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UVV Die Unfallverhütungsvorschriften

Feuerwehr Rohrbach/Thüringen. UVV Die Unfallverhütungsvorschriften. Eine lästige Pflichtübung im Jahr?. @Markus Voigt Ortsbrandmeister. UVV Gliederung. §. 1. Geltungsbereich §1 Geltungsbereich 2. Begriffsbestimmungen §2 Begriffsbestimmungen 3. Bau und Ausrüstungen

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Presentation Transcript


  1. Feuerwehr Rohrbach/Thüringen UVV Die Unfallverhütungsvorschriften Eine lästige Pflichtübung im Jahr? @Markus Voigt Ortsbrandmeister

  2. UVV Gliederung § 1. Geltungsbereich §1 Geltungsbereich 2. Begriffsbestimmungen §2 Begriffsbestimmungen 3. Bau und Ausrüstungen §3 Allgemeines §4 Bauliche Anlagen §5 Feuerwehrfahrzeuge §6 Leitern, usw. §7 Kraftbetriebene Aggregate §8 Sprungrettungsgeräte §9 Luftheber §10 Hydraulische Rettungsgeräte §11 Kleinboote §12 Persönliche Schutzausrüstung 4. Betrieb §13 Allgemeines §14 Persönliche Anforderungen §15 Unterweisung §16 Instandhaltung §17 Verhalten im Feuerwehrdienst §18 Feuerwehranwärter, JF ... §19 Wasserförderung §20 Betrieb von Verbrennungsmotoren §21 Sprungrettung §22 Abseilübung §23 Luftheber §24 Hydraulisch betriebene Rettungsgeräte §25 Dienst an und auf Gewässern §26 Tauchereinsatz §27 Einsatz mit Atemschutzgeräten §28 Einsturz- und Absturzgefahren §29 Gefährdung durch elektrischen Strom 5. Prüfungen §30 Sichtprüfungen §31 Regelmäßige Prüfungen 6. Ordnungswiedrigkeiten §32 Ordnungswiedrigkeiten 7. Übergangsregelungen

  3. UVV Geltungsbereich und Bestimmungen § • Die Freiwilligen Feuerwehren gelten versicherungsrechtlich als Unternehmen zur Hilfeleistung bei Unglücksfällen Warum gibt es die UVV? • Der Verband der Gemeinde-Unfallver-sicherungen Wer erläßt die UVV? • Die UVV hat Gesetzescharakter • Jeder Angehöriger der FF ist verpflichtet die UVV zu beachten und danach zu handeln • Vorgesetzte sind verantwortlich für die Einhaltung der UVV • Die Feuerwehrangehörigen sollen über die Gefahren im Dienst informiert sein Welchen Einfluß hat die UVV auf das Dienstgeschehen?

  4. UVV Art,Anzahl und Häufigkeit von Verletzungen

  5. UVV Die persönliche Schutzausrüstung ! Die persönliche Schutzausrüstung kann je nach Einsatzlage und Weisung des Gruppenführers angepaßt werden. ! Die Mindestausrüstung ist der Helm, der Dienstanzug, die Handschuhe sowie die Feuerwehrstiefel. ! Feuerwehrüberjacken dienen trotz Reflexionstreifen nicht als Ersatz für Warnkleidung nach DIN.

  6. ! Einsatzstellen im Verkehrsraum sind vorrangig durch Warn- und Absperrmaßnahmen zu sichern ! ! An Einsatzstellen im Verkehrsraum ist grundsätzlich Warnkleidung an-zulegen! ! Einsatzstellen sind bei nicht aus-reichendem Tageslicht auszu-leuchten ! ! Einsatzfahrzeuge sind so auf-zustellen, daß die Einsatzstelle gegen den fließenden Verkehr und gegen Auffahrunfälle geschützt wird ! UVV Unfallschwerpunkt Fließender Verkehr (§17, Abs. 3)

  7. ! Arbeiten, die nicht unmittelbar der Gefahrenabwehr dienen, sind keine Aufgaben der Feuerwehr! ! Die persönliche Schutzausrüstung ist zu erweitern: Helm mit Visier, Schnittschutzhose, Gehörschutz ! ! Niemals von unsicheren Arbeits-plätzen arbeiten, wie z.B. Ästen, tragbaren Leitern und mechanischen Leitern ohne Korb ! Faserspannungen im Sägequerschnitt beachten: A) Entlastungsschnitt an der Druckseite B) Trennschnitt an der Zugseite ! UVV Unfallschwerpunkt Motorkettensäge

  8. Nach Brandeinwirkungen haben Bauteile oftmals nicht mehr die ausreichende Tragfähigkeit! ! Besondere Vorsicht bei Stahl-konstruktionen und Spannbeton (insbesondere bei Deformationen)! ! ! Abnahme des tragenden Querschnitts (50%) bei Holzkon-struktionen (Knotenpunkte Fach-werk)! Bei freistehenden Kaminen und Giebelwänden ist der Trümmer-schatten zu beachten! ! ! Zur Sicherung gegen Durchbruch sind tragbare Leitern, Bohlen (mind. 0,5m breit) einzusetzen! UVV Unfallschwerpunkt Ein- und Absturzgefahren (§28)

  9. „Nicht begehbare Bauteile“: • Astbestzement-Wellplatten • Lichtplatten • abgehängte Zwischendecken • Oberlichter • Lüftungskanäle ! ! Schiebleitern im Freistand nicht über den Stützstand hinaus besteigen! ! • Belastungsmaxima: • Anstellleiter je ein Mann pro zwei Leiterteile • Schiebleitern je ein Mann pro Leiterteil UVV Unfallschwerpunkt Ein- und Absturzgefahren (§28) ! Leitern, die als 2. Rettungsweg oder Angriffsweg dienen, niemals entfernen !

  10. Die 5 Sicherheitsregeln: • Freischalten • Gegen Wiedereinschalten sichern • Spannungsfreiheit feststellen • Erden und kurzschließen • Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken Druck am Strahlrohr > 5 bar +2 m Mundstücksöffnung >12mm 0,75 m/mm ! UVV Unfallschwerpunkt Elektrizität

  11. UVV Unfallschwerpunkt Elektrizität Abstände für Mannschaft und Gerät • Fahrleitungen der Bahn 15.000V/Wechselstrom • Abstände zu Fahrleitungen mind. 3m • Bei Rettungseinsätzen kann u.U. 1,5m zulässig sein

  12. UVV Unfallschwerpunkt Atemschutzeinsatz • Atemgifte mit Reiz- und Ätzwirkung: • Chlor • Amoniak • Nitrose Gase • (Achtung: Wasselöslichkeit verursacht Latenzzeit) • Atemgifte mit erstickender / sauerstoffverdrängender Wirkung: • Stickstoff • Methan • Edelgase • Atemgifte mit Wirkung auf Blut, Nerven oder Zellen: • CO und CO2 • Blausäure • Benzol

  13. UVV Einsatzgrundsätze Atemschutzeinsatz • Truppweises Vorgehen (außer in engen Kanälen und Schächten, gesonderte Sicherung erforderlich) • Anlegen der Geräte außerhalb des Gefahrenbereichs • Eigenkontrolle: Fülldruck mind. 90%, Maskendichtheit, ständige Kontrolle durch Truppführer • Der Trupp unterstütz sich gegenseitig beim Anlegen der Geräte • Bereitstellung von Rettungstrupps • Atemschutzregistrierung • Rückwegsicherung durch Schlauch oder Fangleinen • Regelmäßiger Funkkontakt mit Führungskraft • Für den Rückweg ist die doppelte Atemluftmenge wie für den Hinweg einzuplanen • Keine Filtergeräte bei unbekannten Atemgiften! • Keine Filtergeräte bei O2<17% • Keine Filtergeräte bei starker Ruß- und Staubbildung

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