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in Hessen

in Hessen. SV. Erstellt von Martin Seeger 15.11.10, Geändert von Regina Köhler für das Verbindungslehrertreffen am 27.3.14. www.ksr-korbach.de www.lsv-hessen.de. 5 Beisitzer. 2 KSR / SSR Delegierte + 2 stellv. Mitglieder der SchuKo / GeKo. 1 VerbindungslehrerIn. Schülerschaft.

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Presentation Transcript


  1. in Hessen SV Erstellt von Martin Seeger 15.11.10, Geändert von Regina Köhler für das Verbindungslehrertreffen am 27.3.14 www.ksr-korbach.de www.lsv-hessen.de

  2. 5 Beisitzer 2 KSR / SSR Delegierte + 2 stellv. Mitglieder der SchuKo / GeKo 1 VerbindungslehrerIn Schülerschaft Klassensprecher Klassensprecher SchulsprecherIn + 2 stellv. SV an der Schule Schülerrat (SR) Urwahl

  3. 5 Beisitzer 1 LSR Delegierter + 1 stellv. 3 VerbindungslehrerIn SSR / KSR Delegierte KSSP / SSSP + 2 stellv. SSR KSR SV auf kommunaler Ebene

  4. 8 Beisitzer 2 Mitglieder im Landesschulbeirat 3 Bundesdelegierte 5 Landesbeiräte (VL-LehrerInnen) LSR Delegierte 1 LSSP + 2 stellv. SV im Land LSR

  5. SV an der Schule • Aufgaben der SV • Verbindungslehrer*innen

  6. § 121 Die Schülervertretung (1) Bei der Verwirklichung der Bildungs- und Erziehungsziele der Schule im Sinne des Art. 56 Abs. 4 der Verfassung des Landes Hessen wirken die Schülerinnen und Schüler durch ihre Schülervertretung eigenverantwortlich mit. Rechtsgrundlagen

  7. Rechtsgrundlagen • § 121 Die Schülervertretung • (2) Die Schülervertreterinnen und Schülervertreter nehmen die Interessen der Schülerinnen und Schüler in der Schule, gegenüber den Schulaufsichtsbehörden und der Öffentlichkeit wahr und üben die Mitbestimmungsrechte der Schülerinnen und Schüler in der Schule aus. • Sie können im Rahmen des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule selbst gestellte Aufgaben in eigener Verantwortung durchführen. ….

  8. Zustimmungspflichtige Rechte Anhörungsrechte Informationsrecht Vorschlagsrecht Recht auf angemessene Ausstattung Rechte der SV Grundlage: VO SV, HeSchG

  9. wirkt beim Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule mit vertritt die Interessen der Schülerschaft übt ihre Mitbestimmungsrechte aus (Konferenzen etc.) motiviert und informiert die SchülerInnen fungiert als Bindeglied zwischen Schülerschaft und anderen kann selbst gestellte Aufgaben in eigener Verantwortung durchführen allg. Projekte, Diskussionsveranstaltungen, Feste, Aktionen etc. Aufgaben der SV

  10. SR-Sitzungen vorbereiten und leiten Meinung des SRs gegenüber d. Schulgemeinde, Außenstehenden vertreten ständiger Kontakt zur Schulleitung Innovationen offene Ohren bei der Schülerschaft beschlossene Projekte anleiten bzw. organisieren Teilnahme an Konferenzen Forum für SchülerInnen Pflicht: 1 Schülervollversammlung pro Jahr Aufgaben der SV

  11. Schulkonferenz > gewählte Vertreter/innen, Mitbestimmung Teilnahme an allen Konferenzen, mit Ausnahme der Zeugnis- und Versetzungskonferenzen und jenen, wo Personalangelegenheiten der Lehrkräfte behandelt werden Gesamtkonferenz > Schulsprecher/in + drei weitere Mitglieder, beratend an sonstigen Konferenzen, > bis zu drei Beauftragte des Schülerrates Klassenkonferenzen > Klassensprecher/in (nicht mehr bei Ordnungsmaßnahmen nach 82 Abs.2 und §82 a) kann auf allen Konferenzen Anträge zur Tagesordnung stellen SV muss zu allen Sitzungen eingeladen werden SV kann Einberufung von Konferenzen veranlassen Teilnahme an Konferenzen

  12. § 12 VO SV: Schülerinnen und Schüler dürfen auf Grund ihrer Arbeit nicht benachteiligt oder bevorzugt werden Die Fehlzeiten dürfen nicht als solche im Zeugnis vermerkt werden (Schulveranstaltung) § 13 VO SV: Die Mitglieder der Schülervertretung sind in erforderlichem Umfang für ihre Tätigkeit in der Schülervertretung von der Schulleiterin oder dem Schulleiter freizustellen Mitglieder der Schülervertretung an den beruflichen Teilzeitschulen sind von ihren Ausbildungsstellen an einem Tag eines jeden Monats ab 10.00 Uhr für die Tätigkeit in der Schülervertretung freizustellen. Fehlzeiten der Aktiven

  13. Die Tätigkeit des Verbidungslehrers gilt als Dienst VL sollen die Schüler beraten und fördern Vermittlung zwischen SchülerInnen und anderen VL- Kräfte sind freizustellen, so weit es notwenig ist VerbindungslehrerInnen

  14. Danke für Ihre Aufmerksamkeit!

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