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MERCEDES-ABGASSKANDAL – ERSTE KLAGEN EINGEREICHT

Die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg hat in den letzten Wochen die ersten Klagen für betroffene Mercedes-Benz-Käufer eingereicht.<br>

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MERCEDES-ABGASSKANDAL – ERSTE KLAGEN EINGEREICHT

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  1. MERCEDES-ABGASSKANDAL – ERSTE KLAGEN EINGEREICHT Die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg hat in den letzten Wochen die ersten Klagen für betroffene Mercedes-Benz-Käufer eingereicht. Die Klagen wurden dabei gegen Händler als auch gegen die Daimler AG selber eingereicht, je nachdem, ob Ansprüche aus Gewährleistung oder unerlaubter Handlung geltend gemacht wurden. Nach dem “Dieselskandal Volkswagen” war Mitte 2017 der Vorwurf erhoben worden, dass auch Daimler die Abgaseinrichtungen der Motoren etlicher Baureihen in der Vergangenheit manipuliert haben soll, um die gesetzlich vorgegegeben Abgaswerte, konkret Stickoxidwerte, einhalten zu können. Wie die Deutsche Umwelthilfe (DUH) heraus fand, schaffen es diverse Fahrzeuge von Daimler und anderer deutscher Hersteller mit modernen Dieselmotoren trotz moderner Abgasreinigungssysteme, z.B. AdBlue (Harnsäureverfahren), nur auf dem Prüfstand, die zugelassenen Abgaswerte einzuhalten. Im tatsächlichen Fahrbetrieb sollen die Stickoxidwerte um ein Vielfaches darüber liegen. Die Emissionsgrenzwerte ergeben sich dabei aus der “Verordnung (EG) Nr. 715/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2007, dort Anhang 1 Tabelle 1 (Euro-5-

  2. Norm) bzw. Tabelle 2 (Euro-6-Norm). Diese Grenzwerte dürfen nicht überschritten werden, Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007. Wenn auch Sie kostenlos und unverbindlich überprüfen lassen wollen, ob Ihr KFZ von Mercedes, Audi, BMW etc. vom Abgasskandal betroffen ist, können Sie sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte sind seit 2002 und somit seit über 15 Jahren schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarkt- und Verbraucherschutzrecht tätig. Wir prüfen gerne Ihre Ansprüche und stellen auch eine kostenlose und unverbindliche Anfrage an Ihre Rechtsschutzversicherung.

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