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Die Bedeutung objektiver Kundenberatung

Die Bedeutung objektiver Kundenberatung. Dr. Gerald Resch AL Wertpapierdienstleistungen und Compliance Finanzmarktaufsicht. Verbandstagung 2006 Österreichischer Verband Financial Planners Wien, 23. März 2006. Judikatur zur fehlerhaften Beratung in Österreich. OGH 26.2.2003, 9 Ob 230/02t

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Die Bedeutung objektiver Kundenberatung

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Presentation Transcript


  1. Die Bedeutung objektiver Kundenberatung Dr. Gerald Resch AL Wertpapierdienstleistungen und Compliance Finanzmarktaufsicht Verbandstagung 2006 Österreichischer Verband Financial Planners Wien, 23. März 2006

  2. Judikatur zur fehlerhaften Beratung in Österreich • OGH 26.2.2003, 9 Ob 230/02t Verletzung der Aufklärungspflichten – bei Wunsch nach sicherer Geldanlage und tatsächlicher Veranlagung in einen Hedgefonds, der in russische Zinsinstrumente veranlagt • OGH, 20.1.2005, 2 Ob 236/04a • Je spekulativer die Anlage und je unerfahrener der Kunde, desto weiter reichen die Aufklärungspflichten – Grundsatz • Besondere Aufklärungspflichten bei kreditfinanzierten Wertpapiergeschäften – strenger Maßstab, Prüfpflicht der Bank, ob Kunde in der Lage ist, etwaige Verluste durch seine Einkommens- und Vermögenslage zu kompensieren, ohne seine Lebensumstände entscheidend ändern zu müssen

  3. Beratungsgrundsätze(1) • anlegergerecht • anlagegerecht • vollständig • richtig • rechtzeitig • verständlich • keine Bevormundung

  4. Beratungsgrundsätze (2) • Beratungsgrundsätze sind im Gesetz allgemein verankert • Ergänzt durch Selbstbindungswerke wie z.B. „Leitfaden zur Anwendung der Wohlverhaltensregeln nach WAG“, WKÖ 1998 (beschreibt Leistungsumfang der Anlageberatung) • Weiterentwicklung auch international durch CESR, „Ein europäisches System des Anlegerschutzes, die Harmonisierung der Wohlverhaltensregeln“, 2002 • Darauf aufbauend Adaptierung des Leitfadens 2003 • Erweitert vor allem auch durch höchstrichterliche Judikatur • Aktionsplan für Finanzdienstleistungen insb. Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (RL 2004/39)

  5. Ausgangsituation des potentiellen Anlegers – Sinn einer objektiven Kundenberatung • Anleger haben meist keinen direkten Zugang zu Wertpapiermärkten • Sie sind auf Informationen Dritter angewiesen • Im Vorfeld zur Anlageentscheidung nimmt Anleger professionelle Hilfe in Anspruch • Anlageentscheidung wird auf Grundlage einer Prognose getroffen • Grundlage für die Prognose stellt die bisherige Kursentwicklung, die Performance des Produktes sowie die allgemeine Markterwartung dar • Prognostizierter Gewinnchance versus Verlustrisiko

  6. Beratungsgespräch (1) • Im Beratungsgespräch soll im Sinne einer anlegergerechten Beratung festgestellt werden, welches Produkt am besten den Interessen des Anlegers gerecht wird • Individuelle Interessen ergeben sich aus dem Kundenprofil (Angaben zu Kenntnissen und Erfahrungen, finanziellen Verhältnissen, Anlageziele) • Informationsvermittlung und Risikoaufklärung

  7. Beratungsgespräch (2) • Bewertung der Tatsachen und Prognosen für ein Produkt in Hinblick auf die Eignung für den Kunden • Anlageberater ist verpflichtet jenes Produkt auszuwählen, das am besten den Interessen des Kunden gerecht wird • Vermeidung von Interessenkonflikten • Keine Empfehlungen, die den Kundeninteressen widersprechen • Verbot des pushing, scalping, frontrunnings • Wertpapierorder ist so rasch wie möglich und zu den günstigst möglichen Bedingungen auszuführen

  8. Organisatorische Vorkehrungen • Richtlinien und Dienstanweisungen, die Anlageberater anleiten im besten Interesse des Kunden zu agieren • Einheitliches Beratungsprocedere für alle Mitarbeiter • Aus- und laufende Weiterbildung der Mitarbeiter zur Sicherstellung der bestmöglichen Beratung • Kontrollschritte im Unternehmen • Vollständigkeit der Unterlagen • Übereinstimmung erteilte Order/Portfolio mit Risikoprofil des Kunden

  9. Ausblick auf zukünftige Entwicklungen • Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (2004/39 EG) – Umsetzungsfrist bis November 2007 • Verpflichtung zur Einholung von Kundenangaben (Kenntnisse und Erfahrungen, Anlageziele, finanzielle Verhältnisse) • Darauf aufbauend Durchführung eines suitability Test (Prüfung ob Dienstleistung und Produkt für den Kunden geeignet ist) • Verpflichtung zur Ausführung der Kundenorder „Best Execution“

  10. Die objektive Kundenberatung • Zum Schutz der Kunden • Zum Schutz der Mitarbeiter • Zum Schutz der Unternehmen • Zum Schutz des Kapitalmarktes

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