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Chargenrückverfolgung ( Traceability ) nach EU-Verordnung für Lebensmittel Dipl.-Kfm. (FH) Paskal Karaiskas Hohendahl

Chargenrückverfolgung ( Traceability ) nach EU-Verordnung für Lebensmittel Dipl.-Kfm. (FH) Paskal Karaiskas Hohendahl Wellkarton GmbH Dirk Verborg DVS System Software GmbH & Co. KG IV Automatisierungskongress im Kongresspark Hanau 14. Mai 2009. Gliederung des Vortrags.

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Chargenrückverfolgung ( Traceability ) nach EU-Verordnung für Lebensmittel Dipl.-Kfm. (FH) Paskal Karaiskas Hohendahl

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Presentation Transcript


  1. Chargenrückverfolgung (Traceability) nach EU-Verordnung für Lebensmittel Dipl.-Kfm. (FH) PaskalKaraiskasHohendahl Wellkarton GmbH Dirk VerborgDVS System Software GmbH & Co. KG IV Automatisierungskongress im Kongresspark Hanau14. Mai 2009 PaskalKaraiskas und Dirk Verborg - Chargenrückverfolgung (Traceability) nach EU-Verordnung für Lebensmittel

  2. Gliederung des Vortrags • Vorstellung von DVS System Software GmbH & Co. KG • Vorstellung der Hohendahl Unternehmensgruppe • Einleitung • Zweck der Chargenrückverfolgung • Voraussetzungen / Anforderungen • Umsetzung in die Praxis • Ausblick Chargenrückverfolgung (Traceability) nach EU-Verordnung für Lebensmittel

  3. Vorstellung von DVS System Software GmbH • Gegründet 1985 • Spezialisiert auf Software für Druckereien • Faltschachteln • Wellpappverarbeitung • Displays • Etikettendruck im Bogenoffset und Rollen • Spezialisierung auf die Integration von • technischer Optimierungssoftware • kaufmännischer prozessorientierter Software • unterstützender Systeme für die Prozess-Planung • Software für die Qualitätssicherung • Arbeit im Netzwerk mit Partnern für • die Systemsoftware • die technische Prozessoptimierung • die Integration für B2B und E-Commerce- Lösungen Chargenrückverfolgung (Traceability) nach EU-Verordnung für Lebensmittel

  4. Vorstellung der HOHENDAHL - Gruppe • HOHENDAHL Unternehmensgruppe • Hohendahl Wellkarton GmbH, • Essen • Displays • Verpackungen • Services • Falkenhorster Verpackungen GmbH, • Wolkenstein • Verpackungen • Services Chargenrückverfolgung (Traceability) nach EU-Verordnung für Lebensmittel

  5. Produktportfolio HOHENDAHL – Gruppe • Services • Beratung • Entwicklung • Konfektionierung • Kommissionierung • Lagerhaltung • …. Displays Verpackungen Chargenrückverfolgung (Traceability) nach EU-Verordnung für Lebensmittel

  6. Vorstellung von Falkenhorster Verpackungen • Gegründet 1876 • Eingliederung in die HOHENDAHL - Gruppe im Jahre 2000 • Verschmelzung mit der Ehrenfriedersdorfer Verpackungsgesellschaft im Jahre • 2006 • Zertifiziert nach DIN ISO 9001:2000 • Produktportfolio • Entwicklung und Fertigung von bedruckten und unbedruckten • Verpackungen unterschiedlichster Art • Konfektionierung • vorwiegend Kunden aus der Pharma-, Kosmetik-, Lebensmittel- • und Automobilindustrie Chargenrückverfolgung (Traceability) nach EU-Verordnung für Lebensmittel

  7. Einleitung • Rückverfolgbarkeit von LM-Verpackungen bezogen auf die • EU-Rahmenverordnung • betrifft alle Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind • mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen. • betrifft alle Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen • Die Materialien und Gegenstände, die in der Gemeinschaft in Verkehr gebracht werden, müssen im Rahmen eines geeigneten Systems zu identifizieren sein, das die Rückverfolgbarkeit anhand der Kennzeichnung oder einschlägiger Unterlagen und Informationen ermöglicht. Chargenrückverfolgung (Traceability) nach EU-Verordnung für Lebensmittel

  8. Einleitung Zielsetzung - Schutz der menschlichen Gesundheit - Rückverfolgbarkeit - Stufenverantwortung: eine vor- und nachgeschaltete Stufe muss identifizierbar sein - Systeme und Verfahren zur Ermittlung, von welchem Unternehmen die zur Herstellung verwendeten Stoffe bezogen beziehungsweise an welches Unternehmen diese geliefert wurden Chargenrückverfolgung (Traceability) nach EU-Verordnung für Lebensmittel

  9. Zweck der Chargenrückverfolgung • Die Rückverfolgbarkeit der Materialien und Gegenstände muss auf sämtlichen Stufen gewährleistet sein: • für bessere Kontrollen • für den Rückruf fehlerhafter Produkte • für die Unterrichtung der Verbraucher • für die Feststellung der Haftung Chargenrückverfolgung (Traceability) nach EU-Verordnung für Lebensmittel

  10. Voraussetzungen und Anforderungen • Anforderungen an Kennzeichnungssysteme in der Supply Chain bis POS • eindeutige Identifikation der eigenen Produkte • eindeutige Identifikation der Rohmaterialien / Fremdprodukte • Rekonstruktion des gesamten Warenfluss „tracking“ Rohmaterial bis Endprodukt „tracing“ Endprodukt bis Rohmaterial • Erfassung, Aufzeichnung und Archivierung aller notwendigen Daten / Stammdaten (durchgängige Verknüpfung aller Daten) Chargenrückverfolgung (Traceability) nach EU-Verordnung für Lebensmittel

  11. Voraussetzungen und Anforderungen • Effiziente Rückverfolgbarkeit - technische Möglichkeiten • keine gesetzlichen Vorgaben • verschiedene Kodierungen / Identifikationen EAN-128 / RFID usw. • Ziel: • - saubere warenbegleitende Dokumentation der notwendigen Informationen durchgängig gewährleisten - Loskennung (Charge, Produktionsdatum etc.) - NVE (Nummer der Versandeinheit / Paletten-Nr.) Chargenrückverfolgung (Traceability) nach EU-Verordnung für Lebensmittel

  12. Voraussetzungen und Anforderungen Warenfluss Rohwareneingang Manuelle Kennzeich- nung jeder Palette / Rolle Automatische Übernahme aller relevanten Informationen per papiNet-Schnittstelle • Halbfabrikate • Kennzeichnung jeder Palette/Rolle • mit entsprechender Zuordnung aller relevanten Daten: • - Auftrags-Nr. • aktuelle Kostenstelle- Werkzeuge • Papier / Wellpappe • Farben • Folgekostenstelle • usw. Fertigware Kennzeichnung jeder Palette / Rolle Kennzeichnung jeder Umverpackung Absprache über Kodierungen / Kennzeichnungen mit den Lieferanten und Kunden Chargenrückverfolgung (Traceability) nach EU-Verordnung für Lebensmittel

  13. Voraussetzungen und Anforderungen Automatische Übernahme der Lieferscheine per papiNet-Standard Die Lieferscheine des Lieferanten werden per eMail gesendet bzw. auf einen FTP-Server geladen. Der DVS-Agent überwacht alle Dateneingänge und erstellt daraus eine Wareneingangsübersicht in der Datenbank. Weiterverarbeitung der Rohwaren im Warenwirtschaftssystem. Beim Wareneingang werden die Rohwaren eingescannt und im DVS-System . verifiziert. / überprüft. Chargenrückverfolgung (Traceability) nach EU-Verordnung für Lebensmittel

  14. Umsetzung in die Praxis DVSCRV • DVSCRV – Chargenrückverfolgung • Ziel: Möglichst effiziente + einfache Umsetzung der Anforderungen • => Chargenrückverfolgung bis auf Umverpackungsebene • Ermöglicht eine integrierte Rohwarenzuordnung über die • Rohwarenwirtschaft von DVSERP • Buchungsmodul für Halbfertigwaren(HF)- und Fertigwarenpaletten(FW) • Unterstützt die Qualitätssicherung und ermöglicht ein proaktives • Fehlermanagement • Dokumentiert den Fertigungsfortschritt (im Zusammenhang mit DVSBDE) Chargenrückverfolgung (Traceability) nach EU-Verordnung für Lebensmittel

  15. Umsetzung in die Praxis DVSCRV • Erfassung • über eine einfach • gehaltene Oberfläche • erfolgt kostenstellenbasiert • automatische Ermittlung • der Dateninhalte über • Barcodes • (anhand von Prefixen) • manuelle Eingaben/ • Ergänzungen sind • jederzeit möglich Chargenrückverfolgung (Traceability) nach EU-Verordnung für Lebensmittel

  16. Umsetzung in die Praxis DVSCRV Chargenrückverfolgung (Traceability) nach EU-Verordnung für Lebensmittel

  17. Umsetzung in die Praxis DVSCRV • Plausibilitätsprüfungen zur Fehlervermeidung • Es muss immer ein Auftrag/ eine Auftragsposition erfasst werden • Nicht erkennbare/fehlerhafte Barcodes/Daten werden als UNBEKANNT • dargestellt Chargenrückverfolgung (Traceability) nach EU-Verordnung für Lebensmittel

  18. Umsetzung in die Praxis DVSCRV • Buchung von HF-Paletten • Verbuchung der Mengen- • einheiten und der • verwendeten „Chargen“ • Logistikinformationen • Palettenkennzeichnung • über eindeutige Codierung • Datenübernahme für • nachfolgende Paletten Chargenrückverfolgung (Traceability) nach EU-Verordnung für Lebensmittel

  19. Umsetzung in die Praxis DVSCRV • Erstellen von Karton-Vorklebern/ Umverpackungen • unterste Ebene der Chargenrückverfolgung Chargenrückverfolgung (Traceability) nach EU-Verordnung für Lebensmittel

  20. Umsetzung in die Praxis DVSCRV • Verarbeitung von HF-Paletten zu FW-Paletten • gleiche Methodik • Basis: - HF-Palette(n) • - Umverpackungen • Palettenkennzeichnung • über eindeutige Codierung Chargenrückverfolgung (Traceability) nach EU-Verordnung für Lebensmittel

  21. Umsetzung in die Praxis DVSCRV • Buchung von FW-Paletten • Mengenerfassung auf • Gebinde/UVP-Ebene • Erstellen einer neuen • FW-Palette oder Hinzufügen • zu einer bestehenden • Erfassung von logistischen • Daten • Ersetzt die Zubuchung • im ERP-System Chargenrückverfolgung (Traceability) nach EU-Verordnung für Lebensmittel

  22. Umsetzung in die Praxis DVSCRV • Kommissionierung von FW-Umverpackungen • Umbuchen von Umverpackungen zwischen Fertigwarenpaletten über • Barcodes • Automatische Erkennung der zugrunde • liegenden FW-Palette und automatisches • Umbuchen im Hintergrund Chargenrückverfolgung (Traceability) nach EU-Verordnung für Lebensmittel

  23. Ausblick • Weiterentwicklung/ Ausblick • Integration in/Anbindung an DVSBDE und automatisierte Übergabe • bestimmter Parameter/Daten • Dokumentation der Warenflüsse zu/von externen Weiterverarbeitern • und Sicherstellung einer lückenlosen Chargenrückverfolgung • HF-Lieferschein und entsprechende Buchungen (inkl. der „externen“ Chargen des Weiterverarbeiters) • Einbindung von externen Weiterverarbeitern über Portalserver Chargenrückverfolgung (Traceability) nach EU-Verordnung für Lebensmittel

  24. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Chargenrückverfolgung (Traceability) nach EU-Verordnung für Lebensmittel

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