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Gemeinsames Lernen

Gemeinsames Lernen. Kardinal-von-Galen Schwerpunktschule Olsberg mit Teilstandort Wiemeringhausen. Gemeinsames Lernen Kardinal-von-Galen-Grundschule-Olsberg. Unter dem Leitgedanken „Eine Schule für alle Kinder“ besteht das GL an unserer Schule seit dem 01.02.1982.

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Presentation Transcript


  1. Gemeinsames Lernen Kardinal-von-Galen Schwerpunktschule Olsberg mit Teilstandort Wiemeringhausen

  2. Gemeinsames LernenKardinal-von-Galen-Grundschule-Olsberg • Unter dem Leitgedanken „Eine Schule für alle Kinder“ besteht das GL an unserer Schule seit dem 01.02.1982. • Da zum Einzugsbereich der Schule mehrere Kinderheime gehören, liegt der Förderschwerpunkt vorwiegend im Bereich „Emotionale und soziale Entwicklung“.

  3. Gesetzliche Grundlagen Im Dezember 2006 wurde die UN-Konvention zum Schutz und zur Förderung der Rechte behinderter Menschen verabschiedet. Seit dem 26. März 2009 ist sie für Deutschland völkerrechtlich verbindlich. In Artikel 24 anerkennen die Vertragsstaaten das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein „inklusives“ Bildungssystem auf allen Ebenen, das sich den Bedürfnissen der Behinderten anpasst. Gemäß Art. 24 Abs. 2 ist u.a. sicherzustellen, dass behinderte Kinder nicht aufgrund ihrer Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht ausgeschlossen werden.

  4. Schülerzahlen • In unserem Schulverbund werden z.Zt. 220 Schüler/innen in 11 Klassen unterrichtet. • 16 Jungen und 2 Mädchen werden von drei GU-Kräften mit insgesamt 55 Wochenstunden in den Bereichen „Emotionale und soziale Entwicklung“, „Lernen“, „Sprache“ und „Hören und Kommunikation“ gefördert. • Unsere Schule berät als Vorreiterschulen Kollegien, die sich auf den inklusiven Weg begeben.

  5. Schülerzahlen • Bei der Klassenbildung werden die GL-Kinder doppelt gezählt, damit die zusätzliche Belastung der Klassenlehrerin anerkannt wird. • Seit diesem Schuljahr steht außerdem 3 Lehrkräften je eine Kooperations-Entlastungsstunde zur Verfügung.

  6. Personelle Voraussetzungen • Die drei Sonderpädagogen sind dem Grundschulkapitel der Kardinal-von-Galen-Schule zugeordnet. • Die GL-Stunden sind im Stundenplan verankert. • Der Sonderpädagoge verpflichtet sich zur Pausenaufsicht, nimmt an Konferenzen, Präsenztagen, Elternsprechtagen, schulinternen Fortbildungen, Schulkonferenzen und Ausflügen teil.

  7. Personelle Voraussetzungen • Der Sonderpädagoge soll wegen der geringen GL-Stundenzahl nicht als Vertretungsreserve verplant werden. • Er vertritt daher möglichst nur in den Klassen, in denen auch GL-Kinder gefördert werden.

  8. Räumliche und sächliche Bedingungen • Die GL-Lehrerin arbeitet in Freiarbeitssituationen im Team mit der Grundschullehrerin zusammen. • Für differenzierte Einzel- und Gruppenförderung steht zusätzlich ein GL-Raum zur Verfügung, der mit förderdiagnostischem Material ausgestattet ist.

  9. Räumliche und sächliche Bedingungen • 2 Klassenzimmer sind mit einem abgetrennten Gruppenraum ausgestattet. • Die räumliche Gestaltung der übrigen Klassenräume ermöglicht differenziertes Arbeiten während der Freiarbeitsphasen. • Unsere Schule ist nicht rollstuhlgerecht gebaut worden.

  10. Räumliche und sächliche Bedingungen • Als der GU an unserer Schule eingerichtet wurde, erhielten wir vom Schulträger finanzielle Unterstützung zur Ausstattung des Gruppenraumes. • Im Etat selbst ist kein Budget für GL ausgewiesen. • Anschaffungen müssen aus dem Etat der Schule bezahlt werden.

  11. Prävention • Die GL-Lehrerinnen beraten die Kollegen bei AO-SF-Verfahren, beobachten auffällige Schüler in gemischten Kleingruppen oder im Klassenverband der GL -Stunden. Die Schule verfügt über keine zusätzlichen Präventionsstunden. • Die GL-Kräfte sind an der Schuleingangsdiagnostik im November beteiligt und nehmen im Frühjahr am Screening des Schnuppernachmittags für die kommenden Schulanfänger teil. • Eine Sonderpädagogin ist zusätzlich Koordinatorin und Moderatorin für gemeinsames Lernen im HSK.

  12. Gemeinsames Lernen ist Schulalltag • d.h. es findet in allen Unterrichtsstunden statt, auch wenn die GL-Lehrerin nicht vor Ort ist. • Intensiver Austausch ist daher wichtig. Hierzu dienen Gespräche am Präsenztag, in den Pausen, zwischen Tür und Angel, am Telefon, per E-Mail, im Anschluss an den Unterricht.

  13. Lehrerrolle • GL-Lehrerin und Grundschullehrer(in) arbeiten kooperativ und interaktiv zusammen. Wir lernen voneinander und bringen uns mit unseren Kompetenzen im Unterricht ein. • Dabei können die Rollen im Team gewechselt werden: Leitet einer den Unterricht, wird der andere zum Beobachter. Übernimmt der GL-Lehrer die Klassenführung, kann der GS-Lehrer in einer Einzelsituation zu einem Kind Kontakt aufbauen. Die GL-Stunden in einer Klasse werden je zur Hälfte vom GS-Kollegen und vom GL-Lehrer vorbereitet.

  14. Lehrerrolle • Die Klassen können aber auch geteilt werden (z.B. um einen Test zu schreiben oder ein ruhigeres Arbeiten zu ermöglichen) oder eine Lehrperson übernimmt eine gemischte Kleingruppe mit GL- und Stammklassenkindern, um ein spezielles Lernproblem aufzuarbeiten.

  15. Förderplanung:Wir ziehen an einem Strang. • Alle Beobachtungen, Lernstandserhebungen und Ergebnisse diagnostischer Überprüfungen fließen in die fortschreibende Förderplanung mit ein und werden ergänzt durch Gespräche mit Fachlehrern, Eltern, Erziehern, der Jugendhilfe, der Schulsozialarbeiterin, der Tagesklinik, der Beratungsstelle, Logopäden und Ergotherapeuten, dem Amtsarzt. • Absprachen sind besonders im Bereich des Emotional- und Sozialverhaltens notwendig (Einsatz von Konsequenzen, Verstärkerplänen, Verträgen, strukturierter Unterricht, Einzeltisch, Mitteilungsheft u.a. )

  16. Individuelle Förderung • Die Kinder arbeiten im Lernbereich Deutsch individuell an eigenen Pässen zum Lesen und Rechtschreiben, im Lernbereich Mathematik mit dem Matinko-Programm und zusätzlich mit Arbeitsplänen oder Freiarbeitsmaterial. • Die Überprüfung des Lernstandes erfolgt mit einer standardisierten Diagnostik (Bild-Wort-Test, Diagnosediktate, Prä- und Posttests in Mathematik, Stolperwörter-Test u.ä.).

  17. Individuelle Förderung • Diese Förderung macht ein zielgleiches oder zieldifferentes Arbeiten in weiten Teilen überflüssig, da alle Kinder einer Klasse individuell an ihrem persönlichen Schwerpunkt arbeiten müssen. • Spezielle Probleme werden in Einzel- oder Gruppensituationen noch einmal vertiefend unter sonderpädagogischen Aspekten auf der Grundlage der jeweiligen Richtlinien aufgearbeitet. • Hausaufgaben werden – in Absprache mit Elternhaus und Ganztag – je nach Notwendigkeit individuell gestellt.

  18. Individuelle Förderung • In der Einzel- und Kleingruppenarbeit werden die Basisfunktionen in den Bereichen Sensorik und Motorik gefördert, • Wissenslücken aufgearbeitet, • logopädische Übungen durchgeführt, • soziale Verhaltensweisen trainiert, • Schonraumgespräche bei emotionalen Belastungen angebahnt, • Verträge formuliert.

  19. Zuständigkeiten Vorrangige Verantwortung der GL-Lehrerin: • Förderplanung • Jährliche Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs • Förderdiagnostik • Beratung bei AO-SF-Anträgen • Entwicklung eines Förderkonzeptes der Schule

  20. Zuständigkeiten Vorrangige Verantwortung der GS-Kraft: • Beobachtungsnotizen • Leistungsüberprüfungen • Zeugnisse • Übergang nach Klasse 4 (Bericht)

  21. Fortbildung • An mehreren pädagogischen Tagen hat das gesamte Kollegium unterschiedliche Förderschulen, Modellschulen und örtliche Therapieangebote kennen gelernt. • Die im Schulprogramm verankerten Programme zur individuellen Förderung wurden in schulinternen und –externen Fortbildungen vermittelt. • Viele Kolleginnen und Kollegen nutzen die Fortbildungsangebote der Werkstatt Förderdiagnostik in Brilon. • Die GL-Lehrer treffen sich regelmäßig zum Austausch in einem Arbeitskreis.

  22. Ausblick mit Janusz Korczak An den erwachsenen Leser: • Ihr pflegt zu sagen: „Der Umgang mit Kindern ist anstrengend.“ Ihr habt recht. • Ihr sagt: „Weil wir uns zu ihren Begriffen herablassen müssen.“ Herablassen, hinunterbeugen, uns krümmen, klein machen. • Ihr irrt. Nicht das ist es, was uns anstrengt. Sondern, dass wir uns aufschwingen müssen zu ihren Gefühlen. Aufschwingen, emporrecken, auf die Zehenspitzen stellen, heranreichen. • Um sie nicht zu verletzen.

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