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Alterspolitik in Bundesbern und im Kanton Freiburg: Ein Stiefkind erwacht zum Leben

Alterspolitik in Bundesbern und im Kanton Freiburg: Ein Stiefkind erwacht zum Leben. Marie-Thérèse Weber-Gobet Nationalrätin CSP www.weber-gobet.ch. Definition Bund.

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Alterspolitik in Bundesbern und im Kanton Freiburg: Ein Stiefkind erwacht zum Leben

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  1. Alterspolitik in Bundesbern und im Kanton Freiburg:Ein Stiefkind erwacht zum Leben Marie-Thérèse Weber-Gobet Nationalrätin CSP www.weber-gobet.ch

  2. Definition Bund Unter Alterspolitik werden Massnahmen des Staates (Bund, Kantone und Gemeinden) verstanden, die Einfluss auf die Lebenssituation der älteren Bevölkerung haben. Wichtig sind insbesondere die Sicherung eines angemessenen Einkommens und die Förderung der gesellschaftlichen Partizipation und Integration der älteren Menschen.

  3. Zentrale Rahmenbedingungen Föderalismus Subsidiarität Bund greift nur ergänzend und fördernd ein

  4. Viele Akteure auf Bundesebene Bundesamt für Sozialversicherungen Bundesamt für Gesundheit Eidg. Finanzverwaltung Bundesamt für Statistik Bundesamt für Justiz Bundesamt für Migration Bundesamt für Sport Staatssekretariat für Wirtschaft Bundesamt für Wohnungswesen Bundesamt für Strassen Bundesamt für Raumentwicklung

  5. Viele Bundesgesetze Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen und Invalidenvorsorge Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung Bundesgesetz über die Krankenversicherung Schweizerisches Zivilgesetzbuch Schweizerisches Strafgesetzbuch

  6. Kein Globalkonzeptsondern ein Strategiebericht 29. August 2007: Bericht des Bundesrates <Strategie für eine schweizerische Alterspolitik> 5 Themenbereiche: Gesundheit und medizinische Versorgung Wohnen und Mobilität Arbeit und Übergang in den Ruhestand wirtschaftliche Lage Engagement und gesellschaftliche Partizipation

  7. Massnahmen Leistungsverträge Projekt Palliative Care Innovative Wohnprojekte für ältere Menschen Nachhaltige Quartierentwicklung Informationsgesellschaft Erhöhung der Arbeitsmarktchancen für Ältere Ist es dem Bundesrat wirklich ernst?

  8. Alterspolitik im Kanton Freiburg Kantonsverfassung: Art. 35 und Art. 62 Postulat: überwiesen September 2006 Rahmengesetz und Gesamtkonzept: 1. Januar 2012 Volksmotion der CSP: <Günstige und angemessene Alterswohnungen>: Oktober 2007 Kommission Alterspolitik Region Sense Arbeitsgruppe <Betreute Wohnformen im Alter>

  9. Fazit Kein Schweizerisches Globalkonzept Zu wenig Koordination zwischen den Akteuren Keine verbindlichen Aktionspläne Quantität und Qualität der Angebote unterschiedlich Mitwirkung der Älteren zu wenig berücksichtigt

  10. Am Ball bleiben Mitwirkungsmöglichkeiten stärken Ressourcen und Leistungspotenziale aufzeigen und einbringen Alterspolitik in eine Gesellschaftspolitik für alle Altersgruppen integrieren <Generationenpolitik>

  11. Danke! Das Stiefkind erwacht zum Leben Macht weiter so!

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