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Martin Luther: Von der Freiheit eines Christenmenschen, 1520

Die 15 wichtigsten Schriften der Kirchengeschichte. Kirchengeschichtliches Proseminar, Gerhard-Mercator Universität Duisburg, Sommer-Semester 2001. Martin Luther: Von der Freiheit eines Christenmenschen, 1520. präsentiert von Annika Nastaly. Inhaltsverzeichnis.

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Martin Luther: Von der Freiheit eines Christenmenschen, 1520

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Presentation Transcript


  1. Die 15 wichtigsten Schriften der Kirchengeschichte. Kirchengeschichtliches Proseminar, Gerhard-Mercator Universität Duisburg, Sommer-Semester 2001 Martin Luther: Von der Freiheit eines Christenmenschen, 1520 präsentiert von Annika Nastaly

  2. Inhaltsverzeichnis Die einzelnen Titel sind Hyperlinks, die zu der entsprechenden Folie führen. • Biographische Notizen • Voraussetzungen der christlichen Freiheit • Entstehung der Schrift • Hauptgedanken des Schrift • Zur Edition • Quellenauszüge • Quellen- u. Literaturhinweise • Linkliste Annika Nastaly: Martin Luther, Von der Freiheit eines Christenmenschen (1520), Duisburg 2001

  3. Biographische Daten zum frühen Luther • 1483 geboren in Eisleben • 1505 Klostereintritt • 1512 Doktor der Theologie • 1517 Fünfundneunzig Thesen • 1518 Augsburger Verhör • 1519 Leipziger Disputation • 1520 Die reformatorischen Schriften des Jahres 1520Bannbulle: Exsurge Domine • 1521 Reichstag zu Worms • 1521/22 Wartburg Annika Nastaly: Martin Luther, Von der Freiheit eines Christenmenschen (1520), Duisburg 2001

  4. Voraussetzungen der christlichen Freiheit Die Basis der Freiheit ist das Bewusstsein davon, dass die Rechtfertigung des Christen und damit die Rettung seines Seelenheils unabhängig ist von allen guten Werken, die das Gesetz vorschreibt. Gerettet wird der Mensch allein aus Gnade (sola gratia) durch die stellvertretende Genugtuung des Gottessohnes Jesus Christus. Diese Gnade empfängt der Mensch allein aufgrund seines Glaubens (sola fide), der ihm durch die Verkündigung des reinen Evangeliums in Wort und Sakrament, so wie es in der heiligen Schrift überliefert ist (sola scriptura), geschenkt wird. Der Mensch ist also, sofern er glaubt, absolut frei von jeglichem Zwang, durch sein Tun und Lassen etwas zu seiner Seligkeit beitragen zu müssen. Wie geht nun der Mensch sinnvoller Weise mit dieser Freiheit um? Kann er einfach tun und lassen, was er will? Vom verantwortungsvollen Umgang mit der Freiheit handelt der im folgenden vorgestellte kurze Traktat Martin Luthers. Annika Nastaly: Martin Luther, Von der Freiheit eines Christenmenschen (1520), Duisburg 2001

  5. Entstehung der Schrift Der Traktat „Von der Freiheit eines Christenmenschen“ entstand im Herbst 1520 im Zusammenhang der sogenannten Miltiziade. Ein in päpstlichen Diensten stehender sächsischer Adeliger, Karl von Miltiz, hatte versucht, die mit der Bannbulle verbundenen negativen Konsequenzen durch eine freundliche Geste Luthers Papst Leo X. gegenüber, aufzufangen. Luther verfasste verabredungsgemäß ein Sendschreiben an Papst Leo, dem er einen frommen, unpolemischen Traktat über die Kernbegriffe seiner Theologie beifügte. So entstand die letzte der berühmten Reformschriften des Jahres 1520. Annika Nastaly: Martin Luther, Von der Freiheit eines Christenmenschen (1520), Duisburg 2001

  6. Hauptgedanken der Schrift Das Thema der christlichen Freiheit ist eigentlich nur ein Nebenthema des kurzen Traktates, in dessen Mittelpunkt die Rechtfertigungslehre steht. Die Kritik am Werkcharakter einer falschen Frömmigkeit, die meint, durch eigenes Tun Jenseitsvorsorge zu üben, steht im Zentrum. Aus diesem Grund eignet sich diese Schrift besonders gut, in gedrängter Form in die Kerngedanken der reformatorischen Theologie einzuführen. Das christliche Freiheitsparadox wird erst gegen Ende der Schrift thematisiert und im Sinne einer situativen Dialektik gelöst: Alle, die meinen, durch bestimmte Frömmigkeitsriten und gute Werke Gott wohlgefällig zu sein, provoziert der Christ dadurch, dass er sich über alles hinwegsetzt; alle aber, die sich bigott an bestimmte Praktiken klammern, weil sie es nicht besser wissen, begegnet der Christ hingegen mit nachsichtigem Verständnis. Annika Nastaly: Martin Luther, Von der Freiheit eines Christenmenschen (1520), Duisburg 2001

  7. Zur Edition • Die Schrift ist nahezu gleichzeitig in lateinischer und in deutscher Sprache erschienen. Die lateinische Fassung ist diejenige, die dem Sendschreiben an Leo X. beigefügt wurde. • Die lateinische Fassung ist straffer, sachlich und sprachlich überzeugender als die populäre deutsche Fassung. Aus diesem Grund wurde die Übersetzung der lateinischen Fassung der vorliegenden Präsentation zugrunde gelegt. • Benutzt wird die von Horst Beintker übersetzte und kommentierte Ausgabe, die zunächst im Rahmen der fünfbändigen Taschenausgabe der Evangelischen Verlagsanstalt. Berlin 1981ff herausgebracht und 1983 vom Deutschen Taschenbuch Verlag, München übernommen wurde. Annika Nastaly: Martin Luther, Von der Freiheit eines Christenmenschen (1520), Duisburg 2001

  8. Quellenauszüge • 1. Das Paradox der christlichen Freiheit • 2. sola fide • 3. secundus usus legis • 4. sola gratia • 5. Die missverstandene Freiheit • 6. Die kritische Kraft der Freiheit • 7. Freiheitsverzicht aus Liebe Annika Nastaly: Martin Luther, Von der Freiheit eines Christenmenschen (1520), Duisburg 2001

  9. Quellen- und Literaturverzeichnis Quelle: Luther, Martin: Tractatus de libertate christiana. 1520, in: WA 7, 48-73. Übersetzung: Traktat von der christlichen Freiheit. 1520, in: Martin Luther, Die reformatorischen Grundschriften, Bd. 4: Die Freiheit eines Christen, hg. v. Horst Beintker, München 1983 (dtv-Bibliothek 6124, 4), S. 9-47. Literatur: Brecht, Martin: Martin Luther. Sein Weg zur Reformation 1883-1521, 2. Aufl., Stuttgart 1983, insbes. S. 386-390. Zur Mühlen, Karl-Heinz: Art. Luther, Martin (1483-1546) II. Theologie, in: TRE 21 (1991) 530-567. Annika Nastaly: Martin Luther, Von der Freiheit eines Christenmenschen (1520), Duisburg 2001

  10. Linkliste Lexikonartikel BBKL, Art. von Manfred Schulze Kurzbiographie aus der KDG Wittenberg Biographie mit vielen hilfreichen Verzweigungen Textausgaben: Projekt Wittenberg Sekundärliteratur Phillip Schaff, The History of the Christian Church, 1910, Volume VII: History of modern Christianity, § 46. Christian Freedom Annika Nastaly: Martin Luther, Von der Freiheit eines Christenmenschen (1520), Duisburg 2001

  11. Quellenauszug 1:Das Paradox der christlichen Freiheit • Der Christ ist völlig freier Herr über alles und niemandem untertan. • Der Christ ist ein allen völlig dienstbarer Knecht und jedermann untertan. Obgleich diese Sätze einander zu widersprechen scheinen, eignen sie sich doch gut für unser Anliegen, wenn erst einmal gefunden ist, dass sie miteinander vereinbar sind. Sie stammen nämlich beide von Paulus selbst, der in 1. Kor 9,19 sagt: „Obwohl ich frei bin, habe ich mich zum Knecht aller gemacht“, und in Röm 13,8: „Ihr sollt niemandem etwas verpflichtet sein, außer dass ihr einander liebt“. Die Liebe aber ist ihrer Natur nach dienstbereit, pflichtbewusst und auch dem willfährig, das geliebt wird (WA 7, 49f). Annika Nastaly: Martin Luther, Von der Freiheit eines Christenmenschen (1520), Duisburg 2001

  12. Quellenauszug 2:sola fide Weil also dieser Glaube [an das geschenkte Verdienst Christi] nur im inneren Menschen regieren kann ... und nur er [sc. der Glaube] allein rechtfertigt, so ist deutlich, dass der innere Mensch überhaupt nicht durch ein äußeres Werk oder eine äußerliche Frömmigkeitsübung gerechtfertigt, befreit und gerettet werden kann und Werke aller Art dazu nichts beitragen. Andererseits wird der Mensch ebenso nur durch mangelnden Glauben und durch ungläubiges Misstrauen des Herzens schuldig und ein verdammungswürdiger Sklave der Sünde, nicht durch äußere Sünde oder Tat. Darum muss es die erste Sorge eines jeden Christen sein, dass er – nachdem er die irrige Meinung über die Werke abgelegt hat – allein den Glauben mehr und mehr stärke ... (WA 7, 51f). Annika Nastaly: Martin Luther, Von der Freiheit eines Christenmenschen (1520), Duisburg 2001

  13. Quellenauszug 3:secundus usus legis Einstweilen ist einzuprägen, dass die ganze Heilige Schrift zwei Teile enthält: Gebote und Verheißungen. Die Gebote lehren zwar das Gute, aber es geschieht nicht sogleich, was gelehrt worden ist. Denn sie zeigen, was wir tun müssen, geben aber nicht die Kraft, es zu tun. Sie sind vielmehr dazu bestimmt, dass sie dem Menschen sich selbst zeigen, damit er durch sie sein Unvermögen zum Guten erkenne und an seinen Kräften verzweifle. Aus diesem Grunde heißen und sind sie „Altes Testament“. Zum Beispiel ist geboten: „Du sollst nicht begehren ...“ (Exodus 20,17). Dadurch werden wir alle überführt, Sünder zu sein, da doch niemand in der Lage ist, nicht zu begehren, was er auch dagegen unternimmt ... Wenn aber der Mensch durch die Gebote sein Unvermögen kennen gelernt hat ... dann wird er wahrhaft demütig ... Hier kommt der andere Teil der Schrift zur Hilfe: Gottes Verheißungen (WA 7, 52f). Annika Nastaly: Martin Luther, Von der Freiheit eines Christenmenschen (1520), Duisburg 2001

  14. Quellenauszug 4:sola gratia Denn was dir unmöglich ist mit allen Werken des Gesetzes, ..., das wirst du auf leichtem und kurzem Wege erfüllen durch den Glauben. Denn Gott der Vater hat alles auf den Glauben gestellt, damit jeder, der ihn hat, alles habe, und der ihn nicht hat, nichts habe. ... So schenken Gottes Verheißungen, was die Gebote verlangen, und erfüllen, was das Gesetz befiehlt, damit alles Gott allein gehört, sowohl die Gebote als auch die Erfüllung. Er selbst allein gebietet, er allein erfüllt auch. Daher gehören die Verheißungen Gottes zum Neuen Testament, ja sie sind das Neue Testament. Annika Nastaly: Martin Luther, Von der Freiheit eines Christenmenschen (1520), Duisburg 2001

  15. Quellenauszug 5:Die missverstandene Freiheit Wie viele gibt es, die, wenn sie von dieser Freiheit des Glaubens [von den Vorschriften des Gesetzes] hören, sie alsbald in einen Vorwand für das Fleisch verwandeln! Sogleich meinen sie, ihnen sei alles erlaubt, und durch nichts anderes wollen sie als frei und als Christen erscheinen als durch Verachtung und Kritik der Zeremonien, Traditionen und menschliche Gesetze. Als wären sie deswegen [wahre] Christen, weil sie an bestimmten Tagen nicht fasten ... oder die gewohnten Gebote aufgeben und hochnäsig die Vorschriften der Menschen verspotten ... Annika Nastaly: Martin Luther, Von der Freiheit eines Christenmenschen (1520), Duisburg 2001

  16. Quellenauszug 6:Die kritische Kraft der Freiheit Denen [die selbstgefällig Frommen] muss man widerstehen, das Gegenteil tun, ihnen kräftig Ärgernis geben, dass sie nicht durch jene gottlose Einbildung [durch fromme Werke für ihr Seelenheil wirken zu können] die meisten wie sich selbst betrügen. Es ist richtig, vor ihren Augen Fleisch zu essen, das Fasten zu brechen und anderes für die Freiheit des Glaubens zu tun, was sie für die größte Sünde halten. Und von ihnen muss man sagen: „Lasst sie, sie sind blinde Führer von Blinden“ (Mt 15, 14). Aus diesem Grunde nämlich wollte Paulus nicht, dass Titus beschnitten wird (Gal. 2,3), als jene es verlangten. Und Christus verteidigte die Apostel, als sie am Sabbat Ähren ausrauften (Mt 12,1ff) , und dergleichen vieles. Annika Nastaly: Martin Luther, Von der Freiheit eines Christenmenschen (1520), Duisburg 2001

  17. Quellenauszug 7:Freiheitsverzicht als Dienst Oder es begegnen einem die Einfältigen, Ungebildeten, die Unwissenden und Schwachen im Glauben – wie sie der Apostel nennt (vgl. Röm 14,1) -, die diese Freiheit des Glaubens nicht fassen können, auch wenn sie wollten. Diese muss man schonen, um sie nicht zu verletzen, und ihre Schwachheit muss man tragen, bis sie umfassender unterwiesen sind. Denn weil sie nicht aus verstockter Bosheit so tun und denken, sondern allein aus Schwäche des Glaubens, ist, um Ärgernis bei ihnen zu vermeiden, das Fasten zu halten und anderes, was sie für notwendig erachten. Das nämlich verlangt die Liebe, die niemanden verletzt, sonder allen dient. Denn nicht durch ihre Schuld, sondern durch die Schuld ihrer Hirten sind sie schwach (WA 7, 71). Annika Nastaly: Martin Luther, Von der Freiheit eines Christenmenschen (1520), Duisburg 2001

  18. Die reformatorischen Schriften des Jahres 1520 • Adelsschrift: „An den christlichen Adel deutscher Nation, von des christlichen Standes Besserung“Im ersten Teil dieser Schrift legt Luther Recht und Pflicht auch des Laien, insbesondere wenn er als Adeliger politische Verantwortung trägt, dar, an der dringlichen Kirchenreform mitzuwirken. Basis ist seine Auffassung vom allgemeinen Priestertum aller Getauften. • Von der babylonischen Gefangenschaft der KircheDie Siebenzahl der Sakramente wird bestritten. Nur im Neuen Testament ausdrücklich genannte Sakramente wie Taufe und Abendmahl, u.U. auch die Buße sollen gelten. Der Opfercharakter der Messe wird bestritten und die Feier der Messe als vermeintlich gutes Werk kritisiert. • Freiheitsschrift: Von der Freiheit eines ChristenmenschenDie Rechtfertigung des Menschen allein aus Glauben und die Rettung seiner Seele allein aus Gnade, gibt dem Christen die Freiheit, sein Tun und Lassen ganz den Erfordernissen der Umwelt anzupassen. Annika Nastaly: Martin Luther, Von der Freiheit eines Christenmenschen (1520), Duisburg 2001

  19. Augsburger Verhör 1518 • Die Begegnung Luthers mit Kardinal CajetanIm Anschluss an die Reichstagsverhandlungen in Augsburg, zu dem der ehemalige Dominikaner-General als Legat entsandt worden war, war ein informelles Treffen zwischen dem Kardinal und Luther arrangiert worden. Cajetan wollte quasi nur in einem Punkt, bei der Frage der Unabhängigkeit der sakramentalen Gültigkeit und Verlässlichkeit kirchlichen Handels, einen Widerruf Luthers erreichen, um die in Rom gegen Luther eingegangenen Denunziationen niederschlagen zu können. Da aber bei dieser Frage ein reformatorisches Grundprinzip, das sola fide, die Rechtfertigung allein aus Glauben, tangiert war, hat Luther den Widerruf verweigert. Das Gespräch war gescheitert, Luther war heimlich des Nachts aus Augsburg geflohen. Annika Nastaly: Martin Luther, Von der Freiheit eines Christenmenschen (1520), Duisburg 2001

  20. Leipziger Disputation mit Eck 1519 • Auch Konzilien können irrenAuf Einladung von Herzog Georg von Sachsen, ein Vetter des Kurfürsten Friedrich des Weisen, trafen sich im Juli 1518 die Professoren Karlstadt und Luther aus Wittenberg und Johannes Eck aus Ingoldstadt, um über theologische Fragen zu disputieren, die im Gefolge des Ablass-Streites entstanden waren. Bei der Einschätzung des Häresiegehaltes der Ansichten des Johannes Huß, der auf dem Konzil zu Konstanz 1415 als Ketzer zum Tod auf dem Scheiterhaufen verurteilt worden war, kam es zu einer scharfen Kontroverse. Der äußerst geschickte Eck nutzte das hussitische Vorurteil des Herzogs und verband es mit der katastrophalen Wirkung von Luthers leichtsinniger Kritik am Konstanzer Konzil.Bei der römischen Verurteilung Luthers durch die Bulle: Exsurge Domine war Eck einer der wichtigsten Experten. Annika Nastaly: Martin Luther, Von der Freiheit eines Christenmenschen (1520), Duisburg 2001

  21. Luther auf der Wartburg 1521-22 Um den reichsrechtlichen Konsequenzen des kaiserlichen Banns über Luther und seine Anhänger, der im Wormser Edikt zum Schluss des Wormser Reichstag von 1521 verhängt worden war, aus dem Wege zu gehen, hat der kursächsische Hof Luther mittels einer Scheinentführung ‚aus dem Verkehr gezogen‘. Luther, als Junker Jörg auf der Wartburg untergetaucht, nutzte die ihm aufoktroyierte Muße, um die Übersetzung des Neuen Testaments auf der Grundlage des von Erasmus neu edierten griechischen Textes zu beginnen. Diese Übersetzung, die im Herbst 1522 erschienen ist, ist wohl Luthers wichtigstes kultur- und sprachgeschichtliches Erbe. Als Anfang des Jahres 1522 in Wittenberg Unruhen wegen radikal biblizistischer Reformmaßnahmen (Bildersturm) ausbrachen, hat Luther entgegen den kurfürstlichen Weisungen sein Versteck verlassen, um in Wittenberg eine gemäßigte Linie in der Kirchenreform durchzusetzen (Invokavit-Predigten). Annika Nastaly: Martin Luther, Von der Freiheit eines Christenmenschen (1520), Duisburg 2001

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