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Wertgeprüftes SBK, geprüft durch Inventar

Wertgeprüftes SBK, geprüft durch Inventar. Wertgeprüftes GuV-Konto. Zusätzliche Angaben Anlagenspiegel. Zusammensetzung des Reinvermögens (Eigenkapital). Mitteherkunft Mittelverwendung. Gewinnsituation. MERKE: Jahresabschluss ist Grundlage der Steuererklärung.

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Wertgeprüftes SBK, geprüft durch Inventar

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Presentation Transcript


  1. Wertgeprüftes SBK,geprüft durch Inventar Wertgeprüftes GuV-Konto Zusätzliche AngabenAnlagenspiegel

  2. Zusammensetzung des Reinvermögens(Eigenkapital) MitteherkunftMittelverwendung Gewinnsituation

  3. MERKE: Jahresabschluss ist Grundlage der Steuererklärung

  4. Grundsätze ordnungsgemäßer Buch-führung (GoB): • Grundsatz derBilanzklarheit und Wesentlichkeit • Richtigkeit, Vollständigkeit und Willkürfreiheit (Bilanzwahrheit) • Grundsatz der Einzelbewertung • Grundsatz der Unternehmensfortführung (Going-concern-Prinzip) • Anschaffungswertprinzip (AWP) • Grundsätze der Periodisierung (zeitliche Zuordnung, Verteilung • auf Geschäftsjahre) • Vorsichtsprinzip

  5. Richtigkeit, Vollständigkeit und Willkürfreiheit (Bilanzwahrheit)

  6. Richtigkeit, Vollständigkeit und Willkürfreiheit (Bilanzwahrheit) Vollständigkeit: Insbesondere: Bruttoprinzip (keine Verrechnung) Stichtagprinzip  werterhellend (nach Stichtag)  wertbegründend (vor Stichtag)

  7. Grundsatz der Einzelbewertung Keine Zusammenfassung einzelner Posten zu Gruppen Ausnahmen: Wenn man die Einzelpreise nicht kennt oder die Ermittlung der Einzelpreise wirtschaftlich unzumutbar wäre (z. B. Heizöl, Schrauben)

  8. Grundsatz der Unternehmensfortführung(Going-concern) Man geht davon aus, dass das Unter-nehmen fortgeführt wird, solange keine konkreten Gründe dagegen sprechen (Liquidation, Konkurs)

  9. Anschaffungswertprinzip (AWP) Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zu Anschaffung- oder Herstellungskosten (AHK) angesetzt

  10. Grundsätze der Periodisierung • Realisationsprinzip: • Erträge werden in dem Jahr berücksichtigt, in dem sie am Markt realisiert werden • Realisationszeitpunkt: Lieferung- oder Leistungszeitpunkt

  11. Grundsätze der Periodisierung Aufwandsabgrenzung der Sache nach: Aufwendungen kommen in das Jahr, in dem auch die dazugehörigen Erträge verbucht werden

  12. Grundsätze der Periodisierung • Aufwandsabgrenzung der Zeit nach: • Streng zeitraumbezogene Aufwendungen und Erträge werden den Perioden zugeordnet, auf die sie sich beziehen • Beispiele: • Zinsen • Mieten • Bestimmte Versicherungsprämien

  13. Vorsichtsprinzip

  14. Imparitätsprinzip Niederstwertprinzip (NWP, gilt für Aktiv-Seite): Vermögensgegenstände werden zum Tageswert (Wert am Abschlussstichtag (AST)) angesetzt, wenn dieser niedriger als die AHK ist Beispiel: Kauf 1 Unze Gold im Nov. 01 für 300 € Buchwert Marktpreis am 31.12. a.) 280 € 280 € (NWP) b.) 330 € 300 € (AWP)

  15. Imparitätsprinzip Höchstwertprinzip (HWP, gilt für Passivseite): Schulden werden zum Tageswert angesetzt, wenn dieser höher als der Rückzahlungsbetrag (RZB, Gegenteil von AHK) bei Entstehen ist

  16. Imparitätsprinzip Beispiel Höchstwertprinzip: Verb. 10.000 $, Kurs bei Entstehen 1 $/€ Kurs am 31.12.: 1,2 $/€ RZB: 10.000 € (Kurs 1:1 bei Entstehen) Tageswert: 8.333 € Buchwert: 10.000 € (AWP)

  17. Imparitätsprinzip Beispiel Höchstwertprinzip: Verb. 10.000 $, Kurs bei Entstehen 1 $/€ Kurs am 31.12.: 0,8 $/€ RZB: 10.000 € (Kurs 1:1 bei Entstehen) Tageswert: 12.500 € Buchwert: 12.500 € (HWP)

  18. Imparitätsprinzip Beispiel Höchstwertprinzip: Ford. 10.000 $, Kurs bei Entstehen 1 $/€ Kurs am 31.12.: 1,2 $/€ AHK: 10.000 € (Kurs 1:1 bei Entstehen) Tageswert: 8.333 € Buchwert: 8.333 € (NWP)

  19. Imparitätsprinzip Beispiel Höchstwertprinzip: Ford. 10.000 $, Kurs bei Entstehen 1 $/€ Kurs am 31.12.: 0,8 $/€ AHK: 10.000 € (Kurs 1:1 bei Entstehen) Tageswert: 12.500 € Buchwert: 10.000 € (AWP)

  20. Imparitätsprinzip Verlustantizipation durch Rückstellungsbildung: Abdeckung drohender Verluste aus schwebenden Geschäften

  21. Vorsichtsprinzip Vorsichtsprinzip im engeren Sinne: Es ist vorsichtig zu bewerten.

  22. MERKE: Konservativ schätzen!

  23. Prinzipielle Einzelveräußerbarkeit des Gegenstandes Gegenstand muss einen Wert haben Greifbarer Nutzen muss über das Anschaffungsjahr hinausgehen

  24. Ausnahme • Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die nicht aktiviert werden dürfen, wenn man sie selbst hergestellt hat. • Patente • Lizenzen • Schutzrechte • Filmrechte

  25. Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) Erfassung von Ausgaben bzw. Einnahmen vor dem AST, die einen Aufwand bzw. einen Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem AST darstellen

  26. Beispiel Rechnungsabgrenzungen: Wir zahlen im Dezember 2001 die Miete für 2002 im Voraus (10.000 €) Buchungssätze 2001: Mietaufw. an Bank 10.000 € ARAP an Mietaufw. 10.000 € bzw. ARAP an Bank 10.000 € Buchungssätze 2002: Mietaufw. an ARAP 10.000 €

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