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Wer soll das bezahlen? – Soziale Sicherheit nachhaltig finanzieren

Wer soll das bezahlen? – Soziale Sicherheit nachhaltig finanzieren. St. Gallen, 15. Mai 2009 Frühlingskonferenz der Städteinitiative Sozialpolitik: Wirtschaftskrise und Sozialpolitik Stadtrat Martin Waser, Vorsteher Sozialdepartement der Stadt Zürich. Soziale Sicherheit kostet.

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Wer soll das bezahlen? – Soziale Sicherheit nachhaltig finanzieren

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  1. Wer soll das bezahlen? – Soziale Sicherheit nachhaltig finanzieren St. Gallen, 15. Mai 2009 Frühlingskonferenz der Städteinitiative Sozialpolitik: Wirtschaftskrise und Sozialpolitik Stadtrat Martin Waser, Vorsteher Sozialdepartement der Stadt Zürich

  2. Soziale Sicherheit kostet Beispiel Stadt Zürich: • Mehr als 2 Mio. Franken Transferleistungen pro Tag an private Haushalte • Rund 350 Mio. Franken netto Belastung für die Stadt Zürich (Zusatzleistungen zur AHV/IV und Sozialhilfe)

  3. Das Problem mit den Mengengerüsten • Gesetzgeber definiert Leistungsberechtigung • Wenn die Zahl der Leistungsberechtigten steigt, steigen die Kosten • Kommunale Sicherungsleistungen können nicht gekürzt werden • langfristige und mehrheitsfähige Antworten: Agieren statt reagieren! • Kreative Lösung sind gesucht, wie z.B. «Arbeit statt Fürsorge»

  4. Die Helvetische Sparmatrix • Leistungskürzungen in den Sozialversicherungen führen zu Mehrbelastungen in kommunalen Sicherungssystemen: • ALV-Revision (2003): Zunahme bei der Sozialhilfe • IV (4. und 5. Revision): Steigende Kosten bei den Ergänzungsleistungen • Einbezug der Kommunen: neue soziale Lasten müssen berücksichtigt werden!

  5. Der Bund legiferiert, der Kanton verordnet und die Kommunen bezahlen Beispiel Neue Pflegefinanzierung: • Ist das nach der Revision des Ergänzungsleistungsgesetzes wirklich nötig? • Bund/Kantone dürfen legiferieren, Kommunen müssen bezahlen: Mehrkosten Stadt Zürich von mehreren Duzend Mio. Franken • Keine Berücksichtigung der regionalen Unterschiede der Pflegekosten Einbezug der Kommunen in die politische Debatte?

  6. Forderungen und Handlungsbedarf • Verfassungsrechten der Städte zum Durchbruch verhelfen • Auswirkungen von Veränderung in den sozialen Sicherungssystemen auf die kommunalen Haushalte müssen in politische Entscheidungen einfliessen • Umgang mit neuen sozialen Risiken im Ergänzungs-leistungssystem prüfen (Frühpensionierung, Kinder) • Kommunale Finanzplanung muss Schwankungen ausgleichen können • Kantonalen Steuerwettbewerb eindämmen • Rahmengesetz Sozialhilfe schaffen

  7. 1. Verfassungsrechte der Städte Art. 50 (Auszug) 2 Der Bund beachtet bei seinem Handeln die möglichen Auswirkungen auf die Gemeinden. 3 Er nimmt dabei Rücksicht auf die besondere Situation der Städte und der Agglomerationen sowie der Berggebiete. Es braucht eine «Konferenz der Städte»!

  8. 2. Auswirkungen auf die kommunalen Haushalte vermeiden • Sozialleistungsquote ist in den Städten bereits hoch • Veränderungen in den Sicherungssystemen nur mit kompensatorischen Vorschlägen für die kommunalen Haushalte • Finanzpolitisch motivierte Veränderungen sind grundsätzlich abzulehnen!

  9. 3. Umgang mit neuen sozialen Risiken im Ergänzungsleistungssystem • Müssen Risiken wie Frühpensionierung und Kinder in die Sozialhilfe oder gehören sie ins Ergänzungsleistungs-system? • Prüfen! • Folgen für Sozialhilfe beachten!

  10. 4. Kommunale Finanzplanung muss Schwankungen ausgleichen können

  11. 4. Kommunale Finanzplanung muss Schwankungen ausgleichen können Spare in der Zeit, dann hast du in der Not! Reserven für Schwankungen bei Einnahmen und Ausgaben!

  12. 5. Kantonalen Steuerwettbewerb eindämmen • Unsinniger und kannibalischer Steuerwettbewerb unter den Kantonen: Gefahr für Solidarität unter den Regionen und zwischen den sozialen Schichten • Unnötiger Druck auf soziale Sicherungssysteme und auf kommunale Kassen • KdK muss nach innen handeln: Bandbreiten definieren!

  13. 6. Bundesrahmengesetz für Sozialhilfe • Harmonisierung gesetzlich verankern • Koordination und Steuerung der sozialen Sicherungssysteme verbessern • Finanzierung diskutieren, aushandeln und nicht einfach verordnen

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