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Die Sportversicherung des Bayerischen Landes-Sportverbandes e.V.

Die Sportversicherung des Bayerischen Landes-Sportverbandes e.V. Herzlich willkommen Referent: Dieter Huber Regionalleiter Versicherungsbüro beim Bayerischen Landes-Sportverband e.V. Grundsätze der Sportversicherung. Kein Ersatz für private Vorsorge und individuelle Risiken

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Die Sportversicherung des Bayerischen Landes-Sportverbandes e.V.

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  1. Die Sportversicherung desBayerischen Landes-Sportverbandes e.V. Herzlich willkommen Referent: Dieter Huber Regionalleiter Versicherungsbüro beim Bayerischen Landes-Sportverband e.V.

  2. Grundsätze der Sportversicherung • Kein Ersatz für private Vorsorge und individuelle Risiken • Gleichbehandlungsgrundsatz • Kein Leistungsanspruch bei gesundheitlichen Bagatellschäden • Nachrangigkeit bei Unfall-Zusatzleistungen

  3. Versicherte Organisationen • BLSV und seine Organisationen und Gliederungen (Landesfachverbände, Vereine) • Der Versicherungsschutz besteht bei der Durchführung des satzungsgemäßen Vereinsbetriebes • Der Versicherungsschutz gilt weltweit (Rechtschutz in Europa und den Mittelmeeranrainerstaaten) • Kein Versicherungsschutz für gewerbliche Unternehmungen, Gewerbebetriebe und die Ausrichtung von Veranstaltungen nationaler oder internationaler Verbände (Fremdorganisationen)

  4. Versicherte Personen • alle Mitglieder • Funktionäre • Trainer, Übungsleiter, Schieds- und Kampfrichter • Angestellte, Arbeiter, Mitarbeiter gegen Vergütung sowie Helfer bei Veranstaltungen • Versicherungsschutz besteht bei der Teilnahme am versicherten Vereinsbetrieb einschließlich Hin- und Rückweg.

  5. Versicherte Sparten • Unfallversicherung • Haftpflichtversicherung • Vertrauensschadenversicherung • Rechtsschutzversicherung • Krankenversicherung

  6. Sport-Unfallversicherung Wie wird ein (Sport-) Unfall definiert? Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein • plötzlich von • außen auf ihren Körper einwirkendes Ereignis • unfreiwillig eine • Gesundheitsschädigung erleidet.

  7. Sport-Unfallversicherung Die Versicherungsleistungen für den Todesfall: • € 2.500,-- für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr • € 5.000,-- für Nichtverheiratete bis zum vollendeten 18. Lebensjahr • € 7.500,-- für Nichtverheiratete ab vollendetem 18. Lebensjahr • € 10.500,-- für Verheiratete unabhängig vom Alter • € 2.000,-- zusätzlich je unterhaltsberechtigtes Kind

  8. Sport-Unfallversicherung Die Versicherungsleistungen für den Invaliditätsfall: • € 41.000,-- Grundsumme, progressiv bis zu • € 205.000,-- je versicherte Person! • Die Leistung erfolgt ab einem Invaliditätsgrad von 20 %

  9. Sport-Unfallversicherung Serviceleistungen bis € 5.000,-- • Ersatz für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätzen von öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen organisierten Rettungsdiensten • Ersatz der medizinisch notwendigen Transportkosten einer verletzten Person zum Krankenhaus, bzw. zur Spezialklinik • Ersatz der Kosten beim unfallbedingten Todesfall im Inland + Krankenhaustagegeld € 10,-- ab dem 1. Tag

  10. Sport-Unfallversicherung • Mitversicherung von sportspezifischen Sonderrisiken, z.B. • „optische Unfälle“ (Todesfälle von Vereinsmitgliedern beim Training oder Wettkampf auf der Sportstätte als Folge körperlichen Zusammenbruchs) • das Luftsportrisiko ist mitversichert • die Frist zur Anmeldung von Invaliditätsansprüchen beträgt 30 anstatt 15 Monate

  11. Reha-Management • Voraussetzung: versicherter Sportunfall mit voraussichtlichem Invaliditätsgrad von 75% und mehr • Reha Management übernimmt die Organisation, nicht die Kosten der Reha Maßnahme selbst • Es werden nur Maßnahmen empfohlen, die von einem Leistungsträger übernommen werden oder aus der fälligen Versicherungsleistung erbracht werden können • Leistungserbringer: GenRe RehaDienst GmbH, Köln • Freie Entscheidung über Inanspruchnahme

  12. Reha-Management Aufgabe des Reha-Managements: GenRe RehaDienst GmbH berät und unterstützt die Verletzten vor Ort. Leistungsbereiche: • Medizinische Rehabilitation • berufliche Rehabilitation • Pflege-Management • Soziales Reha-Management

  13. Krankenversicherung • Kostenerstattung für zahnärztliche Leistungen, einschließlich Material- und Laborkosten bis 40 % des Rechungsbetrages, höchstens jedoch bis € 1.050,-- je Unfall • Gestelle & Gläser ärztlich verordneter Brillen, Kontaktlinsen, Sportbrillen und Hörgeräte bis € 75,-- je Schadenfall • andere Hilfsmittel (= technische Mittel / Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- und Unfallfolgen mildern/ausgleichen sollen) bis zu € 1.050,-- je Schadenfall • Rückbeförderungskosten einer reiseunfähigen Person, die über den vorgesehenen Reisepreis hinausgehen • Auslandsreisekrankenversicherung, einschließlich • Überführungskosten einer verstorbenen Person in den Heimatort

  14. Haftpflichtversicherung Schadenersatzpflicht nach § 823 BGB: Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Art und Umfang des Schadenersatzes - § 249 BGB Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre. Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen.

  15. Haftpflichtversicherung Aufgabe der Vereinshaftpflichtversicherung: Schützt den Verein und seine versicherten Personen nach der Sportversicherung, d.h. die Mitglieder, Mitarbeiter, Angestellten, Funktionäre und Helfer vor gesetzlichen Ansprüchen privatrechtlichen Inhalts. Deckungssummen: • bis € 2.600.000,-- pauschal für Personen-/Sachschäden • bis € 55.000,-- je Verstoß für Vermögensschäden Sublimits bei Schlüsselverlust, Gewässerschäden, Luftfahrtrisiken und Mietsachschäden

  16. Sport-Haftpflichtversicherung Mitversicherte Sonderrisiken: • Haus- und GrundbesitzVersicherungsschutz besteht als Eigentümer, Vermieter, Verpächter, Mieter, Pächter und Nutznießer von Räumlichkeiten und Einrichtungen, die dem üblichen Vereinsbetrieb dienen. • Anlagenrisiko als Gewässerschadenhaftpflicht bis zu€ 260.000,-- und Umwelthaftpflicht-Basisversicherung bis zur Deckungssumme • Bauherren-Haftpflichtversicherung für Bauprojekte bis zu einer Bausumme von € 510.000,-- Empfehlung: Größere Bauprojekte können durch Absicherungder Differenz wird vollumfänglich versichert werden!

  17. Sport-Haftpflichtversicherung Mitversicherte Sonderrisiken: • Wasserfahrzeuge bei versicherten Veranstaltungen • vereinseigene Arbeitsmaschinen bis 20 km/h • Mietsachschäden an fremden unbeweglichen Sachen und deren Einrichtungen bis zu € 260.000,-- + Beschädigung von gemieteten Geschirrspülmobilen • Schlüsselverlust Verlust und Beschädigung von fremden Schlüsseln aus der Vereinstätigkeit bis zu € 3.850,-- (Selbstbeteiligung 20 %, mind. € 50,--) • Nebenrisiken bei Veranstaltungen, wie z.B. der Betrieb von Schießbuden, Verkaufsständen, Auf- und Abbau von Zelten in Eigenregie

  18. Vertrauensschaden-Versicherung Versichert sind die Vermögenswerte (Geld, Geldwerte) des BLSV, der Verbände und Vereine gegen die Risiken • schuldhafte, auf Vorsatz beruhende Handlungen (Unterschlagung, Veruntreuung) von Mitgliedern der Organe, Kassierer und hauptberuflich Angestellte (Wagnispersonen) • Ereignisse, die ohne Verschulden der Wagnispersonen eintreten (wie Raub, Erpressung, Überfall auf dem Transportweg u.ä.) Die Versicherungsleistungen betragen € 7.500,-- für Vereine und bis zu € 26.000,-- für Fachverbände

  19. Rechtsschutz-Versicherung • für den BLSV, seine Organisationen und Mitglieder • Schadenersatz-Rechtsschutz • Straf-Rechtsschutz • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz • für den BLSV und seine Organisationen zusätzlich • Arbeits-Rechtsschutz • Sozialgerichts-Rechtsschutz • Vertrags-Rechtschutz • Versicherungssumme € 50.000,--, (für Strafkautionen im Ausland als Darlehen € 26.000,--) • ARAG Netzwerk-Rechtsanwalt ohne Selbstbeteiligung, sonst € 250,-- je Schadenfall

  20. Wichtige Zusatzversicherungen • Kfz-Zusatzversicherung mit Rechtsschutz: • Versichert Schäden an privat eingesetzten Pkw anläßlich von Vereinsfahrten • Vermögensschaden-Zusatzversicherung: • Für Reisen und Fahrtveranstaltungen einschließlich der gesetzlich geforderten Kautionsversicherung • Reiseversicherung: • Für Reisen und Fahrtveranstaltungen einschließlich der gesetzlich geforderten Kautionsversicherung • Versicherungsschutz für Nichtmitglieder: • Kurs-/ Tagesteilnehmerkarten (z.B. für Sportkurse) • Veranstaltungsversicherungen: • Für Veranstaltungen von Spitzenfachverbänden (z. B. Deutsche Meisterschaften) • Sport-Sicherheitsprogramm

  21. Informations- und Schadenservice Versicherungsbüro beim Bayerischen Landes-Sportverband e.V. Georg-Brauchle-Ring 93 80992 München Telefon 089 / 15702 - 222 / 224 / 279 Telefax 089 / 15702 - 223 E-mail vsbmuenchen@arag-sport.de • Ansprechpartner: Herr Dieter Huber, Regionalleiter - 221 Herr Robert Stemmer, Büroleiter - 387 Frau Cornelia Wiesner - 222 Herr Hans Wundrak - 224 Frau Sabine Pech - 279 Frau Gertraut Hinreiner - 225

  22. Versicherungsbüro online www.arag-sport.de

  23. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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