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Kommunale Zuschüssen Stadt und Kreis Viersen und Stadt Kempen, 21. Februar 2008

Kommunale Zuschüssen Stadt und Kreis Viersen und Stadt Kempen, 21. Februar 2008. Ansprechpartner:. Postanschrift:. Jugendamt Leitung Volker Lamerz Mitarbeiter Noosha Aubel StandortRathaus Süchteln Tönisvorster Str. 24 41749 Viersen

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Kommunale Zuschüssen Stadt und Kreis Viersen und Stadt Kempen, 21. Februar 2008

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Presentation Transcript


  1. Kommunale Zuschüssen Stadt und Kreis Viersen und Stadt Kempen, 21. Februar 2008

  2. Ansprechpartner: Postanschrift:

  3. Jugendamt Leitung Volker Lamerz Mitarbeiter Noosha Aubel StandortRathaus Süchteln Tönisvorster Str. 2441749 Viersen ÖffnungszeitenMo. - Fr.: 08.00 - 12.30 Uhrund nach VereinbarungTelefon 02162 101 734 Telefax02162 101 760eMail fb40III@viersen.de

  4. Kempen Petra Sdunek Tel.-Nr.: 02152-917-295 Anschrift: Nebenstelle Antoniusstr. Antoniusstr. 20, 24 47906 Kempen Postanschrift: Postfach 100720 47884 Kempen Christina Harmes Tel.-Nr.: 02152-917-473

  5. Allgemeine Bedingungen • Träger der freien Jugendhilfe (gemäß § 74 KJHG) • Kein Rechtsanspruch auf Förderung • Förderung im Rahmen des Haushalts • Angemessene Eigenleistung durch den Träger • Förderungen sind zweckgebunden und müssen sparsam und wirtschaftlich eingesetzt werden • Änderungen bei Planung und Durchführung von Maßnahmen sind dem Jugendamt anzuzeigen • städtische Fördermittel sind Restfinanzierungen • Verwaltung darf Bücher kontrollieren  Belege sind 5 Jahre aufzubewahren

  6. Jugendbildung

  7. Jugendbildung

  8. Kinder- und Jugendfahrten

  9. Kinder- und Jugendfahrten

  10. Internationale Begegnungen

  11. Jugendpflegematerial

  12. TeilnehmerInnen: • Krefelder Kinder und Jugendliche von 6 bis einschließlich 17 Jahren • Krefelder junge Erwachsene von 18 bis einschließlich 26 Jahren, sofern noch in Schul- oder Berufsausbildung, Wehr- oder Zivildienst, FSJ, FÖJ, kein eigenes Einkommen vorhanden oder arbeitslos sind. • Krefelder mit Behinderungen bis 30 • BetreuerInnen mind. 16 Jahre: • Bis 5 TeilnehmerInnen: 1 BetreuerIn • Von 6 bis 12 TeilnehmerInnen: 2 BetreuerInnen etc. • Bei Freizeiten mit Menschen mit Behinderungen kann Betreuerschlüssel unterschritten werden!

  13. Antragsfrist: • Grundsätzlich 1. März • Anträge fristgerecht einreichen! • Mit Angabe wie viele Kinder und wohin! • Antragsteller bestätigt durch Unterschrift wirtschaftl. Verhältnisse bei finanziell benachteiligten Familien geprüft zu haben • Überprüfung kann im Einzelfall durch Jugendamt erfolgen • Eltern müssen schriftlich Einverständnis zur Nachprüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse erklären

  14. Sonstige Förderbedingungen: • Freizeit mit mind. 2 Übernachtungen • Mind. 5 Krefelder TeilnehmerInnen und eine BetreuerIn • Max. 21 Übernachtungen werden gefördert

  15. Verwendungsnachweis: • Vordruck „Verwendungsnachweis“ • Teilnehmerliste • Durchführungsbestätigung • Ggf. Angaben über reduzierte Elternbeiträge

  16. 2. Örtliche Ferienveranstaltungen Gefördert werden größere Veranstaltungen: • in den Oster-, Sommer- od. Herbstferien • allen Kindern offen stehen • mit Programm • mind. 4 Veranstaltungstage • max. 10 Tage werden gefördert

  17. Pauschale je Veranstaltungstag: von 50 bis 150 TeilnehmerInnen 200 €/Tag über 150 TeilnehmerInnen 250 €/Tag Benötigte Unterlagen: • Antragsvordruck • Detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan • Programm

  18. Antragsfrist: • Grundsätzlich 1. März • Anträge fristgerecht einreichen! • Mit Angabe wie viele Kinder und wohin! • Programm, Kostenplan etc, können nachgereicht werden

  19. Verwendungsnachweis: • Vordruck „Verwendungsnachweis“ • Tatsächliches Programm • Rechtsverbindliche unterzeichnete Kosten- und Finanzierungsaufstellung • Erfahrungsbericht (formlos) mit tatsächlicher Frequentierung

  20. 3. Außerschulische Jugendbildung Formen außerschulischer Jugendbildung: • Kurse, Seminare, Schulungen • Thematische Feizeiten • Interkulturelle Begegnung (kein Touri-Programm)

  21. Inhalte außerschulischer Jugendbildung • Politische und Soziale Bildung • Interkulturelle Bildung/Internationale Begegnung • Kulturelle Bildung • Ökologische Bildung • Gesundheitliche Bildung • Medienkompetenz • Naturkundliche und technische Bildung • Lebenspraktische Bildung!!

  22. Städtische Fördermittel: Für Tagesveranstaltungen mind. 5 Zeitstunden 2,00 € Für Übernachtungen bei Mehrtägigen Veranstaltungen 2,00 € Für Übernachtungen bei internat. Begegnung im In- oder Ausland 5,00 €

  23. Teilnehmer: • Krefelder Kinder und Jugendliche von 10 bis einschließlich 17 Jahren • Krefelder junge Erwachsene von 18 bis einschließlich 26 Jahren, sofern noch in Schul- oder Berufsausbildung, Wehr- oder Zivildienst, FSJ, FÖJ, kein eigenes Einkommen vorhanden oder arbeitslos sind. • Krefelder mit Behinderungen bis 30 • BetreuerInnen pro 7 Teilnehmer mind. 16 Jahre

  24. Mind. 5 Krefelder TeilnehmerInnen (TN) und 1 LeiterIn • Max. 30 TN an 6 Tage/5 Nächte gefördert • Internat. Begegnung max. 20 TN an 14 Tagen/ 13 Übernachtungen • Nur Arbeitszeit bis 22 Uhr wird berechnet • Kosten unter 50 € unberücksichtigt

  25. Antragsfrist: • 4 Wochen vor der Maßnahme • Anträge fristgerecht einreichen! • Mit Angabe wie viele Kinder und wohin! • Programm, Kostenplan etc, können nachgereicht werden, müssen aber vor der Veranstaltung da sein!

  26. Verwendungsnachweis: • Vordruck „Verwendungsnachweis“ • Tatsächliches Programm • Teilnehmerliste • Erfahrungsbericht (formlos) • Durchführungsbestätigung

  27. 4. Materialzuschüsse Kauf, Entleihung und Reparatur • Büchern und Lernmitteln • PC • Bild und Tonträgern • Zelten und Lagergerät • Spielmaterialien und –geräte • Werkzeuge

  28. Materialzuschuss: • Anerkennungswürdige Kosten > 50 € • Förderung bis 1/3 der anerkennungs- würdigen Kosten max. 1.500 €/Jahr/Träger • Keine Förderung von Büromaterial! • Keine Förderung für Material unter 250 € Einzelwert, wenn Einrichtung Betriebskosten- zuschuss erhält

  29. Antragsfrist: • 2 Wochen vor der geplanten Anschaffung • Begründung der Notwendigkeit für geplante Anschaffung • Kostenvoranschlag oder Katalogpreise beifügen

  30. Verwendungsnachweis: • Vordruck „Verwendungsnachweis“ Antrag+Verwendungsnachweis.pdf • Anlage 5 mit Ausgabebelegen Anlage 5 Material.pdf • Achtung! Verwendungsnachweis muss bis spätestens 4 Wochen nach Anschaffung vorliegen!

  31. 5. Qualifizierung ehrenamtlicher Kräfte • Grundausbildung • Mind. 40 Stunden umfassend • Aufbauende Qualifikationen • Behandlung spezieller, aus praktischer Arbeit ergebenen Fragen und Themen • Vor- und Nachbereitung von Jugendbe-gegnungen mit TN aus mind. 2 Ländern • Fachlicher Erfahrungsaustausch zwischen TN aus mind. 2 Ländern

  32. Städtische Fördermittel: Für Tagesveranstaltungen mind. 5 Zeitstunden 2,00 € Für Übernachtungen bei Mehrtägigen Veranstaltungen 2,00 € Für Übernachtungen bei internat. Begegnung im In- oder Ausland 5,00 €

  33. Teilnehmer: • Krefelder Kinder und Jugendliche von 10 bis einschließlich 17 Jahren • Krefelder junge Erwachsene von 18 bis einschließlich 26 Jahren, sofern noch in Schul- oder Berufsausbildung, Wehr- oder Zivildienst, FSJ, FÖJ, kein eigenes Einkommen vorhanden oder arbeitslos sind. • Krefelder mit Behinderungen bis 30 • BetreuerInnen pro 7 Teilnehmer mind. 16 Jahre

  34. Mind. 7 Krefelder TeilnehmerInnen (TN) und 1 LeiterIn • Max. 30 TN 6 Tage/5 Nächte gefördert • Nur Arbeitszeit bis 22 Uhr wird berechnet • Kosten unter 50 € unberücksichtigt

  35. Antragsfrist: • 4 Wochen vor der Maßnahme • Anträge fristgerecht einreichen! • Mit Angabe wie viele Kinder und wohin! • Programm kann nachgereicht werden, muss aber vor der Veranstaltung da sein!

  36. Verwendungsnachweis: • Vordruck „Verwendungsnachweis“ • Tatsächliches Programm • Teilnehmerliste • Erfahrungsbericht (formlos) • Durchführungsbestätigung

  37. 6. Um- und Neubau, Innenein-richtungen und Instandsetzung • Fördermittel max. 25% der Gesamtkosten • Entscheidung durch Stadtrat Krefeld • Formloser Antrag mit zahlreichen Unterlagen • Antragsfrist: „Alle Vorhaben sind im Rahmen einer planvollen Zusammenarbeit rechtzeitig mit Fachbereich Jugendhilfe abzustimmen“ • Verwendungsnachweis: Aufstellung aller Einnahmen und Ausgaben

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