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Exposition gegenüber toxischen Gasen, Dämpfen und Stäuben („Gefahrstoffe“)

Exposition gegenüber toxischen Gasen, Dämpfen und Stäuben („Gefahrstoffe“). Arbeitsmedizinisch relevant sind die im Arbeitsprozeß vorkommenden Substanzen mit gesundheitsschädigender Wirkung.

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Exposition gegenüber toxischen Gasen, Dämpfen und Stäuben („Gefahrstoffe“)

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Presentation Transcript


  1. Exposition gegenübertoxischen Gasen, Dämpfen und Stäuben („Gefahrstoffe“)

  2. Arbeitsmedizinisch relevant sind die im Arbeitsprozeß vorkommenden Substanzen mit gesundheitsschädigender Wirkung. Es handelt sich um chemische Stoffe (Elemente, Verbindungen, Gemische), die durch ihre gesundheitsschädigende Wirkung am lebenden Organismus vorübergehend oder bleibend Gesundheitsschäden verursachen oder den Tod herbeiführen können .

  3. Wirkungsmodifizierende Faktoren für toxische Substanzen im Arbeitsprozeß

  4. Wichtige Schadensmechanismen • Störung der Sauerstoffversorgung(z. B. Kohlenmonoxid, Reizstoffe, Methämoglobinbildner, lungenschädigende Kampfstoffe) • Störung der Sauerstoffverwertung (Schwefelwasserstoff, Cyanwasserstoff, Akrylnitril) • Entkoppelung der oxydativen Phosphorylierung (Dinitrophenol, Dinitroorthokresol) • Störung des Citronensäurezyklus(Fluoressigsäure, Fluorethanol) • Blockade der Cholinesterase(organische Phosphorsäureester, Carbaminsäureester, chemische Kampfstoffe wie Sarin, Tabun) • Blockade von Sulfhydrilgruppen in Enzymen (Blei, Quecksilber, Cadmium, Arsen) • Störung des Wasser- und Elektrolythaushaltes (Säuren, Basen, Methanol, Ethylenglycol) • Eiweißdenaturierung (Säuren, Laugen, Phenol, Kresol, Formaldehyd) • Störung fettreicher Strukturelemente(Lösungsmittel, Kunststoffchemikalien, einige Pestizide) • Störung der Weitergabe genetischer Information(krebserzeugend: Nickel, aromatische Nitro- und Aminoverbindungen, Benzol (Benzen); fruchtschädigend: Lost, Nitrosoharnstoffderivate, Zytostatika)

  5. MAK

  6. TRK-Wert

  7. Begrenzung von Expositionsspitzen Die MAK- und TRK-Werte sind als 8-Stunden-Schichtmittelwerte ausgelegt. Zur Vermeidung von akuten Schäden durch kurzzeitige Einwirkung hoher Konzentrationen wird bei besonders gekennzeichneten Substanzen zusätzlich die Einhaltung von Kurzzeitwerten gefordert. Diese errechnet man durch die Multiplikation der MAK oder TRK mit einem "Überschreitungsfaktor“.

  8. Arbeitstoxikologisches Biomonitoring = die Untersuchung von körpereigenen Substanzen oder Ausscheidungen (Blut, Haare, Exspirationsluft, Urin, Stuhl) auf ihren Gehalt an Schadstoffen, Schadstoffmetaboliten oder Reaktionsprodukten aus modifiziert ablaufenden biochemischen Prozessen mit dem Ziel, aus dem Ergebnis auf die Intensität der vorausgegangenen Schadstoffbelastung zu schließen. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen werden anhand von "Biologischen Arbeitsstoff-Toleranzwerten" (BAT) bewertet. Sind diese eingehalten, so ist auch die Einhaltung der MAK-Werte am Arbeitsplatz des Untersuchten zu vermuten. Eine Überschreitung der BAT-Werte bedarf der weiteren Abklärung.

  9. BAT

  10. EKA

  11. Expositionsäquivalente für krebserzeugende Arbeitsstoffe (EKA)

  12. Auslöseschwelle

  13. Unzureichender Schutz durch ungeeignete Atemschutzmaske

  14. Krebserzeugende Arbeitsstoffe

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