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Registrierung aller Equiden ab 1. Januar 2011 Informationsveranstaltung

Registrierung von Pferden ist nichts Neues . . Programm. Einf

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Registrierung aller Equiden ab 1. Januar 2011 Informationsveranstaltung

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Presentation Transcript


    1. Registrierung aller Equiden ab 1. Januar 2011 Informationsveranstaltung Referenten Hansruedi Häfliger, Zentrum Liebegg, Gränichen Hansjakob Leuenberger, Tierarzt Staffelbach Erika Wunderlin, Kantonstierärztin

    3. Programm Einführung in die neuen Bestimmungen Seuchenbekämpfung; Mikrochip bei neugeborenen Fohlen Pferdezucht und Registrierung

    4. Informationen www.agate.ch inkl. Video zum Ablauf der Registrierung der Pferde Vortrag: www.ag.ch/verbraucherschutz ? Veterinärdienst

    5. Was sind Equiden? Equiden sind domestizierte Tiere der Pferdegattung: Pferde (Kleinpferde, Ponys), Esel, Maultiere, Maulesel Zum besseren Verständnis wird im Weiteren von Pferden gesprochen

    6. Rechtliche Grundlagen Tierseuchengesetz / Tierseuchenverordnung; Revision 2010 Verordnung über die Tierverkehr-Datenbank; 2005 Verordnung über das Schlachten und die Fleischkontrolle; 2005 Verordnung über die Gebühren für den Tierverkehr; 2006 Verordnung über die Tierarzneimittel; 2005

    7. Sie besitzen einen Pferdestall Jeder Tierhalter mit eigenem Stall ist beim Kanton gemeldet Er verfügt über eine TVD Nummer (= Tierverkehrsdatenbank; Nummer für den Standort der Tierhaltung) Im Frühjahr: Tierzählung (Formular Abt. Landwirtschaft) Falls Stallbesitzer und 2010 kein Formular erhalten, schriftliche Registrierung nachholen bei: Abteilung Landwirtschaft Telli-Hochhaus 5004 Aarau E-Mail: tvdaargau@ag.ch

    8. Sie sind Eigentümer eines Pferdes Bsp. Haltung eines Pferde in einem Pensionsstall oder im eigenen Stall Ab 1. Januar 2011 Selbstregistrierung als Eigentümer bei der Tierverkehr-Datenbank unter www.agate.ch Bei der Selbstregistrierung ist anzugeben: Name, Adresse, Emailadresse, Telefonnummer etc. Agate.ch sendet dem Eigentümer Logindaten (persönliche Identifikationsnummer) per Mail zu.

    9. Am Bildschirm Registrierung und Meldungen sind nur per Internet ab 1.1.2011möglich

    10. Sie melden Ihr Pferd an Ab 1. Januar 2011 Einzugeben sind Nummer der Tierhaltung (= TVD Nummer des Standortbetriebs) TVD Nummer der Tierhaltung (des Stalls) muss beim Bewirtschafter des Stalls in Erfahrung gebracht werden Benutzer – ID (Persönliche Identifikationsnummer) Name, Geburtsdatum des Pferdes Geschlecht, Gattung (z. B. Esel) und Rasse (z. B. Freiberger) Verwendungszweck (Heimtier / Nutztier) Kastriert: ja / nein Pass vorhanden: ja / nein

    11. Am Bildschirm

    12. Meldepflichtige Ereignisse (1) Eigentümerwechsel: Meldung durch den bisherigen und neuen Eigentümer innert 30 Tagen Tierhaltungswechsel (Stallwechsel): Meldung durch den Eigentümer innert 30 Tagen, sofern das Tier dort mind. 30 Tage bleibt Verenden oder Euthanasierung: Meldung durch den Eigentümer innert 30 Tagen Schlachtung: Meldung durch den Schlachtbetrieb innert 3 Tagen

    13. Weitere meldepflichtige Ereignisse (2) Einfuhr: Meldung durch den Eigentümer innert 30 Tagen, sofern das Tier mind. 30 Tagen in der Schweiz bleibt Ausfuhr: Meldung durch den Eigentümer innert 30 Tagen, sofern das Tier mind. 30 Tagen im Ausland bleibt Kastration: Meldung durch den Eigentümer innert 30 Tagen Wechsel des Verwendungszwecks (Nutztier ? Heimtier): Meldung durch den Eigentümer innert 3 Tagen

    14. Schlachtung und Gesundheitsmeldung Nur ein Pferd mit dem Verwendungszweck Nutztier darf geschlachtet und der Lebensmittelkette zugeführt werden Wer ein Pferd zur Schlachtung bringt, muss zu Handen der Fleischkontrolle schriftlich bestätigen, dass das Tier gesund und nicht behandelt ist: In der Aufnahmebestätigung (bis zur Ausstellung eines Equidenpasses) Im Equidenpass: Einlageblatt Bestätigung über den Medikamenteneinsatz und Tiergesundheit ausfüllen Tritt am 1. Januar 2011 in Kraft Metzger sendet den Pass zu Annullation an passausstellende Stelle Auf Wunsch wird annullierter Pass Eigentümer zugestellt

    15. Geburt eines Fohlens Ab 1. Jan. 2011 meldet der Eigentümer der TVD die Geburt innert 30 Tagen Mutter muss bereits auf der TVD registriert sein Zu melden sind: 1) die TVD-Nummer der Tierhaltung 2) der Name des Tieres 3) Vom Muttertier: UELN (Universal Equine Life Number) falls vorhanden 4) das Geburtsdatum des Tieres 5) Rasse, Farbe und Geschlecht des Tieres 6) Mehrlingsgeburten 7) die Gattung (Pferd, Esel, Maultier, Maulesel) 8) das rudimentäre verbale Signalement (Auswahlmenu)

    16. …im Anschluss an die Geburtsmeldung …teilt die TVD dem Pferd eine UELN zu. Diese wird zur wichtigsten Nummer bei allen Ereignismeldungen …stellt die TVD dem Eigentümer und dem Tierhalter eine Aufnahmebestätigung (per mail als PDF-Datei) zu

    17. Kennzeichnung mit Mikrochip Kennzeichnung des Fohlen mit Mikrochip bis spätestens am 30. November des Geburtsjahres Keine Kennzeichnung nötig, falls Schlachtung vor dem 31. Dezember des Geburtsjahres erfolgt Mikrochips dürfen nur durch Tierärzte implantiert werden sowie tiermedizinische Praxisassistenten TPA) Personen, die Pferde kennzeichnen, müssen sich bei der TVD registrieren lassen. Die Kennzeichnung und damit verbundene Daten (z. B. Datum Implantierung Mikrochip) muss der TVD innert 30 Tagen durch den Tierarzt oder TPA gemeldet werden.

    18. Identifikation Pferd muss bis spätestens 30. November des Geburtsjahres identifiziert (verbales + grafisches Signalement) werden Keine Identifikation nötig, falls Schlachtung vor dem 31. Dezember des Geburtsjahres erfolgt Personen, die Pferde identifizieren, müssen sich vorgängig bei der TVD registrieren lassen Die Identifizierung muss von der Person, welche die Identifizierung vornimmt, der TVD innert 30 Tagen gemeldet werden Personen, die bereits heute berechtigt sind, Signalemente aufzunehmen, bleiben es weiterhin (? Verband nachfragen)

    19. Equidenpass Alle vor dem 1.1.2011 geborenen Pferde müssen bis zum 31.12.2012 einen Equidenpass haben. Das BLW bestimmt die Stellen, die den Equidenpass ausstellen dürfen (? www.agate.ch) Aufbewahrung obliegt Eigentümer; Pass muss beim Tier aufbewahrt werden Pass wird nach Tod annulliert (Einsenden an ausstellende Stelle) Verlust ist umgehend der passausstellenden Stelle zu melden Es dürfen nur Tiere mit Equidenpass importiert resp. exportiert werden Eigentümer muss bis spätestens 31. Dezember des Geburtsjahrs den Equidenpass ausstellen lassen (ausser Schlachtung vorher ? Aufnahmebestätigung der TVD genügt). Pferd muss zum Zeitpunkt der Passausstellung gekennzeichnet (Mikrochip) und identifiziert sein (Nachbeurteilung nach 3 Jahren möglich).

    20. Gebühren ? Die Registrierung der am 1.1.2011 in der Schweiz stehenden Pferde ist gebührenfrei ! Der Bund erhebt …beim Eigentümer: Fr. 40.— für die Registrierung der Geburt eines Pferdes Fr. 40.— für die Registrierung eines Pferdes anlässlich der erstmaligen Einfuhr Fr. 5.- pro fehlende Meldung über den Tierverkehr oder den Eigentümerwechsel Fr. 10.- pro fehlende Meldung über die Geburt oder die erstmalige Einfuhr

    21. Gebühren …beim Schlachtbetrieb: Fr. 5.- für die Schlachtungsmeldung …bei jeder Zuchtorganisation, bei der das Tier angeschlossen ist und die bei der TVD Daten zum Tier bezieht*: Fr. -.20 pro Tier für Grunddaten (= Daten der Geburtsmeldung) Fr. -.50 pro Tier für Bewegungsdaten (= Daten der Geburtsmeldung sowie alle anderen Meldungen das Tier betreffend) ? *Pro Bezüger und Tier fällt Gebühr einmalig an – auch bei mehrmaligem Datenbezug

    22. Kontrollen und Sanktionen Uebergangsfrist bis 2012 beachten; Informieren statt kontrollieren. Kontrollen im Rahmen von üblichen Betriebskontrollen (z. B. Tierschutz, amtstierärztliche Kontrollen, Schlachtanlagen) Mahnung durch den Veterinärdienst mit Frist Ersatzvornahme durch den amtlichen Tierarzt unter Anrechnung der entstandenen Kosten Strafanzeige beim zuständigen Bezirksamt

    23. Sicht des Tierarztes Equiden registrieren Wieso? In einer globalisierten Welt muss jederzeit mit ansteckenden Krankheiten / Seuchen gerechnet werden. Einheitliches Registrierungssystem erlaubt sichere Identifikation ? Schutzmassnahmen können schneller ergriffen werden. Impfkampagnien können bei einem Ausbruch von ansteckenden Pferdeseuchen leichter organisiert werden. Krankengeschichte kann eindeutig geführt werden. Rückverfolgbarkeit des Lebensmittel „Pferdefleisch“ ist gewährleistet.

    24. Bekämpfung Pferdeseuchen Vor unserer Haustüre warten: West-Nil Fieber Equine Influenza Afrikanische Pferdepest Equine infektiöse Anämie

    25. West- Nil Fieber

    26. West-Nil Fieber: Übertragung

    27. Lage in der Schweiz

    28. Equine Influenza Sporadisch grössere Ausbrüche: Pferdesportveranstaltungen, Zuchtschauen, Pferdemärkte Wichtigster RF: Internationale Pferdebewegungen Pandemie bei Einführen eines neuen Virus Sehr grosse Ausbreitungsgeschwindigkeit ? abhängig vom immunologischen Schutz der Population Monitoring and Surveillance!!! (WHO)

    29. Schweiz ist frei von Afrikanischer Pferdepest

    30. EIA Equine Infektiöse Anämie

    31. Wie funktioniert das Einsetzen eines Mikrochips Identifikation hilfreich bei: Verlust/Diebstahl, Behandlungsjournal, Zuchtdaten Wettbewerben sowohl auf Reise wie auf Wettkampfplatz

    32. Wer darf den Mikrochip einsetzen? Wieso dürfen nur Tierärzte und TPAs chippen? Die Applikation des Mikrochips ist ungefährlich, erfordert jedoch spezifisches Fachwissen Desinfektion, Lokalanästhesie, Sedation in Ausnahmefällen erforderlich Verletzungsgefahr bei Pferd und Tierarzt

    33. Kosten Die Kosten für die Identifizierung, die Kennzeichnung und den Equidenpass werden dem Eigentümer direkt durch die betroffenen Stellen (Tierarzt, Identifikationsbeauftragter, passausstellende Stelle) in Rechnung gestellt. Preise können variieren (? Angebote vergleichen)

    34. Häufige Frage Wieso muss der Pass beim Pferd sein? Eigentümer sind nicht immer in der Schweiz wohnhaft Im Fall von Krankheiten kann der Tierarzt sofort handeln (Tier identifizieren + Massnahmen ergreifen) So ist gesichert, dass der Pass, wenn das Pferd in eine neue Tierhaltung oder zur Schlachtung verbracht wird, mit dem Pferd mitgegeben wird ? Lösungsmöglichkeit: z.B. abschliessbare Kästchen ? 1 Schlüssel beim Eigentümer, 1 Schlüssel beim Tierhalter

    35. Sicht des Züchters

    36. Sicht des Züchters

    37. Sicht des Züchters

    38. Sicht des Züchters

    39. Sicht des Züchters

    40. Sicht des Züchters

    41. Sicht des Züchters

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