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Pensionsfonds. Pensionsfonds arbeitgeberfinanziert und Entgeltumwandlung. Pensionsfonds. Definition: Ein Pensionsfonds ist... ... eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung, ... die der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) untersteht und
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Pensionsfonds Pensionsfonds arbeitgeberfinanziert und Entgeltumwandlung
Pensionsfonds Definition: Ein Pensionsfonds ist... ... eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung, ... die der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) untersteht und ... die ausschließlich Produkte der betrieblichen Altersversorgung anbietet.
Pensionsfonds • Legaldefinition / Charakteristika: • rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung der betrieblichen Altersversorgung • Rechtsform: entweder Pensionsfondsverein auf Gegenseitigkeit (PfVaG) oder Aktiengesellschaft (AG) • Rechtsanspruch des Versorgungsberechtigten direkt gegen den Pensionsfonds • Beitragszahlung (wirtschaftlich) durch Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer; auch echte Eigenbeiträge des Arbeitnehmers möglich. • bilanzneutrale betriebliche Altersversorgung • nachgelagerte Besteuerung der Leistungen (§3 Nr. 63 EStG)
Pensionsfonds Ablaufplan Pensionsfonds arbeitgeberfinanziert Ablaufplan Pensionsfonds Entgeltumwandlung
Pensionsfonds Zusageform: Beitragszusage mit Mindestleistung Produkte: fondsgebundene Rentenversicherung mit mit Garantie Vertragspartner: Arbeitgeber Versorgungsanwärter: Arbeitnehmer Versorgungsempfänger: Arbeitnehmer/HinterbliebenePerson Bezugsrechtarbeitgeberfinanziert: widerruflich, nach Erreichen der gesetzlichen Unverfallbarkeit: unwiderruflich BezugsrechtEntgeltumwandlung: unwiderruflich
Pensionsfonds Steuerersparnis: Bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung West (BBG) steuerfrei (§ 3 Nr. 63 EStG). Zzgl. Beitrag von 1.800 EUR p.a., wenn und solange keine Beiträge zugunsten einer Direktversicherung oder Pensionskasse nach § 40b EStG pauschal versteuert werden. Versteuerung erst im Rentenbezug (§ 22 Nr. 5 EStG). Sozialabgabenersparnis: Bei arbeitgeberfinanzierter Pensionskasse innerhalb der BBG sozialabgabenfrei auch nach dem 31.12.2008. Verbeitragung im Rentenbezug
Pensionsfonds • Vorteile: • kostengünstige Verwaltung / hohe Transparenz • nachgelagerte Besteuerung • flexible Gestaltung (Beitragszahlung laufend, abgekürzt, einmalig) • Versorgung junger Mitarbeiter möglich • Besonderheiten für Arbeitgeber: • wegen Beitragszusage mit Mindestleistung keine Anpassungsverpflichtung durch Arbeitgeber • kein Bilanzausweis von Versorgungsverpflichtung beim Unternehmen • biometrische Risiken (Berufsunfähigkeit, Langlebigkeit, Tod) werden nicht vom Arbeitgeber getragen
Pensionsfonds • Direkter Rechtsanspruch • Einfache Regelung bei Ausscheiden • Freie Kapitalanlagemöglichkeit • Anpassungsprüfung kann vermieden werden • Beiträge bis 4 % zur BBG steuer- und sozialversicherungsfrei • zusätzlicher Beitrag von bis zu 1.800 EUR p.a. steuerfrei • Kein Verwaltungsaufwand; übernimmt NÜRNBERGER • NÜRNBERGER Pensionsfonds AG
Pensionsfonds Fondsanlage, Spezialtarif: Einzeltarif NPFFR2351G: Aufgeschobene lebenslange Leibrente mit Investmentanlage, Beitragsrück- gewähr bei Tod vor Rentenbeginn, Rentengarantiezeit Gruppentarif NPFFR2351GK3: Leistungsstruktur analog Einzeltarif Fondsanlage: Einzeltarif NPFFR2310G: Aufgeschobene lebenslange Leibrente mit Investmentanlage, Beitragsrück- gewähr bei Tod vor Rentenbeginn, Rentengarantiezeit Gruppentarif NPFFR2330GK3: Leistungsstruktur analog Einzeltarif
Pensionsfonds Beitragszahlung: laufender Beitrag auch abgekürzte Beitragszahlung möglich Aufschubdauer: laufende Beitragszahlung: mind. 5 J. Eintrittsalter: mind. 14 J. Rentenbeginnalter: frühestes Rentenbeginnalter ist das voll- endete 65. Lebensjahr und damit das versicherungstechnische 65. oder 66. Jahr
Pensionsfonds Mindestbeitragsrate : 307 EUR p.a. (NPFFR2351G) 245 EUR p.a. (NPFFR2351GK3) Höchstbeitrag: 4 % der BBG p.a. Rentengarantie: 5 - 19 Jahre Während der Aufschubdauer: Investmentanlage In der Rentenphase: dynamische Rente
Pensionsfonds Bei Ausscheiden aus dem Beitragsfreistellung Arbeitsverhältnis: Kündigung: Beitragsfreistellung Vorverlegung des Rentenbeginns: 60. Lebensjahr vollendet und letztes Arbeitsverhältnis beendet oder Altersrente aus der GRV als Voll- rente Hinterbliebene: Auch Lebenspartner oder Lebensgefährte möglich