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Die Rechtsvorschriften der Ehe in Ungarn

Die Rechtsvorschriften der Ehe in Ungarn. dr. Tóth Bernadett Otzenhausen, 16. November 2010. Die Formen der Partnerschaften in Ungarn : - Ehe - registrierte Lebenspartnerschaften - im Register einget ra gene Lebenspartnerschaften - „einfaches” Zusammenleben.

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Die Rechtsvorschriften der Ehe in Ungarn

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Presentation Transcript


  1. Die Rechtsvorschriften der Ehe in Ungarn dr. Tóth Bernadett Otzenhausen, 16. November 2010

  2. Die Formen der Partnerschaftenin Ungarn: - Ehe - registrierte Lebenspartnerschaften - im Register eingetragene Lebenspartnerschaften - „einfaches” Zusammenleben

  3. Rechtsgrundlagen 1. Grundgesetz Gesetz über die allgemeinen Rechtsvorschriften der Verfahren und Leistungen von Verwaltungsbehörden Bürgerliches Gesetzbuch Gesetz über das internationale Privatrecht Gesetz über die Ehe, das Familienrecht und die Vormundschaft

  4. Rechtsgrundlagen 2. • Gesetz über das Personenstandswesen (1982) • Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (2003) • Gesetz über die eingetragenen Lebenspartnerschaften (2009)

  5. Zivilehe oder kirchliche Ehe? Die obligatorische Ehe ist die Zivilehe. Die kirchliche Ehe hat keine zivilrechtliche Relevanzen.

  6. Ehevoraussetzungen: • Ehefähigkeit • kein Eheverbot • Volljährigkeit

  7. bei Eheschließung der Minderjährigen: • vollendeten 16. Lebensjahr • Befreiung vom Jugendamt Gültigkeit: 6 Monate

  8. Ehehindernisse: 1. unüberwindbare - Doppelehe - Blutsverwandtschaft 2. überwindbare - Verwandschaft zweiten Grades - Adoptivverhältnis

  9. Das Anmeldeverfahren - im Standesamt • mündlich/schriftlich • Protokollist aufzunehmen • Gültigkeit: 6 Monate

  10. Ungültigkeit der Ehe • Geschäftsunfähigkeit • gleichgeschlechtliche Partner • kein vollendetes 16. Lebensjahr • keine Erlaubnis vom Jugendamt

  11. Maßgebendes Recht für Ausländer: • Ehefähigkeitszeugnis oder Aufhebung vom Kreisverwaltungsreferat • Gültigkeit: 6 Monate

  12. Vorzulegende Unterlagen: • gültiger Personalausweis/Reisepass • Bescheinigung über den Familienstand • Auszug aus dem Geburtenbuch • Bescheinigung über den Wohnsitz Fremdsprachige Urkunden mit Übersetzung!

  13. Registrierung der Eheschließung • im Heiratsbuch • im Zentralpersonendatenregister • es gibt kein zentrales Personenstandsregister

  14. Die Zeremonie • im Standesamt • mit zwei Zeuginnen/Zeugen • öffentlich und festlich • rot-weiss-grüne Schärpe

  15. Trauungen außerhalb des Standesamtes: • verschiedene Voraussetzungen müssen erfüllt werden • nur mit der Genehmigung von der Geschäftsführung des Standesamtes

  16. Nottrauungen: • wegen lebensgefährlicher Erkrankung • Geschäftsfähigkeit und Einsichtsfähigkeit müssen immer geprüft werden!

  17. Frei zu gestaltende Teile: • Musik • Ringe wechseln • Gedichte anhören • Kerzen anzünden • Sand mischen

  18. Nachbeurkundung: • Antrag stellen • benötigte Unterlagen Es ist in Ungarn zentralisiert. Das zuständige Amt dafür ist das Amt für Einwanderung und Staatsbürgerschaft

  19. Ehescheidung: Frage: besteht eine gültige Ehe? Scheidung am Familiengericht

  20. Registrierte Lebenspartnerschaft • in Ungarn seit 1. Juli 2009 • gleichgeschlechtliche Beziehung • Rechtsfolgen sind fast die selbe Rechtsfolgen wie in der Ehe

  21. Ausnahmen: • Minderjährige sind ausgeschlossen • kann vor einem Notar geschieden werden • es gibt keinen Lebenspartnerschaftsnamen • keine gemeinsame Adoption Nachbeurkundung: Erst nach 1. Juli 2009, wie bei der Ehe

  22. Namensrecht

  23. Der Geburtsname ist zweiteilig. Familienname + Vorname Familienname: ein/zweiteilig (wenn zweiteilig, mit Bindestrich) Vorname: ein oder zwei dem Geschlecht entsprechend

  24. Ehename • muss bei der Anmeldung der Eheschließung gewählt werden • jeder Verlobten hat das Recht, eine Form zu wählen Im Gesetz über die Ehe, das Familienrecht und die Vormundschaft

  25. Ein Beispiel: Der Mann heißt: Müller Péter Die Frau heißt: Wagner Mária

  26. Die Frau kann nach der Eheschließung: • ihren bisherigen Namen beibehalten Wagner Mária • den Geburtsnamen ihres Mannes mit der Ergänzung „-né“ tragen Müller Péterné

  27. den Familiennamen ihres Mannes und ihren eigenen Vornamen tragen Müller Mária • den Familiennamen ihres Mannes mit der Ergänzung „-né“ und ihren eigenen Geburtsnamen tragen Müllerné Wagner Mária

  28. Der Mann kann nach der Eheschließung: • seinen bisherigen Namen beibehalten Müller Péter • den Familiennamen seiner Frau und seinen eigenen Vornamen tragen Wagner Péter

  29. Der Mann und die Frau können: die aus ihren Familiennamen gebildeten zweiteiligen Familiennamen und den eigenen Vornamen tragen: Müller-Wagner Mária Müller-Wagner Péter oder: Wagner-Müller Mária Wagner-Müller Péter

  30. Die Frau und der Mann können ihre Familiennahmen nicht vertauschen. Die gewählten Ehenamen bestimmen, welchen Namen die aus dieser Ehe geborenen Kinder tragen werden.

  31. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

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