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Seminar Politikfeldanalyse Kranich, Markus Jakob Lempp, M.A. Maschke, Sabine

Seminar Politikfeldanalyse Kranich, Markus Jakob Lempp, M.A. Maschke, Sabine WS 2006/ 07 Richter, Johannes 27. November 2006. Fallanalyse: Elterngeld. Inhaltsverzeichnis Was ist das Elterngeld? Die Idee des Elterngeldes Ziele des Elterngeldes Die Akteure und ihre Ziele

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Seminar Politikfeldanalyse Kranich, Markus Jakob Lempp, M.A. Maschke, Sabine

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  1. Seminar Politikfeldanalyse Kranich, Markus Jakob Lempp, M.A. Maschke, Sabine WS 2006/ 07 Richter, Johannes 27. November 2006 Fallanalyse: Elterngeld

  2. Inhaltsverzeichnis • Was ist das Elterngeld? • Die Idee des Elterngeldes • Ziele des Elterngeldes • Die Akteure und ihre Ziele • Ergebnisse der Diskussion • Die Gesetzeslage • Mögliche Folgen und Probleme des Elterngeldes • Literatur

  3. „Natürlich haben wir nun weniger Geld zur Verfügung, aber jedes Kinderlächeln ist mehr wert als eine Gehaltserhöhung.“ Ex – MAN Manager Dietzfelbinger, Managermagazin Heft 7/ 06

  4. 1. Was ist das Elterngeld? • Elterngeld als Ersatz für das noch gültige Bundeserziehungsgeld • 2004 gab es erste Überlegungen zu einem solchen Konzept unter der Bundesministerin für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Renate Schmidt (SPD) • Nach der Bundestagswahl 2005 wurde die Einführung eines Elterngeldes für die Regierungsparteien CDU, CSU und SPD verbindlich in den Koalitionsvertrag geschrieben (siehe B. VI. 3. Koalitionsvertrag) • Nach skandinavischen Vorbild • Das Elterngeld ist nicht das Kindergeld

  5. 2. Die Idee des Elterngeldes • „Wir wollen die wirksame und nachhaltige wirtschaftliche Sicherung von Familien • unmittelbar nach der Geburt von Kindern durch ein Elterngeld fördern [...]“ • (B. VI. 3. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD) • Das Bundeserziehungsgeld wurde dem Einkommen der Eltern nie angepasst • I.d.R. setzten die Männer im Beruf nicht aus • Immer mehr Frauen besitzen höhere Abschlüsse und größere Karrierechancen • Kaum wirtschaftliche und finanzielle Anreize zur Wiederarbeitsaufnahme • Überlegungen und Ausarbeitung eines Gesetzes zum Elterngeld

  6. 3. Ziele des Elterngeldes • Familie und Beruf sollen vereinbar sein • Verhinderung von Einkommenseinbrüchen • Einkommensverlustausgleich schaffen • Wahlmöglichkeit der Kinderbetreuung durch Mutter oder Vater • Gleichberechtigung von Mann und Frau nach Art. 3 Abs. 2 GG • Ausgleich der Opportunitätskosten • Schnelle Wiederaufnahme von Arbeit fördern • Materielle Kinderarmut reduzieren

  7. 4. Die Akteure und ihre Ziele • Bundesregierung • Wahrnehmung, dass das Bundeserziehungsgeld den sich entwickelnden Bedingungen in Deutschland an vielen Stellen nicht angepasst ist • Interesse vor allem an einer Geburtsratensteigerung • Das Elterngeld soll dem ausfallendem Einkommen während der Erziehungszeit angepasst sein • Mindestleistung für nichterwerbstätige oder geringverdienende Eltern gewährleisten • Mutterschaftsgeld an das Elterngeld anpassen • Elterngeld mindestens für ein Jahr • Gleichberechtigung von Mann und Frau • Familienorientierte Arbeitsmarktpolitik fördern

  8. Eltern • Kündigungsschutz muss für beide Partner je nach Erziehungszeit gewährleistet sein • Gut ausgebaute Kinderbetreuung, um wieder ins Arbeitsleben zu können • Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände • Vereinbarkeit von Familie und Beruf • Arbeitnehmer sollten betriebliche Vereinbarungen für ein optimales Gleichgewicht zwischen Familie und Beruf wahrnehmen • Betriebe familienfreundlicher gestalten • Ausbau des Netzwerkes „Erfolgsfaktor Familie“ • Allgemeiner Ausbau der Kinderbetreuungsplätze in Deutschland • Elterngeld ein Jahr lang  schnelle Arbeitsplatzrückkehr auch wegen den Qualifikationen • Nebenerwerb muss weiterhin möglich sein

  9. Bürgerinitiative Elterngeld • keine Stichtagsregelung für den Bezug des Elterngeldes  eine Übergangslösung schaffen • Einrichtung einer Internetplattform www.elterngeld.net • Deutscher Gewerkschaftsbund • Förderung der Gleichstellung von Mann und Frau • Frauen bessere Chancen beim Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt gewährleisten • Soziale Ausgestaltung des Elterngeldes  nicht zu Lasten von ALG-II-Empfängern  Einkommensobergrenze schaffen

  10. Zentralkomitee der deutschen Katholiken • Verbesserung der Situation von Mehrkindfamilien • Das Elterngeld auch beim zweiten und dritten Kind an die Höhe des letzten Einkommens anpassen • Ist das erste Kind unter 3 bzw. 6 Jahre bei der Geburt des zweiten bzw. dritten Kindes, soll sich die Einkommensersatzleistung von 67% des vorherigen Nettoerwerbs um 10% zu steigern – mindestens 75 Euro zusätzlich im Monat

  11. 5. Ergebnisse der Diskussion • Innerhalb von 10 Monaten wurde das Gesetz zum Elterngeld erarbeitet und verabschiedet • Am 29. September stimmte der Bundestag dem Gesetz zu • Am 3. November stimmte der Bundesrat zu • Die Vorschläge der einzelnen Akteure unterschieden sich oft nicht sonderlich und wurden beim Gesetzesentwurf beachtet  schnelle Übereinkunft • Öffentliche und strittige Debatten zu dem Thema hielten sich eher in Grenzen im Vergleich zur Gesundheitsreform

  12. 6. Die Gesetzeslage • Elterngeld kann beziehen, wer deutscher Staatsbürger ist, in Deutschland einen Wohnort besitzt oder zwischenzeitlich in Deutschland tätig ist • Das Elterngeld gilt für die eigenen Kinder, Adoptivkinder oder die Kinder des neuen Ehepartners • Das Elterngeld beträgt 67% des letzten Nettoeinkommens der Person, die sich Elternzeit nimmt, maximal jedoch 1800 Euro im Monat • Der Elternteil, der das Elterngeld bezieht, muss mindestens 12 Monaten vorher fest angestellt gewesen sein, um die 67% des letzten Gehalts zu bekommen • Studenten erhalten pro Monat nur 300 Euro Elterngeld, wenn sie vor dem Studium keinen Beruf ausgeübt haben

  13. Ein Elternteil kann bis zu 12 Monate Elterngeld beziehen, weitere zwei Monate sind dem anderen Elternteil vorbehalten insofern keine Behinderung dieser Aufgabe vorliegt (Scheidung, Behinderung) • Jeweils zwei Monate sind auf die Mutter und auf den Vater angerechnet  nimmt der Vater/ die Mutter seinen/ ihren Erziehungsanspruch nicht wahr, können die möglichen 14 Monate Elterngeld nicht voll genutzt werden • Die 67% werden nicht auf das gemeinsame Einkommen der Eltern angerechnet, sondern nur auf das Einkommen der Person, die sich in der Erziehungszeit befindet • Ist das monatliche Einkommen eines Elternteils geringer als 1000 Euro, gibt es pro 2 Euro, die der Betrag darunter liegt 0,1% mehr (bis zu 100% des letzten Nettoeinkommens)

  14. Bei einem zweiten und dritten Kind, bei dem das Erste noch unter 3 bzw. 6 Jahren ist, wird die Grenze des Elterngeldes um 10% angehoben, mindestens 75 Euro zusätzlich im Monat  Geschwisterbonus • Bei Mehrlingsgeburten werden 300 Euro ab dem 2.Kind pro Kind im Monat mehr gezahlt • Das Mutterschaftsgeld und sonstige soziale Bezüge (Sozialhilfe, Dienst-bezüge oder Zuschüsse) werden auf das Elterngeld angerechnet • Es kann bis zu 30 Stunden die Woche nebenbei gearbeitet werden, das Elterngeld wird dabei jedoch mit versteuert • Wer nebenbei arbeitet bekommt 67% der Differenz des Gehaltes vor der Elternzeit und der Nebentätigkeit  keine Bereicherung möglich • Wer von seinem vollen monatlichen Elterngeldbetrag jeden Monat nur die Hälfte nimmt, kann Elterngeld bis zum 28. Lebensmonat des Kindes beziehen  gleiche Summe, längerer Bezugszeitraum

  15. Elterngeld wird monatlich ausgezahlt • Welcher Elternteil wann seine Monatsbezüge in Anspruch nimmt, ist den Eltern selbst überlassen  getroffene Regelung jedoch verbindlich • Schriftliche Beantragung des Elterngeldbezugs bis zum dritten Lebens-monat des Kindes möglich (rückwirkende Zahlung) • Während der Elternzeit besteht für den nichterwerbstätigen Elternteil ein Kündigungsschutz • Das Gesetz tritt ab dem 01. Januar 2007, 0:00 Uhr in Kraft  für die Kinder, die bis dahin geboren werden gelten die Regelungen des Bundeserziehungsgeldes weiter

  16. 7. Mögliche Folgen und Probleme des Elterngeldes • Das Elterngeld soll nach Berechnungen ca. 4 Mrd. Euro im Jahr kosten  das sind fast 1,5 Mrd. Euro mehr als beim Bundeserziehungsgeld (2,83 Mrd. Euro) • Das Geld wird aus Steuermitteln bezahlt und benachteiligt generell Kinderlose • Vor allem die linken Gruppierungen bemängeln, dass das Elterngeld zu einer sozialen Ungleichverteilung führt  es wird übersehen, das die Neuregelung die Opportunitätskosten senken und lediglich einen Teil des ausfallenden Einkommens ersetzen soll und keine Sozialtransfer-leistung ist  Anreiz zur Erwerbsaufnahme soll bestehen bleiben

  17. Die Bürgerinitiative Elterngeld bezweifelt die Gerechtigkeit einer Stichtagsregelung • Allerspätestens ab dem 01. Januar 2008 müssen geeignete Kinderbetreuungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen • Betriebe müssen sich kinderfreundlicher gestalten  eine Arbeitgeberbefragung von Seiten des Institutes für Demoskopie Allensbach vom 15. August 2006 belegt die Bereitschaft dazu, aber weist auch auf die Schwierigkeiten v.a. in Kleinbetrieben hin, wenn die männliche Arbeitskraft 2 Monate (31%) oder gar länger (43%) ausfällt • Sachsen zahlte im Anschluss an das Bundeserziehungsgeld 9 Monate ein Landeserziehungsgeld  Regelung dieses Bezugs für das kommende Elterngeld noch unklar

  18. 8. Literatur www.elterngeld.net Bethge, Iris (2006): Bundesfamilienministerin von der Leyen: „Familienfreundlichkeit soll zum Markenzeichen der deutschen Wirtschaft werden.“ Verfügbar unter: http://www.bda-online.de/www/bdaonline.nsf/id/84FAF3E0BB590CD6C125720A002E5949/$file/PI.pdf [15.11.2006] Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2006): Das Elterngeld. Verfügbar unter: http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/Politikbereiche/familie,did=76746.html [07.11.2006] Bundesrat Drucksache 698/06 (2006): Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages: Gesetz zur Einführung des Elterngeldes. Verfügbar unter: http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Internetredaktion/Pdf-Anlagen/gesetzentwurf-elterngeld,property=pdf,bereich=,rwb=true.pdf [07.11.2006] Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (2006): Arbeitgeber unterstützen Zielsetzung des Elterngeldes – Kinderbetreuung muss jetzt zügig ausgebaut werden. Verfügbar unter: http://www.bda-online.de/www/bdaonline.nsf/id/DABBCBFD19FB0159C12571F8003A22AD?Open&ccm=300180000&L=DE&markedcolor= [15.11.2006]

  19. Engelen-Kefer, Ursula (2006): Elterngeld muss Beitrag zur Gleichstellung sein. Verfügbar unter: http://www.dgb.de/presse/pressemeldungen/pmdb/pressemeldung_single?pmid=2759 [15.11.2006] Engelen-Kefer, Ursula (2006): Elterngeld sozial ausgestalten. Verfügbar unter: http://www.dgb.de/presse/pressemeldungen/pmdb/pressemeldung_single?pmid=2772 [15.11.2006] Erfolgsfaktor Familie in Zusammenarbeit mit dem Institut für Demoskopie Allensbach (2006): Elterngeld und Elternzeit: Einstellung der Verantwortlichen in deutschen Wirtschaftsunternehmen – Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage. Verfügbar unter: http://www.erfolgsfaktor-familie.de/data/downloads/studien/Umfrage_Allensbach_Elterngeld_2006.pdf [15.11.2006] Fuchsloch, Christiane/ Schweiwe, Kirsten (2006): Ziele und rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten eines Elterngeldes. In: Zeitschrift für Rechtspolitik (02). Seite 37 – 40. Frauen machen Karriere (2006): Elterngeld statt Erziehungspauschale: Bundeserziehungsgeld. Verfügbar unter: http://www.frauenmachenkarriere.de/Themen/Familie_und_Beruf/Elternzeit/article_frauenportal/Elterngeld_statt_Erziehungspauschale.html [15.11.2006]

  20. Frick, Peter/ Korn, Renate (2006): Elterngeld: Förderung der Familien. Verfügbar unter: http://www.eltern.de/familie_erziehung/familienpolitik/familienfoerderung.html [15.11.2006] Kaltenborn, Bruno/ Schiwarov, Juliane (2005): Elterngeld: Berufstätige Eltern profitieren meist. Verfügbar unter: http://doku.iab.de/externe/2005/k051229f17.pdf [15.11.2006] Schanderl, Matthias (2006): Erziehungsgeld/ Elterngeld: Stichtagsregelung für die Einführung des Elterngeldes. Verfügbar unter: http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/view_petition.asp?PetitionID=158 Zentralkomitee der deutschen Katholiken (2006): Situation von Mehrkindfamilien beim Elterngeld verbessern. Verfügbar unter: http://www.zdk.de/pressemeldungen/meldung.php?id=364&page=2 [15.11.2006]

  21. Danke für Eure Aufmerksamkeit!

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