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Punktereform 2014:. Welche Auswirkungen hat das neue Fahrerlaubnisregister? Urs-Gunther Heck Rechtsanwalt Kaiserstr. 55, 72764 Reutlingen. Andere Punktbewertung. Bisher : a) Ordnungswidrigkeiten Von einem Punkt (21 km/h zu schnell) bis vier Punkte (Rotlichtverstoß)
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Punktereform 2014: Welche Auswirkungen hat das neue Fahrerlaubnisregister? Urs-Gunther HeckRechtsanwaltKaiserstr. 55, 72764 Reutlingen
Andere Punktbewertung Bisher: a) Ordnungswidrigkeiten Von einem Punkt (21 km/h zu schnell) bis vier Punkte (Rotlichtverstoß) b) Straftaten: Von fünf Punkte (fahrlässige Körperverletzung)bis sieben Punkte (Trunkenheitsfahrt)
Jetzt: Von einem Punkt (schwere Verstöße ohne Fahrverbot) über zwei Punkte (besonders schwere Verstöße = Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot oder Straftaten ohne Führerscheinentzug) bis zu drei Punkte (Straftaten mit Führerschein- entzug)
Andere Punktegrenzen Bisher:1. Stufe: 8 Punkte: Verwarnung2. Stufe: 14 Punkte: Aufbauseminar3. Stufe: 18 Punkte oder mehr: Entzug
Jetzt:1. Stufe: 4 Punkte: Ermahnung und Info über Aufbauseminar2. Stufe: 6 Punkte: Verwarnung3. Stufe: 8 Punkte oder mehr: Entzug
Praktisches Beispiel Nach altem Recht war der Führerschein weg bei
Was wird nicht mehr eingetragen? • Verstöße, die keinen direkten Einfluss auf die Verkehrssicherheit haben, z.B. Verstoß gegen Umweltzone oder die Ferienreiseverordnung und auch Nichtvorlage des Fahrtenbuchs • Bestimmte Straftaten, z.B. • Beleidigung • Nötigung ohne Entzug der FE oder Fahrverbot • Fahrlässige Körperverletzung ohne Fahrverbot
Wann werden die Eintragungen getilgt? Bisher: a) Ordnungswidrigkeiten: Nach 2 Jahren, längstens nach fünf Jahren b) Straftaten: Nach fünf oder zehn Jahren Wichtig: Neue Eintragungen führten zur Hemmung der Alteintragung(en).
Jetzt: a) Ordnungswidrigkeit (1 Punkt): 2,5 Jahre b) Ordnungswidrigkeit (2 Punkte): 5 Jahre c) Straftat ohne Fahrerlaubnisentzug: 5 Jahre d) Straftat mit Fahrerlaubnisentzug: 10 Jahre ABER: Jeder Verstoß verjährt einzeln, daher KEINE Hemmung mehr!
Was tun bei einem noch laufenden Verfahren? Einzelfallbezogen zu beurteilen. 1. Noch keine Eintragung:Kann günstiger sein, wenn neue Tat noch vor dem 01.05. eingetragen wird.
Beispiele: • 31 Km/h innerorts oder 41 km/h außerortszu schnell:Alt: Zwei Jahre Tilgung Neu: Fünf Jahre • Strafbefehl wegen „Unfallflucht“ ohne Fahrverbot:Alt: 10 Jahre Tilgung, 7 Alt- = 3 NeupunkteNeu: 5 Jahre Tilgung, 2 Punkte • Fahranfänger, Strafbefehl wegen Nötigungohne FV:Nur nach altem Recht eintragungsfähig. Vor 01.05. führt das zur Verlängerung der Probezeit, nachher nicht!
2. Eintragungen schon vorhanden: Jetzt wird es kompliziert!!
Sonstiges: • Entscheidungen aus dem Ausland werden nicht eingetragen • 1 Punkt Abbau durch FahreignungsseminarAchtung: Vorlag der Bescheinigung innerhalb von zwei Wochen! • Begleitetes Fahren: Begleitperson darf max. einen (neuen) Punkt haben (§ 48a Abs. 5 FeV)
Wie kriege ich Auskunft über meinen Punktestand? 1. Reise nach Flensburg, Fördestraße 16
Mit gültigem Ausweis von Montag bis Freitag von 9 Uhr bis 15 Uhr, Donnerstag bis 17 Uhr 30
Wie kriege ich Auskunft über meinen Punktestand? • Reise nach Flensburg, Fördestraße 16. • Mit neuem Personalausweis (nach dem 01.11.2010 ausgestellt) mit freigeschalteter Online-Ausweis-funktion, einem Kartenlesegerät und einer Ausweis-App online beim KBA.
Wie kriege ich Auskunft über meinen Punktestand? • Reise nach Flensburg, Fördestraße 16. • Mit neuem Personalausweis (nach dem 01.11.2010 ausgestellt) mit freigeschalteter Online-Ausweis-funktion, einem Kartenlesegerät und einer Ausweis-App online beim KBA. • Schriftlich mit beglaubigter Unterschrift oder Kopie vom Ausweis; Formular zum Download bei KBA