1 / 50

Gliederung:

Gliederung:. 01. Einführung 02. Leitbilder 03. Tarifverhandlungen 04. Gesamtwirtschaftliche Verteilungstheorie 05. Institutionelle Unterschiede 06. Finanzpolitik 07. Geschichte der Sozialversicherung 08. Rentenversicherung 09. Krankenversicherung 10. Arbeitslosenversicherung

Download Presentation

Gliederung:

An Image/Link below is provided (as is) to download presentation Download Policy: Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use and may not be sold / licensed / shared on other websites without getting consent from its author. Content is provided to you AS IS for your information and personal use only. Download presentation by click this link. While downloading, if for some reason you are not able to download a presentation, the publisher may have deleted the file from their server. During download, if you can't get a presentation, the file might be deleted by the publisher.

E N D

Presentation Transcript


  1. Gliederung: 01. Einführung 02. Leitbilder 03. Tarifverhandlungen 04. Gesamtwirtschaftliche Verteilungstheorie 05. Institutionelle Unterschiede 06. Finanzpolitik 07. Geschichte der Sozialversicherung 08. Rentenversicherung 09. Krankenversicherung 10. Arbeitslosenversicherung 11. Vermögenspolitik 12. Bildungspolitik

  2. Kapitel V: Institutionelle Unterschiede in der Tariflohnpolitik Teil I

  3. Gliederung: 01. Die Rolle des Staates in der Lohnpolitik 02. Einheitsgewerkschaften 03. Industrieprinzip versus Berufsprinzip 04. Dezentrale versus zentrale Verhandlung 05. Negative Koalitionsfreiheit 06. Freiwillige Schlichtung 07. Streikrecht 08. Aussperrungsrecht und –verbot

  4. Gliederung: 01. Die Rolle des Staates in der Lohnpolitik 02. Einheitsgewerkschaften 03. Industrieprinzip versus Berufsprinzip 04. Dezentrale versus zentrale Verhandlung 05. Negative Koalitionsfreiheit 06. Freiwillige Schlichtung 07. Streikrecht 08. Aussperrungsrecht und –verbot

  5. Frage 1: Welche Rolle spielt der Staat in der Lohnpolitik ? (1) • In der BRD gilt die Tarifautonomie. Artikel 9 Absatz 3 ga-rantiert den Arbeitnehmern das Recht, sich in Gewerkschaf-ten zu organisieren und mit den Arbeitgebern Tarifverhand-lungen zu führen. • Dieser Artikel garantiert den Tarifpartnern auch das Recht, ihre Lohnvorstellungen ggf. mit Arbeitskampfmaßnahmen durchzusetzen. • Diese positive Koalitionsfreiheit widerspricht den allgemei-nen Grundsätzen einer Marktwirtschaft.

  6. Frage 1: Welche Rolle spielt der Staat in der Lohnpolitik ? (2) • Die Koordination der Einzelinteressen setzt Wettbewerb zwi-schen den Marktpartnern voraus, sodass im allgemeinen ein Kartellverbot oder zumindest eine staatliche Überwachung der Aktivitäten von Kartellen vorgesehen ist. • Die Ausnahme der Gewerkschaften von dieser Kontrolle wird damit gerechtfertigt, dass ohne diesen Verfassungs-schutz die Arbeitnehmer einem natürlichen Nachfragemono-pol auf den Arbeitsmärkten ausgesetzt wären und dass damit die Startchancengleichheit verletzt wäre.

  7. Frage 1: Welche Rolle spielt der Staat in der Lohnpolitik ? (3) • Das natürliche Nachfragemonopol wurde in der Anfangs-phase der Industrialisierung damit begründet, dass wegen fehlender Mobilität ein Arbeitnehmer auf die wenigen Ange-bote in der jeweiligen Wohngemeinde angewiesen sei. • Heute ist es zwar aufgrund der drastischen Senkung der Verkehrskosten für den Arbeitnehmer möglich, seinen Ar-beitsplatz auch in benachbarten Gemeinden zu suchen. • Trotzdem kann man auch heute noch von einer nachfrage-monopolartigen Macht sprechen, da die Arbeitgeber vor allem der Großunternehmungen über ein Informationsmo-nopol verfügen.

  8. Frage 1: Welche Rolle spielt der Staat in der Lohnpolitik ? (4) • Das Recht der Arbeitnehmer, sich in Gewerkschaften zu organisieren, trägt dazu bei, auch auf den Arbeitsmärkten die Startchancengleichheit durchzusetzen. • Die Tarifautonomie richtet sich zunächst gegen den Staat: Es ist in der BRD nicht Aufgabe des Staates, Lohnpolitik zu be-treiben und die Aufgaben der Tarifpartner zu beschneiden. • Der Staat hat sich darauf zu beschränken, allgemeine Richt-linien für die Tariflohnpolitik zu verabschieden, die notwen-dig sind, um negative Auswirkungen der Tariflohnpolitik auf die gesamtwirtschaftlichen Ziele zu verhindern.

  9. Frage 1: Welche Rolle spielt der Staat in der Lohnpolitik ? (5) • Tarifautonomie bedeutet jedoch zweitens auch, dass Tarif-verhandlungen auf Arbeitnehmerseite nur von den Gewerk-schaften, aber z. B. nicht von den Betriebsräten, die ebenfalls die Interessen der Arbeitnehmer vertreten, geführt werden dürfen. • Nicht in allen Ländern der westlichen Welt besteht eine der-artige Tarifautonomie, obwohl fast in allen Staaten kollektive Tarifverhandlungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeit-gebern geführt werden.

  10. Frage1: Welche Rolle spielt der Staat in der Lohnpolitik ? (6) • Es gibt Staaten (z. B. die Niederlande oder Schweden), in denen der Staat Mindestlöhne vorschreibt oder vorschrieb und • andere Staaten (z. B. Dänemark, die USA), in denen die Regierung das Recht besitzt (besaß), unter gewissen Voraus-setzungen die Beendigung des Streiks festzusetzen (bzw. ei-nen Streik vorübergehend auszusetzen und einen bindenden Schiedsspruch zu fällen). • Für einzelne Branchen sind neuerdings auch in der BRD gesetzliche Mindestlöhne vorgesehen.

  11. Fazit: (1a) • Die einzelnen Länder unterscheiden sich erstens in der Frage, welche Rolle der Staat im Rahmen der Lohnbildung einnimmt. • Während einige Staaten wie z. B. Schweden oder die Nieder-lande eine staatliche Minimumlohngesetzgebung kennen bzw. lange Zeit gekannt hatten, gilt in der BRD die Tarif-autonomie, wonach im Grundsatz die Festlegung von Min-destlöhnen den Tarifpartnern vorbehalten ist. • Allerdings wird diese Frage derzeit kontrovers diskutiert. • Diese Tarifautonomie ist im Artikel 9 Absatz 3 des Grund-gesetzes verankert. • Als Tarifpartner gelten die Arbeitgeber bzw. Arbeitgeber-verbände sowie die Gewerkschaften. • Der Staat verleiht den Tarifverträgen einen besonderen Schutz, der über den Schutz hinausgeht, der allgemein allen vertraglichen Vereinbarungen gewährt wird.

  12. Fazit: (1b) • Andere Interessenvertretungen der Arbeitnehmer, wie z. B. die Betriebsräte können keine Tarifverträge mit den Arbeitgebern abschließen. • Trotz der grundgesetzlich garantierten Tarifautonomie hat der Staat vielfältige Möglichkeiten, auf den Lohnprozess Einfluss zu nehmen. • Erstens ist der Staat der größte Arbeitgeber und führt in dieser Eigenschaft Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes. • Zweitens können die Arbeitsminister Tarifverträge auf Ver-langen mindestens eines betroffenen Tarifpartners für allge-meingültig erklären. • Drittens besteht die Möglichkeit, dass Regierungsmitglieder als Schlichter herangezogen werden.

  13. Fazit: (1c) • Viertens hat der Staat in der Vergangenheit den Versuch ge-macht, in Gesprächsrunden (Konzertierte Aktion, Bündnis der Arbeit) mit den Tarifparteien Orientierungsdaten zu entwickeln, die allerdings wegen der Tarifautonomie nicht verbindlich sein können. • Fünftens werden die in den Tarifverhandlungen vereinbarten Löhne in einer Reihe von Branchen für alle Arbeitnehmer als gesetzliche Mindestlöhne festgeschrieben.

  14. Gliederung: 01. Die Rolle des Staates in der Lohnpolitik 02. Einheitsgewerkschaften 03. Industrieprinzip versus Berufsprinzip 04. Dezentrale versus zentrale Verhandlung 05. Negative Koalitionsfreiheit 06. Freiwillige Schlichtung 07. Streikrecht 08. Aussperrungsrecht und –verbot

  15. Frage 2: Wie wirkt sich das Prinzip der Einheitsgewerk-schaft aus ? (1) • Die Definition der Einheitsgewerkschaft • Man versteht darunter eine Gewerkschaftsorganisation, die nicht nach weltanschaulichen Kriterien gegliedert ist. • In der BRD ist dieses Prinzip weitgehend realisiert, allerdings mit geringen Ausnahmen: Es gibt vereinzelt christliche Gewerkschaften. • In anderen Ländern (Frankreich, Italien, Weimarer Re-publik) haben (hatten) wir eine weltanschauliche Aus-richtung der Gewerkschaften, es gibt (gab) christliche, kommunistische und sozialistische Gewerkschaften; • in Holland gibt (gab) es auch eine weltanschauliche Ausrichtung der Arbeitgeberverbände.

  16. Frage 2: Wie wirkt sich das Prinzip der Einheitsgewerk-schaft aus ? (2) • Zwei Fragen sind hierbei zu untersuchen: • Welchen Einfluss hat dieses Prinzip der Einheitsgewerk-schaften auf das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber; • welchen Einfluss hat dieses Prinzip auf das Verhältnis zwischen Mitglieder und Funktionäre?

  17. Frage 2: Wie wirkt sich das Prinzip der Einheitsgewerk-schaft aus ? (3) • Arbeitgeber verhandeln hier nur mit einer einzigen Gewerk-schaft. • Der Organisationsgrad der einzelnen Gewerkschaft ist hier in der Regel größer. Beide Faktoren stärken die Verhand-lungsposition der Gewerkschaften. • Gleichzeitig sind die gesamtwirtschaftlichen Kosten der Ver-handlungen einschließlich der Streikkosten geringer, als wenn mit mehreren Gewerkschaften verhandelt werden müsste. • Der intergewerkschaftliche Wettbewerb der einzelnen Ver-bände um Mitglieder entfällt; • dies bedeutet eine Reduzierung der potentiellen Kontrolle der Verbandsfunktionäre, welche die Arbeitnehmer bei Wettbewerb ausüben.

  18. Frage 2: Wie wirkt sich das Prinzip der Einheitsgewerk-schaft aus ? (4) • Dieses Faktum ist bei den Gewerkschaften von besonderer Bedeutung, da auch der intragewerkschaftliche Wettbewerb um Führungsämter nicht reibungslos funktioniert (Lipset). • Nur selten werden bei den Vorstandswahlen den Mitgliedern mehrere Alternativen zur Wahl gestellt. • Allerdings ist der Wettbewerb zwischen weltanschaulich ge-gliederten Gewerkschaften ebenfalls gering, • da die Bereitschaft zum Gewerkschaftswechsel im Falle der Unzufriedenheit mit der eigenen Organisation gering sein dürfte.

  19. Fazit: (2a) • In der BRD gilt das Prinzip der Einheitsgewerkschaft. • Alle organisierten Arbeitnehmer eines Wirtschaftszweiges sind - unabhängig von der politischen Überzeugung - in einer einzigen Gewerkschaft zusammen geschlossen. • In anderen Ländern - wie vor allem Frankreich, Italien, Belgien und den Niederlanden - gibt es weltanschaulich ge-gliederte (christliche, sozialistische, kommunistische) Ge-werkschaften; in den Niederlanden sind sogar die Arbeitge-berverbände weltanschaulich gegliedert (liberale, christliche Arbeitgeberverbände). • Die Wettbewerbssituation zwischen einzelnen Gewerkschaf-ten wirkt sich auf das Verhältnis zwischen Mitgliedern und Funktionären aus.

  20. Fazit: (2b) • Gerade weil die Mitglieder die Möglichkeit haben, bei Unzu-friedenheit mit der Arbeit der Gewerkschaftsführung zu einer anderen Gewerkschaft überzuwechseln, stehen die Führungskräfte der Gewerkschaft unter Druck, auf die Wünsche und Bedürfnisse ihrer Mitglieder einzugehen. • Prinzipiell besteht auch die Möglichkeit, dass über Wahlen die Wünsche der Mitglieder Berücksichtigung erfahren. • Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass sich bei den Vor-standswahlen auch mehrere Kandidaten zur Wahl stellen, die Kontrolle entfällt, wenn - wie das bei Gewerkschafts-wahlen oftmals der Fall ist - den Wählern eine Einheitsliste vorgegeben wird. • Der Wettbewerb zwischen den Gewerkschaften übt darüber hinaus auch auf das Verhältnis der Tarifpartner Einfluss aus.

  21. Fazit: (2c) • Prinzipiell gilt, dass Einheitsgewerkschaften aufgrund ihres höheren Organisationsgrades größeren Druck auf die Ar-beitgeber ausüben können als Gewerkschaften, die in Kon-kurrenz zueinander stehen und vom Arbeitgeber gegen-einander ausgespielt werden können.

  22. Gliederung: 01. Die Rolle des Staates in der Lohnpolitik 02. Einheitsgewerkschaften 03. Industrieprinzip versus Berufsprinzip 04. Dezentrale versus zentrale Verhandlung 05. Negative Koalitionsfreiheit 06. Freiwillige Schlichtung 07. Streikrecht 08. Aussperrungsrecht und –verbot

  23. Frage 3: Welche Wirkungen gehen vom Industrieprinzip, welche vom Berufsprinzip aus ? (1) • Zur Definition beider Prinzipien: • Das Industrieprinzip sieht eine Gliederung der Verbände nach Gütermärkten vor. • Beim Berufsprinzip erfolgt die Gliederung der Verbände nach Faktormärkten. • Ausgangspunkt: • Gewerkschaften streben eine Nivellierung der Einkom-men, allerdings nur bezogen auf ihre Mitglieder an; • im Hinblick auf die Einkommensunterschiede zwischen den Gewerkschaften wird eher eine Erhaltung oder sogar Erhöhung des Platzes innerhalb der Lohnhierarchie an-gestrebt. • Bei Verwirklichung des Industrieprinzips ist eine Nivel-lierungstendenz zwischen den Löhnen verschiedener Ar-beitsqualität des gleichen Wirtschaftszweiges zu erwar-ten.

  24. Frage 3: Welche Wirkungen gehen vom Industrieprinzip, welche vom Berufsprinzip aus ? (2) • Es ist eine Faktenfrage, bei welchem Prinzip die möglichen Fehlallokationen größer sind. • Prinzipiell gilt, dass die Fehlallokationen dort größer sind, wo die Unterschiede zur Marktlösung am größten sind. • Wenn man unterstellen könnte, dass sich die Grenzproduk-te der Arbeit zwischen den einzelnen Arbeitsqualitäten stär-ker unterscheiden als zwischen den einzelnen Wirtschafts-zweigen für die gleiche Arbeitsqualität, dann würden beim Industrieprinzip größere Fehlallokationen zu erwarten sein. • Für diese These spricht, dass die Mobilität zwischen den Wirtschaftszweigen insgesamt größer sein dürfte als zwi-schen den Berufen. • Es ist im Allgemeinen leichter, innerhalb desselben Berufes in einem andern Wirtschaftszweig einen Arbeitsplatz zu finden, als den Beruf zu wechseln.

  25. Frage 3: Welche Wirkungen gehen vom Industrieprinzip, welche vom Berufsprinzip aus ? (3) • Das Industrieprinzip gestattet allerdings darüber hinaus - im Gegensatz zum Berufsprinzip - eine einheitliche Verhand-lungsführung, so dass die gesamtwirtschaftlichen Verhand-lungs- und Arbeitskampfkosten beim Industrieprinzip ins-gesamt wesentlich geringer sind.

  26. Nivellierung in Markt und Tarifverhandlungen zwischen Wirtschaftszweigen Berufen Markt Differenzierung Nivellierung Berufsprinzip Differenzierung Nivellierung Nivellierung Differenzierung Branchenprinzip

  27. Fazit: (3a) • Eine Volkswirtschaft kann entweder nach dem Industrieprinzip oder nach dem Berufsprinzip in Tarifbereiche untergliedert wer-den. • Beim Industrieprinzip, das vorwiegend in der BRD realisiert ist, sind die Arbeitnehmer eines Wirtschaftszweiges unabhängig vom jeweiligen Beruf in einer Gewerkschaft organisiert, • während beim Berufsprinzip, das sich vor allem in den angel-sächsischen Staaten findet, die Arbeitnehmer eines bestimmten Berufes in einer Gewerkschaft organisiert sind, unabhängig da-von, in welchem Wirtschaftszweig sie beschäftigt sind. • Gewerkschaften sind im allgemeinen bestrebt, zwischen den ein-zelnen Mitgliedsgruppen eine gewisse Nivellierung der Einkom-men zu erreichen, während gleichzeitig die Position der eigenen Mitglieder gegenüber anderen Arbeitnehmern verteidigt wird.

  28. Fazit: (3b) • Bei dieser Verhaltensweise werden beim Industrieprinzip Nive-llierungen zwischen den einzelnen Berufsgruppen angestrebt. • Diese Nivellierungstendenz widerspricht einer Marktlösung, da der Markt über Mobilität eher Einkommensunterschiede ver-schiedener Wirtschaftszweige als Einkommensunterschiede zwi-schen einzelnen Berufen abbaut. • Zugunsten des Industrieprinzips kann jedoch angeführt werden, dass die gesamtwirtschaftlichen Verhandlungs- und Streikkosten beim Industrieprinzip deutlich niedriger ausfallen als beim Be-rufsprinzip. • Bei Realisierung des Industrieprinzips findet in der Regel für einen gesamten Betrieb nur eine Tarifverhandlung statt, • nach Beendigung der Tarifverhandlungen kann der Unterneh-mer sicher sein, dass die Arbeitskosten bis zum nächsten Tarif-abschluss konstant bleiben, eine sichere Kalkulation ist gegeben,

  29. Fazit: (3c) • während bei Realisierung des Berufsprinzips über das ganze Jahr hinweg Tarifverhandlungen geführt werden müssen, folglich sind zu jeder Zeit Lohnsteigerungen bestimmter Teilgruppen zu er-warten; • oftmals nehmen kleine Gruppen Schlüsselpositionen ein, auf-grund derer sie bei Ausbruch eines Streiks die gesamte Produk-tion des Betriebes lahm legen können.

  30. Gliederung: 01. Die Rolle des Staates in der Lohnpolitik 02. Einheitsgewerkschaften 03. Industrieprinzip versus Berufsprinzip 04. Dezentrale versus zentrale Verhandlung 05. Negative Koalitionsfreiheit 06. Freiwillige Schlichtung 07. Streikrecht 08. Aussperrungsrecht und –verbot

  31. Frage 4: Wie wirkt sich der Zentralisierungsgrad der Tarifverhandlungen aus ? (1) • Prinzipiell ist es denkbar, dass auf: • betrieblicher Ebene, • regionaler Ebene, • branchenwirtschaftlicher Gesamtebene und • gesamtwirtschaftlicher Ebene über die Branchen hinweg verhandelt wird. • Die BRD zeichnet sich durch regionale Verhandlungen auf Branchenebene aus; • in den USA sind Betriebsverhandlungen die Regel, • in den skandinavischen Ländern wird oftmals auf der Ebene der gesamten Branche oder sogar Volkswirtschaft verhan-delt.

  32. Frage 4: Wie wirkt sich der Zentralisierungsgrad der Tarifverhandlungen aus ? (2) • Verteilungspolitische Wirkung einer dezentralen Lösung: • Die Gewerkschaften können in die Differentialgewinn-zone eindringen und damit eine höhere Lohnquote er-kämpfen. • Man spricht in diesem Zusammenhang von der Gewinn-zitrone, die zusammengepresst werden kann. • Da die Gewinnhöhe der einzelnen Unternehmungen je nach Produktivität unterschiedlich hoch ausfällt, können bei dezentralen Tarifverhandlungen die Differentialge-winne der Unternehmer besser ausgeschöpft werden.

  33. Frage 4: Wie wirkt sich der Zentralisierungsgrad der Tarifverhandlungen aus ? (3) • Verteilungspolitische Wirkung einer dezentralen Lösung (Fortsetzung): • Bei zentraler Lösung muss auf die Situation des Grenz-betriebes Rücksicht genommen werden. • Dieser Vorteil geht jedoch auf Kosten des Nivellierungs-zieles, da sich bei einer solchen Lösung die Löhne zwi-schen den Betrieben je nach Gewinnlage unterscheiden. • Gleichzeitig bestimmt die Verhandlungsebene die Macht-position innerhalb der Gewerkschaft; • bei einer dezentralen (betrieblichen) Regelung ist die Po-sition der Zentrale geschwächt.

  34. Dezentrale Tarifverhandlungen Lohnerhöhungen Lohnerhöhungen K/Y p1 Grenzbetrieb Gewinnzitrone Y U1 U2 U3 U4 U5 U6 zentrale Verhandlungen  geringere Lohnerhöhungen dezentrale Verhandlungen  höhere Lohnerhöhungen bei den intramarginalen Betrieben

  35. Frage 4: Wie wirkt sich der Zentralisierungsgrad der Tarifverhandlungen aus ? (4) • Die Allokationspolitische Wirkung einer dezentralen Lö-sung: • Durch Reduzierung der Differentialgewinne entfallen die Anreize auf Unternehmerseite, jeweils das Kapital zu den Verwendungsarten abzuziehen, die volkswirtschaftlich die höchste Produktivität aufweisen. • Andererseits werden die Anreize der Arbeitnehmer, zu den produktivsten Arbeitsstätten abzuwandern, ver-stärkt.

  36. Frage 4: Wie wirkt sich der Zentralisierungsgrad der Tarifverhandlungen aus ? (5) • Da die Mobilität der Unternehmungen im Wettbewerb insgesamt größer sein dürfte als die der Arbeitnehmer, sind die Allokationswirkungen einer dezentralen Ver-handlungsführung eher negativ zu beurteilen. • Andererseits spricht für eine dezentrale Lösung, dass die Gefahr von Fehlallokationen dort geringer ist und dass auch Datenänderungen leichter verkraftet werden kön-nen.

  37. Frage 4: Wie wirkt sich der Zentralisierungsgrad der Tarifverhandlungen aus ? (6) • Zentrales Verhandlungssystems und Makroflexibilität: • Nach Vorstellungen in der Literatur ermöglichen zentrale Verhandlungen weit besser als dezentrale Verhand-lungen, die Lohnhöhe auf das gesamtwirtschaftlich er-wünschte Ausmaß zu begrenzen. • Auf der zentralen Ebene werden nur solche Lohnforde-rungen beschlossen, die von allen Branchen und Regio-nen getragen werden können. • Damit erfolgt automatisch eine Ausrichtung an den Grenzunternehmungen.

  38. Frage 4: Wie wirkt sich der Zentralisierungsgrad der Tarifverhandlungen aus ? (7) • Je nach Produktivitätsunterschied können in den einzel-nen Branchen und Unternehmungen übertarifliche Lohn-zuschläge vereinbart werden, die nicht die Beschäftigung gefährden. • In dezentralen, aber überbetrieblichen Verhandlungssy-stemen (z. B. BRD) sei die Gefahr expansiver Lohnstei-gerungen größer als bei zentralen (z. B. Schweden) Verhandlungen, aber auch größer als bei Verhandlungen auf Betriebsebene (z. B. USA).

  39. Frage 4: Wie wirkt sich der Zentralisierungsgrad der Tarifverhandlungen aus ? (8) • Bei dezentralen überbetrieblichen Verhandlungen ist die Bereitschaft zu Lohnzugeständnissen der Unternehmer größer als bei betrieblichen Verhandlungen, • da die Unternehmer davon ausgehen, dass Lohnkosten-steigerungen auf den Güterpreis abgewälzt werden kön-nen, ohne dass die nationale Wettbewerbsposition da-durch beeinträchtigt wird. • Gleichzeitig sind die Lohnsteigerungen bei dezentralen Verhandlungen insgesamt größer als bei zentralen Ver-handlungen, • da sich die Lohnforderungen der Gewerkschaften nicht an der gesamtwirtschaftlichen, sondern in den Wachs-tumsindustrien an der branchenwirtschaftlichen, zu-meist höheren Produktivität ausrichten (hump shape).

  40. These vom hump shape Lohnflexibilität betrieblich regional zentral

  41. Frage 4: Wie wirkt sich der Zentralisierungsgrad der Tarifverhandlungen aus ? (9) • Kritik: • De facto stiegen die Lohnstückkosten gerade in Schwe-den, das lange Zeit eine stark zentrale Verhandlung prak-tizierte. • Erklären lässt sich dieser Tatbestand damit, dass in Schweden in immer stärkerem Maße auf regionaler und sektoraler Ebene Nachverhandlungen geführt wurden. • Hier besteht jedoch die Gefahr, dass die Verbindung der zentralen mit der dezentralen Verhandlung insgesamt die Lohnforderungen der Gewerkschaften erhöht.

  42. Frage 4: Wie wirkt sich der Zentralisierungsgrad der Tarifverhandlungen aus ? (10) • Die Einzelgewerkschaften können sich nämlich nur da-durch bewähren, dass sie höhere Forderungen durch-setzen als bereits auf zentraler Ebene beschlossen wur-den. • Die Neutralität der übertariflichen Lohnzuschläge ist da-rüber hinaus nur gewährleistet, wenn in den Tarifver-handlungen keine Effektivklauseln vereinbart werden. • Im Gegensatz zur BRD gelang es jedoch den schwedi-schen Gewerkschaften oftmals, Effektivklauseln in den Tarifverträgen zu verankern.

  43. Fazit: (4a) • Tarifverhandlungen finden in der Schweiz und den USA vor-wiegend auf betrieblicher Ebene statt, in Schweden auf zentraler Ebene, in der BRD auf mittlerer (regionaler) Ebene. • Da die Tarifpartner auf die Kostensituation der Grenzbetriebe Rücksicht nehmen müssen, können sie bei betrieblichen Ver-handlungen stärker in die Differentialgewinnzone eindringen und somit die gesamte Lohnquote erhöhen. • Diesem distributiven Gewinn entspricht auf der einen Seite eine Verletzung des Solidaritätsprinzips, wonach alle Gewerkschafts-mitglieder unabhängig davon, in welchem Betrieb sie beschäftigt sind, bei gleicher Leistung eine gleich hohe Entlohnung erhalten sollten. • Auf der anderen Seite wird bei Reduzierung der Differential-gewinne den produktiveren Unternehmungen die Möglichkeiten genommen, die Produktion auszuweiten und damit die Durch-schnittskosten der Branche zu senken.

  44. Fazit: (4b) • Im allgemeinen wird die These vertreten, dass sowohl zentrale wie auch betriebliche Tarifverhandlungen die Lohnflexibilität erhöhen. • Die Lohnflexibilität ist dann hoch, wenn die Löhne auf Verände-rungen der Arbeitsmarktlage schnell reagieren. • Bei betrieblichen Tarifverhandlungen wird die hohe Lohnflexi-bilität damit erklärt, dass aufgrund der größeren Betriebsnähe die Beschäftigungsinteressen der Arbeitnehmer größere Berück-sichtigung erfahren, • während bei zentralen Verhandlungen die Bereitschaft auch der Gewerkschaften bestünde, die Lohnforderungen stärker an den gesamtwirtschaftlichen Bedürfnissen auszurichten. • Ob zentrale Verhandlungen tatsächlich zur Lohnflexibilität bei-tragen, ist fraglich. Denkbar wäre auch, dass die Gewerkschaften das Ziel verfolgen, die Lohnquote zu erhöhen und damit Lohn-forderungen stellen, die über dem Produktivitätszuwachs liegen.

  45. Fragen zu Kapitel 5a: (1) 01. Was versteht man unter Tarifautonomie? 02. Warum widerspricht die positive Koalitionsfreiheit den allge-meinen Grundsätzen der Marktwirtschaft? 03. Wie wird diese Ausnahme von den allgemeinen Grundsätzen ge-rechtfertigt? 04. Worin bestand das natürliche Nachfragemonopol der Arbeitge-ber zu Beginn der Industrialisierung? 05. Warum kann man auch heute noch zumindest bei den Großbe-trieben von einem natürlichen Nachfragemonopol der Arbeitge-ber sprechen? 06. Auf welchem Wege versuchte der Staat in Vergangenheit und Gegenwart Einfluss auf das Tarifgeschehen zu nehmen? 07. Was versteht man unter Einheitsgewerkschaften? 08. Wie wirkt sich das Prinzip der Einheitsgewerkschaft auf das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Gewerkschaften aus?

  46. Fragen zu Kapitel 5a: (2) 09. Wie wirkt sich das Prinzip der Einheitsgewerkschaft auf das Verhältnis zwischen Arbeitnehmern und Gewerkschaftsfunktio-nären aus? 10. Worin unterscheidet sich das Industrieprinzip vom Berufsprin-zip? 11. Worin bestehen die verteilungspolitischen Wirkungen bei be-trieblichen Tarifverhandlungen? 12. Wie wirkt sich eine Lohndifferenzierung je nach Gewinnlage der Unternehmungen auf die Allokation aus?

  47. Antworten zu Kapitel 5a: (1) 01. Unter Tarifautonomie versteht man das Recht der Gewerk-schaften und der Arbeitgeber, die Arbeitsbedingungen in einem Tarifvertrag festzulegen. 02. Entsprechend den Grundsätzen der Marktwirtschaft ist jeder Versuch, durch Zusammenschluss einer Marktseite den Wettbe-werb auszuschalten, unerwünscht. 03. Die Rechtfertigung der positiven Koalitionsfreiheit liegt in der Befürchtung, dass ohne dieses Recht die Arbeitgeber ein natür-liches Nachfragemonopol besäßen. 04. Zu Beginn der Industrialisierung war die räumliche Mobilität der Arbeitnehmer so gering, dass die Arbeitnehmer oftmals nur einem Arbeitgeber gegenüberstanden. 05. Der Arbeitnehmer kann heute zwar in der Regel zwischen meh-reren Arbeitgebern wählen, die Großbetriebe besitzen jedoch gegenüber den Arbeitnehmern ein Informationsmonopol.

  48. Antworten zu Kapitel 5a: (2) 06. Der Staat versucht Einfluss auf das Tarifgeschehen dadurch zu nehmen, dass er auf der einen Seite für gewisse Branchen Mindestlöhne vorschreibt und dass er auf der anderen Seite zeit-weise den Versuch unternahm, im Rahmen der Konzertierten Aktion die Gewerkschaften zur Mäßigung in den Lohnforde-rungen zu bewegen. 07. Von Einheitsgewerkschaften spricht man immer dann, wenn die Arbeitnehmer eines Betriebes oder eines Wirtschaftszweiges le-diglich von einer Gewerkschaft vertreten werden. 08. Das Prinzip der Einheitsgewerkschaft bringt den Arbeitnehmern eine monopolistische Position auf den Arbeitsmärkten und stärkt deshalb die Machtposition der Gewerkschaften. 09. Das Prinzip der Einheitsgewerkschaft vermindert für die Arbeit-nehmer die Möglichkeit, bei Unzufriedenheit mit der Aktivität der Gewerkschaft zu einer anderen Gewerkschaft überzuwech-seln.

  49. Antworten zu Kapitel 5a: (3) 10. Bei Gültigkeit des Industrieprinzips sind alle organisierten Ar-beitnehmer eines Wirtschaftszweiges unabhängig von ihrem Be-ruf in einer Gewerkschaft organisiert, während bei Gültigkeit des Berufsprinzips bilden die Arbeitnehmer eines Berufszweiges eine Gewerkschaft. 11. Bei betrieblichen Verhandlungen können die Gewerkschaften höhere Lohnforderungen als in überbetrieblichen Verhandlun-gen erreichen, da sie je nach Gewinnlage der Unternehmungen höhere Löhne durchsetzen können. 12. Eine Lohndifferenzierung nach der Gewinnlage der Unterneh-mungen vermindert die Mobilität des Kapitals und vergrößert die Mobilität der Arbeit.

  50. Fortsetzung folgt

More Related