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Staat und Menschenbild

Staat und Menschenbild. Fragen:. Braucht der Mensch den Staat?. Warum Braucht der Mensch den Staat?. Was für einen Staat braucht der Mensch?. Welcher Mensch braucht welchen Staat?. Engel / Teufel brauchen keinen Staat. Staat setzt Kommunikations- und Lern- fähigkeit des Menschen

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Staat und Menschenbild

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Presentation Transcript


  1. Staat und Menschenbild

  2. Fragen: Braucht der Mensch den Staat? Warum Braucht der Mensch den Staat? Was für einen Staat braucht der Mensch? Welcher Mensch braucht welchen Staat?

  3. Engel / Teufel brauchen keinen Staat Staat setzt Kommunikations- und Lern- fähigkeit des Menschen voraus Mensch ist von Natur aus Gut Schlecht

  4. Vernünftig Unverzichtbare Rechte Staaten sind zum Schutz notwendig Egozentrisch kämpferisch Mensch: Ausgebeutet Emanzipator- rische Aufga- be des Staates Diesseits- Jenseits- orientiert Zwei Reiche religiöser Staat

  5. Menschenbilder, die den Staat geprägt haben: Menschen- bilder der Aufklärung Marxistische Menschen- bilder Christliche Menschen- bilder

  6. Person - Gotteben- bildlichkeit Erbsünde Soziales Wesen Christliche Menschenbilder Theologie - Philosophie Recht Religiöse - philosophiche Ethik

  7. Bundestheologie Calvin (1509 - 1564) Zwingli (1484 - 1531) Gott Obrigk. Gläubige

  8. Säkularisation und Menschenbild

  9. Gott Volkssouverä- nität König von Gottes Gnaden Government Volk Volk

  10. Fragen: Wie lässt sich Herrschaft philosophisch rechtfertigen? Ist politische Zwangsherrschaft eine notwendige Folge der Natur des Menschen? Ist politische Herrschaft eine Folge des “denaturierten” Menschen?

  11. Thomas Hobbes (1588 - 1679) Cromwell

  12. So liegen also in der menschlichen Natur drei hauptsächliche Konfliktursachen: Erstens Kon- kurrenz, zweitens Mißtrauen, drittens Ruhm- sucht. Die erste führt zu Übergriffen der Men- schen des Gewinnes, die zweite der Sicherheit und die dritte des Ansehens wegen. Die ersten wenden Gewalt an, um sich zum Herrn über andere Männer und deren Frauen, Kinder und Vieh zu machen, die zweiten, um dies zu ver- teidigen und die dritten wegen Kleinigkeiten wie ein Wort, ein Lächeln, eine verschiedene Meinung. Daraus ergibt sich klar, daß die Men- schen während der Zeit, in der sie ohne eine allgemeine, sie alle im Zaun haltende Macht leben, sich in einem Zustand befinden, der Krieg genannt wird, und zwar in einem Krieg eines jeden gegen jeden

  13. Mensch Natürliches Wesen Vernünftiges Wesen Machthung- rig Reflektierend Krieg aller gegen alle Unterwirft sich dem Gesell- schaftsvertrag

  14. Vernunft Staat unerlässlich Weg zum Frieden Jeder mussdie ganze Befehlsgewalt einem oder mehreren übertragen Vertrag ohne Inhalt Leviathan künst- licher Body Politic Friede ist zu suchen Wie erreichen Status naturalis Alle Macht einem oder mehreren übertragen Status Civilis

  15. Gesellschaftsvertrag Urknall Souveränität Staat - Herrschaft - Recht - Gerechtigkeit Staatsvolk

  16. John Locke (1632 - 1704): Glorious Revolution

  17. Wie schützt man den einzelnen vor seinem Bürgerkriegsfeind? Hobbes: Wie schützt man den Beschützten vor seinem Beschützer? Locke:

  18. Da Menschen von Natur frei, gleich und unab- hängig sind können sie sich selbst durch den Gesellschaftsvertrag nur teilweise aufgeben nämlich nur zum Zweck eines behaglichen, sicheren, friedlichen Lebens miteinander und eines größeren Schutzes gegen alle, die nicht zu dieser Gemeinschaft gehören" Mit ihrem Eintritt in die Gemeinschaft verzich- ten nun zwar die Menschen auf die Gleichheit, Freiheit und exekutive Gewalt, die sie im Natur- zustande hatten, zugunsten der Gesellschaft, die durch die Legislative soweit darüber zu verfügen hat, als das Wohl der Gesellschaft es erfordert. Da es aber von jedem mit der Absicht geschieht, sich selbst, seine Freiheit und sein Eigentum um so besser zu erhalten (denn von keinem vernünftigen Wesen kann man voraussetzen, daß es seine Lage mit der Absicht ändere, sie zu verschlechtern), so kann doch nie angenommen werden, daß die Gewalt der Gesellschaft oder der durch sie eingesetzten Legislative sich weiter erstrecke als auf das gemeinsame Wohl"

  19. Individuum Aufgeteilt zwischen Unter Gesell- schaftsver- trag und staat- licher Souve- räntität Unverzichtbare Rechte Property Liberty Estate

  20. Rousseau 1712 - 1787 Staat: Verkörpe rung des Ge- meinwohles Mensch Naturzustand Vernunft Motor Citoyen vernünfti- ger: politi- scher Mensch Societas naturalis Societas Civilis Staat: Höheres Sein Contrat Social

  21. Frage: Wie lässt sich Herrschaft mit Freiheit verbinden? Locke: Rousseau: unverzichtbare Rechte Beteiligung der Citoyen an der Herrschaft + Macht allein begründet kein Recht (s. Hobbes) Limited Government Recht setzt Zustimmung der Adressaten voraus

  22. Was ist gut für alle? universalistisch Gemeinwohl bei Rousseau Was ist gut für uns nationalistisch Volonté Générale + + = Volonté de Tous

  23. Gleichberechtigte Beteiligung Volonté Générale Gerechtigkeit Gleiche Betroffenheit Keine Parteien Teilhaber am Gemein- willen (Freiheit - Ge- rechtigkeit) Citoyen Untertan unter Gemeinwillen

  24. Demokratie Nationalstaat Universalis- mus Volonté Générale Bedeutung Rousseau’s Freiheit Gleichheit Brüderlichkeit Gewaltenteilung? Verfassungsge- richtsbarkeit?

  25. Menschenrechte und Staat der “Moderne” Einleitung: Der Staat der Moderne: Welches sind die Probleme?

  26. Universalität der Menschenrechte - Religionen - 11. September - Notrecht / Kriegs- recht - Asian values - Naturrecht - Völkerrecht - Rechtsstaat - Goldene Regel

  27. Naturrecht: In die Seele der Völker geschrieben Homo Sapiens: Sprache Volkssouveränität Selbstbestimm- mugsrecht Urteilsfähigkeit (Kant) Widerstandsrecht Religionen

  28. Internationale Gemeinschaft Internationale Gerichtsbarkeit OSZE Akte Internationale Intervention Internationaler Strafgerichtsbarkeit Weltbank, Währungsfonds

  29. Menschenrechte - Menschenpflichten Ethik der Menschenrechte Art. 3 Charta der Menschenpflichten „Keine Person, keine Gruppe oder Organi- sation, kein Staat, keine Armee oder Polizei steht jenseits von Gut und Böse; sie alle unterstehen moralischen Maßstäben. Jeder Mensch hat die Pflicht, unter allen Umständen Gutes zu fördern und Böses zu meiden“. Menschenrechte - Menschrechtspolitik Konsequenz der Menschenrechtspolitik Glaubhaftigkeit und Doppelmoral Menschenrechte - Gerechtigkeit Menschenrecht auf Entwicklung Kollektive Menschenrechte

  30. Minderheitenrechte: Sprache Religion Kultur Erziehung Politische Mitwirkung Affirmative Action Individualrecht Kollektivrecht

  31. Menschenrechte als Teil der Staatslehre Souveränität und Menschenrechte Gewaltenteilung und Menschenrechte Demokratie und Menschenrechte Rechtsstaat und Menschenrechte Säkularisation und Menschenrechte

  32. Folgenden Themen sind zu untersuchen: 1. Entwicklung der heutigen Menschen- rechte 2. Wie haben sich die institutionellen Grundlagen zum Schutz der Menschenrechte entwickelt? 3. Welches ist der Inhalt der verschiedenen einzelnen Grundrechte? 4. Welche Bedeutung haben Menschenrechte gegenüber der traditionellen Staatssouverä- nität? 5. Welcher innere Zusammenhang besteht zwischen der Menschenrechtsidee einerseits und den modernen Vorstellungen der Gerech- tigkeit andererseits?

  33. Institutioneller Schutz der Menschenrechte

  34. Ordentl.Gericht Verfassungsger. Gerichte Verwaltungsger. Injunction, Man- damus Rechtsmittel Beschwerde Institutioneller Schutz der Menschenrechte Tutela Verwaltungs- institutionen Ombudspersons Polizei - Exekutive Demokratie Politische Institutionen Ergebnis Vefahren Gewaltenteilung Parlament

  35. Internationale Institutionen Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte Art. 13.1. (l) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht eines jeden auf Bildung an. Sie stimmen überein, dass die Bildung auf die volle Entfal- tung der menschlichen Persönlichkeit und des Bewusstseins ihrer Würde gerichtet sein und die Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten stärken muss. Sie stim- men ferner überein, dass die Bildung es je- dermann ermöglichen muss, eine nützliche Rolle in einer freien Gesellschaft zu spielen, dass sie Verständnis, Toleranz und Freund- schaft unter allenVölkern und allen rassi- schen, ethnischen und religiösen Gruppen för- dern sowie dieTätigkeit der Vereinten Na- tionen zur Erhaltung des Friedens unterstützen muss. Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte Art. 27 In Staaten mit ethnischen, religiösen oder sprachlichen Minderheiten darf Angehöri- gen solcher Minderheiten nicht das Recht vorenthalten werden, gemeinsam mit ande- ren Angehörigen ihrer Gruppe ihr eigenes kulturelles Leben zu pflegen, ihre eigene Re- ligion zu bekennen und auszuüben oder sich ihrer eigenen Sprache zu bedienen.. Universal Declaration of Human Rights Articl. 1 All human beings are born free and equal in dignity and rights. They are endowed with reason and conscience and should act towards one another in a spirit of brotherhood. Global Regional Eu.Charter for Minority Languages 1.In respect of regional or minority languages, within the territories in which such languages are used and according to the situation of each language, the Parties shall base their policies, legislation and practice on the following objectives and principles: a the recognition of the regional or minority languages as an expression of cultural wealth; Civil and Political Rights Euro- parat OSZE Universal Declara tion Framework Convention Protection of Minorities European Union The protection of national minorities and of the rights and freedoms of persons belon- ging to those minorities forms an integral part of the international protection of human rights, and as such falls within the scope of international co-operation. Institutioneller Schutz der Menschenrechte European Charter of Self-Government A. 3 1.Local self-government denotes the right and the ability of local authorities, within the limits of the law, to regulate and manage a substantial share of public affairs under their own responsibility and in the interests of the local population. EMRK Lan- guage Minori- ties Economic social and cultural Rights Local Au- tonomy Sozial- Charta

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