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Die neue Prüfungsverordnung 2007 Referent: Dieter Paust Hauptgeschäftsführer Deutsches Kfz-Gewerbe NRW paust@kf

Die neue Prüfungsverordnung 2007 Referent: Dieter Paust Hauptgeschäftsführer Deutsches Kfz-Gewerbe NRW paust@kfz-nrw.de. Seit dem 01.08.2007 gilt beim Kfz-Mechatroniker die „Gestreckte Gesellenprüfung“ als Regel.

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Die neue Prüfungsverordnung 2007 Referent: Dieter Paust Hauptgeschäftsführer Deutsches Kfz-Gewerbe NRW paust@kf

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Presentation Transcript


  1. Die neue Prüfungsverordnung 2007 • Referent:Dieter PaustHauptgeschäftsführerDeutsches Kfz-Gewerbe NRWpaust@kfz-nrw.de

  2. Seit dem 01.08.2007 gilt beim Kfz-Mechatroniker die „Gestreckte Gesellenprüfung“ als Regel

  3. Die Gesellenprüfung besteht aus den beiden zeitlich auseinander fallenden Teilen 1 und 2. • Teil 1 findet am Ende des zweiten Jahres statt. • Teil 2 findet am Ende der Ausbildungszeit statt. • Das Ergebnis der Gesellenprüfung wird durch die Gewichtung der in den Teilen 1 und 2 erzielten Leistungen ermittelt.

  4. Struktur der Gesellenprüfung Teil 1- Praxis • 3 Arbeitsaufgaben (4 Stunden) • darin: Fachgespräch/e (ca. 10 Minuten) (Gewichtung: 15 % der Arbeitsaufgaben) • Schriftliche Aufgabenstellungen (3 Stunden) • Prüfungsdauer gesamt: max. 7 Stunden • Anrechnung der erzielten Leistung im Teil 1 zum Ergebnis der Gesellenprüfung mit 35 %

  5. Gesellenprüfung Teil 1: • 1. Arbeitsaufgabe - Praxis • Messen und Prüfen von Fahrzeugbauteilen und Diagnose von Fehlern • Anfertigen von Mess- und Prüfprotokollen an mind. einem der nachfolgenden Systeme: • Bordnetzsystem • Beleuchtungssystem • Ladestromsystem • Startsystem

  6. Gesellenprüfung Teil 1: • 2. Arbeitsaufgabe - Praxis • Warten und Prüfen eines Fahrzeuges oder Systems • Erstellen einer Dokumentation

  7. Gesellenprüfung Teil 1:3. Arbeitsaufgabe - Praxis • Demontieren und Montieren einer fahrzeugtechnischen • Baugruppe • Erstellen einer Dokumentation

  8. Ziel der Gesellenprüfung Teil 1: • Der Prüfling soll ... • Schaltpläne und Funktionen analysieren • Mittel der technischen Kommunikation nutzen • Arbeitsschritte planen und dokumentieren • Arbeitsmittel und Messgeräte auswählen • Messungen durchführen und dokumentieren • Fachbezogene Probleme incl. Lösung darstellen • Vorgehensweise begründen können

  9. Prüfungsordnung Kfz-Mechatroniker „Leistung lohnt“ Anzahl der Punkte in den Teilen 1 und 2 die benötigt werden um im Gesamtergebnis die Note 4 zu erreichen.

  10. Struktur der Gesellenprüfung Teil 2: • Teil 2 Praxis: 4 Kundenaufträge ( 5 Stunden) Davon 2 Kundenaufträge an Fahrzeugen des gewählten Berufschwerpunktes: Pkw-Technik, Nfz-Technik, Motorradtechnik, Kommunikationstechnik • darin: Fachgespräch/e ca. 20 Minuten (Gewichtung: 15 % der Kundenaufträge) • Teil 2 Theorie: 3 Fächer (5 Stunden)

  11. Gesellenprüfung Teil 2 Praxis: • 1. Kundenauftrag • Diagnostizieren von Fehlern, Störungen und deren Ursachen • an Fahrzeugsystemen unter Einbeziehung der Abgaszusammen- • Setzung • Recherche von Reparaturinformationen • Erstellen einer Dokumentation

  12. Gesellenprüfung Teil 2 Praxis: • 2. Kundenauftrag • Instandhalten von Fahrzeugsystemen • Recherche von Reparaturdateien • Erstellen einer Dokumentation • Hinweis: • Die Kundenaufträge 1 und 2 sind verbindlich für alle Schwerpunkte. • Die nachfolgenden Arbeitsaufgaben 3 und 4 beziehen sich auf denSchwerpunkt:Personenkraftwagentechnik.

  13. Gesellenprüfung Teil 2 Praxis : • 3. Arbeitsaufgabe • Untersuchen von Personenkraftwagen nach straßenverkehrsrecht- • lichen und straßenverkehrszulassungsrechtlichen Vorschriften • Verkehrssicherheit • Betriebssicherheit • Emissionsvorschriften • Schäden oder Verschleiß • oder • Überprüfen von Fahrzeugsystemen nach herstellerspezifischer • Dokumentation

  14. Gesellenprüfung Teil 2 Praxis: 4. Arbeitsaufgabe Diagnostizieren von Fehlern, Störungen und deren Ursachen unter Verwendung von Diagnosesystemen sowie Beurteilen der Ergebnisse unter Einbeziehung eingrenzender Kundenbefragung an folgenden Systemen: a) Bremssystem b) Fahrwerksystem c) Komfortsystem d) Sicherheitssystem

  15. Ziel der Gesellenprüfung Teil 2 - Praxis: • Der Prüfling soll.... • Arbeitsabläufe und Teilaufgaben zielorientiert selbstständig planen und umsetzen • Informationssysteme nutzen • mit Kunden kommunizieren • Kraftfahrzeuge und Systeme bedienen • Funktionen überprüfen • Diagnosesysteme einsetzen • Fehler und Störungen diagnostizieren

  16. Ziel der Gesellenprüfung Teil 2 – Fachgespräch: • Der Prüfling soll... • fachbezogene Probleme und deren Lösungen darstellen. • die für die Arbeitsaufgaben relevanten fachlichen Hintergründe auf- zeigen. • die Vorgehensweise bei der Durchführung der Arbeitsaufgaben be- gründen können. • Hinweis: • Verknüpfung Kundenauftrag und Fachgespräch

  17. Gesellenprüfung Teil 2 – Theorie: • Kraftfahrzeug- und Instandhaltungstechnik • - Beschreiben kraftfahrzeugtechnischer Systeme,Erläutern der Funktionen und Analysieren der Verknüpfungen • - Beschreiben der Vorgehensweise bei derAusführung von Instandhaltungsarbeiten

  18. Gesellenprüfung Teil 2 – Theorie: 2. Diagnosetechnik - Beschreiben der Vorgehensweise beim systematischen Ein- grenzen und Bestimmen von Störungen, Fehlern und deren Ursachen - Auswerten von Herstellerinformationen- und unterlagen

  19. Gesellenprüfung Teil 2 – Theorie 3. Wirtschafts- und Sozialkunde - Allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge aus der Berufs- und Arbeitswelt

  20. Gesamtergebnis Gesellenprüfung • Bestehensregel • Teil 2 Praxis mind. Note 4 • Teil 2 Theorie mind. Note 4 2 Fächer mind. Note 4; keine Note 6 • Gesamtergebnis nach Gewichtung der Teile 1 und 2 mind. Note 4 • mündliche Ergänzungsprüfung möglich, wenn nützlich- nur auf Antrag des Prüflings -

  21. Das neue Gesellenprüfungszeugnis Kfz-Mechatroniker Ergebnis Gesamtnote Ergebnis Teil 1 Ergebnis Teil 2 ____________________________________________________ Einzelergebnisse Arbeitsaufgaben/ Kundenaufträge auf Beiblatt Ermittlung der Gesamtnote: 32,5% Gesamtpunkte Teil 2 Praxis 32,5% Gesamtpunkte Teil 2 Theorie 35,0% Gesamtpunkte Teil 1

  22. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit… Die neue Ausbildungsverordnung Kfz-Mechatroniker finden Sie unter www.autoberufe.de/Ausbildung/downloads techn. Berufe

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