1 / 12

Verwaltungsdirektion Abteilung Rechnungswesen und Einkauf

Verwaltungsdirektion Abteilung Rechnungswesen und Einkauf. Problematik des Personalverleihs gemäss Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) per 01.01.2001.

bonnie
Download Presentation

Verwaltungsdirektion Abteilung Rechnungswesen und Einkauf

An Image/Link below is provided (as is) to download presentation Download Policy: Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use and may not be sold / licensed / shared on other websites without getting consent from its author. Content is provided to you AS IS for your information and personal use only. Download presentation by click this link. While downloading, if for some reason you are not able to download a presentation, the publisher may have deleted the file from their server. During download, if you can't get a presentation, the file might be deleted by the publisher.

E N D

Presentation Transcript


  1. VerwaltungsdirektionAbteilung Rechnungswesen und Einkauf Problematik des Personalverleihs gemäss Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) per 01.01.2001 L:\MWST\MWSTG NEU\2001 MWSTG PERSONALVERLEIH-TREUHANDVERTRAG 7.11.2001

  2. Abteilung Rechnungswesen + Einkauf Personalverleih Rechtsgrundlagen Mehrwertsteuergesetz (MWSTG) (Art. 14. 3. g und Art. 18.12) Verordnung zum Mehrwertsteuergesetz Wegleitung 2001 (Randziffer (RZ) 128 / 607-613) Branchenbroschüren (BB)

  3. Abteilung Rechnungswesen + Einkauf Personalverleih • Pauschalsteuersätze(BB 19 Art. 2.11.3.2) Die Universität rechnet mit Pauschalsteuersätzen ab und kann somit keine Vorsteuern geltend machen. • Steuersätze für die Fakturierung(MWSTG Art. 36) Normalsatz 7.6 % Reduzierter Satz 2.4 %(Drucksachen, Medikamente, Vieh etc.) Sondersatz 3.6 %(Beherbergung)

  4. Abteilung Rechnungswesen + Einkauf Personalverleih • Als steuerbare Dienstleistung gilt grundsätzlich jedes entgeltliche Verleihen von Arbeitskräften, ungeachtet der Tätigkeiten, die sie ausführen. (Wegleitung 2001 RZ 128) Beispiele ‚steuerbarer Personalverleih‘ (Wegleitung 2001 RZ 609) Einsatz für administrative Zwecke- Finanzchef, Buchhalter, - Sekretärin, Sekretariatsführung - Beratung - Handwerker für Bauleistungen - Hauswirtschaftliche Leistungen - Gewerbsmässiger Personalverleih - etc.

  5. Abteilung Rechnungswesen + Einkauf Personalverleih • Ausnahme: Zwei zwingende Voraussetzungen, damit der Personalverleih nicht steuerbar ist. Nicht gewinnstrebigeInstitutionen Personaleinsatz für bestimmte Zwecke Wegleitung 2001 RZ 607 Wegleitung 2001 RZ 608ff

  6. Abteilung Rechnungswesen + Einkauf Personalverleih • Ausnahme: nicht steuerbarer Personalverleih Nicht gewinnstrebige Institutionen wie: (Wegleitung 2001 RZ 607) - Öffentliche Spitäler- Altersheime- Spitex-Organisationen - Privat-Spitäler(im Sinne der Gleichbehandlung zu den öffentlichen Spitälern) - Öffentliche Einrichtungen wie Schulen und Universitäten etc.

  7. Abteilung Rechnungswesen + Einkauf Personalverleih • Ausnahme: nicht steuerbarer Personalverleih Personal darf ausschliesslich für bestimmte Zwecke eingesetzt werden (Wegleitung 2001 RZ 608ff): 1. Heilbehandlung in Spitälern im Bereich der Humanmedizin 2. Andere Heilbehandlungen z.B. Grund- und Krankenpflege, jedoch ohne hauswirtschaftliche Leistungen 3. betreuerische und pflegerische Leistungen im Rahmen der Sozialfürsorge 4. Betreuung von Kindern 5. Erziehung von Kindern und Jugendlichen 6. Erteilen von Unterricht, Kursen, Seminaren 7. Kirchliche Zwecke 8. Karitative oder gemeinnützige Zwecke

  8. Abteilung Rechnungswesen + Einkauf Personalverleih • Ausnahme: nicht steuerbarer Personalverleih Die Darstellung des Vertrages unterliegt bestimmten MWSTG-Anforderungen: (Wegleitung 2001 RZ 610): Ein von der MWST ausgenommenes Zurverfügungstellen von Personal wird nur dann angenommen, wenn zu diesem Zweck ein schriftlicher Vertrag zwischen dem Arbeitgeber (Verleiher) und dem Einsatzbetrieb (Leiher) abgeschlossen wurde, der mindestens die folgenden Angaben enthält: 1. Name und Adresse des Verleihers 2. Berufliche Qualifikation des Arbeitnehmers und Art der Arbeit 3. Arbeitsort und Beginn des Einsatzes 4. Dauer des Einsatzes oder Kündigungsfristen 5. Kosten des Verleihs, einschliesslich aller Sozialleistungen, Zulagen, Spesen etc.

  9. Abteilung Rechnungswesen + Einkauf Personalverleih • Ausnahme: nicht steuerbarer Personalverleih Die Darstellung der Rechnung unterliegt bestimmten MWSTG-Anforderungen: (Wegleitung 2001 RZ 612) Wird ein von der MWST ausgenommenes Zurverfügungstellen von Personal geltend gemacht, muss die Rechnung • den Namen • die Berufsbezeichnung (Qualifikation) der zur Verfügung gestellten Arbeitskraft sowie 3. einen Hinweis auf den schriftlichen Vertrag gemäss RZ 610 enthalten.

  10. Abteilung Rechnungswesen + Einkauf Personalverleih H e u t i g e R e c h t s l a g e MWST-relevante Geschäftsvorgänge

  11. Abteilung Rechnungswesen + Einkauf Personalverleih Lösungsvorschlag

  12. Abteilung Rechnungswesen + Einkauf Homepage der • Eidgenössischen Steuerverwaltung, HA-MWSTwww.estv.admin.ch/data/mwst/index.htm Mit Informationen zu Gesetz, Verordnung, Telefonnummern, Download verschiedener Formulare, Bestellformulare für Broschüren und Merkblätter; • Abteilung Rechnungswesen und Einkauf, Mehrwertsteuerwww.advd.unibe.ch/fin_uni/MWST/Mehrwertsteuerseite.htm Mit Informationen zu Publikationen, Links, Mustervorlagen, Entscheiden der HA-MWST etc.

More Related