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Informationsabend zum Übertritt Übertritt an die Realschule

Informationsabend zum Übertritt Übertritt an die Realschule. Staatliche Schulberatungsstelle für München Stadt und Landkreis März 2012 Ulbricht. Die Bayerische Realschule.

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Informationsabend zum Übertritt Übertritt an die Realschule

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  1. Informationsabend zum ÜbertrittÜbertritt an die Realschule Staatliche Schulberatungsstelle für München Stadt und Landkreis März 2012 Ulbricht

  2. Die Bayerische Realschule • In Bayern ist die sechsstufige Realschule (R6) die Regelschule. Sie umfasst die Jahrgangsstufen 5 bis 10. Das Bildungsangebot der Realschule richtet sich an junge Menschen, die an theoretischen Fragen interessiert sind und gleichzeitig praktische Fähigkeiten und Neigungen haben. Die bayerische Realschule vermittelt eine allgemeine und berufsvorbereitende Bildung. • Darüber hinaus werden die Schülerinnen und Schülern befähigt, durch Schwerpunktbildung in verschiedenen Wahlpflichtfächergruppen, ihren Leistungen und Interessen entsprechend nach Erwerb des Realschulabschlusses in berufs- und studienqualifizierende Bildungsgänge einzutreten. • Hinweis: Inhalt und Text sind auf der Grundlage folgender Veröffentlichungen entstanden: • Flyer „Die bayerische Realschule“, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus • Bayerisches Realschulnetz, Homepage http://www.realschule.bayern.de/ Staatliche Schulberatung, Ulbricht 03/2012

  3. Wahlpflichtfächergruppen der Realschule • Um die Schülerinnen und Schüler optimal auf das Berufsleben vorzubereiten und sie in ihren Neigungen zu fördern, können die Schülerinnen und Schüler zwischen drei Wahlpflichtfächergruppen wählen. Im Wesentlichen unterscheiden sich diese nur durch ihre Profilfächer voneinander. Ca. 80% des Unterrichts ist für alle Schülerinnen und Schüler gleich. Zu beachten ist, dass der Realschulabschluss für alle Wahlpflichtfächer-gruppen gleichwertig ist. • Wahlpflichtfächergruppe I • Schwerpunkt: mathematisch-naturwissenschaftlich-technischer Bereich • Wahlpflichtfächergruppe II • Schwerpunkt: wirtschaftlicher Bereich • Wahlpflichtfächergruppe IIIa • Schwerpunkt: zweite Fremdsprache Französisch • Wahlpflichtfächergruppe IIIb • Schwerpunkt: musisch-gestaltend oder hauswirtschaftlich oder sozialer Bereich Staatliche Schulberatung, Ulbricht 03/2012

  4. Wahlpflichtfächergruppe I • Schwerpunkt: mathematisch-naturwissenschaftlich-technischer BereichDie Fächer Mathematik, Physik und Chemie werden in verstärktem Umfang unterrichtet. Hinzu kommt das Fach Informationstechnologie. Es beinhaltet Grundlagen von Technisches Zeichnen (CAD), Textverarbeitung und Informatik. In dieser Wahlpflichtfächergruppe werden vermehrt naturwissenschaftliche Experimente durchgeführt und ausgewertet, Gesetzmäßigkeiten bewiesen und die Natur in ihrer Vielfalt beobachtet und beschrieben. • Zielgruppe:Diese Wahlpflichtfächergruppe richtet sich vor allem an Schülerinnen und Schüler, die in einem technischen Beruf tätig werden wollen. Dazu zählen technische Assistenzberufe, elektrotechnische Berufe und informationstechnische Berufe. Die Wahlpflichtfächergruppe I ist die beste Vorbereitung für den Übertritt in den technischen Zweig der Beruflichen Oberschule (FOS/BOS). Eine andere spätere berufliche Orientierung ist natürlich ebenfalls möglich. • Abschlussprüfungsfächer:Deutsch, Englisch, Mathematik I und Physik Staatliche Schulberatung, Ulbricht 03/2012

  5. Wahlpflichtfächergruppe II • Schwerpunkt: wirtschaftlicher Bereich • Es werden die Fächer Betriebswirtschaftslehre/Rechnungswesen, Wirtschaft und Recht sowie Informationstechnologie mit einem Schwerpunkt in der Betriebswirtschaftslehre und Rechnungswesen unterrichtet. In dieser Wahlpflichtfächergruppe gewinnen die Schülerinnen und Schüler Einblick in wirtschaftliches Handeln in Familien und Unternehmen und in wirtschaftliche Fragestellungen. Sie lernen mit rechtlichen Regelungen umzugehen und betriebswirtschaftliche Vorgänge zu erfassen. • Zielgruppe: Diese Wahlpflichtfächergruppe richtet sich vor allem an Schülerinnen und Schüler, die Berufe im Dienstleistungsbereich in Handel, Banken, Versicherungen und in der Verwaltung von Industrieunternehmen ergreifen wollen. Sie ist zugleich eine gute Vorbereitung für den Besuch der Beruflichen Oberschule (FOS/BOS), insbesondere für den Bereich Wirtschaftswissenschaften. Eine andere spätere berufliche Orientierung ist natürlich ebenfalls möglich. • Abschlussprüfungsfächer:Deutsch, Englisch, Mathematik II und BwR Staatliche Schulberatung, Ulbricht 03/2012

  6. Wahlpflichtfächergruppe IIIa • Schwerpunkt: zweite Fremdsprache Französisch • Zielgruppe: Die Schülerinnen und Schüler lernen alltägliche Gesprächssituationen in der Fremdsprache zu bewältigen. Sie erfahren etwas über die geographischen, kulturellen und touristischen Besonderheiten Frankreichs und erschließen sich französische Texte. Diese Wahlpflichtfächergruppe richtet sich vor allem an Schülerinnen und Schüler, die Berufe im Touristikbereich oder im Dienstleistungsbereich in Handel, Banken, Versicherungen und in der Verwaltung von Industrieunternehmen ergreifen wollen. Die Wahlpflichtfächergruppe IIIa ist auch eine gute Vorbereitung für die Berufliche Oberschule (FOS/BOS) und insbesondere erleichtert sie den Übergang in das Gymnasium. Eine andere spätere berufliche Orientierung ist natürlich ebenfalls möglich. • Abschlussprüfungsfächer:Deutsch, Englisch, Mathematik II und Französisch oder Spanisch oder Tschechisch (nach Angebot der Schule) Staatliche Schulberatung, Ulbricht 03/2012

  7. Wahlpflichtfächergruppe IIIb • Schwerpunkt: musisch-gestaltend oder hauswirtschaftlich oder sozialer Bereich • Je nach Angebot und Möglichkeit der einzelnen Realschule liegt der Schwerpunkt in der Wahlpflichtfächergruppe IIIb im musisch-gestaltenden, im hauswirtschaftlichen oder im sozialen Bereich. Das Profilfach legt den Schwerpunkt fest. Auch das Fach Informationstechnologie berücksichtigt die jeweilige Schwerpunktsetzung. • Zielgruppe:Diese Wahlpflichtfächergruppe richtet sich vor allem an Schülerinnen und Schüler, die Berufe im sozialen bzw. handwerklich gestalterischen Bereich ergreifen wollen. Die Wahlpflichtfächergruppe IIIb ist auch eine gute Vorbereitung für die Berufliche Oberschule (FOS/BOS), insbesondere für die Bereiche Soziales bzw. Gestaltung. • Abschlussprüfungsfächer:Deutsch, Englisch, Mathematik II und das jeweilige  Profilfach Staatliche Schulberatung, Ulbricht 03/2012

  8. Übersicht über die Wahlpflichtfächergruppen Staatliche Schulberatung, Ulbricht 03/2012

  9. Realschulen für Behinderte • Für wen sind die Schulen bestimmt? • BayEUG, Art. 19 (1): Die Förderschulen diagnostizieren, erziehen, unterrichten, beraten und fördern Kinder und Jugendliche, die der sonderpädagogischen Förderung bedürfen und deswegen an einer allgemeinen oder beruflichen Schule nicht oder nicht ausreichend gefördert und unterrichtet werden können. • Welche Realschulen nehmen Behinderte auf? • Alle Realschulen für Behinderte sind im Großraum München untergebracht. Deshalb haben fast alle auch ein Heim zur Unterbringung während der Schulwoche. Im einzelnen sind dies: • Edith-Stein-Schule, Realschule zur sonderpädagogischen Förderung, Förderschwerpunkt Sehen, Raiffeisenstr. 25, 85716 Unterschleißheim, Tel.: +4989 310001-1422, Heimschule, Tagesheim • Samuel-Heinicke-Realschule (Realschule zur sonderpädagogischen Förderung, Förderschwerpunkt Hören der SchulCentrum Augustinum gGmbH München), In den Kirschen 1, 80992 München, Tel.: +4989 179050, Heimschule und Tagesheim • Ernst-Barlach-Realschule der Stiftung Pfennigparade für Knaben und Mädchen, Realschule für Körperbehinderte, Barlachstr. 36, 80804 München, Tel.: +4989 8393-6014, Schülerheim Staatliche Schulberatung, Ulbricht 03/2012

  10. Der Unterricht in der Realschule • Der Unterricht an der Realschule ist abwechslungsreich. Die Schüler werden durch unterschiedlichste methodische Zugänge an Inhalte herangeführt. Neben dem fragend-entwickelnden Unterricht bestehen vielfältige offene und Schüler aktivierende Unterrichtsformen. • Projektunterrichtnimmt an der Realschule einen immer größeren Raum ein. Hierbei soll ein Unterricht verstanden werden, der in erster Linie durch Selbstbestimmung und Selbsttätigkeit der Schüler geprägt ist. In einem möglichst hohen Maße plant die Gruppe durch plausibles, selbstständiges Handeln den Weg und löst die gestellte Aufgabe durch fächerübergreifendes Handeln in ihrer „natürlichen Umgebung“. • So genannte Projektpräsentationenwerden seit dem Schuljahr 2006/07 in den 9. Jahrgangsstufen der Realschule erfolgreich durchgeführt. Sie stellen die gemeinsame Erarbeitung von Themen und deren mediengerechte Präsentation in den Mittelpunkt. Diese neue Methode, die als Ersatz für eine Schulaufgabe angeboten werden kann, versteht sich als Beitrag zur ganzheitlichen Entwicklung der Realschüler. Sie lernen und üben, wie man eine komplexe Aufgabe gemeinsam bewältigt, und zwar von der Planung über die Arbeitsverteilung und Durchführung bis zur Präsentation der Ergebnisse. Dabei stärken die Realschüler Kompetenzen, die insbesondere im späteren Berufsleben von großer Bedeutung sind. Staatliche Schulberatung, Ulbricht 03/2012

  11. Der Unterricht in der Realschule • Neben einer breiten Allgemeinbildung, die weitere schulische Bildungsgänge bis hin zur Hochschulreife und anschließendem Studium ermöglicht, bietet die Realschule auch eine Vielzahl an berufsorientierten Fächern. In diesen werden die Schüler in Theorie und Praxis auf hohem Niveau auf die verschiedensten Ausbildungsberufe vorbereitet. • In etwa zwei Drittel der Realschulabsolventen streben auf den Ausbildungsmarkt. • Einen breiten Raum nimmt die Thematik der „Berufswahlvorbereitung“ ein, die fächerübergreifend bearbeitet wird. In Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit und Unternehmen der Wirtschaft fördert die Realschule die Auseinandersetzung der Schüler mit der Arbeitswelt und verschafft ihnen Einblick in deren Strukturen und Entwicklungstendenzen. Staatliche Schulberatung, Ulbricht 03/2012

  12. Berufsvorbereitung der Realschüler Staatliche Schulberatung, Ulbricht 03/2012

  13. Schulische Anschlussmöglichkeiten • Der Realschulabschluss bietet vielfältige Anschlussmöglichkeiten. Neben dem Beginn einer Berufsausbildung können unter bestimmten Voraussetzungen verschiedene Wege über weiterführende Schulen bis zur Aufnahme eines Studiums eingeschlagen werden. Staatliche Schulberatung, Ulbricht 03/2012

  14. Der Übertritt an die Realschule Der Probeunterricht ist bestanden bei D/M 3/4 oder 4/3. Bei D/M 4/4 können die Eltern entscheiden. Staatliche Schulberatung, Ulbricht 03/2012

  15. Gymnasium 5. Jgst. Realschule 5. Jgst. Haupt- oder Mittelschule 6. Jgst. Versetzung in die 6. Jgst. der Haupt- oder Mittelschule nach den Richtlinien § 46 VSO Ø bis 2,0 (aus Deutsch, Mathematik im Jahreszeugnis) Ø 2,5 (aus Deutsch, Mathematik im Jahreszeugnis) Haupt- oder Mittelschule 5. Klasse Übertrittsregelung für den Übertritt aus der 5. Jgst. der Haupt- oder Mittelschule in die 5. Jgst. des Gymnasiums oder der Realschule Staatliche Schulberatung, Ulbricht 03/2012

  16. Gymnasium 6. Jgst. Realschule 6. Jgst. Haupt- /Mittelschule 6. Jgst. Versetzung in die 6. Jgst. der Haupt- oder Mittelschule nach den Richtlinien § 46 VSO Ø bis 2,0 aus Deutsch, Mathematik, Englisch im Jahreszeugnis oder Aufnahmeprüfung Nur mit Aufnahmeprüfung! Haupt-/ Mittelschule 5. Klasse Übertrittsregelung für den Übertritt aus der 5. Jgst. der Haupt- oder Mittelschule in die 6. Jgst. des Gymnasiums und der Realschule Staatliche Schulberatung, Ulbricht 03/2012

  17. Gymnasium 7. Jgst. Realschule 7. Jgst. Wirtschaftsschule 7. Jgst. Haupt- oder Mittelschule M 7-Klasse Haupt- oder Mittelschule 7. Jgst. Aufnahme nach bestandenem Probeunterricht an der WS (Der Probeunterricht ist bestanden bei D/Ma 3/4 oder 4/3. Bei D/Ma 4/4 können die Eltern entscheiden.) Aufnahme nach bestandener Aufnahmeprüfung an der HS/MS für den M-Zweig Möglichkeit der Aufnahmeprüfung im Anschluss an das Zwischenzeugnis der HS/MS Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden Schule Ø 2,0 aus D, M, Englisch im Jahreszeugnis oder Aufnahmepr. Ø 2,66 aus D, M, Englisch im Zwischenzeugnis oder Jahreszeugnis > Ø 2,66 aus D, M, Englisch im Zwischenzeugnis Ø 2,66 aus D, M, Englisch im Zwischenzeugnis oder Jahreszeugnis > Ø 2,66 aus D, M, E im Zwischenzeugnis o. Jahreszeugnis Aufnahmeprü-fung und Probezeit Haupt- oder Mittelschule 6. Klasse Übertrittsregelung für den Übertritt aus der 6. Jgst. der Hauptschule an das Gymnasium, die Realschule, die Wirtschaftsschule oder den M-Zweig der Haupt- oder Mittelschule Staatliche Schulberatung, Ulbricht 03/2012

  18. Übertrittsbestimmungen nach der 4. und 5. Jgst. Staatliche Schulberatung, Ulbricht 03/2012

  19. Weitere Voraussetzungen für die Aufnahme in die 5. Jgst. der RS • Die Aufnahme in die 5. Jahrgangsstufe einer Realschule (vgl. § 26 RSO) setzt voraus, dass die Schülerin oder der Schüler • für den Bildungsweg der Realschule geeignet ist (Übertrittsnoten oder bestandener Probeunterricht) und • das 12. Lebensjahr • im Schuljahr 2012/13 am 31. August, • im Schuljahr 2013/14 am 30. September, • im Schuljahr 2014/15 am 31. Oktober, • im Schuljahr 2015/16 am 30. November, • im Schuljahr 2016/17 am 31. Dezember • noch nicht vollendet hat Staatliche Schulberatung, Ulbricht 03/2012

  20. Die 5. Jahrgangsstufe als Gelenkklasse an allen Schularten • Die 5. Jahrgangsstufe hat in allen Schularten die Funktion einer Gelenkklassemit folgenden Aufgaben: • Überprüfung der getroffenen Schullaufbahnwahl • Förderung und Unterstützung bei Übergangsproblemen • Korrekturempfehlungen bei bereits getroffenen Schullaufbahnentscheidungen • Anbahnung weiterer, individueller Bildungswege (Haupt- oder Mittelschule, Realschule, Gymnasium) • Begleit- und Unterstützungsmaßnahmen bzw. Förderkonzepte: • Einsatz von Grundschullehrkräften in den Gelenkklassen (Übertrittslotsen) • Individuelle Beratungsangebote (Lehrer, Beratungslehrkräfte, Schulpsychologen) • Angebote der Realschulen: Ergänzungsunterricht im ersten Halbjahr in Deutsch, Mathematik und Englisch; Intensivierungskurse, Unterstützung leistungsstarker Schüler für den Wechsel ans Gymnasium Staatliche Schulberatung, Ulbricht 03/2012

  21. Dokumente für die Anmeldung • Folgende Dokumente sind bei der Anmeldung vorzulegen: • das Original des Übertrittszeugnisses der Volksschule bzw. die Originale von Zeugnissen früherer Schulen, falls die Aufnahme nicht im Anschluss an den Besuch einer Volksschule erfolgt, • das Original des Geburtsscheines oder der Geburtsurkunde, • ggf. der Nachweis über die Erziehungsberechtigung (v.a. bei geschiedenen Eltern oder Eltern mit unterschiedlichen Familiennamen) und • ggf. die Bescheinigung über Teilleistungsstörungen Staatliche Schulberatung, Ulbricht 03/2012

  22. Übertritt von einer Privatschule an die Realschule • Die Übertrittsbedingungen für Schüler aus Privatschulen sind abhängig vom rechtlichen Status der besuchten Privatschule. Informieren Sie sich bitte unbedingt rechtzeitig, um Probleme beim Übertritt zu vermeiden. • Staatlich anerkannte Grund/Haupt/Mittelschulen • Diese Schulen stellen in der 4. Jgst. ein anerkanntes Übertrittszeugnis aus, in der 5. Jgst. gilt analog zu den öffentlich rechtlichen Schulen das Jahreszeugnis. (Beispiel in München: Lukasschule) • Staatlich genehmigte Grund/Haupt/Mittelschule • Diese Schulen können keine anerkannten Zeugnisse ausstellen. Beim Übertritt müssen die Schülerinnen und Schüler am Probeunterricht teilnehmen. Auch für den Übertritt aus der 5. Jgst. wird diesen Schülern ein Probeunterricht angeboten. (Beispiel in München: alle Montessorischulen) Staatliche Schulberatung, Ulbricht 03/2012

  23. Probezeit und Elternwille • Was bedeutet Elternwille beim Beratungsgespräch? • Der „Elternwille“ meint, dass Eltern sich unter bestimmten Bedingungen (Probeunterricht jeweils die Note 4 in Deutsch und Mathematik) auch über eine Empfehlung der Realschule hinwegsetzen und selbst entscheiden können, ob Ihr Kind die Realschule besuchen soll oder nicht. In diesem Fall können die Erziehungsberechtigten nach § 26 der Realschulordnung (RSO) die Aufnahme in die Realschulebeantragen. • Gibt es eine Probezeit für ein Kind? • Eine generelle Probezeit, die unmittelbar beim Wechsel an eine öffentliche Realschule beginnt und für alle Realschüler gilt, gibt es nicht. • Unter bestimmten Voraussetzungen - diese sind in der Realschulordnung § 29 und § 31 (RSO) geregelt - haben Schülerinnen und Schüler jedoch eine Probezeit, in der über die endgültige Aufnahme in eine höhere Jahrgangsstufe entschieden wird. Ausschlaggebend dafür sind einerseits die erbrachten Leistungen, andererseits aber auch die Gesamtpersönlichkeit der Schüler. Staatliche Schulberatung, Ulbricht 03/2012

  24. Wie sieht der Probeunterricht aus? • Der Probeunterricht dauert grundsätzlich drei Tage. • Er wird in den Fächern Deutsch und Mathematik abgehalten. Die Prüfungsinhalte orientieren sich am Grundwissen der jeweiligen Jahrgangsstufe. Zur Bildung der Prüfungsnote werden schriftliche und mündliche Leistungen herangezogen. • Rechtschreibung • Probeunterricht nach Jahrgangsstufe 4 der Grundschule: Ein Diktat wie bisher gehört nicht mehr zu den schriftlichen Aufgaben im Fach Deutsch. Die Rechtschreibkenntnisse werden jedoch in anderen Aufgaben (Wortdiktat mit Bildern; und zu verbessernder Fehlertext) geprüft. • Das Kind hat am Probeunterricht erfolgreich teilgenommen, wenn es in einem Prüfungsfach mindestens die Note 3 und im anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht hat. • Wird in beiden Fächern jeweils die Note 4 erreicht, gilt der Probeunterricht zwar als nicht bestanden - der Übertritt an die Realschule ist jedoch nach § 26 der Realschulordnung (RSO) auf Antrag der Eltern möglich. Die Eltern treffen die Entscheidung. • Erreicht das Kind in einem der Prüfungsfächer lediglich die Note 5 oder 6, so ist der Probeunterricht nicht bestanden und es ist momentan kein Übertritt an die Realschule möglich. • Die Eltern werden von der Schule schriftlich über das Bestehen bzw. Nichtbestehen des Probeunterrichts informiert sowie darüber, ob das Kind aufgrund einer erfolgreichen Teilnahme am Probeunterricht oder aber aufgrund eines evtl. erforderlichen Antrags der Eltern aufgenommen werden kann. • Nimmt ein Schüler erfolglos am Probeunterricht teil, so wird dies auf dem Übertrittszeugnis vermerkt. Staatliche Schulberatung, Ulbricht 03/2012

  25. Beispielaufgabe aus dem Probeunterricht Alle Probeunterrichtsunterlagen unter: http://www.isb.bayern.de/isb/ Vergleichsarbeiten/Prüfungen Staatliche Schulberatung, Ulbricht 03/2012

  26. Beispielaufgabe aus dem Probeunterricht Staatliche Schulberatung, Ulbricht 03/2012

  27. Was ist eine Aufnahmeprüfung? • Aufnahmeprüfungen werden in den letzten Tagen der Sommerferien durchgeführt. Sie erstrecken sich in der Regel auf alle Vorrückungsfächer der vorhergehenden Jahrgangsstufe der Realschule. • Eine Aufnahmeprüfung entfällt in Fächern, in denen der Schüler an der bisher besuchten Schule keinen Pflichtunterricht hatte, • im Jahreszeugnisdes Gymnasiums, der Wirtschaftsschule sowie der Mittlere-Reife-Klassen der Hauptschule mindestens die Note 4, • im Jahreszeugnis der Hauptschule (außerhalb der Mittlere-Reife-Klassen) mindestens die Note 2 nachgewiesen wird. • In dieser Prüfung kann über einzelne Wissenslücken, die sich aus der bisherigen Schullaufbahn des Bewerbers erklären, hinweggesehen werden, wenn nach dem Gesamteindruck zu erwarten ist, dass der Bewerber diese Lücken in absehbarer Zeit schließen kann. • Die Prüfung wird in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik schriftlich, in den übrigen Fächern mündlich durchgeführt. Staatliche Schulberatung, Ulbricht 03/2012

  28. Unsere Realschule stellt sich vor • Individueller Text der Nachbarrealschule Staatliche Schulberatung, Ulbricht 03/2012

  29. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Noch Fragen? Staatliche Schulberatung, Ulbricht 03/2012 29

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