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Herzlich Willkommen zum „Workshop Abfall , Entsorgung von Chemikalien“ a n der Jardin Suisse

Herzlich Willkommen zum „Workshop Abfall , Entsorgung von Chemikalien“ a n der Jardin Suisse Seminartagung zum Umgang mit Chemikalien. Was sind Sonderabfälle. Definition: Abfall / Sonderabfall USG Art. 7

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Herzlich Willkommen zum „Workshop Abfall , Entsorgung von Chemikalien“ a n der Jardin Suisse

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Presentation Transcript


  1. Herzlich Willkommen zum „Workshop Abfall, Entsorgung von Chemikalien“ an der Jardin Suisse Seminartagung zum Umgang mit Chemikalien

  2. Was sind Sonderabfälle Definition: Abfall / Sonderabfall USG Art. 7 Abfälle sind bewegliche Sachen, deren sich der Inhaber entledigt oder deren Entsorgung im öffentlichen Interesse geboten ist. TVA Art. 3 Siedlungsabfällesind die aus Haushalten stammenden Abfälle sowie andere Abfälle vergleichbarer Zusammensetzung. Sonderabfällesind Abfälle, die im Abfallverzeichnis …. der VeVA als Sonderabfälle bezeichnet sind.

  3. Was sind Sonderabfälle Definition: Abfall / Sonderabfall VeVA Art. 2 Sonderabfällesind Abfälle, deren umweltverträgliche Entsorgung auf Grund ihrer Zusammensetzung, ihrer … Eigenschaften umfassende besondere technische und organisatorische Massnahmen erfordert. andere kontrollpflichtige Abfällesind Abfälle, deren umweltverträgliche Entsorgung auf Grund ihrer Zusammensetzung, … Eigenschaften beschränkte besondere technische und organisatorische Massnahmen erfordert.

  4. 6 Was sind Sonderabfälle Chemisch-physikalische Eigenschaften Gesundheitsgefährdende Eigenschaften Umweltgefährdende Eigenschaften

  5. Was sind Sonderabfälle Gebrauch von Chemie führt zu Sonderabfällen Haushalt Gewerbe Industrie Institution Entsorgungs- betrieb Sammel- stelle Grob- sortierung Hersteller/ Verkaufsstelle Endent- sorgung

  6. Geschichte der Sonderabfälle Sonderabfälle Industrialisierung (speziell die chemische Industrie) erzeugte immer mehr Abfall Problematik verschärft sich ab dem 2. Weltkrieg Immer komplexere chemische Verbindungen mit entsprechenden Abfällen werden synthetisiert Bis etwa 1985 standen nur „Gifte“ im Fokus Dann solche die nicht unkontrolliert über Kanalisation, Kehrichtverbrennungsanlage oder Deponie entsorgt werden können

  7. Gesetzliche Grundlagen Am 1. April 1987 trat die Verordnung über den Verkehr mit Sonderabfällen (VVS) in Kraft. Seit dem 1.1.2006 gilt die Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) und die Verordnung des UVEK über Listen zum Verkehr mit Abfällen (LVA). Hauptzweck beider Verordnungen: Die lückenlose Kontrolle der Sonderabfälle vom Ort ihrer Entstehung bis zur endgültigen Beseitigung! Sonderabfälle

  8. VeVA Verordnungstext LVA Abfallverzeichnis und Liste der Entsorgungsverfahren Informatik-lösung www.veva-online.ch Vollzugshandbuch, Brancheninformationen, Kurse... www.bafu.ch -> Abfall -> Verkehr mit Abfällen Vollzugs-hilfen Gesetzliche Grundlagen Komplettlösung VeVA

  9. Gesetzliche Grundlagen • Wichtigste Bestandteile der VeVA: • Codes zur Bestimmung der Abfälle • Kennzeichnung der Sonderabfälle • Deklaration mit Begleitscheinen • Bewilligungspflicht für die Annahme • Meldung der angenommenen Abfälle

  10. Gesetzliche Grundlagen • Alle Abfälle sind in der LVA gelistet und in drei Kategorien aufgeteilt: • S = Sonderabfälle: Maschinen- und Getriebeöle, Lösungsmittel, Säuren, Laugen, Chemikalien, Spritzmittel, Biozide, Dünger, Batterien etc. • ak = andere kontrollpflichtige Abfälle: Pneu, Altfahrzeuge, elektr. Geräte, Altholz, Speiseöl, belastetes Aushubmaterial etc. • -- = übrige Abfälle: Altmetall, Kunststoffe, saubere Verpackungen, Papier, Glas etc.

  11. Klassierung Sonderabfälle In der LVA werden Sonderabfälle aufgrund ihrer Herkunft und ihrer Beschaffenheit in verschiedene Kategorien eingeteilt und ihnen ein Code zugeordnet. Zum Beispiel: Abfallart: 08 Abfälle aus Herstellung,.. und Anwendung von Beschichtungen (Farben, ..) LVA-Code: 08 01 11 S Farbabfälle mit org. Lösungsmittel

  12. Klassierung Sonderabfälle Aufbau Abfallverzeichnis Die Abfallcodes sind sechsstellig. Die Abfälle sind zuerst nach Herkunft einzuteilen. 20 Kapitel stehen hierbei zur Verfügung: 01 Beim Gewinnen... von Bodenschätzen 02 Abfälle aus der Landwirtschaft, Gartenbau.. 03 Abfälle aus der Holzbearbeitung 06 Abfälle aus anorganisch-chemischen Prozessen... 19 Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen... 20 Siedlungsabfälle

  13. Vorgehen zur Codierung Klassierung Sonderabfälle • Erst nach Herkunft Kapitel 01 – 12 und 17 – 20. 02 01 08 Chemikalien für die Landwirtschaft 20 01 19 Pestizide • Wenn nicht aufgeführt, nach Kapitel 13 – 15. 14 06 03 andere Lösungsmittel- und Gemische • Wenn nicht aufgeführt nach Kapitel 16. 16 04 03 andere Explosivabfälle z.B. Cheddit

  14. Klassierung Sonderabfälle • Hilfsmittel zur Ermittlung des Code • Branchenmerkblätter: mit Umsteigehilfsmittel • LVA als pdf-Dokument: Suche nach Stichworten ist möglich • Substanzbezogene Abfallliste (www.veva-online.ch) • Entsorgungshandbuch Schweiz  Software!

  15. Pflichten • Pflichten von Inhaber/innen von Abfällen • Inhaber von Abfällen müssen vor der Übergabe von Abfällen abklären, ob es sich dabei um Sonderabfälle handelt. • Inhaber dürfen Sonderabfälle nur solchen Stellen übergeben, die zur Entgegennahme dieser Abfälle berechtigt sind.

  16. Pflichten • Pflichten von Abgeberbetrieben • Ermittlung der Abfälle (Art. 4) • Verbot zum Vermischen und Verdünnenvon Sonderabfällen (Art. 5) • Betriebsnummer lösen (Art. 40) • Begleitscheinpflicht für die Entsorgung von Sonderabfällen (Art. 6) • Kennzeichnung der Gebinde (Art. 7 und 32)

  17. Pflichten Art. 7 und 32: Kennzeichnung der Gebinde Bezeichnung S in deutsch, französisch und italienisch Sonderabfälle Abfallcode oder -bezeichnung déchets spéciaux rifiuti speciali Begleitscheinnummer 050104 Saure Alkylschlämme AA13333444

  18. Sonderabfall Begleitschein • Form und Inhalt des BGS • Es sind nur offizielle BAFU Begleitscheine (Bezug: Bundesamt für Bauten und Logistik) oder solche aus www.veva-online.ch zulässig. • Für jede Übergabe muss pro Abfallcode ein Begleitschein in dreifacher Ausfertigung erstellt werden (Ausnahme veva-online) • Wie der Begleitschein auszufüllen ist wird im Anhang 1 VeVA beschrieben.

  19. Sonderabfall Begleitschein Nr.: BB00003456 4 0 0 3 0 0 0 7 5 Herr Zaugg 062 837 08 10 EcoServe International AG Bresteneggstrasse 5 5033 Buchs 0 8 0 1 1 2 520 Fass 3 20.6.09 Dieter Zaugg Farb- und Lackabfälle, die keine gefährlichen Stoffe enthalten

  20. Sonderabfall Begleitschein 3 4 7 8 0 7 3 7 9 Herr Meier 062 245 XX 56 Entsorg AG Abfallstrasse 12 XXXX Fort 518 D102 20.6.11 W. Meier 20.6.11 1 Strasse 20.6.11 AG X3856 H.Erni Transport AG Fahrstrasse 25 XXXX Schnell

  21.   Sonderabfall Begleitschein Ablauf Begleitscheinverfahren Entsorger müssen die BGS innert 25Arbeitstagen nach Anlieferung dem Abgeber zurücksenden. Empfänger und Abgeber müssen alle erstellten Begleitscheine mind. 5 Jahre aufbewahren.

  22. Pflichten • Pflichten Transporteure (Art. 13) • Begleitschein mitführen • Ladung kontrollieren (Kennzeichnung) • Einträge auf dem Begleitschein nachführen • Übergabe der Abfälle nur an aufgeführten Empfänger

  23. Pflichten • Pflichten Entsorgungsunternehmungen • Empfängerbewilligung beantragen (Art. 8, 9 und 10, ersichtlich auf www.veva-online.ch) • Kontrolle der Abfälle bei der Entgegennahme (Art. 11) • Elektronisch Meldung über entgegengenommene Abfälle (Art. 12)- Sonderabfall: vierteljährlich (LAS)- Anderer kontrollpflichtiger Abfall: jährlich

  24. Klassifizierung nach ADR / VeVA Wichtig! Prüfen ob der Sonderabfall ein gefährliches Gut im Sinne der Transportvorschriften. Das ist nicht immer der Fall! Bei der Mehrzahl der Sonderabfälle handelt es sich aber um gefährliche Güter im Sinne des ADR/RID.

  25. Klassifizierung nach ADR / VeVA • Beispiele von Sonderabfällen • die nicht als gefährliche Güter gelten: • Lack- und Malereiabfälle auf wässriger Basis • Dünger nicht brandfördernd • Wässrige Spritzmittelbrühe • die als gefährliche Güter gelten: • Verschmutzte entzündliche Lösungsmittel • Pestizide • Holzschutzmittel

  26. Vorschriften Gefahrgutrecht • Was bedeuten diese Vorschriften? • Kennzeichnung des Fahrzeugs (orange Tafel) • spezielle Ausrüstung der Fahrzeuge • der Fahrer braucht einen ADR- Ausweis • Beförderungspapier und schriftliche Weisungen • geprüfte Verpackungen müssen eingesetzt werden • Personenbeförderung ist nicht erlaubt • etc.

  27. Sonderabfall Begleitschein Nr.: BB00003456 4 0 0 3 0 0 0 7 5 Frau Pfister 062 837 08 10 EcoServe International AG Bresteneggstrasse 5 5033 Buchs 0 8 0 1 1 1 520 520 Fass aus Stahl 3 20.6.09 Ch. Pfister Farb- und Lackabfälle, die organische Lösungsmittel enthalten x UN 1263 Abfall, Farbe, 3, VG III (D/E) «umweltgefährdend»

  28. Vorschriften Gefahrgutrecht • Verantwortung • Der Abgeber (Versender) ist für die Einhaltung der meisten Vorschriften verantwortlich Werden bestimmte festgesetzte Mengen pro Transport überschritten muss ein Gefahrgutbeauftragter nach GGBV ernannt werden Er ist dann für die Einhaltung der Vorschriften aus ADR und SDR verantwortlich

  29. Vorschriften Gefahrgutrecht Verpackung Wenn es sich bei den Sonderabfällen umgefährlich Güter handelt, müssen die Verpackungen natürlich den Anforderungen aus dem Gefahrgutrecht entsprechen!

  30. Vorschriften Gefahrgutrecht Kennzeichnung Alle Verpackungen die Sonderabfälle enthalten müssen gekennzeichnet werden.

  31. Vorschriften Gefahrgutrecht Gelten die Sonderabfälle als Gefahrgut müssen die Verpackungen wie folgt gekennzeichnet werden. Sonderabfälle- Déchetsspéciaux-Rifiutispeciali BGS-Nr: AA00301334 Abfallcode 060106 VeVA UN 2789 ADR/RID

  32. Vorschriften Gefahrgutrecht • Selbstverständlich sind für Sonderabfälle die auch als gefährliche Güter gelten alle weiteren Gefahrgut-Vorschriften anzuwenden. Zum Beispiel: • Schriftliche Weissungen • Fahrzeugausrüstung • ggf. Fahrerschulung • Pflichten des Fahrers • Ladungssicherung • etc.

  33. Für Fragen stehen Ihnen jetzt oder auch später gerne zur Verfügung EcoServe International AGBresteneggstrasse 5 5033 Buchs (AG) Tel 062 837 08 10Fax 062 837 08 11 Mail info@ecoserve.ch Web www.ecoserve.ch

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