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Bauliche Anlagen/Einführung Bauliche Anlagen

Bauliche Anlagen/Einführung Bauliche Anlagen Das Errichten von Bauwerken dürfte so alt sein wie die Menschheit selbst.

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Bauliche Anlagen/Einführung Bauliche Anlagen

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Presentation Transcript


  1. Bauliche Anlagen/Einführung Bauliche Anlagen Das Errichten von Bauwerken dürfte so alt sein wie die Menschheit selbst. Private und gesellschaftliche Bedürfnisse lassen die unterschiedlichsten Bauwerke entstehen. Das sind zum einen Häuser, Einkaufsstätten oder auch Rathäuser sowie Krankenhäuser. Bevor jedoch ein Bauvorhaben in Form eines Bauwerkes entsteht, gilt es zuerst zu prüfen, ob das Bauvorhaben eine bauliche Anlage ist. Dies ist wichtig, da daran mitunter baurechtliche Genehmigungen geknüpft sind. .

  2. /Bauliche Anlagen/Beispiel Das Bauvorhaben „Wasserbecken“ Sie wohnen in einem Dorf in Mecklenburg -Vorpommern. Das Grundstück mit Haus befindet sich abgelegen von einer Reihenhaussiedlung, die Bestanteil eines Gemeindegebietes ist. Als die Sonne wieder einmal für hohe Temperaturen sorgt, kommen Sie auf die Idee, ein Wasserbecken für den Sommer zu errichten. Ein Blick in die Zeitung findet schnell ein preiswertes Angebot. Das Wasserbecken hat eine Länge von 10 Metern, eine Breite von 7 Metern und eine Tiefe von 1,5 Metern. Dieses Wasserbecken, soll es sein………. Sie wollen auch schon losgehen, um es zu kaufen. Doch da kommt der Nachbar M, der der Meinung ist, dass es sich hier um eine bauliche Anlage handelt.

  3. Bauliche Anlagen/Was ist eine bauliche Anlage Die Definition „bauliche Anlage“ gemäß Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V), vom 18. April 2006 im § 2, Abs. 1: Bauliche Anlagen sind mit dem Erdboden verbundene, aus Bauprodukten hergestellte Anlagen; eine Verbindung mit dem Boden besteht auch dann, wenn die Anlage durch eigene Schwere auf dem Boden ruht oder auf ortsfesten Bahnen begrenzt beweglich ist oder wenn die Anlage nach ihrem Verwendungszweck dazu bestimmt ist, überwiegend ortsfest benutzt zu werden. Bauliche Anlagen sind auch: 1. Aufschüttungen und Abgrabungen, 2. Lagerplätze, Abstellplätze und Ausstellungsplätze, 3. Sport- und Spielflächen, 4. Campingplätze, Wochenendplätze und Zeltplätze, 5. Freizeit- und Vergnügungsparks, 6. Stellplätze für Kraftfahrzeuge, 7. Gerüste, 8. Hilfseinrichtungen zur statischen Sicherung von Bauzuständen. Der Gesetzestext macht deutlich, dass selbst Reklameschilder , montiert auf PKW-Anhänger, bauliche Anlagen sind, wenn sie überwiegend ortsfest benutzt werden. Bauvorhaben, die hier nicht beschrieben sind, sind keine baulichen Anlagen und bedürfen keines baurechtlichen Prüfverfahrens (Baugenehmigung).

  4. Wasserbeckenbau Prüfung nach LBauO M-V § 2, Abs1 Handelt es sich um eine „bauliche Anlage“? oder nein ja Baubehördlich genehmigungsfrei

  5. Frage! Ist ein Baum eine bauliche Anlage? ja ....überwiegend ortsfest benutzt? eine Verbindung mit dem Boden? ja aus Bauprodukten hergestellte Anlage? nein

  6. Der Baum ist somit keine bauliche Anlage. Da er nicht aus Bauprodukten hergestellt wurde.

  7. Fragen: • 1. Sind Bauvorhaben mit Fundament immer auch bauliche Anlagen? • 2. Wenn Anlagen nicht mit dem Boden verbunden sind, können es bauliche • Anlagen sein? • 3. Handelt es sich bei Ihrem Projekt „Wasserbecken“ um eine bauliche Anlage? • 4. Handelt es sich bei den gesetzlichen Grundlagen um Landesrecht oder • Bundesrecht?

  8. verwendete Quellen: Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V), vom 18. April 2006

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