz: Behinderte Arbeitgeberinnen entscheiden, wer die Assis-tenzleistungen erbringt. Sie schließen Arbeitsverträge mit ihren Assistentinnen, erstellen Dienstpläne, Lohnabrechnungen, führen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge ab. Anleitungskompetenz: Behinderte Arbeitgeberinnen weisen die Assistentinnen selbst in die benötigten Hilfeleistungen ein. Sie wissen am besten, welche Assistenzleistungen sie in welchem Umfang benötigen. • Finanzkompetenz: Behinderte Arbeitgeberinnen kontrollieren die Verwendung der ihnen zustehenden Finanzmittel wie Leistungen aus der Pflegeversicherung (SGB XI), der Krankenversicherung, dem SGB XII, das am 1. Januar 2005 an Stelle des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) getreten ist, usw. • Organisationskompetenz: Behinderte Arbeitgeberinnen gestalten ihren Tagesablauf in Eigenregie (ohne zeitliche Vorgaben durch ambulante Dienste etc.). • Raumkompetenz: Behinderte Arbeitgeberinnen bestimmen, an welchem Ort die Assistenz erbracht wird (z. B. in der eigenen Wohnung, am Urlaubsort, bei Besuchen von Freunden und Familienangehörigen).

  7. Finanzierungsmöglk. Diese sind • Leistungen der Pflegeversicherung (wegen des besonderen Umfangs wird der Pflegeversicherung ein gesondertes Kapitel gewidmet) • Leistungen der Krankenversicherung im Rahmen der häuslichen Behandlungspflege • Leistungen der Berufsgenossenschaften bei Arbeitsunfällen • Schadensersatzansprüche bei Impfschäden, sowie Wehrdienst- und Zivildienstunfällen gegenüber den Versorgungsämtern • Schadensersatzansprüche bei ärztlichen Kunstfehlern • Schadensersatzansprüche gegenüber Unfall- oder sonstigen Versicherungen • Leistungen des Integrationsamtes für Arbeitsassistenz • eigenes Einkommen und Vermögen • Leistungen der Sozialhilfeträger SGB XII (Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege)

  8. Assistenz im Arbeitgebermodell 450 €-BasisLohnkosten 10 € Std.+ Abgaben rd. 14 %+ Verwaltung 0-20 €= rd. 12 € Std Assistenz durch einen Dienst (Pflegedienst) 450 €-BasisLohnkosten 10 € Std.+ Abgaben 30,84 %+ Gemeinkosten (Fuhrpark, Gebäude, Verwaltung)+ Gewinn = mindestens 20,- € Std. Vergleich der Assistenzkosten

  9. Beispiel: Monika Loer (68 J.) Assistenz- & Budgetberatung für selbstbestimmte Menschen

  10. Pflege bzw. Assistenz bis Mai 2011 • Ausschließliche Versorgung durch den Pflegedienst (morgens und abends) • Essen auf Rädern • Einmal wöchentlich 2 Stunden hauswirtschaftliche Versorgung durch den Pflegedienst • Keine Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, außer durch Freunde Aussage von Frau Loer: „Ich komm nicht mehr raus. Keiner kümmert sich um meine Wäsche. Ich würde mal gern in die Natur oder einkaufen gehen.“ Assistenz- & Budgetberatung für selbstbestimmte Menschen

  11. Pflege bzw. Assistenz ab Juni 2011 • Frau Loer bekommt ein Persönl. Budget von 1600,- € (inkl. 170,- € Eingliederungshilfe) und Pflegesachleistung 1100,- • Der Pflegedienst macht die morgendliche Grundpflege und Notrufdienst • Sie beschäftigt 4 Assistentinnen auf 450-Euro-Basis, welche ihr abends helfen und in der Freizeit • Bei der Organisation hilft die Assistenz- & Budgetberatung • Sie geht mit den Assistenten wieder raus usw. Schwierigkeiten u. a.: Ausfüllen der Arbeitgeberrolle, Eigenverantwortlichkeit, beschränkte Haftung Dritter (Pflegedienst) usw. Assistenz- & Budgetberatung für selbstbestimmte Menschen

  12. Mtl. Einsatzzeiten und Kosten Einsatzzeiten Kosten Assistentinnen: 1255,- € Pflegedienst: 1405,- € Assistentinnen: 87 Std. Pflegedienst: 35 Std. Assistenz- & Budgetberatung für selbstbestimmte Menschen

  13. Hilfebedarfsermittlung durch • Entlassungsgutachten der Klinik nach Abschluss der Frührehabilitation - erweiterungsfähig • Pflegegutachten MDK (mit ICF) (keine „Luxuspflege“?) • Psychologische Betreuungsgutachten für den Amtsrichter • Gutachten der Rentenversicherung bzw. der BfA • Amtsärztliches Zeugnis zur Befürwortung des PB (Sachsen) • Hilfebedarfsgutachten des MPD des KSV (Sachsen) • Manche Kostenträger bedienen sich der Amtshilfe Assistenz- & Budgetberatung für selbstbestimmte Menschen

  14. Assistenz- & Budgetberatung für selbstbestimmte Menschen

  15. Assistenz- & Budgetberatung für selbstbestimmte Menschen

  16. Nachteile? Vorteile? Kritische Betrachtung

  17. Beratungs- und Unterstützungsleistungen Wir übernehmen oder helfen ihnen bei • der Wahrnehmung Ihrer Antragskompetenz, das heißt z. B. Begleitung und Unterstützung beim gesamten Antragsverfahren (Antragsstellung, Widerspruchsverfahren, Zielvereinbarungsverfahren, Budgetgespräche usw.). • der Wahrnehmung Ihrer Personalkompetenz, das heißt z. B. bei der Suche nach geeigneten Persönlichen Assistenten/-innen, beim Führen von Vorstellungsgesprächen, sowie bei der Ausstellung von Zeugnissen usw. • der Wahrnehmung Ihrer Organisationskompetenz, das heißt z. B. bei der Erstellung von Dienstplänen. Wir beraten oder übernehmen die Lohnabrechnung sowie das richtige Versi­chern der Assistenten/-innen. • der Wahrnehmung Ihrer Finanzkompetenz, das heißt z. B. beim Verwalten der Finanzmittel, beim Zahlen von Gehältern und Sozialabgaben, bei der Abrechnung mit Leistungsträgern. • der Verwaltung des Persönlichen Budgets. Wir unterstützen Sie bei der Handhabung des Budgets und übernehmen die Verwaltung des bewilligten Budgets soweit Sie es sich wün­schen. • der Erlangung der notwendigen Kenntnisse mit Hilfe von Informationsveranstaltungen und Workshops zu bestimmten Aspekten der Persönlichen Assistenz und des Persönlichen Budgets. Assistenz- & Budgetberatung für selbstbestimmte Menschen

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