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Neuordnung der industriellen Elektroberufe Arbeitsstand Februar 2003

Neuordnung der industriellen Elektroberufe Arbeitsstand Februar 2003. Neuordnung der industriellen Elektroberufe Gestaltungsprinzipien. Prozesse Geschäftsprozesse bestimmen Ausbildungsberufe ... und Ausbildungsinhalte Flexibilität Gestaltung der Ausbildung in betrieblicher Disposition

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Neuordnung der industriellen Elektroberufe Arbeitsstand Februar 2003

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  1. Neuordnung der industriellen ElektroberufeArbeitsstand Februar 2003 Neuordnung der industriellen Elektroberufe; Arbeitsstand Februar 2003

  2. Neuordnung der industriellen Elektroberufe Gestaltungsprinzipien • Prozesse • Geschäftsprozesse bestimmen Ausbildungsberufe... und Ausbildungsinhalte • Flexibilität • Gestaltung der Ausbildung in betrieblicher Disposition • Berufliche Handlungskompetenz • Qualifikationsvermittlung im direkten Kontextbetrieblicher Anforderungen • Lernen in der Arbeit • Kompetenzentwicklung für erfahrungsgeleitetes Arbeitenund selbstgesteuertes Lernen Neuordnung der industriellen Elektroberufe; Arbeitsstand Februar 2003

  3. Neuordnung der industriellen ElektroberufeEckdaten • Ausbildungsdauer: 3 ½ Jahre • Berufsfeldzuordnung: Elektrotechnik • Die Inhalte des Berufsfeldes sollen neu gestaltet werden • Struktur und Aufbau der Ausbildungsberufe: Gemeinsame Qualifikationen im Umfang von etwa 21 Monaten, die integriert mit den Fachqualifikationen vermittelt werden • Differenzierung nach Einsatzgebieten bzw. Handlungsfeldern • Zeitliche Gliederung: Modifizierte Zeitrahmenmethode • Umweltschutz: Wird integriert vermittelt • Schwerpunkt: Einsparung von Energie • Abschlussprüfung: Durchführung einer gestreckten Abschlussprüfung Neuordnung der industriellen Elektroberufe; Arbeitsstand Februar 2003

  4. Neuordnung der industriellen ElektroberufeZiel: Berufsprofile für Hersteller und Anwender • Ausbildungsberufe in den System- / Branchenfeldern: • Elektroniker/Elektronikerin für Maschinen und Antriebstechnik • Elektroniker/Elektronikerin für Betriebstechnik • Elektroniker/Elektronikerin für Automatisierungstechnik • Elektroniker/Elektronikerin für Gebäude- und Infrastruktursysteme • Elektroniker/Elektronikerin für Geräte und Systeme • Systeminformatiker/ Systeminformatikerin • Elektroniker/Elektronikerin für luftfahrttechnische Systeme Neuordnung der industriellen Elektroberufe; Arbeitsstand Februar 2003

  5. Industrielle Elektroberufe mit Einsatzfeldern Elektroniker/in fürGebäude- und Infra-struktur-systeme Elektroniker/in fürBetriebstechnik Elektroniker/in für Auto- matisierungs-technik Elektroniker/infür Geräte und Systeme System-infomatiker/in Elektroniker/infür Maschinen undAntriebstechnik Wohn- und Geschäfts- gebäude Betriebs- gebäude Funktionsge- bäude z.B. Krankenhäuser Infrastruktur- anlagen Industrie- anlagen Betriebs- anlagen Energievertei-lungsanlagenund -netze Gebäude-installationen und -netze produktions-und verfahrens-technische An- lagen Schalt- und Steueranlagen elektrotechni- sche Ausrüstun-gen Produktions-u. Fertigungsauto-mation Verfahrens-u. Prozessauto-mation Netz-automation Verkehrs-leitsysteme Gebäude-automation Informations- u. kommunikations-technische Geräte Medizinische Geräte Automotive-Systeme Systemkompo-nenten Sensoren, Aktoren Mikrosysteme EMS (Electronic Manufacturing Services) Mess- und Prüftechnik Automatisie-rungssysteme Signal- undSicherheits- systeme Informations- u. kommunikations-technische Systeme Funktechnische Systeme Embedded Systems • Fertigungs- und Produktionsanla-gen • Service-bereiche • Montagebau-stellen • Prüffelder • Ausbildungs-beruf nach BBiG und HwO Neuordnung der industriellen Elektroberufe; Arbeitsstand Februar 2003

  6. Übergänge in die neuen Ausbildungsberufe Mechatroniker/in Energieelektroniker/in FR Anlagentechnik Energieelektroniker/in FR Betriebstechnik Elektroniker/in für Gebäude- und Infrastruktursysteme Prozessleitelektroniker/in Elektroniker/in für Betriebstechnik Elektroniker/in für Automatisierungstechnik Industrieelektroniker/in FR Produktionstechnik Industrieelektroniker/in FR Gerätetechnik Elektroniker/in für Geräte und Systeme Kommunikationselektroniker/in FR Informationstechnik Systeminformatiker Kommunikationselektroniker/in FR Funktechnik IT-Systemelektroniker/in Kommunikationselektroniker/in FR Telekommunikationstechnik Fachinformatiker/in Neuordnung der industriellen Elektroberufe; Arbeitsstand Februar 2003

  7. Neuordnung der industriellen ElektroberufeAlte und neue Ausbildungsstruktur Elektroberufe 1987 Elektroberufe 2003 3,5 3,5 Fachrichtungs- spezifische Fachbildung Fachrichtungs- spezifische Fachbildung Berufsspezifische Fachqualifikationen ~ 21 Monate, inklusiv Fach- Aufgaben im betrieblichen Einsatzfeld Ausbildungsdauer ( Jahre) 3 3 2 2 Berufsspezifische Fachbildung Berufsübergreifende Fachbildung Integrierte Qualifizierung 1 1 Grundbildung Gemeinsame Kernqualifikationen ~ 21 Monate 0 0 Neuordnung der industriellen Elektroberufe; Arbeitsstand Februar 2003

  8. Ausbildungsprofil Elektroniker/Elektronikerin für Gebäude- u.Infrastruktursysteme • Arbeitsgebiet: Elektroniker/Elektronikerinnen für Gebäude- und Infrastruktursysteme realisieren technische und organisatorische Dienstleistungen. Sie warten, überwachen, steuern und sichern Gebäude und Infrastruktursysteme und können auch bei der Erstellung von Gebäude und Infrastruktursysteme eingesetzt werden. • Typische Einsatzfelder Wohn- und Geschäftsgebäude, Verkehrstechnische Anlagen, Funktionsgebäude wie Krankenhäuser, Infrastrukturanlagen, Industrieanlagen. Neuordnung der industriellen Elektroberufe; Arbeitsstand Februar 2003

  9. Ausbildungsprofil Elektroniker/Elektronikerin für Betriebstechnik • Arbeitsgebiet: Elektroniker/Elektronikerinnen für Betriebstechnik montieren Anlagen der Energieversorgungstechnik, der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, der Meldetechnik, Antriebstechnik sowie der Beleuchtungstechnik, nehmen sie in Betrieb und halten sie in Stand. Weitere Aufgaben sind das Betreiben dieser Anlagen. • Typische Einsatzfelder Betriebsanlagen, Betriebsausrüstungen, Energieverteilungsanlagen, Gebäudeanlagen, Produktionsanlagen, verfahrenstechnische Anlagen Neuordnung der industriellen Elektroberufe; Arbeitsstand Februar 2003

  10. Ausbildungsprofil Elektroniker/Elektronikerin für Automatisierungstechnik • Arbeitsgebiet: Elektroniker/Elektronikerinnen für Automatisierungstechnik implementieren Automatisierungslösungen und halten sie in Stand. • Typische Einsatzfelder Fertigungs- und Produktionsautomation, Verfahrens- und Prozessautomation, Netzautomation, Verkehrsleitsysteme, Gebäudeautomation Neuordnung der industriellen Elektroberufe; Arbeitsstand Februar 2003

  11. Ausbildungsprofil Elektroniker/Elektronikerin für Geräte und Systeme • Arbeitsgebiet: Elektroniker/Elektronikerinnen für Geräte und Systeme stellen Komponenten und Geräte her, nehmen sie in Betrieb und halten sie in Stand. • Typische Einsatzfelder Automotiv-Komponenten, Audiovisuelle Geräte, Medizinische Geräte, Informations- und kommunikationstechnische Geräte, luft- und raumfahrttechnische Geräte,, verkehrstechnische Geräte, Mess- und Prüfgeräte, Steuer- und Regelungsgeräte, Sensoren und Aktoren Neuordnung der industriellen Elektroberufe; Arbeitsstand Februar 2003

  12. Ausbildungsprofil Systeminformatiker/ Systeminformatikerin • Arbeitsgebiet: Systeminformatiker/Systeminformatikerinnen entwickeln und implementieren industrielle informationstechnische Systeme und halten sie in Stand. • Typische Einsatzfelder Automatisierungssysteme, informations- und kommunikationstechnische Systeme, Signal- und Sicherheitssysteme, funktechnische Systeme, Embedded Systems Neuordnung der industriellen Elektroberufe; Arbeitsstand Februar 2003

  13. AusbildungsprofilElektroniker/Elektronikerin für Maschinen und Antriebstechnik • Arbeitsgebiet: Elektroniker/Elektronikerinnen für Maschinen und Antriebstechnik stellen Wicklungen her, montieren elektrische Maschinen und Antriebssysteme, nehmen sie in Betrieb und halten sie in Stand. • Typische EinsatzfelderFertigungs- und Produktionsanlagen, Servicebereiche, Montagebaustellen und Prüffelder • Gemeinsamer Beruf für Industrie und Handwerk Neuregelung erfolgt nach HwO und BBiG . Neuordnung der industriellen Elektroberufe; Arbeitsstand Februar 2003

  14. Prüfungsform • Neugestaltung der Ausbildung = Neugestaltung der Prüfung • Gestreckte Abschlussprüfung (Erprobungsverordnung nach § 28 Abs. 3 BBiG) • Prüfung der Prozesskompetenz durch einen Arbeitsauftrag • Zwei Varianten im Teil 2 der Abschlussprüfung „Betrieblicher Auftrag“ oder „Praktische Aufgabe“ Neuordnung der industriellen Elektroberufe; Arbeitsstand Februar 2003

  15. Gestreckte Abschlussprüfung 3,5 ArbeitsauftragVarianten:Betrieblicher Auftrag oder Praktische Aufgabe Handlungs- orientierte Aufgaben Abschlussprüfung Prüfungsteil 2 3 Berufsspezifische Fachqualifikationen ~ 21 Monate, inklusiv Fachaufgaben im betrieblichen Einsatzfeld 2 Komplexe Aufgaben Abschlussprüfung Prüfungsteil 1 1 Gemeinsame Kernqualifikationen 0 Neuordnung der industriellen Elektroberufe; Arbeitsstand Februar 2003

  16. Prüfungsteil 2 - Prüfungsbereich Arbeitsauftrag • Gleichrangige Varianten • mit gleichem Prüfungsziel (Prozessqualifikation) • gleichwertigen Bewertungskriterien • vergleichbarem Qualifikationsniveau Ausbildungsbetrieb entscheidetüber die Prüfungsvariante Variante 1:Betrieblicher Auftrag Konkreter betrieblicher Auftrag aus dem Einsatzfeld des Prüflings Variante 2:Praktische Aufgabe Betriebsübergreifende, überbetrieblich entwickelte praktische Aufgabe Neuordnung der industriellen Elektroberufe; Arbeitsstand Februar 2003

  17. Übersicht Prüfungsstruktur Teil 1 der Abschlussprüfung Komplexe Arbeitsaufgabe insgesamt höchstens 10 Stunden Schriftliche Aufgabenstellungen höchstens 120 Minuten Komplexe Arbeitsaufgabe einschließlich begleitender situativer Gesprächsphasen* *Gesprächsphasen insgesamt höchstens 10 Minuten 40% Teil 2 der Abschlussprüfung 4 Prüfungsbereiche Arbeitsauftrag Variante 1: Betrieblicher Auftrag höchstens 18 bis 30 Stunden (je nach Beruf) und Fachgespräch von höchstens 30 Minuten Variante 2: Praktische Aufgabe höchstens 18 Stunden; davon 7 Stunden Durchführungszeit einschließlich begleitendes Fachgespräch von höchstens 20 Minuten WiSo Systementwurf Funktions- und Systemanalyse höchstens 120 Minuten höchstens 120 Minuten höchstens 60 Minuten 60% Neuordnung der industriellen Elektroberufe; Arbeitsstand Februar 2003

  18. Übersicht Gewichtung/Bestehensregelung Teil 1 der Abschlussprüfung Komplexe Arbeitsaufgabe insgesamt höchstens 10 Stunden Schriftliche Aufgabenstellungen höchstens 120 Minuten Komplexe Arbeitsaufgabe einschließlich begleitender situativer Gesprächsphasen* 40% Teil 2 der Abschlussprüfung 4 Prüfungsbereiche Arbeitsauftrag Varianten WiSo Systementwurf Funktions- und Systemanalyse höchstens 120 Minuten höchstens 120 Minuten höchstens 60 Minuten 60% 50% 20% 20% 10% Neuordnung der industriellen Elektroberufe; Arbeitsstand Februar 2003

  19. Übersicht Gewichtung/Bestehensregelung Teil 1 der Abschlussprüfung Komplexe Arbeitsaufgabe insgesamt höchstens 10 Stunden Schriftliche Aufgabenstellungen höchstens 120 Minuten Komplexe Arbeitsaufgabe einschließlich begleitender situativer Gesprächsphasen* 40% Teil 2 der Abschlussprüfung 4 Prüfungsbereiche Arbeitsauftrag Varianten WiSo Systementwurf Funktions- und Systemanalyse höchstens 120 Minuten höchstens 120 Minuten höchstens 60 Minuten 60% 50% 20% 20% 10% mindestens ausreichende Leistungen Σ mindestens ausreichende Leistungen, in keinem Prüfungsbereich ungenügende Leistungen Neuordnung der industriellen Elektroberufe; Arbeitsstand Februar 2003

  20. Geplanter Übergang in die neuen Berufe „alte“ Berufe Berufe nach 2003er Verordnung 01.08.2003 31.12.2003 Ausbildungsverhältnisse, die bis zum 31.12.2003 beginnen, können nach den bisherigen Vorschriften ausgebildet werden Neuordnung der industriellen Elektroberufe; Arbeitsstand Februar 2003

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