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Status und Weiterentwicklung des NKF Aktuelles aus dem Modellprojekt des Innenministeriums NRW

Status und Weiterentwicklung des NKF Aktuelles aus dem Modellprojekt des Innenministeriums NRW Johannes Winkel, Leiter der Abteilung „Kommunale Angelegenheiten“ im Innenministerium NRW. Gesetzentwurf. Gesetz über ein Neues Kommunales Finanzmanagement in Nordrhein-Westfalen (NKFG NRW)

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Status und Weiterentwicklung des NKF Aktuelles aus dem Modellprojekt des Innenministeriums NRW

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  1. Status und Weiterentwicklung des NKF • Aktuelles aus dem Modellprojekt • des Innenministeriums NRW • Johannes Winkel, Leiter der Abteilung • „Kommunale Angelegenheiten“ im Innenministerium NRW Seminar des KRZN am 17.03.2004

  2. Gesetzentwurf • Gesetz über ein Neues Kommunales Finanzmanagement • in Nordrhein-Westfalen (NKFG NRW) • Grundlagen für den Gesetzentwurf: • Modellprojekt Doppischer Kommunalhaushalt • Leittexte Doppik Innenministerkonferenz • Kaufmännisches Rechnungswesen als Referenzmodell, Abweichungen bei kommunalen Besonderheiten • Regierungsprogramm • Koalitionsvereinbarung Seminar des KRZN am 17.03.2004

  3. Ziele Reformziele: • Darstellung des vollständigen Ressourcenaufkommens und Ressourcenverbrauchs, • Darstellung des vollständigen Vermögensbestands, • Integration der Beteiligungen und Vereinheitlichung des Rechnungswesens im “Konzern Kommune”, • outputorientierte Darstellung der Produkte, • Steuerung durch Budgets ermöglichen, • Unterstützung von Kosten- und Leistungsrechnung und Controlling. Seminar des KRZN am 17.03.2004

  4. Ziele Umsetzungsziele: • praktikables und vollständiges Konzept mit leistbarem Aufwand, • Berücksichtigung kommunaler Besonderheiten, • betriebswirtschaftliche Standardsoftware nutzbar machen. Seminar des KRZN am 17.03.2004

  5. Das Drei-Komponenten-SysteDie ErgebnisrechnunDie Finanzrechnung Bilanz Aktiva Passiva Finanzrechnung Ergebnisrechnung Einzahlungen ./. Auszahlungen Erträge ./. Aufwendungen Vermögen Eigenkapital (A. IV) Liquide Mittel (C. IV) Fremdkapital Ergebnissaldo Liquiditätssaldo Seminar des KRZN am 17.03.2004

  6. Die kommunale Bilanz Kommunale Bilanz Aktiva Passiva • A. Aufwendungen für die Erweiterung des Geschäftsbetriebs • B. Anlagevermögen: • Sachanlagen • Finanzanlagen • C. Umlaufvermögen: • Forderungen • Finanzmittel • D. Rechnungsabgrenzungsposten • E. Abgrenzungsposten für latente Steuern • F. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag • A. Eigenkapital: • Rücklagen • Jahresüberschuss / -fehlbetrag • B. Sonderposten • C. Rückstellungen • D. Verbindlichkeiten • E. Rechnungsabgrenzungsposten Seminar des KRZN am 17.03.2004

  7. Bestandteile des Haushaltsplans Seminar des KRZN am 17.03.2004

  8. Produktbereich (z.B. 010 Innere Verwaltung) Mindest- gliederung Haushalt • Die freiwillige Untergliederung muss zu der Mindestgliederung des Haushalts aggregierbar sein. • Die „Außengrenzen“ der normierten Blöcke müssen deutlich sein. • Auf diese Weise können die Blöcke der Mindestgliederung bei Bedarf landesweit vergleichbar aufbereitet werden. Die weitere Untergliederung ist der Kommune freigestellt, der Produktrahmen ist insoweit nur eine Empfehlung Produktgruppe (01 Politische Gremien) Produktgruppe (02 Verwaltungs-führung) Produktgruppe (03 Gleich-stellung) . . . kommunal-spezifische Darstellung Mindestgliederung des neuen Haushalts • Mindestgliederung vorgegeben durch die normierten 17 Produktbereiche des Produktrahmens (z.B. Schulträgeraufgaben, Soziale Hilfen, etc.) Seminar des KRZN am 17.03.2004

  9. Produktbereiche Seminar des KRZN am 17.03.2004

  10. Haushaltsausgleich Das Konzept des Haushaltsausgleichs im NKF berücksichtigt 2 Komponenten: • Der Haushalt ist ausgeglichen, wenn der Ergebnisplan ausgeglichen ist: Ertrag ≥ Aufwand 2. Das Eigenkapital darf nicht negativ sein. Eigenkapital ≥ 0 Der Haushalt „ist ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der Erträge die Höhe des Gesamtbetrages der Aufwendungen erreicht oder übersteigt.“ (§ 75 Abs. 2 S.2 GO) „Die Gemeinde darf sich nicht überschulden. Sie ist überschuldet, wenn nach der Haushaltsplanung das Eigenkapital aufgebraucht wird.“ (§ 75 Abs. 7 GO) Seminar des KRZN am 17.03.2004

  11. Ausgleichsrücklage • Ausgleichsrücklage = Teil des Eigenkapitals • Ansatz in der Eröffnungsbilanz bis zu 1/3 des Eigenkapitals, max. jedoch 1/3 der Höhe der durchschnittl. jährlichen Steuerreinnahmen und allgemeinen Zuweisungen • Inanspruchnahme bei Fehlbedarf ⇒ Fiktion des Haushaltsausgleichs • Wiederauffüllen durch Zuführung von Jahresüberschüssen möglich, bis der in der Eröffnungsbilanz angesetzte Betrag erreicht ist • Der Haushalt gilt als ausgeglichen, „wenn der Fehlbedarf im Ergebnisplan und der Fehlbedarf in der Ergebnisrechnung durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt werden kann.“ (§ 75 Abs. 2 S. 3 GO) Seminar des KRZN am 17.03.2004

  12. Nicht ausgeglichener Haushalt • Der Haushalt ist nicht ausgeglichen, wenn das Eigenkapital (in Planung oder Rechnung) über die Ausgleichsrücklage hinaus verringert wird. • d.h. technisch: Verringerung der „Rücklage“ (Restposten Eigenkapital) • Folge: Genehmigungspflicht der Haushaltssatzung, Genehmigung unter Bedingungen und mit Auflagen möglich Seminar des KRZN am 17.03.2004

  13. Haushaltssicherungskonzept • Voraussetzungen für ein HSK (§ 76 Abs. 1 GO): • Die Rücklage ( = der Restposten Eigenkapital) verringert sich innerhalb eines Jahres um mehr als 1/4. oder • In zwei aufeinanderfolgenden Jahren wird eine Verringerung der Rücklage (des Restpostens Eigenkapital) geplant. oder • Innerhalb des Zeitraums der Haushaltsplanung wird das Eigenkapital aufgebraucht. • Folge: Genehmigungspflicht des HSK, Genehmigung unter Bedingungen und mit Auflagen möglich • Genehmigung nur, wenn der Haushaltsausgleich spätestens im letzten Jahr der Haushaltsplanung erreicht wird (d.h. Verkürzung der Frist um ein Jahr) (§ 76 Abs. 2 GO) Seminar des KRZN am 17.03.2004

  14. Kreditaufnahme • Bisherige Regelung: Kreditaufnahme nur im Vermögenshaushalt, nur für Investitionen, Investitionsförderungsmaßnahmen und zur Umschuldung Regelungsvorschlag der Modellkommunen: Keine Begrenzung der Kreditaufnahme auf Investitionen! Bedenken: • Art. 115 GG • Einheitlichkeit der Länder • Bisherige Regelung verhinderte übermäßiges Ansteigen der Kreditaufnahme. • Gesetzentwurf: • Kreditaufnahme nur für Investitionen (inkl. Investitionsfördermaßnahmen)und zur Umschuldung Seminar des KRZN am 17.03.2004

  15. Kredite zur Liquiditätssicherung Bisherige Regelung: Konstrukt der Kassenkredite Regelungsvorschlag der Modellkommunen: Keine haushaltsrechtliche Unterscheidung mehr von Investitions- und Kassenkrediten (überflüssig, da Kreditaufnahme ohne Begrenzung auf Investitionen) • Gesetzentwurf: • Umbenennung der Kassenkredite in Kredite zur Liquiditätssicherung Umschuldung • Aufrechterhaltung des Konzepts wg. Begrenzung der Kreditaufnahme auf Investitionen notwendig (Art. 115 GG!) Seminar des KRZN am 17.03.2004

  16. Bewertung Hohe Bedeutung, da Beeinflussung des Ressourcenverbrauchs für die folgenden Jahre • Eröffnungsbilanz: • Einmalige Neubewertung des Vermögens zu „vorsichtig geschätzten Zeitwerten“ • Verfahren zur Vereinfachung der Erstbewertung • Anschließend: • Bewertung zu Anschaffungs-/Herstellungskosten Seminar des KRZN am 17.03.2004

  17. Angaben im Jahresabschluss § 285 Nr. 10 HGB: Pflichtangaben im Anhang (Jahresabschluss): Anzugeben sind u.a. • alle Mitglieder des Geschäftsführungsorgans und eines Aufsichtsrats (...) • mit dem Familien- und (...) Vornamen • einschließlich des ausgeübten Berufs • und bei börsennotierten Gesellschaften auch der Mitgliedschaft in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 I 3 AktG. Vorschlag Gesetzentwurf: • Pflichtangaben von Verwaltungsvorstand und Ratsmitgliedern: • Familien- und Vorname • ausgeübter Beruf • Mitgliedschaft in Aufsichtsräten • Mitgliedschaft in Organen von Unternehmen und Einrichtungen (nur der Kommune?) • Besondere Regelungen für Verwaltungsvorstand und Ratsmitglieder? Seminar des KRZN am 17.03.2004

  18. Konzernrechnungslegung 1. Gesamtergebnisrechnung 3. Anhang 2. Gesamtbilanz Gesamtabschluss • Gesamtgewinn des „Konzerns“ • Kommune • Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden • Kapitalflussrechnung • Gesamtvermögen, Gesamtschulden Beizufügen sind: • Geschäftsablauf, Gesamtlage, vorauss. Gesamtentwicklung • Beteiligungsverhältnisse, Leistungen der Beteiligungen etc. Gesamtlagebericht Beteiligungsbericht Seminar des KRZN am 17.03.2004

  19. Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses Gesetzentwurf: • Pflicht für alle Kommunen, keine Befreiungstatbestände • Sofern verselbständigte Bereiche von untergeordneter Bedeutung sind, brauchen sie nicht in den Gesamtabschluss nicht einbezogen werden (Anlehnung an das HGB). • Pflicht zur Erstellung des ersten Gesamtabschlusses zum dritten Abschlussstichtag nach dem Eröffnungsbilanzstichtag Regelungsvorschlag der Modellkommunen (abweichend): • Befreiungstatbestände • Gesamtabschluss fünf Jahre nach dem Eröffnungsbilanzstichtag Seminar des KRZN am 17.03.2004

  20. Eigenbetriebe Regelungsvorschlag der Modellkommunen: Anpassung der Regelungen der EigVO an die NKF-Regelungen • Gesetzentwurf: • Neufassung der EigVO: • Ziel = Modernisierung der Betriebsform des Eigenbetriebs durch klarere Ausrichtung auf unternehmerische Bedürfnisse + Anpassung an das NKF • Innere Verfassung des Eigenbetriebs: Abgrenzung der Kompetenzen • Entfrachtung der EigVO von kameralistischen Elementen Seminar des KRZN am 17.03.2004

  21. Übergangsregeln, Befristung Gesetzentwurf: • Dreijährige Übergangsfrist für die Umstellung des Kernhaushalts (Vorschlag Modellkommunen: fünfjährige Übergangsfrist) • Kein einheitlicher Eröffnungsbilanzstichtag für alle Kommunen (01.01.2005, 2006, 2007 oder 2008) • Gesamtabschluss drei Jahre nach dem Eröffnungsbilanzstichtag (01.01.2008, 2009, 2010 oder 2011) (Vorschlag Modellkommunen: fünf Jahre) • Keine Befristung der Neuregelungen • Überprüfung der Auswirkungen der Einführung des NKF bereits nach vier Jahren Seminar des KRZN am 17.03.2004

  22. Positionen der Spitzenverbände: Städtetag und Landkreistag Städtetag: • Unterstützung der Reform, Forderung nach zügiger Umsetzung • Forderung einer fünfjährigenÜbergangsfrist • Forderung von Übergangsregelungen für die Einführungsphase (Haushaltsausgleich) • Forderung nach Unterstützungsangeboten für die Kommunen Landkreistag • Grundsätzliche Unterstützung der Reform • Positionspapier angekündigt → Hinweis auf finanzpolitische Folgen Seminar des KRZN am 17.03.2004

  23. Positionen der Spitzenverbände: Städte- und Gemeindebund Städte- und Gemeindebund: • Unterstützung der Reform • Optionsbeschluss aus 1999 revidiert: Für ein einheitliches Rechnungswesen. • Keine Erleichterung der Schuldenfinanzierung laufender Ausgaben • Regelungsdichte und Einführungsaufwand sollten so gering wie möglich gehalten werden. • Forderung einer Übergangsfrist von vier Jahren StGB-Umfrage (2003) unter allen Mitgliedskommunen: • Die Mehrheit der Mitgliedskommunen hält eine dreijährige Übergangsfrist für angemessen. Seminar des KRZN am 17.03.2004

  24. Das NKF-Netzwerk NRW Hotline Modellkommunen beraten Tel.: 0211/3854678080 Modellkommunen helfen Kommunen Kommunen helfen Kommunen Regionale Themenwokshops für Experten Fachgespräche von Kämmerern newsletter Newsletter Internet www.neues-kommunales-finanzmanagement.de Seminar des KRZN am 17.03.2004

  25. Stand der Reformen auf Länderebene Für die übrigen Länder sind noch keine Festlegungen bekannt. Seminar des KRZN am 17.03.2004

  26. Zeitplan NKF 2004 - Gesetzgebungsverfahren Seminar des KRZN am 17.03.2004

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