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Berlin, 11.02.2010

8. Berlin-Brandenburger Pflegetag Fachforum 1: Attraktivitätssteigerung des Berufsbildes Altenpflege. Berlin, 11.02.2010. Demografische Effekte – Pflegebedürftige. 2007: 2,13 Mio. Pflegebedürftige Prognose für 2030: Zunahme auf über 3 Mio.

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Berlin, 11.02.2010

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  1. 8. Berlin-Brandenburger PflegetagFachforum 1: Attraktivitätssteigerung des Berufsbildes Altenpflege Berlin, 11.02.2010

  2. Demografische Effekte – Pflegebedürftige • 2007: 2,13 Mio. PflegebedürftigePrognose für2030: Zunahme auf über 3 Mio. • 2007: 1,5 Mio. Pflegebedürftige werden zuhause versorgt, davonrund 500.000 durch Pflegedienste. • Rund 700.000 Pflegebedürftige werden in Pflegeeinrichtungen betreut.

  3. Beschäftigungsfeld Altenpflege (ohne Freiwillige) • 2007: 810.000 Beschäftigte in der Altenpflege (30 % mehr als 1999). Szenario für 2050: ca. 2 Mio. • In ambulanten Diensten arbeiten 36.500 Altenpfleger/-innen. (Steigerung um 15 % gegenüber 2003) • In stationären Einrichtungen arbeiten 122.500 Altenpfleger/-innen. (Steigerung um 11 % gegenüber 2003) • 2008/09: Rund 41.500 Auszubildende in der Altenpflege, Zahl der Neuzugänge steigt seit 2006/2007.

  4. Demografische Effekte – Prognosen • Zahl der älteren Menschen mit Pflegebedarf steigt. • Bedarf an professioneller Pflege nimmt zu (familiäre Strukturen verändern sich). • Bedarf an Pflegefachkräften steigt. dagegen: • Zahl der Menschen, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, nimmt ab (Durchschnittsalter der Beschäftigten steigt). • Zahl junger Menschen, die dem Ausbildungsmarkt zur Verfügung stehen, sinkt deutlich (rückläufige Geburtenraten).

  5. AKTUELLER STAND DES ALTENPFLEGEGESETZES • Gesetz unter Federführung des BMFSFJ, in Kraft seit 1.8.2003 • Ziele: • die Qualität der Altenpflegeausbildung durch bundesweit einheitliche Neuregelungen zu verbessern • den Ausbildungsberuf insbesondere für junge Menschen attraktiver und damit im Verhältnis zu anderen Berufen konkurrenzfähig zu gestalten • Bilanz: • Erste bundesweite Erhebung über Ausbildungsstrukturen an Altenpflege-schulen (BEA 2006): Modernisierung hat sich bereits positiv ausgewirkt.

  6. WEITERENTWICKLUNG DER ALTENPFLEGEAUSBILDUNG Projekte und Maßnahmen lassen sich in drei Kategorien einteilen: • I. Ausbildungspolitische Initiativen • II. Personal- und Bildungsressourcen in der Altenpflege stärker nutzen • III. Berufliche Rahmenbedingungen der Pflegekräfte verbessern

  7. STATUS QUO DER VORHABEN UND INITIATIVEN DES BMFSFJ I. Ausbildungspolitische Initiativen • 1. Altenpflegegesetz • Hat die Altenpflegeausbildung bundeseinheitlich geregelt und somit zu einer Anhebung der Qualität der Ausbildung geführt • Vielfältige Projekte, u. a. Handbuch für eine kultursensible Altenpflegeausbildung Lernfeldorientierte Altenpflegeausbildung Verbesserung von Praxisanleitung und Lernortkooperation Modularisierung der Altenpflegeausbildung

  8. STATUS QUO DER VORHABEN UND INITIATIVEN DES BMFSFJ • 2. Servicenetzwerk Altenpflegeausbildung (www.altenpflegeausbildung.net) • Projekt des BMFSFJ (2007 – 2010) • Netzwerk: Zentrale in Berlin sowie insgesamt 6 bundesweite regionale Servicestellen • Ziel: mehr stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen für Ausbildung zu gewinnen sowie Qualität der Ausbildung zu erhöhen

  9. STATUS QUO DER VORHABEN UND INITIATIVEN DES BMFSFJ • 2. Servicenetzwerk Altenpflegeausbildung • Aufgaben u.a.: - Pflegeeinrichtungen über die Altenpflegeausbildung zu informieren, - ihnen konkrete Beratung hinsichtlich der Schaffung und Erhaltung von Ausbildungsplätzen anzubieten, - zwischen Ausbildungsstätten Kooperationsstrukturen aufzubauen - Fortbildungsveranstaltungen zu organisieren. • Abschlusstagung am 1. Juni 2010 in Berlin, Eröffnung durch Frau Ministerin

  10. STATUS QUO DER VORHABEN UND INITIATIVEN DES BMFSFJ • 3. Konjunkturpaket II: Vollständige Förderung von Umschulungsmaßnahmen durch die Bundesagentur für Arbeit Das Konjunkturpaket II hat für den Bereich der Alten- (und Kranken-) Pflege zur Folge, dass die Bundesagentur für Arbeit bei Eintritten in Alten- und Krankenpflegeumschulungen, die in den Jahren 2009 und 2010 erfolgen, wieder die vollständige Finanzierung übernimmt.

  11. STATUS QUO DER VORHABEN UND INITIATIVEN DES BMFSFJ • 4. Aufstiegsfortbildungsförderung für die Altenpflege • Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen, d. h. von Meisterkursen oder anderen auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitenden Lehrgängen • Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungs-Gesetzes (1.7.2009): Anwendungsbereich des AFBG wird durch die Einbeziehung weiterer Aufstiegsfortbildungen in der ambulanten und stationären Altenpflege erweitert • www.meister-bafoeg.info

  12. STATUS QUO DER VORHABEN UND INITIATIVEN DES BMFSFJ • 5. Einbeziehung der Altenpflegeausbildung in die Ausbildungsförderung nach dem SGB III (seit 1.1.2009) • Berufsausbildungsbeihilfe (§ 60 SGB III) • Einstiegsqualifizierung (§ 235b SGB III) -> s. Qualifizierungsbausteine: www.altenpflegeausbildung.net • Ausbildungsförderung zugunsten von lernbeeinträchtigten und sozial benachteiligten Auszubildenden (§ 240 III SGB III) • Ausbildungsbonus (§ 421r SGB III)

  13. STATUS QUO DER VORHABEN UND INITIATIVEN DES BMFSFJ • 6. Pflege-Weiterentwicklungsgesetz: Altenpfleger/-innen als Pflegeberater/-innen (seit 1.7.2008) • Pflege-Weiterentwicklungsgesetz hat durch die Einführung der Pflegestützpunkte ein weiteres Einsatzfeld für Altenpfleger/-innen als Pflegeberater/-innen eröffnet.

  14. STATUS QUO DER VORHABEN UND INITIATIVEN DES BMFSFJ • 7. Übertragung ärztlicher Aufgaben auf Altenpflegekräfte • Pflege-Weiterentwicklungsgesetz sieht Modellklauseln zur Übertragung ärztlicher Aufgaben auf Pflegefachkräfte vor (vgl. § 63 Abs. 3c SGB V, § 4 Abs. 7 AltPflG). • Erstmals soll eine eigenständige Übernahme heilkundlicher Tätigkeiten durch Pflegefachkräfte modellhaft erprobt werden. • Beginn nach Festlegung der Tätigkeiten im Gemeinsamen Bundesausschuss

  15. STATUS QUO DER VORHABEN UND INITIATIVEN DES BMFSFJ • 8. Fachkampagne „Berufsfeld: Moderne Altenpflege“ • www.die-moderne-altenpflege.de • Wettbewerb zur modernen Altenpflege • Festival der Altenpflege

  16. STATUS QUO DER VORHABEN UND INITIATIVEN DES BMFSFJ • 9. Neue Info-Materialien über Ausbildung und Beruf Altenpflege • allgemeine Broschüre • Jugendbroschüre • Jugendflyer • Infopaket für Lehrkräfte

  17. STATUS QUO DER VORHABEN UND INITIATIVEN DES BMFSFJ II. Personal- und Bildungsressourcen in der Altenpflege stärker nutzen • 1. Studie über Berufsverläufe von Altenpflegerinnen und Altenpflegern (2007 – 2009; www.iwak-frankfurt.de) • Forschungsprojekt des BMFSFJ zeigt, wie lange Altenpfleger/-innen nach ihrer Ausbildung tatsächlich in ihrem Beruf arbeiten bzw. nach Unterbrechungen wieder in den Beruf zurückkehren und warum manche vorzeitig aus dem Beruf aussteigen.

  18. STATUS QUO DER VORHABEN UND INITIATIVEN DES BMFSFJ • 2. Modell einer gestuften und modularisierten Altenpflegequalifizierung (2008 – 2011) • Entwicklung eines gemeinsamen Qualifikationsrahmens für die Kompetenzen und Aufgabenbereiche in der Altenpflege • Ausbildungsinhalte von drei Bildungsgängen werden den erarbeiteten Qualifikationsstufen zugeordnet und in ein Modulkonzept überführt. • Zwischentagung am 19. März in Münster

  19. STATUS QUO DER VORHABEN UND INITIATIVEN DES BMFSFJ • 3. „Pflegeausbildung in Bewegung“ (www.pflegeausbildung.de) • Modellvorhaben des BMFSFJ (2004–2008) • In acht Einzelprojekten wurden verschiedene Wege der Neuorientierung der pflegeberuflichen Ausbildung erprobt. • Im Zentrum stand die Frage, wie – aus Sicht der Altenpflege - eine Zusammenführung der Pflegeausbildungen gelingen kann. • Abschlussbericht, Newsletter, CD-ROM • 2009: „Pflegeausbildung in Bewegung plus“, CD-ROM • 2010: Nachbefragung der Absolvent/innen

  20. STATUS QUO DER VORHABEN UND INITIATIVEN DES BMFSFJ III. Berufliche Rahmenbedingungen von Pflegekräften verbessern • 1. Mindestlohn: Einbeziehung der Altenpflege in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz • 2. Mitwirkung an der „Initiative Neue Qualität der Arbeit“, INQA-Pflege (www.inqa-pflege.de) Thematischer Initiativkreis "Gesund Pflegen" arbeitet seit 2004 an Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Pflegekräften in allen Bereichen der med./ soz. Versorgung • 3. Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (seit 1.7.2008: § 72 Abs. 3 SGB XI)Versorgungsverträge dürfen nur mit Pflegeeinrichtungen abgeschlossen werden, die eine in Pflegeeinrichtungen ortsübliche Arbeitsvergütung zahlen.

  21. WIE GEHT ES WEITER ? 1.) Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und FDP für die 17. Legislaturperiode • „Wir wollen ein Berufsbild in der Altenpflege attraktiver gestalten.“ • „Darüber hinaus wollen wir die Pflegeberufe in der Ausbildung durch ein neues Berufsgesetz grundlegend modernisieren und zusammenführen.“

  22. WIE GEHT ES WEITER ? • Empfehlung der wissenschaftlichen Begleitung zu „Pflegeausbildung in Bewegung“: Einheitliche berufsfeldbreite schulische Ausbildung in der Pflege - Vollständige theoretische Integration (je ca. 10 % für Vertiefungsbereiche) - Themen gehen in einem gemeinsamen einheitlichen Curriculum auf - Das Spezifische in das Gemeinsame transferieren - Ausrichtung: originäre Pflege/zentralen pflegerischen Kompetenzen • -> Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile!

  23. WIE GEHT ES WEITER ? 2.) Innovationen für die bestehenden Pflegeausbildungen • Ergebnisse von „Pflegeausbildung in Bewegung plus“ (CD-ROM) zu: - Erarbeitung von Curricula - Verbindung von Theorie und Praxis - Praktische Ausbildung - Kooperation zwischen Alten- und Krankenpflegeschulen • „Modell einer gestuften und modularisierten Altenpflegequalifizierung“ • Servicenetzwerk Altenpflegeausbildung

  24. VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT ! Mark Kamperhoff BMFSFJ, Referat 305 Mark.Kamperhoff@bmfsfj.bund.de

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