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Vorschläge für eine innovative Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung im UGB

Vorschläge für eine innovative Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung im UGB. Michael Zschiesche, Unabhängiges Institut für Umweltfragen e.V. Gliederung. Vorbemerkungen Wo kann und sollte man ansetzen? Vorschläge - allgemeine Vorschläge - Textvorschläge. 1. Vorbemerkungen.

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Vorschläge für eine innovative Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung im UGB

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Presentation Transcript


  1. Vorschläge für eine innovative Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung im UGB Michael Zschiesche, Unabhängiges Institut für Umweltfragen e.V.

  2. Gliederung • Vorbemerkungen • Wo kann und sollte man ansetzen? • Vorschläge- allgemeine Vorschläge- Textvorschläge

  3. 1. Vorbemerkungen • Vor dem Gesetzgebungsverfahren fand keine Evaluation über den Status Quo der Öffentlichkeitsbeteiligung im Umweltrecht statt • Tagespolitische Debatten und Entscheidungen in Deutschland sind geprägt u. a. von Schlagworten (z.B. Bürokratieabbau), Beispielen, symbolischer Gesetzgebung.

  4. 2. Wo kann und sollte man ansetzen? Im Hinblick auf die Öffentlichkeitsbeteiligung sind vier Defizite zentral: • der späte Zeitpunkt der Beteiligung, • die Ausgestaltung von Fristen, Informationserlangung und Durchführung des Erörterungstermins sowie die Rückkopplung der Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens an die Einwender, • zu starre Regelungen, die wenig Anpassungsmöglichkeiten bieten sowie • Interessenskonflikte wenn die praktische Durchführung z.B. des Erörterungstermins durch die Genehmigungsbehörde selbst erfolgt.

  5. 3. Allgemeine Vorschläge • Bennennung der Ziele der Öffentlichkeitsbeteiligung im UGB u. a. Ziel: - aktivierende Beteiligung - Optimierung der Planungsverfahren durch Öffentlichkeitsbeteiligung

  6. 3. Vorschläge (Verfahren)

  7. 3. Vorschläge (Verfahren)Einsatz eines unabhängigen Verfahrensmittlers Warum? Standortwettbewerb um Investoren Wie? Durchführung, Moderation und Dokumentation der ÖB Wer? Gesonderte Behörde auf Landesebene oder privater Dritter Was? • Unabhängige Stelle sorgt für Ausgestaltung des öffentlichen Teils des GV • Für konstruktive, dialogförmige Beteiligung Verpflichtung des Dritten idealerweise bereits zum Scoping-Termin

  8. 3. Vorschläge (Interessenausgleich) UGB sollte künftig der Genehmigungsbehörde Spielraum geben, den förmlichen Verfahrenselementen (Öffentl. Bekanntm., Auslegung, Einwendung etc.) Verfahrensschritte hinzuzufügen, die dem Ausgleich zwischen beteiligten Interessen dienen (Mediationsanätze, freiwillige Dialogverfahren wie Runde Tische, Planning for real u.a.)

  9. 3. Textvorschlag „Die Genehmigungsbehörde soll in der Phase der Antragsberatung prüfen, ob es sinnvoll ist, dem Antragsteller vorzuschlagen, alternative Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit (informelle Beteiligungsverfahren und Konfliktschlichtungsverfahren) anzuwenden. Wenn der Antragsteller ein Interesse an der Verwendung von informellen Beteiligungsverfahren oder Konfliktschlichtungsverfahren hat, soll die Behörde ihn bei deren Durchführung unterstützen. Dabei soll der voraussichtliche Umfang des Zulassungsverfahrens sowie der Beitrag, den informelle Verfahren zur Konfliktlösung erbringen können, berücksichtigt werden. Ergebnisse, die gegebenenfalls in einem informellen Beteiligungs- oder Konfliktschlichtungsverfahren erzielt werden, sollen nach Maßgabe der bestehenden Gesetze bei der Erteilung der Genehmigung berücksichtigt werden.“

  10. „ Das aktive Engagement der Bürgergesellschaft ist eine Voraussetzung für einen bedeutenden Fortschritt in Richtung Nachhaltigkeit." Kofi Annan, Generalsekretär der Vereinten Nationen a.D. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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