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Die Dienstleistungsrichtline der Europäischen Union

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  1. HANDELSBLATT, Montag, 28. November 2005 GesundheitswesenSchwedens Ärzten droht PreiskampfMediziner aus den EU-Nachbarländern bieten ihre Dienste gegen niedrigeres Honorar an.STOCKHOLM. Ein knappes Jahr vor den Wahlen ist das Gesundheitswesen im Wohlfahrtsstaat Schweden mächtig unter Druck geraten: Die Freizügigkeit auf dem EU-Arbeitsmarkt hat dem Land nicht nur billige Konkurrenz auf dem Bau beschert. Jetzt werben auch Mediziner aus Polen und ein Krankenhaus aus Thailand um Patienten in Schweden. Adolf Riekenberg, Attac-Rat, Attac-Schorndorf

  2. Die Dienstleistungsrichtline der Europäischen Union Inhalt: I) Einführung: - Die Lissabon-Strategie - Welche Interessen stehen dahinter - Probleme im Vor-Bolkestein-Zeitalter II) Der Bolkestein-Hammer III) Was tun? Adolf Riekenberg, Attac-Rat, Attac-Schorndorf

  3. Einleitung 1. Dieser Richtlinienvorschlag ist Teil des Wirtschaftsreformprozesses, den der Europäische Rat auf seiner Tagung in Lissabon mit dem Ziel eingeleitet hat, die EU bis zum Jahre 2010 zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasiertenWirtschaftsraum der Welt zu machen. Für die Verwirklichung dieses Zieles ist die Vollendung eines wirklichen Binnenmarktes für Dienstleistungen unerlässlich. Das beachtliche Potenzial des Dienstleistungssektors für Wachstum und Beschäftigung konnte bisher aufgrund zahlreicher Hindernisse1, die der Entwicklung von Dienstleistungen im Binnenmarkt entgegenstanden, nicht ausgeschöpft werden. Der vorliegende Vorschlag ist Teil der von der Kommission verabschiedeten Strategie zur Beseitigung dieser Hemmnisse und stützt sich auf den Bericht über den Stand des Binnenmarktes für Dienstleistungen, der Umfang und die Gewichtigkeit dieser Probleme aufgezeigt hat. Adolf Riekenberg, Attac-Rat, Attac-Schorndorf

  4. Lissabon-Strategie • Geschichte: • 1998 Brainstorming auf EU-Ministerkonferenz  3. Weg • März 2000, Ministerkonferenz in Lissabon: „Wettbewerbsfähigste auf Wissen basierende Region Europas“ • Vollbeschäftigung bis 2010, mit Hilfe von Wachstum, 3 % / a • Vollendung des Binnenmarktes (Strom, Gas, Flugverkehr, Finanzmarkt, …) • Operationalisierbarkeit (festgelegte Beschäftigungsquoten, Forschungsausgaben, u.v.a.m…) • Dezember 2000: „Binnenmarktstrategie für den Dienstleistungssektor“ d. EU-Kommission, • Breite Unterstützung. • DL grenzüberschreitend soll genauso einfach werden wie national • Zustimmung 2002 auch vom EU-Parlament Adolf Riekenberg, Attac-Rat, Attac-Schorndorf

  5. Lissabon-Strategie • Ursprünglich: Viel Soziales, seit 2001 auch Nachhaltigkeit, aber LS wegen Börsenkrach fast tot • 2001/2002 Neuakzentuierung (v. a. auch von Berlusconi): Probleme struktureller Art • EU-Gipfel in Barcelona. U. a. in der Diskussion: • Lohnspreizung, • im unteren Lohnbereich Löhne senken, • Arbeitsrecht überprüfen , (Eingang und Beendigung von Arbeitsverhältnissen erleichtern) • Arbeitszeiten verlängern (Rentenalter), • Aktivierungspolitik erweitern Adolf Riekenberg, Attac-Rat, Attac-Schorndorf

  6. Lissabon-Strategie • Halbzeitbilanz (Kok-Bericht, Beratungen darüber am 19.3.2005 in Brüssel): • Informationsgesellschaft ausbauen, strategisch investieren • Binnenmarktliberalisierung vertiefen (Bolkestein) • Unternehmerfreundliche Gesetzgebung, EU-Industriepolitik • Arbeitsmarktliberalisierungen • Ökoeffiziente Technologien fördern. „Viele wohlklingende Namen“ (Klaus Dräger) • Wirkungsweise der Strategie: „Offene Koordinierung“, wirkt als Leitbild; Regierungen, die scheitern, an Pranger stellen, • Lissabon-Strategie setzt ein Leitbild in die Welt; nicht-anpassungswillige Regierungen können an Pranger gestellt werden Adolf Riekenberg, Attac-Rat, Attac-Schorndorf

  7. Heute • Keine Freizügigkeit von Personal (Recht auf freie Arbeitsplatzwahl) aus neuen Beitrittsländern f. max. 7 Jahre • Aber: freier Dienstleistungshandel seit 1.5.04! • Folge: • Osteuropäische Unternehmen schickt Fax an D-Unternehmen • Angebot f. beliebige Dienstleistung, AN „mitgeliefert“, zu den Standards des Angebotslands • Bsp.: „Schlachten v. 1 Mio. Rindern als Dienstleistungsangebot“ • „Dienstleistungserbringung“ oder „illegale Arbeitnehmerüberlassung“? • Prüfungs-„recht“ bei Heimatland. Adolf Riekenberg, Attac-Rat, Attac-Schorndorf

  8. Welche Interessen stecken dahinter Der Europäische Runde Tisch (ERT) schreibt das Drehbuch für Europa Nach dem Vorbild des einflussreichen Runden Tischs der US-Wirtschaft setzte sich eine neue Körperschaft der Industrie-Elite (Europas) das ehrgeizige Ziel „Europa vorwärts zu bringen“. Das Gründungstreffen im April 1983 vereinigte siebzehn führende europäische Industrielle wie auch EG-Kommissare und nannte sich seit 1986 European Roundtable of Industrialists, kurz genannt ERT. Die beiden EG-Kommissare Davignon und Ortoli wurden später Mitglied des ERT, waren Vorsitzende der belgischen Großbank Sociètè Gènèrale de Belgique bzw. des französischen Erdölkonzerns Total (heute TotalFinaElf), und Präsident bzw. Vizepräsident der Europäischen Währungsunion (Stand 2001). Die Spuren des Runden Tischs sind deutlich sichtbar im Vertrag von Maastricht 1991, der die Grundlage für die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion legte. Adolf Riekenberg, Attac-Rat, Attac-Schorndorf

  9. Was will dieser ERT? Ihm gehören heute (Stand 2001) etwa 45 „Industriekapitäne“ von europäischen multinationalen Konzernen mit einem weltweit bedeutenden Produktions- und Technologiestandard an. Eine Auswahl: Sociètè Générale de Belgique, TotalFinaElf, BP, Shell, Daimler Chrysler, Siemens, Nokia, Olivetti, SAP, Lufthansa, Thyssen Krupp, Lyonnaise des Eaux, E.ON, Nestlè, Aventis, Bayer, Bertelsmann, Deutsche Telekom; Der ERT ist unablässig darum bemüht, die Art, wie Europa geführt wird, zu ändern und argumentiert: die „Wirtschaft habe ein Anrecht auf ein System, das Resultate liefert: Eine EU, die wie ein integriertes Wirtschaftsystem funktioniert mit einem einzigen Zentrum umfassender Entscheidungsmacht“. Der ERT unterstützte konsequent die Stärkung der EU durch die Beseitigung nationaler Vetorechte. Adolf Riekenberg, Attac-Rat, Attac-Schorndorf

  10. Projekte des ERT? I. 1984 erstellte Wisse Dekker vom Philips-Konzern und Vorsitzender des ERT ein Thesenpapier, das vom ERT übernommen wurde: · Es warb für die Schaffung eines einheitlichen Marktes für Güter, Dienstleistungen, Kapital und Arbeitskräfte, die Harmonisierung der indirekten Steuern und die Öffnung des öffentlichen Beschaffungswesens. · Nicht nur Produkte und Dienstleistungen selbst, sondern auch Regulierungen und Vorschriften sollten miteinander in Wettbewerb treten, denn der mündige Verbraucher kann ja selbst entscheiden. Adolf Riekenberg, Attac-Rat, Attac-Schorndorf

  11. Projekte des ERT? Bilanz der ersten Binnenmarktphase 1986 - 94 · Eine europaweite Angleichung der Preise fand nicht statt · Die Zahl der grenzüberschreitenden Unternehmens-zusammenschlüsse in der EG wuchs um das drei- bis vierfache · Reale Wachstumseffekte schuf der Binnenmarkt nur für Irland, welches mit Steuerdumping ausländische Direktinvestitionen erfolgreich anlockte · Die Transportkosten nahmen in der EG ab und der Luftverkehr expandierte um 20% Adolf Riekenberg, Attac-Rat, Attac-Schorndorf

  12. Projekte des ERT? II. „Transeuropäische Netze (TEN)“. TEN ist das größte Verkehrs - Infrastrukturprogramm der Weltgeschichte. Es umfasst mehrere bereits gebaute und etliche noch nicht gebaute Monsterwerke mit einem Gesamtbudget von 400 Milliarden Euro: · Den Aermelkanal-Tunnel · Die Oresund-Brücke zwischen Dänemark und Schweden · Eine Reihe von Hochgeschwindigkeits-Zugverbindungen · Zahlreiche Flughafenerweiterungen - Aktuelle Planungen: Flughafenerweiterungen Berlin-Schönefeld Stuttgart Leinfelden-Echterdingen Hamburg – Airbus – Start-und Landebahn für Großraumflugzeuge · Und 12.000 Kilometer neue Autobahnen Adolf Riekenberg, Attac-Rat, Attac-Schorndorf

  13. Projekte des ERT? Durch eine intensive Lobbykampagne, ausgerichtet auf die Zielgruppe der nationalen Verkehrsminister, verhalf ERT den TEN zur Aufnahme in das EU-Programm. · Es gelang schließlich, die Transeuropäischen Netze in den Vertrag von Maastricht im Jahre 1991 einzubringen. · Geplant sind mehr als 150 Projekt bis 2010 Viele ERT-Konzerne haben ein direktes Interesse am kontinuierlichen Wachstum des Verkehrs in Europa: Ölfirmen wie British Petroleum, Petrofina, Shell und TotalFinaElf; Autoproduzenten wie Daimler Chrysler, Fiat und Renault; Firmen, welche Elektonik und andere Teile für die Autoindustrie herstellen, darunter Pirelli und Pilkington; Elektrokonzerne wie Siemens und ABB oder Straßenbaufirmen wie Titan Cement. Adolf Riekenberg, Attac-Rat, Attac-Schorndorf

  14. Projekte des ERT? Die zweite Phase der Liberalisierung des Binnenmarkts: 1993 – 2003 · Abschaffung staatlicher Monopole, Öffnung vormaliger Strukturen der öffentlichen Daseinsvorsorge für den Wettbewerb Die Liberalisierungspolitik versprach - besseren Service zu sinkenden Preisen - Mehr Wachstum - Mehr Arbeitsplätze - Mehr Wettbewerb Adolf Riekenberg, Attac-Rat, Attac-Schorndorf

  15. Projekte des ERT? Die „Dritte Phase“: Dienstleistungsbinnenmarkt bis 2010 Der Dienstleistungssektor steht im EU-Durchschnitt inzwischen für 70 % der Wirtschaft, die von Bolkesteins Richtlinienvorschlag betroffenen Dienstleistungen für 50 % der gesamten Wirtschaftstätigkeit der EU. Kernstück ist die Schaffung eines EU-Binnenmarkts für Dienstleistungen bis 2010. Der programmatische Titel dafür lautet: · Abbau der bürokratischen Hindernisse für die Wettbewerbsfähigkeit Europas. · Nebenbei soll auch die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung für den Wettbewerb geöffnet werden. Adolf Riekenberg, Attac-Rat, Attac-Schorndorf

  16. Bolkesteinhammer Die Dienstleistungsrichtline der Europäischen Union Am 13.Januar 2004 hat der damalige EU-Kommissar Frits Bolkestein - zuständig für Binnenmarkt, Steuern und Zollunion- einen Richtlinienentwurf zur Entwicklung des europäischen Binnenmarktes für Dienstleistungen vorgelegt. Adolf Riekenberg, Attac-Rat, Attac-Schorndorf

  17. Dienstleistungsrichtlinie Es handelt sich dabei um ein sogenanntes Mitsprachegesetz, das heißt, dass sowohl EU-Parlament als auch Rat gemeinsam die Richtline annehmen müssen und bei unterschiedlicher Meinung sich in ein Einigungsverfahren begeben. Adolf Riekenberg, Attac-Rat, Attac-Schorndorf

  18. Adolf Riekenberg, Attac-Rat, Attac-Schorndorf

  19. Ziel des im Januar 2004 angenommenen Richtlinienvorschlags ist es, die rechtlichen und administrativen Hindernisse für den Dienstleistungsverkehr zwischen den Mitgliedstaaten zu beseitigen, damit ein echter Dienstleistungsbinnenmarkt entstehen kann. Die vorgeschlagene Richtlinie brächte Dienstleistungserbringern ein höheres Maß an Rechtssicherheit, wenn sie von den im EG Vertrag festgeschriebenen Grundfreiheiten der Niederlassungs- und der Dienstleistungsfreiheit Gebrauch machen wollen. Das Angebot und die Inanspruchnahme von grenzüberschreitenden Dienstleistungen in der EU würden erleichtert. Dadurch stiege der Wettbewerb im grenzüberschreitenden Dienstleistungsmarkt, was zu niedrigeren Preisen, höherer Qualität der Produkte und einem größeren Angebot für Verbraucher führte. Die Richtlinie stärkte zudem die Rechte von Dienstleistungsempfängern, zum Beispiel durch die Aufnahme eines Diskriminierungsverbots Adolf Riekenberg, Attac-Rat, Attac-Schorndorf

  20. Das Recht der Unionsbürger, sich überall in der EU niederzulassen oder Dienste zu erbringen, ist ein gemein-schaftliches Grundprinzip. Die Regelungen über die beruflichen Qualifikationen können jedoch zu Beeinträchtigungen dieser Grundfreiheiten führen Adolf Riekenberg, Attac-Rat, Attac-Schorndorf

  21. Geltungsbereich • Der Geltungsbereich der Bolkestein-Richtlinie erstreckt sich auf sämtliche Dienstleistungen, die als „wirtschaftliche Tätigkeiten“ betrachtet werden. • Danach gilt jede Einheit, die wirtschaftliche Tätigkeiten ausübt, als Unternehmen – unabhängig von ihrer Rechtsform, der Art ihrer Finanzierung oder einer Gewinnerzielungsabsicht. • Wesentliches Kriterium für wirtschaftliche Tätigkeiten: Sie werden „in der Regel gegen Entgelt erbracht“, wobei das Entgelt nicht notwendig vom Empfänger der Dienstleistung gezahlt werden muss. Dies kann auch der Staat übernehmen, z.B. in Form von Beihilfen. Adolf Riekenberg, Attac-Rat, Attac-Schorndorf

  22. Unternehmensberatung IT-Dienstleitungen Zertifizierung, Prüfung, Wartung Gebäudemanagement Werbung Personalagenturen, inkl. Zeitarbeitsvermittlung Handelsvertreter Rechts- und Steuerberatung Immobilienmakler Baugewerbe und Architekten Handel Veranstaltung von Messen Vermietung von Kraftfahrzeugen Reisebüros Fremdenverkehr Sicherheitsdienste Audiovisuelle Dienste Freizeit (Sportzentren, Freizeitparks) Gesundheitsdienste Häusliche bzw. Pflegedienste Regelm. Berufe (Medizin, Rechts-/Steuerberatung Fernabsatz (Internethandel, Versandhäuser Geltungsbereich Adolf Riekenberg, Attac-Rat, Attac-Schorndorf

  23. Einzelne Finanzdienstleistungen Elektronische Kommunikation Verkehr Steuerwesen (mit zwei Ausnahmen) Kostenlose Angebote von Vereinen, finanziert aus Spenden oder Beiträgen Unentgeltliche staatliche Leistungen im Bereich Kultur Bildungspolitik Recht Sozialausgaben Ausgenommen sind: Adolf Riekenberg, Attac-Rat, Attac-Schorndorf

  24. Öffentlich- rechtlicher Rundfunk Verkehrsunternehmen (ÖPNV) Bibliotheken Freibäder Ver- und Entsorger (Wasser, Gas, Strom, Müll) Theater Museen Kindergärten Volkshochschule Fachhochschulen Universitäten Krankenhäuser Friedhöfe Freie Wohlfahrtspflege Technischer ÜberwachungsVerein Entgeltliche staatliche Leistungen: Adolf Riekenberg, Attac-Rat, Attac-Schorndorf

  25. Gesundheit (A, EE, CZ) Dienste der öffentlichen Gesundheit (HON, FR, IT, UK) Soziale Sicherung (A, SC) Glücksspiele (HON, FR, CZ, PL, LV, IT, S, NL,) Transport (D, IT, S, FR) Fremdenverkehr (EL) Steuerwesen (EL, LI, UK, ESP) Presse (FR) Audiovisuelle Dienste (FR, A, LI, IT, P, ESP) Aufgaben in staatlicher Verantwortung (D) Waffen, Pyrotechnik (D) Heiratsvermittlung (IT) Abwasserbehandlung(A), für S u. EL müssen Versorgung und Behandlung dem selben Regime unterworfen sein. Staatlich finanzierte Tätigkeiten i. Bereich Forschung, Erziehung u. (Aus-) Bildungseinrichtungen (A) Zeitarbeitsagenturen (CZ) Rechtsberatung (LUX) Postdienste (IT, P) Energiedienstleistungen u. Lieferung von Atomenergie (ESP) Sicherheits- u. Wachtdienste (IT) Luftüberwachung (IT) Tierversuche (D) Medizinische u. ethische Fragen (NL) Dienste, die Mitgliedsstaaten aus der Richtlinie ausnehmen lassen wollen Adolf Riekenberg, Attac-Rat, Attac-Schorndorf

  26. Hauptmerkmale der Richtlinie • das Herkunftslandprinzip,nach dem der Dienstleistungserbringer nur den Rechtsvorschriften des Landes unterliegt, in dem er niedergelassen ist, und wonach die Mitgliedstaaten die Erbringung von Dienstleistungen durch in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassene Dienstleistungserbringer nicht beschränken dürfen. Dadurch hat der Dienstleistungserbringer die Möglichkeit, in einem oder mehreren anderen Mitgliedstaaten Dienstleistungen zu erbringen, ohne deren Regelungen unterworfen zu sein. Adolf Riekenberg, Attac-Rat, Attac-Schorndorf

  27. Dienstleistungsfreiheit Herkunftslandprinzip • DL-Erbringer unterliegen nur den Bestimmungen des Herkunftsmitgliedsstaates • Herkunftsmitgliedsstaat kontrolliert allein die erbrachte DL • Herkunftsmitgliedsstaat hat im Zielland keine Kontrollbefugnis • Zielland darf nicht verlangen, die geltenden Anforderungen zur Erbringung der DL zu erfüllen. Das betrifft: • Das Verhalten der DL-Erbringer • Die Qualität • Den Inhalt • Die Verträge • Die Haftung • Die Werbung Adolf Riekenberg, Attac-Rat, Attac-Schorndorf

  28. Herkunftslandprinzip • Kein Niederlassungspflicht • Keine Meldepflicht • Keine Genehmigungspflicht • Keine Registrierung • Keine Nennung einer Anschrift • Keine vertretungsberechtigte Person Dadurch können Unternehmen: • DL zu unkontrollierten Konditionen erbringen • außerhalb der Vorschriften des Ziellandes arbeiten • Inländische Arbeitskräfte und Entsendekräfte, auch aus Drittstaaten außerhalb aller Vorschriften und Tarifverträge beschäftigen • Scheinselbstständigkeit wird gefördert • Preisdumping bei der Auftragsvergabe • Umgehung der Honorarordnung bei ArchitektInnen und IngenieurInnen • Sozialversicherungs- und Unfallversicherungspflicht wird unterlaufen Adolf Riekenberg, Attac-Rat, Attac-Schorndorf

  29. Hauptmerkmale der Richtlinie • Koordinierung der ModernisierungsprozesseZiel der vorgeschlagenen Richtlinie ist es, die Modernisierung der einzelstaatlichen Regulierungssysteme für den Dienstleistungssektor gemeinschaftsweit zu koordinieren, so dass rechtliche Hindernisse für die Vollendung eines wirklichen Binnenmarktes für Dienstleistungen beseitigt werden. • Die Mitgliedstaaten sollen demnach • eine Reihe gesetzlicher Anforderungen, die in der Richtlinie aufgeführt sind, abschaffen, weil sie Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten behindern (Artikel 14, 21, 29); • den freien Dienstleistungsverkehr für Dienstleistungen aus anderen Mitgliedstaaten gesetzlich garantieren und Vorschriften, die dem entgegenstehen, entsprechend ändern (Artikel 16, 20, 23, 25); Adolf Riekenberg, Attac-Rat, Attac-Schorndorf

  30. Für den freien grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr soll das Herkunfts-landsprinzip gelten. Demnach unterliegt z.B. ein in Italien niedergelassenes Dienstleistungs-unternehmen nur den italienischen Rechts-vorschriften, wenn es z.B. in Frankreich tätig ist. Ob es diese italienischen Vorschriften auch bei seiner Tätigkeit in Frankreich einhält, sollen nicht die französischen, sondern die italienischen Behörden kontrollieren. Auf diese Weise würde eine effektive Wirtschafts- und Unternehmensaufsicht im freien europaweiten Dienstleistungsverkehr unmöglich. Adolf Riekenberg, Attac-Rat, Attac-Schorndorf

  31. Wozu den „Bolkestein-Hammer“? Die Verwirklichung dieses Potenzials steht im Zentrum des Wirtschaftsreformprozesses, den der Europäische Rat auf seiner Tagung in Lissabon in Gang gesetzt hat, um die EU bis zum Jahr 2010 zum wettbewerbsfähigsten unddynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen. Bisher konnte das Wachstumspotenzial des Dienstleistungssektors nicht voll genutzt werden, weil zahlreiche Schranken die Entwicklung länderübergreifender Dienstleistungstätigkeiten in der EU behindern. Adolf Riekenberg, Attac-Rat, Attac-Schorndorf

  32. Problem: Deregulierung • Direkter Eingriff in staatliche Regulierungsmöglichkeiten • Hohe Hürden für neue Regeln (Gesetze / Vorschriften) • Abschaffungszwang bei bestehenden Regulierungen • Überprüfungs/-Begründungszwang (z.B. bei Mindestkapital-Ausstattung von DL-Unt., Haftung der GF usw.) bestehender Regulierungen • Liberalisierungszwang bei entgeltlich erbrachten öffentlichen Dienstleistungen Adolf Riekenberg, Attac-Rat, Attac-Schorndorf

  33. Problem: „Ausflaggung“ • Richtlinie verbietet viele Gestaltungen bei der staatlichen Unternehmensregistrierung • „Ausflaggung“ wird erleichtert: Unternehmen bleibt zwar auf Inlandsmarkt tätig, im Inlandsbesitz und beschäftigt Inländer weiter, gilt aber als Auslandsunternehmen • kein BG-Zwang mehr für formal im Ausland registrierte Unternehmen.Folge: Ungeklärtes Haftungsrisiko Adolf Riekenberg, Attac-Rat, Attac-Schorndorf

  34. Problem: Herkunftslandprinzip • Mehrfachregistrierung ohne Hauptsitzzwang wird zulässig. Folge: Briefkastenfirmen können sich des jeweils passenden Rechts bedienen und werden praktisch ungreifbar • Nur das (formale) „Herkunftsland“ darf die Tätigkeit der bei ihm registrierten Unternehmen EU-weit noch kontrollieren • Das Tätigkeitsland darf dies nur auf Aufforderung durch das Herkunftsland oder im ganz besonderen Ausnahmefall nach Einleitung umständlicher Verfahren • Verfolgung von Verstößen durch das „Herkunftsland“wird praktisch nicht stattfinden Adolf Riekenberg, Attac-Rat, Attac-Schorndorf

  35. Problem: Dumping Arbeits- und Sozialrecht • 25 verschiedene Länderstandards bei Arbeitsrecht, Sozialrecht, Steuer, Gläubigerschutz, Unternehmensregistrierung und –kontrolle usw. werden direkt miteinander in Wettbewerb gebracht; in jedem der 25 Mitgliedsstaaten.Folge: überall Spirale nach unten Steuer • Neuer Steuerwettbewerb, denn Arbeitsland kann Unternehmen trotz Dauerpräsenz auf dem Markt nicht real greifen (durch die diversen Verbote staatlicher Anmeldepflichten usw.) • Ausnahme nur bei harmonisierten Steuern (MWSt).Bei Gewerbe-, Unternehmens-, Einkommens-, Vergnügungssteuern usw. gilt idR das HKL-Prinzip Adolf Riekenberg, Attac-Rat, Attac-Schorndorf

  36. Problem: Demokratie-Abbau • Kompetenzen der Länder und der Kommunen werden ausgehebelt • BürgerInnen können nicht mehr entscheiden, wie Daseinsvorsorge organisiert werden soll Zum Beispiel öffentliche Daseinsvorsorge: • Gesundheitswesen, Universitäten, Bibliotheken usw. werden explizit genannt. • Mindest- und Höchstpreise /Niederlassungsbeschränkungen / Bindungen an bestimmte DL-Erbringer werden verboten. • Rechtsformzwang muss geprüft und begründet werden.(Steuerliche) Begünstigung gemeinnütziger Träger wird unmöglich. Adolf Riekenberg, Attac-Rat, Attac-Schorndorf

  37. Erste vorläufige Übersicht über das Ergebnis der Abstimmung im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz am 22. November 2005 (erstellt auf der Grundlage eines Berichts von Edoardo Ferrara, Mitarbeiter der GUE/NGL- Fraktion. Berücksichtigt sind hier nur die wichtigsten Entscheidungen zur Reichweite der Richtlinie und zum Herkunftslandprinzip) Adolf Riekenberg, Attac-Rat, Attac-Schorndorf

  38. 1. Der Antrag auf Zurückweisung der Richtlinie wurde am Beginn mit 7 zu 33 abgelehnt. 2. Zum Geltungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie (Art. 2, Abs. 1 und 2 und Erwägung 8a (neu) wurde folgendes beschlossen: Adolf Riekenberg, Attac-Rat, Attac-Schorndorf

  39. 1. Diese Richtlinie gilt nicht für Dienstleistungen, die von einem in einem Mitgliedstaat niedergelassenen Dienstleistungserbringer angeboten werden auf folgende Tätigkeiten: -a) Dienstleistungen von allgemeinem Interesse, sofern sie nicht dem Wettbewerb offen stehen; a) Dienstleistungen, Bankgeschäfte, Kredite, Versicherungen, berufliche oder private Altersvorsorge, Investitionen oder Zahlungen, und ganz allgemein die in Anhang I der Richtlinie 2000/12/EG aufgelisteten Dienstleistungen; Adolf Riekenberg, Attac-Rat, Attac-Schorndorf

  40. b) Dienstleistungen und Netze der elektronischen Kommunikation sowie zugehörige Einrichtungen und Dienste in den Bereichen, die in den Richtlinien 2002/19/EG6, 2002/20/EG7, 2002/21/EG8, 2002/22/EG9 und 2002/58/EG10 des Europäischen Parlaments und des Rates geregelt sind bzw. auf die in diesen Richtlinien Bezug genommen wird; Adolf Riekenberg, Attac-Rat, Attac-Schorndorf

  41. b) Dienstleistungen und Netze der elektronischen Kommunikation sowie zugehörige Einrichtungen und Dienste in den Bereichen, die in den Richtlinien 2002/19/EG6, 2002/20/EG7, 2002/21/EG8, 2002/22/EG9 und 2002/58/EG10 des Europäischen Parlaments und des Rates geregelt sind bzw. auf die in diesen Richtlinien Bezug genommen wird; Adolf Riekenberg, Attac-Rat, Attac-Schorndorf

  42. Die Richtlinie findet keine Anwendung auf folgende Tätigkeiten: - die medizinische Versorgung, - die Dienstleistungen im audiovisuellen Bereich, - Gewinnspiele, Dienstleistungen von allgemeinem Interesse sind insbesondere Gesundheitsfürsorge, Sozial- und Fürsorgedienste, Bildung, audiovisuelle Dienste, kulturelle Dienste, Postdienste, Wasserversorgung, Abfallentsorgung, Strom- und Gasversorgung und Umweltdienste. Adolf Riekenberg, Attac-Rat, Attac-Schorndorf

  43. 3. Beschluss zum Herkunftslandprinzip (der Begriff "Herkunftslandprinzip" wurde hier durch "Verwaltungszusammenarbeit" bzw. "Freizügigkeit für Dienstleistungen„ ersetzt) Adolf Riekenberg, Attac-Rat, Attac-Schorndorf

  44. Kapitel III- Freier Dienstleistungsverkehr Abschnitt 1 – Verwaltungszusammen-arbeit (ehem.Herkunftsland-prinziep und Ausnahmen) Abschnitt 2 - Freizügigkeit für Dienst-leistungen und Ausnahmen Artikel 16 – Herkunftslandprinzip neu: Artikel 16 - Freizügigkeit für Dienst-leistungen Adolf Riekenberg, Attac-Rat, Attac-Schorndorf

  45. 1. Die Mitgliedstaaten beachten das Recht der Dienstleistungserbringer, Dienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat als demjenigen ihrer Niederlassung zu erbringen. Bei der Erbringung einer Dienstleistung unterliegen sie ausschließlich den Bestimmungen des Mitgliedstaatsder Niederlassung in Bezug auf den Zugang zu Dienstleistungstätigkeiten und deren Ausübung, die insbesondere die Anforderungen in Bezug auf die Niederlassung und die Tätigkeit der Dienstleistungserbringer, das Verhalten der Dienstleistungserbringer, die Qualität oder den Inhalt der Dienstleistung sowie die Normen und Zertifizierungen betreffen. Adolf Riekenberg, Attac-Rat, Attac-Schorndorf

  46. 2. Dies hindert den Mitgliedstaat, in den sich der Dienstleistungserbringer begibt, nicht daran, seine besonderen Anforderungen in Bezug auf die Erbringung von Dienstleistungen, die aus Gründen der öffentlichen Ordnung oder der öffentlichen Sicherheit oder zum Schutz der Volksgesundheit oder der Umwelt im Hinblick auf die Vorbeugung gegen besondere Risiken an dem Ort, an dem die Dienstleistung erbracht wird, zwingend erforderlich sind, durchzusetzen. Adolf Riekenberg, Attac-Rat, Attac-Schorndorf

  47. In der Endabstimmung wurde der Bericht mit 25 zu 10 Stimmen und 5 Enthaltungen angenommen. Adolf Riekenberg, Attac-Rat, Attac-Schorndorf

  48. In welchem Europa werden wir leben? – 3 Beispiele aus der EU-Verfassung Neoliberalismus bekommt Verfassungsrang: „Die Union bietet ihren Bürgerinnen und Bürgern … einen Binnenmarkt mit freiem und unverfälschtem Wettbewerb. (Art. I-3) Demnächst also Klagen gegen jede Art von Umverteilung? „Die Tätigkeit der Mitgliedstaaten und der Union umfasst die Einführung einer Wirtschaftspolitik, die dem Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb verpflichtet ist.“ (Art. III-69; Verfassungsentwurf) Erzwungene Erhöhung der Rüstungsausgaben? „Die Mitgliedstaaten verpflichten sich, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern. Es wird ein Europäisches Amt für Rüstung, Forschung und militärische Fähigkeiten eingerichtet…“ (Art. I-40) Adolf Riekenberg, Attac-Rat, Attac-Schorndorf

  49. Wer profitiert von der Dienstleistungsrichtlinie ? Im Vorteil wären Dienstleister aus den Mitgliedsstaaten, in denen die niedrigsten Standards für Unternehmer-tätigkeit, soziale Absicherung, Qualitätsanforderungen, Umwelt- und Verbraucherschutz gelten. Die Richtline führt so zu ungleichen Wettbewerbsbedingungen. Ein radikaler Unterbietungswettlauf um die mildesten Vorschriften zwischen den Mitgliedsstaaten wäre die Folge, die Länder würden gegeneinander ausgespielt. Das bisherige hohe Leistungs- und Qualitätsniveau bliebe auf der Strecke. Eine solche Entwicklung dient sicher nicht dem erklärten Ziel der EU, die “Wettbewerbsfähigkeit Europas” zu verbessern. Adolf Riekenberg, Attac-Rat, Attac-Schorndorf

  50. Wer ist benachteiligt durch die Richtlinie ? • Die Verbraucher, weil Verbraucherschutzrecht in Frage gestellt werden. • Die BürgerInnen, weil sie die Regelungen aus anderen Mitgliedsstaaten (Herkunftsländern) nicht demokratisch kontrollieren können. • Die Arbeitnehmer, weil noch mehr Arbeitsplätze in Niedriglohnländer abwandern werden. Die Folge ist ein wachsender Zwang zur Flexi-bilisierung ohne sozialen Ausgleich. Adolf Riekenberg, Attac-Rat, Attac-Schorndorf

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