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Frieden

Frieden. Das europäische Modell . Europäischer Rat 27 Regierungschefs. Barroso / P. Topolanek / CZ. Klaus / CZ. Kommission 27 Kommissare „Legislative“. Ministerrat 27 Minister „Exekutive“. 27 Kabinette 36 Generaldirektionen. Pöttering / D. Europäisches Parlament 784 Abgeordnete

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Presentation Transcript


  1. Frieden

  2. Das europäische Modell

  3. Europäischer Rat 27 Regierungschefs Barroso / P Topolanek / CZ Klaus / CZ Kommission 27 Kommissare „Legislative“ Ministerrat 27 Minister „Exekutive“ 27 Kabinette 36 Generaldirektionen Pöttering / D Europäisches Parlament 784 Abgeordnete + 20 Ausschüsse

  4. Sitzverteilung

  5. Einnahmen der EU

  6. Haushalt 2008 19,0 Mrd Mehrwertsteuer der Mitglieder (0,3 %) 15,9 % 16,4 Mrd Zölle 13 % 81,0 Mrd BSP/BNE (0,7%) 68 % 2,3 Mrd Agrarzölle nicht EU Zuckerabgaben 1,9 % 1,4 Mrd Überschüsse Mieteinnahmen Strafgelder 1,2 %

  7. Budget 08 120 Mrd 22 Mrd BRD 20%

  8. Ausgaben der EU

  9. Strukturfonds die Ärmsten Ziel 1 Unterstützung der Entwicklung der am wenigsten wohlhabenden Regionen geringe Investitionen überdurchschnittliche Arbeitslosenquote Mangel an Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen

  10. Ziel 2 verarmte Regionen Wiederbelebung der Gebiete mit Strukturproblemen

  11. Ziel 3 benachteiligte Menschen Entwicklung der Human Ressources Besondere Berücksichtigung der von sozialer Ausgrenzung bedrohten Personen Förderung der Chancengleichheit von Männern und Frauen Ausbildung, Weiterbildung, Umschulung

  12. Kohäsionsfonds EU – Behilfen für wirtschaftlich schwache Länder im Bereich Umwelt und Verkehrsinfrastruktur / Mio

  13. Zölle,Strafgelder 0,3% MwSt 0,7 % BIP

  14. Rechtsprechung

  15. EuGH – Europäischer Gerichtshof Luxemburg

  16. Grundlage: freiwillige Entscheidung für ein Gemeinschaftsrecht Verfassungsgericht EuGH 27 Richter 8 Generalanwälte Hat Vorrang vor nationalem Recht Nationalstaaten müssen Beschlüsse umsetzen Einheitliche europäische Rechtsordnung

  17. Kooperation Vorabentscheidung EuGH Nationale Gerichte: Stimmt das geplante Urteil mit EU-Recht überein? nachfragen

  18. Wer kann klagen? Eine natürliche Person Eine juristische Person Mitgliedstaaten

  19. Klagearten Vertragsverletzungsklage: Hat ein Staat mit nationalem Recht ein EU-Recht verletzt? (Kommission klagt meistens) Nichtigkeitsklage: Haben die EU-Organe rechtmäßig gehandelt ? Wenn ja, ist die Entscheidung ungültig (nichtig) (Mitgliedstaaten, Kommission, Rat, Parlament klagen) Untätigkeitsklage: Hätte ein EU-Organ zu einer Frage handeln müssen? (geklagt wird gegen Parlament, Rat Kommission, Mitgliedstaaten, Einzelpersonen klagen) Schadensersatzklage: Wurde ein Schaden durch einen Bediensteten oder Organ der EU verursacht? (Einzelpersonen klagen)

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