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Studienkreis Regulierung Europäischer Gesundheitsmärkte 29.06.2009 in Königswinter/Bonn. Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V Wettbewerbswirksamkeit im Vergleich zu Alternativinstrumenten. Dr. Christopher Hermann Stellv. Vorsitzender des Vorstandes AOK Baden-Württemberg
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Studienkreis Regulierung Europäischer Gesundheitsmärkte 29.06.2009 in Königswinter/Bonn Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB VWettbewerbswirksamkeit im Vergleich zu Alternativinstrumenten Dr. Christopher Hermann Stellv. Vorsitzender des VorstandesAOK Baden-Württemberg Leiter AG "Arzneimittelrabatte, Preisverhandlungen Sonderprodukte" Federführender Leiter Verhandlerteam Arzneimittel, Sonderprodukte (VTAS)
Agenda • Ausgangslage • Preissteuerungsinstrumente • Zukunftsszenario • Verträge • Festbeträge • Fazit • kurzfristig • mittelfristig
1. Ausgangslage Historie: Arzneimittelausgaben des AOK-Systems Ausgaben Netto (TEUR) „ “ Quelle: GAmSI
1. Ausgangslage • Wettbewerbsstruktur des patentfreien Arzneimittel-markts bis 2006 • Marktbeherrschung durch drei Großkonzerne • Mittelstand quo vadis? Quelle: GAmSI
2. Preissteuerungsinstrumente Rabattverträge, Festbeträge Marktkonzentration 2006: Hochpreis-Phalanx Trotz günstiger Preise kein nennenswerter Marktzugang für Mittelstand Quelle: AOK Baden-Württemberg
2. Preissteuerungsinstrumente Rabattverträge, Festbeträge Profiteure 2007 Bisoprolol 5 mg 100 St.: Abrechnungsverteilung AOK Baden- Württemberg 2007, Preisstand 15.12.2007 • Stärkung des Mittelstandes • neuer Wettbewerb
9 35 39 37 40 40 Anzahl Wettbewerber 39 40 2. Preissteuerungsinstrumente Rabattverträge, Festbeträge Preiswirksamkeit Festbeträge und Wettbewerb am Beispiel Simvastatin Durchschnittlicher Apothekenverkaufspreis Quelle: Lauer-Taxe
2. Preissteuerungsinstrumente Rabattverträge, Festbeträge Preiswirksamkeit Rabattverträge Durchschnittlicher Apothekenverkaufspreis Rabattierte Effektiv-preislinie Quelle: Lauer-Taxe
Umsatz GKV patentfreier Arzneimittelmarkt 2008: 12,7 Mrd. EUR (AVP) Ausschreibung AOKs 2009-1011: 63 Wirkstoffe, Umsatz 2008 2,2 Mrd. EUR (AVP) ESP „AOK 63“ p.a.: 512 Mio. EUR entspr. 23 % an AVP Unberücksichtigt: patentgeschützter Markt (60%) 2. Preissteuerungsinstrumente Rabattverträge, Festbeträge „Mehrpotenzial“ Rabattverträge „ESP GKV“: 2,9 Mrd. EUR p.a.
2. Preissteuerungsinstrumente Rabattverträge, Festbeträge: Fazit • Festbeträge • In der Regel wirksame Sicherung gegen Höchstpreise • wirken selbst bei Vielzahl von Wettbewerbern langsam • orientieren sich an bestehender Preisverteilung und dienen als Preisorientierungshilfe für pharm. Unternehmen: keine Motivation zur Unterschreitung Festbetrag bzw. Zuzahlungspreislinie • sind im für Preiswettbewerb offenen, patentfreien Markt den Rabattverträgen wirtschaftlich unterlegen
2. Preissteuerungsinstrumente Rabattverträge, Festbeträge: Fazit • Rabattverträge • Ermöglichen Zuzahlungsvorteil Versicherte nach § 31 Abs. 3 Satz 5 SGB V • wirken unmittelbar • Erreichen ausgeschrieben durch Geheimwettbewerb maximale Wirtschaftlichkeit losgelöst von bestehenden Preisen • Entfalten stärkste Wirkung im patentfreien, preisaktiven Markt • Preisverantwortung weg vom Arzt, Vorteil Wirtschaftlichkeits-prüfung
2. Preissteuerungsinstrumente Rabattverträge, Festbeträge: Fazit • Rabattverträge: Auswirkungen auf Versicherte • § 31 Abs. 2 S. 2: Krankenkasse übernimmt vollen Apothekenverkaufspreis (> Festbetrag), refinanziert durch Rabattvereinbarung (S. 3); keine Aufzahlung für Versicherte • § 31 Abs. 3 S. 4: wenn AEP inkl. MWSt. mind. 30% unter Festbetrag: Möglichkeit zur Zuzahlungsbefreiung durch SpiBu (wenn hieraus Einsparungen zu erwarten) + S. 5: Zuzahlungsermäßigung auf 50% oder Zuzahlungsbefreiung durch KK bei Rabattvertragsabschluss (wenn hieraus Einsparungen zu erwarten) Gesetzgeber ermöglicht kollisionsfreie Koexistenz Rabattverträge / Festbeträge, Rabattverträge auch bei Festbetragsarzneimitteln gewollt
Dezentral: Rabatte Direkte Verhandlungen,Ausschreibung Wettbewerb auf Krankenkassen-Ebene Wettbewerb auf EbenePharma-Unternehmen Zentral: Festbeträge Einheitliche + einseitige Preisfestsetzung durch„Nachfrager“ Wettbewerbsbeschränkendes, dirigistisches Vorgehengegenüber Einzelkassen undPharma-Unternehmen 3. Zukunftsszenario I-kurzfristig- „Übergangswelt“: Dualistisches System unverzichtbar Lückenlose Sicherstellung der Patientenversorgung
3. Zukunftsszenario II-mittelfristig- Perspektiven 2011 ff. Austauschfähiger Markt (Generika, patentfreieOriginale): Übergang zu obligatorischem KiP-SystemWegfall Festbeträge insoweit Nicht festbetragsfähiger innovativer patentgeschützter AM-Markt: K-N-Bewertung (§§ 35 b, 91 II a SGB V); kassenspezifische Versorgungsverträge mit pharma-zeutischen Unternehmen im Rahmen von Selektiv-verträgen (§§ 73 b, c, 140 a ff. SGB V)
Studienkreis Regulierung Europäischer Gesundheitsmärkte 29.06.2009 in Königswinter/Bonn Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Dr. Christopher Hermann Stellv. Vorsitzender des VorstandesAOK Baden-Württemberg