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Ulrich Schachtschneider

Ulrich Schachtschneider. Basisfreimenge Strom für alle Ein Schritt zum ökologischen Grundeinkommen. 1 Markt, Planung, Kommune? Aporien der Klimapolitik. 2 Ökologisches Grundeinkommen Umverteilung, Ökologie, Common. 3 Strom-Basisfreimenge: Beginn im Hier und Jetzt.

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  1. Ulrich Schachtschneider Basisfreimenge Strom für alle Ein Schritt zum ökologischen Grundeinkommen 1 Markt, Planung, Kommune? Aporien der Klimapolitik 2 Ökologisches Grundeinkommen Umverteilung, Ökologie, Common 3 Strom-Basisfreimenge: Beginn im Hier und Jetzt

  2. Globales Klimaproblem  • 2 Tonnen CO2/Kopf und Jahr:Gebot der globalen GerechtigkeitGebot gleicher Freiheitschancen(nicht der Umwelt an sich…) • Technik und Verhalten Gesellschaftsstruktur

  3. Ansätze der Klimapolitik: Ökonomische Instrumente • Unerwünschtes besteuern: Ökosteuer (z.B. „Energiesteuer“)- Unerwünschtes begrenzen: Zertifikate (z.B. EU-Emissionshandel)- Erwünschtes belohnen: Subventionen (z.B. EEG) Regulierter Markt Ordnungsrecht • Unerwünschtes verbieten: (z.B. Atom, z.B. Glühbirne) - Unerwünschtes begrenzen: (z.B. Heizenergie/m² ENEV)- Gewolltes gebieten: (z.B. Dachausrichtung im B-Plan, 15% Wärme regenerativ im EEWärmeG Demokratische Planung Selber Machen • Erwünschtes selber machen: Eigenerzeugung (z.B. Selbstversorgung, z.B. Genossenschaft, Bürgerbeteiligung in Kommune) SelbstverwalteteKommune

  4. Energiesteuer in Deutschland Ct/kWh 25 23 20 15 Gesamtpreis Ökosteuer 10 6 6 5 2 0,16 0,16 0 Strom Gas Heizöl

  5. Aporien der Klimapolitik 1: Ökonomische Instrumente • Unerwünschtes besteuern: Ökosteuer (z.B. „Energiesteuer“)- Unerwünschtes begrenzen: Zertifikate (z.B. EU-Emissionshandel)- Erwünschtes belohnen: Subventionen (z.B. EEG) Zu hoch: Unsozial! Zu niedrig: Unwirksam!

  6. Aporien der Klimapolitik 2: Ordnungsrecht • Unerwünschtes verbieten: z.B. Atom, GlühbirneGefrierschrank,Elektroherd, Wasserbett?- Unerwünschtes begrenzen: z.B. Heizenergieverbrauch pro m² (ENEV) Kühlschrankgröße,Aufbacken von Fertiggerichten?Bettgröße?- Gewolltes gebieten: z.B. Dachausrichtung (B-Plan), 15% Wärme regenerativ (EEWärmeG)Sanierungspflicht:Wasserbereitung mit Strom ersetzen? Eingriff in die Lebensgestaltung! Nicht emanzipativ! Gleiche Verteuerung für alleUnsozial! Überforderung der DetailsteuerungVerwaltungs- und Überwachungsaufwand!

  7. Aporien der Klimapolitik 3: Selber Machen • Erwünschtes selber machen: Eigenerzeugung (z.B. Selbstversorgung, Genossenschaft, Bürgerbeteiligung in Kommune) Technisch machbar? Öko-effizient? Partizipation: Zeitaufwand? Direkte Vergesellschaftung?

  8. Zwischenfazit • Die Energiepreise werden weiter steigen, ob als Ergebnis von Klimapolitik oder aufgrund weltweiter Verknappung. Dies gilt auch bei höheren Anteilen regenerativer Erzeugung, auch ohne marktbeherrschende Konzerne 2. Die Verteuerung von Energie spitzt die soziale Frage neu zu. • Die Strategien der Mehrheitspolitik zum Energieproblem verknüpfen nicht Soziales mit Ökologischem

  9. Verknüpfung von Sozialem und Ökologischem:Ansätze der Linken Kapitalismus abschaffen Und vorher? Und dann? Mehr ökonomische Gleichheit?Nachhaltige Lösung? Wachstum? Arbeitsplätze durch Öko-Technik Diskriminierung?Begrenzte Wirkung Energieberatung für Arme? Für wen?Diskriminierung? Bürokratie? Sozialtarife?

  10. ÖKOLOGISCHES GRUNDEINKOMMEN:UMVERTEILUNG DURCH ÖKOLOGISCHE STEUERUNG Reich paritätische Ausschüttung Ökologisches Grund-einkommen Arm davon Ökosteuer, Preisaufschlag durch Zertifikatehandel Konsumausgaben

  11. Wirkungen des ökologischen Grundeinkommens 1: Ökologische Modernisierung Ökonomische Steuerung des Umweltverbrauchs • Unerwünschter Umweltverbrauch wird teurer Veränderung der relativen Preise- Verhaltensänderung - technologischer Wandel/ Innovation ressourcenarmer Verfahren Umverteilung nach unten und soziale Sicherheit • Reiche mit überdurchschnittlichem Umweltverbrauch zahlen drauf- Arme mit unterdurchschnittlichem Umweltverbrauch gewinnen - Steigerung sozialer Sicherheit ohne Wachstum möglich Alternative Regulation Mehr Freiheit auf dem Markt Herrschaftskritik • weniger Erwerbsdruck: Freiheitlichere Erwerbswahl (für Arbeitnehmer und Unternehmer)- Deproduktivistische Wirkung- Luft zum Ausprobieren von Alternativen (Subsistenz, Wertewandel) Kulturwechsel Subsistenz

  12. Wirkungen des ökologischen Grundeinkommens 2 Ausweitung des commons Ökosozialismus • Grundeinkommen selber ist Gemeingut (modernisierte Allmende)- Stärkung/Schaffung eines nicht monetär gesteuerten Sektors mit bürgerschaftlicher, gemeinwesenorientierter Tätigkeit Alternative Regulation Gendergerecht (Re)produktivität • „Reproduktive“ und „produktive“ Tätigkeit für Mann und Frau Kulturwechsel Wertewandel • Psychologie des Überflusses: Optimismus und Solidarität- Arbeit als Selbstverwirklichung

  13. Nicht alles auf einmal… Ökologisches Grundeinkommen: Umsetzung langsames Ansteigen der Besteuerung/ Ausschüttung schrittweise Ausweitung auf weitere Umweltgüter von der Gemeinde bis zur UNO

  14. Basisfreimenge Strom Ulrich Schachtschneider Modell „Spar“-Tarif (Verbraucherzentrale NRW) - 250 kWh/Kopf kostenlos- bewirkt um 15% geringere Kosten für Standardverbraucher - „Spartarif“ für alle als Wahltarif Bei Bestabrechnung: - 13% Erlöse

  15. Wahltarife (Modell VZ NRW)

  16. Wahltarife(Modell VZ NRW)

  17. Wirkung auf Arme Stichprobe: 104 Haushalte, 85 stellen sich besser23 verschlechtern sich Aus: Kurzgutachten Stromspartarif, Wuppertal-Institut 2008

  18. Finanzierung der Basisfreimenge Strom Abwanderung Vielverbraucher Erlösneutraler Ausgleich beim Anbieter:  Erhöhung Arbeitspreis (kWh-Preis) Bundesweite Umlage aus Netzerlösen (7-9% Gewinn) evtl: Erhöhung Arbeitspreis bei jedem Anbieter Einnahmen aus Versteigerung CO2-Zertifikate(Lösung auf Bundesebene) Einnahmen aus Konzessionsabgabe (Lösung auf kommunaler Ebene)

  19. Variante: Einheitlicher Basis-Öko-Tarif Einheitlicher Basis-Öko-Tarif

  20. Variante: Einheitlicher Basis-Öko-Progressiv-Tarif Einheitlicher Basis-Öko-Progressiv-Tarif

  21. Basisfreimenge Strom Ulrich Schachtschneider Beispiel für Einheitlichen Basis-Öko-Tarif:„Lenkungsabgabe Elektrizität“(Basel) - 35€/Kopf jährliche Auszahlung bzw. Anrechnung auf Stromrechnung (entspricht ca. 200 kWh/Kopf kostenlos)- Erlösneutrale Erhöhung des Arbeitspreises um 25% (ca. 4 Ct) - Betriebe in etwa gleicher Höhe

  22. Basisfreimenge Strom: Vorteile Ulrich Schachtschneider • Ersparnis für Ärmere, Kinderreiche • diskriminierungsfrei (kein Einkommensnachweis) • wenig Bürokratie (keine Bedürftigkeitsprüfung) • energiesparendes Verhalten lohnt sich mehr • kann für jeden Tarif (Privat und Gewerbe) gleichermaßen angewendet werden

  23. Basisfreimenge Strom (einheitlicher Tarif): Probleme Ulrich Schachtschneider • Abwanderung zu anderen Versorgern (in Deutschland, bei bundesweiter Lösung in EU) Abhilfe: bundesweite Vorschrift über Tarifstruktur - Vorteil bei geringem Aufenthalt in Wohnung • Bestimmung der Personenanzahl Wechsel im Abrechnungszeitraum Abhilfe: Ausschüttung über Kommune, nicht über Kunden

  24. §36 EnWG Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie kann im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Einfluss auf die Gestaltung der Allgemeinen Preise nehmen: „Es kann dabei Bestimmungen über Inhalt und Aufbau der Allgemeinen Preise treffen, sowie die tariflichen Rechte und Pflichten der Elektrizitätsversorgungsunternehmen und ihrer Kunden regeln“. (§ 36 EnWG).

  25. §40 EnWG „Energieversorgungsunternehmen haben, soweit technisch machbar und wirtschaftlich zumutbar, spätestens bis zum 30. Dezember 2010 für Letztverbraucher von Elektrizität einen Tarif anzubieten, der einen Anreiz zu Energieeinsparung oder Steuerung des Energieverbrauchs setzt. Tarife im Sinne von Satz 1 sind insbesondere lastvariable oder tageszeitabhängige Tarife.“

  26. Basisfreimenge Strom: Fazit und Ausblick Ulrich Schachtschneider • Kombination von ökologischer Lenkung und Umverteilung und mehr sozialer Sicherheit möglich! • am einfachsten wären EU/- bundesweite Vorschriften für Tarifstruktur nach dem Prinzip Basis-Öko-Tarif • bis dahin kann ein Stadtwerk/eine Kommune die Idee Basisfreimenge vorführen in Form eines Wahltarifs. Voraussetzung: Politischer Wille zu seiner Finanzierung • eine Basisfreimenge Strom ist noch kein ökologisches Grundeinkommen, aber ein Schritt dort hin

  27. Anteil Verbrauchsbereiche Quelle: Energieagentur NRW 2005

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