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Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) aus Sicht der Kommunen

Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) aus Sicht der Kommunen. Anforderungen an Sammelstellen/ Organisationsanforderungen. Grundlagen. Europäische Grundlagen WEEE-Richtlinie RoHS-Richtlinie Deutsche Umsetzung ElektroG Getrennte Sammlung

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Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) aus Sicht der Kommunen

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Presentation Transcript


  1. Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG)aus Sicht der Kommunen Anforderungen an Sammelstellen/Organisationsanforderungen

  2. Grundlagen Europäische Grundlagen • WEEE-Richtlinie • RoHS-Richtlinie Deutsche Umsetzung • ElektroG Getrennte Sammlung Eine Sammelstelle mindestens pro Entsorgungsgebiet (örE) § 9 Ausgestaltung der kommunalen Sammlung • Bürgernah • Kostenfrei bei Anlieferung Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) aus Sicht der Kommunen

  3. Kommunale Elektroaltgerätesammlung • Bringsystem • Platz bereitstellen • 5Fraktionen • 4x 38 m³Container • Absetz-Containerggf. zusätzlich • 1x 3 m³Rungenpalette • Holsystem • Gemischte Sperrgutabfuhr • Mehrere Fahrzeuge • Entgelt? • Straßensammlung? Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) aus Sicht der Kommunen

  4. Fraktion/en bestimmen Vertrag mit zertifiziertem Verwerter Meldung an die Gemeinsame Stelle 3 Monate im voraus Erstmalig 24.11.2005 Danach fließend - unabhängig von Kalenderjahren Sicherstellung der Meldung der Mengenströme Stand der Technik einhalten Gültigkeit für ein Jahr Eigenvermarktung Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) aus Sicht der Kommunen

  5. Sammelstellen Anlieferung durch Bürger Recyclinghöfe Ausgeschlossene Fraktionen Mengenbegrenzungen Abholstellen (Übergabepunkt) Abholung durch Hersteller Öffnungszeiten Verkehrsdichte Personalausstattung Sammelstelle - Abholstelle Im Idealfall identisch Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) aus Sicht der Kommunen

  6. Klärungsbedarf: Gerät aus privater Nutzung b2c (consumer)? Gerät aus gewerblicher Nutzung b2b (business)? Gerät aus dem Zuständigkeitsbereich des örE? Etikett: Hiermit erkläre ich, dass aus meinem Privathaushalt ein Gerät.......................................durch die Firma............................... abgeholt wurde.Name: __________________PLZ, Ort: ________________Strasse, Nr.: ______________Unterschrift: _______________ Herkunftsnachweis 1 Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) aus Sicht der Kommunen

  7. Herkunftsnachweis 2Händlerlisten (Rücknahme) Beauftragte Firma: __________________________Unterschrift : __________________________ Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) aus Sicht der Kommunen

  8. Allgemein Unbefugtes Betreten/Kinder Wer darf anliefern Verkehrsregelungen Verhaltensregeln Regeln für die Abgabe von Abfällen Sonderregeln für die Schadstoffannahmestelle Entgeltordnung Elektroaltgerätesammlung Anlieferung aus privaten Haushaltungen Herkunftsüberprüfung Anlieferung höherer Stückzahlen Anlieferung aus Haushaltungen durch Elektrogewerbe Ausgeschlossene Fraktionen Art und Zustand der vollständigen Geräte Anlieferung aus gewerblicher Herkunft Erlaubt wenn technisch möglich Parallelsystem für b2b-Geräte(Bei § 16.2-Übertragung Krw-/AbfG) Entgeltverordnung Einfaches kostengünstiges System Benutzungsordnung Recyclinghof für Anlieferer Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) aus Sicht der Kommunen

  9. Für die Sicherheit der Bürger und der Beschäftigten auf den Bringhöfen ist der Betreiber verantwortlich! Qualifizierung des Abholbetriebes Der Abholbetrieb muss Entsorgungsfachbetrieb sein oder entsprechende Qualifikation haben Personelle Anforderungen Fahrer muss sich identifizieren Einweisung in örtliche Verhältnisse ist Voraussetzung Kommunikation in deutscher Sprache ist Voraussetzung Fahrer muss als „sonstiges Personal“ nach EfbV geschult sein oder eine entsprechende Qualifikation haben BAE 1: Betriebshof- und Abholordnung für dieElektroaltgerätesammlung gemäß ElektroG Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) aus Sicht der Kommunen

  10. Fahrzeug muss für die Abholung systemgerecht sein Fahrzeug muss den technischen Forderungen für Deutschland entsprechen (Lärm, Staub, „Euro-Norm“) Eigentümer muss regelmäßige Sicher- heitsüberprüfungen der Container gewährleisten Entleerungsmöglichkeit nach Ablauf der Prüfungsgültigkeit für Container ist maximal ein halbes Jahr zu prüfen BAE 2: Betriebshof- und Abholordnung für dieElektroaltgerätesammlung gemäß ElektroG • Technische Anforderungen • Container müssen optisch einwandfrei sein • Container müssen gedeckelt sein • Container müssen Vorrichtungen zum Verschließen haben • Container für Geräte mit Flüssigkeiten müssen flüssigkeitsdicht sein (Gruppe2) • Container müssen ohne firmenspezifische Werbung sein, nur Eigentumshinweis ist erlaubt • Container müssen gewartet und technisch einwandfrei sein Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) aus Sicht der Kommunen

  11. Logistische Anforderungen Container und Behälter müssen im Wechselsystem gefahren werden Abholfenster wird bekannt gemacht(Täglich außerhalb der Stoßzeiten) Voranmeldung der Abholung und des Transports sind Voraussetzung Nennung des Transportbetriebes und des Fahrers sind erforderlich Hilfe beim Rangieren und bei der Verladung erfolgt gegen Entgelt Sonderregelung zu Begleitpapieren für besonders überwachungsbedürftige Abfälle im Rahmen des ElektroG Nachweisdaten von den Verwertungsanlagen müssen geliefert werden (Nachweispflicht über Mengenströme im Rahmen der Anlagen- genehmigung gegenüber der Genehmigungsbehörde (LKA)) BAE 3: Betriebshof- und Abholordnung für dieElektroaltgerätesammlung gemäß ElektroG Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) aus Sicht der Kommunen

  12. Bauliche, räumliche und organisatorische Voraussetzungen Die örE oder deren beauftragte Dritte melden die Anzahl der Annahmestellen/Abholstellen und den jeweiligen Containerbedarf der EAR(möglich ab Mitte Oktober 2005) Örtlicher Austausch vergleichbarer Container ist Voraussetzung(ggf. zweimaliges Umsetzen zur unverzüglichen Aufstellung des leeren Containers erforderlich) Größen, Befüllungsfunktionen und Aufnahmemöglichkeiten der Container sind ortsspezifisch zu berücksichtigen (z.B. 2x 15 m³ statt 1x 38 m³) Haftung Schäden, Unfälle und Mängel an der Technik in Zusammenhang mit der Abholung sind durch den Abholfahrer unverzüglich dem Eigentümer oder dem benannten Betriebspersonal zu melden Die allgemeine Benutzungsordnung und Verkehrshinweise der Anlage gelten entsprechend (siehe dort) Haftung für Containerbeschädigungen außerhalb der Öffnungszeiten müssen ausgeschlossen werden (z.B. durch Fledderer zerschnittene Abdeck-Planen auf den Containern) BAE 4: Betriebshof- und Abholordnung für dieElektroaltgerätesammlung gemäß ElektroG Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) aus Sicht der Kommunen

  13. Satzung Aktualisierung bei Bedarf Entgeltverordnung für gewerbliche Anlieferung außerhalb des ElektroG (bei Auftrag) Abfallkalender Information über die neue Getrenntsammlung nach ElektroG Information der Haushalte über die Andienungspflicht an das System Information der Bürger zu den neuen Elektroaltgerätegruppen und die Sammelsysteme Information über Öffnungszeiten Information zum Holsystem Gewerbliche Anlieferer Hinweise zu b2b-Geräten Hinweise zu gewerblicher Anlieferung von b2c-Geräten Gespräche mit der IHK oder Kreishandwerkerschaft über Herkunftsnachweise Informationen über Sammelstellen, ausgeschlossene Gruppen an bestimmten Sammelstellen und Mengenbegrenzungen Hinweise zu den allgemeinen Benutzungsordnungen der Recyclinghöfe, bzw. Elektroaltgeräte-Annahmestellen Handlungsbedarf in den Kommunen (1) Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) aus Sicht der Kommunen

  14. Partnersuche (bei Bedarf) Anschluss an regionale Anbieter von Logistikleistungen Angebot eigener Container zur Weiternutzung, bzw. Ersatznutzung kalkulieren (bei Fehlfunktion des Abholsystems) Zur Eigenvermarktung Vertrag mit zertifiziertem Recyclingbetrieb schließen Mit caritativen Zerlegebetrieben Regelungen finden Sammelstelle Platz schaffen, Genehmigungen einholen, sofern neue Anlage Beschilderungen und Hinweise vorbereiten Containerbedarf Containerart festlegen Containerstückzahl bestimmen Containerbedarf an EAR melden Testeinbuchung bei EAR durchspielen Handlungsbedarf in den Kommunen (2) Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) aus Sicht der Kommunen

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