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Wintersemester 2010/11

Prof. Dr. Johanna Hey Institut für Steuerrecht. Einführungswoche Juristische Arbeitstechnik. Wintersemester 2010/11. Mittwoch, 14. Oktober 2010. Was ist juristische Arbeitstechnik?. Auseinandersetzung mit Rechtsproblemen und unterschiedlichen Meinungen

kamil
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Presentation Transcript


  1. Prof. Dr. Johanna HeyInstitut für Steuerrecht Einführungswoche Juristische Arbeitstechnik Wintersemester 2010/11 Mittwoch, 14. Oktober 2010

  2. Was ist juristische Arbeitstechnik? • Auseinandersetzung mit Rechtsproblemen und unterschiedlichen Meinungen • Anwendung juristischer Argumentations-techniken • Strukturdenken • Juristische Arbeitstechnik bedeutet wissenschaftliches Arbeiten

  3. Wodurch zeichnet sich wissenschaftliches Arbeiten aus? • Systematische Herangehensweise (Definition von Ziel und Gang der Untersuchung) • Objektive Begründung von Ergebnissen • Transferleistungen • Streben nach neuen Erkenntnissen

  4. Welche Erkenntnisquellen gibt es? • Gesetz • Rechtsprechung • Literatur • Erschließung durch • Gesetzessammlungen • Entscheidungssammlungen • Kommentare, Lehrbücher, Zeitschriften • Datenbanken

  5. Das A und O: Arbeit mit dem Gesetz • Einschlägige Gesetzesvorschrift finden • Gesetzestext lesen • Gesetzestext auslegen • Sachverhalt unter Gesetzestext subsumieren •  Der Blick in das Gesetz erleichtert der Rechtsfindung

  6. Umgang mit Rechtsregeln • Wichtige Rechtsregeln kennen (Wissen), aber Vorsicht vor Halbwissen • Einschlägige Rechtsregeln finden setzt Kenntnis der Struktur des jeweiligen Gesetzes/Rechtsgebiets voraus • Neue Rechtsregeln erfindenkommt darauf an, ob dies zulässig ist • Gefundene Rechtsregeln ordnungsgemäß anwenden.

  7. Was ist juristischer Stil? • Präzision • Fachsprache (Mord ist nicht gleich Totschlag) • Überzeugend argumentieren, Gedankengänge entwickeln • Gutachten- und Urteilsstil •  Guter juristischer Stil entwickelt sich nur durch Lesen unterschiedlicher Autoren Vorsicht vor Skriptenmonotonie!

  8. Wie zitiert man richtig? • Sinn und Zweck des Zitats:Argumente anderer Autoren sind kenntlich zu machen, um den Vorwurf des Plagiats zu vermeiden • Genau Zitieren Gilt für Gesetze und Rechtsprechung/Literatur • Literaturmeinungen angemessen durch Zitate belegen  „Zitatismus“

  9. Zitatismus • Haft, Juristische Rhetorik, 6. Aufl., 1999, 118: • „Ein Satz wie „Der Montag folgt auf den Sonntag“ erscheint den Juristen nackt und trivial. Derselbe Satz erhält durch Zitate juristischen Adel, z.B.: Der Montag (dazu RGSt 7, 14, 18; BGHZ 48, 32 f.; BVerfGE 17, 8) folgt (a.M. Müller-Seibermann, NJW 1977, 1788, „schließt sich an“ – dagegen treffend AG Deitzenbach, in: Kritische Justiz 1978, 55) auf den Sonntag (h.M. entgegen der Sonntagsvorausgehungstheorie, die auf Savigny zurückgeht, aber bereits durch Jhering in seiner Schrift „Der Kampf um den Montag“, Leipzig 1859, widerlegt wurde. Zum ganzen auch Baumann: Sonntag, Montag und was dann? Kritische Gedanken zur Woche, Berlin 1977; unhaltbar Benderling, JZ 1953, 66 ff., der sich gegen das Wochensystem insgesamt wendet).

  10. Welche Aufgabenstellungen bringt das Jurastudium mit sich? • Falllösung in der Klausur • Falllösung in der Hausarbeit • Seminararbeit/Schwerpunktarbeit • Mündlicher Seminarvortrag • Mündlicher Examensvortrag • Doktorarbeit

  11. Die juristische Klausur • Lösung eines zuvor nicht bekannten Falles d.h. es geht nicht um die bloße Wiedergabe, sondern um Anwendung des zuvor Gelernten • Selten Themenklausuren, evtl. Zusatzfragen • Hilfsmittel: In der Regel nur Gesetzestext

  12. Klausurtechnik • Bearbeitervermerk/Fallfrage lesen ungefragte Antworten kosten Zeit und bringen keine Punkte • Sachverhaltsanalyse Probleme die man nicht erkennt, kann man nicht lösen keine Spekulationen und Dichtungen • Prüfung aller relevanten Rechtsfragen • Gliederung • Ergebniskontrolle • Niederschrift • Gute Klausuren, insb. Zeitmanagement sind Übungssache!

  13. Hausarbeit • In der Regel wie Klausur Falllösung • Unterschiede •  Längere Bearbeitungszeit (2-6 Wochen) •  Arbeit mit Rechtsprechung und Literatur •  Größere Bedeutung der kritischen Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Auffassungen und der Bildung einer eigenen Meinung

  14. Seminararbeit • In der Regel Themenarbeit, selten Falllösung • Konzeptionsphase:- Problemaufriss- Einlesen- Themeneingrenzung, „roter Faden“- Gliederung • Ausarbeitungsphase:- Literaturauswertung- Entwickeln einer eigenen Auffassung- Niederschrift • Redaktionsphase: Straffen, Kürzen, Korrekturlesen

  15. Vortrag und Diskussion • Freie Rede • Einhalten der vorgegebenen Zeit • Medieneinsatz • Thesenpapier • Strukturierte Diskussionsbeiträge/Antworten

  16. Zusätzliche Angebote • Disputierübungen • Rhetorikkurse • Legal Writing • Reading Classes • Moot Courts

  17. Literatur Thomas M. J. Möllers, Juristische Arbeitstechnik und wissenschaftliches Arbeiten, 5. Aufl., 2010 Tettinger/Mann Einführung in die juristische Arbeitstechnik, 4. Aufl., angekündigt für 2009 Ferdinand Kerschner, Wissenschaftliche Arbeitstechnik und –metho- den für Juristen, 5. Aufl., 2006

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