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Kommission der Konföderation des Gewerkschaftsbundes der Slowakischen Republik

Gleichstellung in der Slowakischen Republik. Kommission der Konföderation des Gewerkschaftsbundes der Slowakischen Republik Institutionelle Sicherung PhDr. Margita Vitálošová

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Kommission der Konföderation des Gewerkschaftsbundes der Slowakischen Republik

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Presentation Transcript


  1. Gleichstellung in der Slowakischen Republik Kommission der Konföderation des Gewerkschaftsbundes der Slowakischen Republik Institutionelle Sicherung PhDr. Margita Vitálošová Vorsitzende der Kommission der Gleichstellung von Frauen und Männern der Konföderation des Gewerkschaftsbundes der Slowakischen Republik

  2. Kommission der Chancengleichheit von Frauen und Männern der Konföderation des Gewerkschaftsbundes der Slowakischen Republik 1991 – Kommission der Frauen 2003 – Kommission der Chancengleichheit von Frauen und Männern der Konföderation des Gewerkschaftsbundes der Slowakischen Republik

  3. Mitglieder der Kommission aus folgenden Fachgewerkschaften Post- und Fernmeldebediensteten, Metaller, Gesundheitswesen und soziale Dienste, Schulwesen und Wissenschaft, Integrierte Gewerkschaft, Energie- und Chemiegewerkschaft,Eisenbahner, Bau-Holz, freie Berufe, Finanz- und Versicherungswesen, Handel und Tourismus, Angestellten in der Verteidigung, öffentliche Verwaltung und Kultur, Korps der Arrestanten- und Justizwache

  4. Tätigkeitsbereiche der Kommission • Durchsetzung der Chancengleichheit von Frauen und Männern • Beseitigung der Diskriminierung in den gültigen Rechtsnormen, eventuell die Initiierung der Entstehung der neuen Rechtsnormen für diese Problematik • Erstrangiges Ziel ist es, durch die Chancengleichheit den Auftrag der Gewerkschaft zu erfüllen – die Arbeitnehmerrechte und weitere Interessen und Bedürfnisse der Gewerkschaftler zu schützen, zu verteidigen und durchzusetzen, die bei der Ausübung der Arbeit entstehen

  5. Konföderation der Gewerkschaftsverbände der Slowakischen Republik beauftragt die Kommission: • mit der Realisierung des Informationsaustausches mit den Institutionen, die sich auf dem Gebiet der Slowakischen Republik der Problematik der Chancengleichheit und der Problematik der Frauen widmen • mit der Präsentation ihrer Tätigkeit in den Massenmedien • auf der internationalen Ebene zusammenzuarbeiten, die Arbeit zu vertreten und zu präsentieren • die Vorsitzende der Kommission hat Recht, an den Tagungen der Konföderation des Gewerkschaftsbundes, eventuell am Vorstand der Konföderation des Gewerkschaftsbundes der Slowakischen Republik teilzunehmen

  6. Methodisches Hilfsmittel • dient zum Engagement der Verhandlungspartner der Gewerkschaft bei der Bearbeitung der Problematik der Chancengleichheit in den Kollektivverträgen • macht die Gewerkschaften mit der rechtlichen Grundregelung der Chancengleichheit von Frauen und Männern und mit den Möglichkeiten ihrer Umsetzung im Prozess der Tarifverhandlungen vertraut

  7. Aktionsplan der Konföderation der Gewerkschaftsverbände der Slowakischen Republik zur Unterstützung der Gleichstellung für den Zeitraum 2010 – 2012

  8. Memorandum über die Anwendung der Gleichstellung • Antragsteller: • Kommission der Chancengleichheit von Frauen und Männern der Konföderation des Gewerkschaftsbundes der Slowakischen Republik • ORRaRP des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Familie der Slowakischen Republik • Unterzeichner: unterzeichnet am 19.03.2010 • Regierung der Slowakischen Republik • Konföderation des Gewerkschaftsbundes der Slowakischen Republik • Ziel: • guter Wille die Realisierung der Gleichstellung zu intensivieren und zur Senkung der auf dem Geschlecht basierenden Unterschiede in der Entlohnung auf allen Ebenen beizutragen • Realisierung des Plans der Gleichstellung von Frauen und Männern der Europäischen Kommission für die Jahre 2006-2010– das Ziel ist es, die auf dem Geschlecht basierende Dimension der Strategie von Lissabon zu stärken • Durch die Unterzeichnung ein Beitrag zur Kampagne der EK zu den auf dem Geschlecht basierenden Unterschieden in der Entlohnung „Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit“

  9. Konföderation der Gewerkschaftsverbände der Slowakischen Republik hat sich verpflichtet Im Rahmen des sozialen Dialogs und der Tarifverhandlungen die Unterstützung der Gleichstellung und der Antidiskriminierung durchzusetzen, mit dem Ziel: • der Eliminierung der auf dem Geschlecht basierenden Stereotypen, der Minderung der auf dem Geschlecht basierenden horizontalen und vertikalen Segregation auf dem Arbeitsmarkt, • der Senkung der Unterschiede in der Entlohnung von Frauen und Männern, • Steigerung der Vertretung der Frauen auf den mit der Macht und Entscheidung verbundenen Positionen, • Unterstützung der Abstimmung der Arbeit, Familie und des Privatlebens mittels der spezifischen Maßnahmen • und der Anwendung der geschlechtsspezifischen Aspekte.

  10. EQUAL Projekte • Sexuelle Belästigung auf dem Arbeitsplatz • Plus für die Frauen 45+

  11. Sexuelle Belästigung auf dem Arbeitsplatz • Mitglieder des Projektes: • Frauenverein der Slowakei • Konföderation des Gewerkschaftsbundes der Slowakischen Republik • Amt für Arbeit, Soziales und Familie in Banská Štiavnica und in Zvolen • die Organisationen aus Spanien (Schwerpunkt Lösung der Probleme der Dorffrauen) und aus Italien (Problematik der Migrantinnen) • Umfang des Projektes: • Sexuelle Belästigung auf dem Arbeitsplatz • Prinzip der Gleichbehandlung • Rechtsschutz und Handlung bei der Verletzung des Prinzips der Gleichbehandlung • Prinzip der Gleichbehandlung in den Arbeitsrechtsverhältnissen und in den ähnlichen Rechtsverhältnissen.

  12. Für die Frauen im Alter 45+ • Ziel: • Beitrag zur Verbesserung der Bedingungen für die Betätigung der Frauen im älteren mittleren Alter und im älteren Alter auf dem Arbeitsmarkt • Umfang des Projektes: • Realisierung der sozialen Kampagne, die die öffentliche Diskussion initiieren sollte • Steigerung der geschlechtsspezifischen Empfindlichkeit • Beseitigung der Barrieren in der Arbeitsaktivität der Frauen im älteren mittleren Alter und im älteren Alter auf dem Arbeitsmarkt Das Projekt wurde aus dem Mitteln der Gemeinschaft EQUAL unterstützt und die ausländischen Partner waren Organisationen aus Finnland, Dänemark, Litauen und Deutschland.

  13. Wie kann man das Image der Gewerkschaften in der Slowakei verbessern? • Die Kommission der Chancengleichheit von Frauen und Männern nahm am durch die Konföderation des Gewerkschaftsbundes der Slowakischen Republik realisierten Projekt teil • 2 Mitglieder der Kommission nahmen am soziologischen Interview teil, sein Ergebnis war die Formulierung des Grundauftrags, der Ziele und der Aufgaben der Gewerkschaft

  14. Internationale Aktivitäten • Frauenausschuss der Europäischen Gewerkschaftskonföderation • Frauenausschuss des pan-europäischen Regionalrates, der in Deutschland im Rahmen der Internationalen Gewerkschaftskonföderation tätig ist

  15. Institutionelle Sicherung der Gleichstellungsagenda in der Slowakischen Republik • Regierungsrat der Slowakischen Republik für Gleichstellung und seine Arbeitsorgane Beratungsausschuss und Exekutivausschuss • Expertengruppe für die Prävention und Eliminierung der Gewalt gegen die Frauen und in den Familien beim Regierungsrat für die Prävention der Kriminalität • Abteilung für Gleichstellung und Chancengleichheit beim Ministerium für Arbeit, Soziales und Familie der Slowakischen Republik • Slowakisches nationales Zentrum für Menschenrechte • Ombudsmann • Nationales Inspektorat der Arbeit • Kommission der Chancengleichheit von Frauen und Männern bei der Konföderation des Gewerkschaftsbundes der Slowakischen Republik

  16. Regierungsrat für Gleichstellung - Position • er ist Beratungs-, Koordinations-, Fach- und Initiationsorgan der Regierung der Slowakischen Republik für die Problematik der Gleichstellung und für die Anwendung des Gleichstellungsprinzips er ist tätig im Einklang mit der verfassungsmäßigen Position und den Aufgaben der Regierung • in seiner Tätigkeit richtet er sich nach der Verfassung der Slowakischen Republik, nach den allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften, nach den Beschlüssen der Regierung, nach der Programmklärung der Regierung, nach dem Statut und eigenen Beschlüssen

  17. Beratungsausschuss • er ist ein beratungs- fachliches Organ des Rates, das die aktuellen Themen für die Debatten des Rates vorschlägt • er stellt ein Forum für den Meinungsaustausch auf dem Gebiet der Gleichstellung dar, es hängt mit der Erfüllung der Pflichten der Slowakischen Republik als Mitglied der UNO, der EU, im Europarat und ILO zusammen und zur Lösung der Aufgaben auf dem Gebiet der Gleichstellung auf der national-politischen Ebene • Vorschläge und Beschlüsse aus den Tagungen des Beratungsausschusses werden in der schriftlichen Form dem Exekutivausschuss vorgelegt

  18. Exekutivausschuss • als Organ des Rates sichert er die Vorbereitung der Dokumente für die Verhandlungen des Rates und implementiert die Beschlüsse des Rates in einzelnen Ressorten und Organisationen • Dem Rat schlägt er die Stellungnahmen zu den allgemein bindenden Rechtsvorschriften, den Berichten, den Informationen und anderen Materialien vor, die den geschlechtsspezifischen Aspekt berücksichtigen und empfiehlt die geeigneten Maßnahmen • Er bereitet die Fachunterlagen für die Tagungen des Rates vor, gewährt die Beratungsdienstleistungen und gleichzeitig erfüllt er weitere vom Rat beauftragten Aufgaben • er bildet ad hoc Arbeitsgruppen von Spezialisten auf bestimmten speziellen Gebieten, diese werden aus den Experten aus Ministerien, der akademischen Institutionen, Forschungs-, Fach- und anderen -institutionen und Organisationen zusammengestellt

  19. Die wichtigsten Gesetze auf dem Gebiet der Gleichstellung (1) • Gesetz Nr. 311/2001 Slg., Arbeitsgesetzbuch in der Neufassung z.Z. Anhörungsverfahren • Gesetz Nr. 552/2003 Slg., über die Ausübung der Arbeit im öffentlichen Interesse in der Neufassung, • Gesetz Nr. 553/2003 Slg., über die Entlohnung einiger Arbeitnehmer bei der Ausübung der Arbeit im öffentlichen Interesse und über die Änderungen und Ergänzungen bestimmter Gesetze, • Gesetz Nr. 365/2004 Slg., über die Gleichstellung auf den bestimmten Gebieten und über den Schutz vor der Diskriminierung und  über die Änderungen und Ergänzungen bestimmter Gesetze (Antidiskriminierungsgesetz),

  20. Die wichtigsten Gesetze auf dem Gebiet der Gleichstellung (2) • Gesetz Nr. 5/2004 Slg., über die Beschäftigungsdienste und über die Änderungen und Ergänzungen bestimmter Gesetze in der Neufassung • Regierungsverordnung Nr. 272/2004 Slg., der Slowakischen Republik, womit die Liste der Arbeiten und der Arbeitsplätze bestimmt wird, die den schwangeren Frauen, den Müttern bis zum Ende des neunten Monats nach der Geburt sowie den stillenden Frauen verboten sind, die Liste der Arbeiten und Arbeitsplätze, die mit speziellen Risiken für schwangere Frauen, die Mütter bis zum Ende des neunten Monats nach der Geburt sowie die stillende Frauen verbunden sind und womit den Arbeitgebern bestimmte Pflichten bei der Beschäftigung dieser Frauen bestimmt sind

  21. Grundsatzdokumente der slowakischen Regierung • Nationaler Aktionsplan der Gleichstellung für die Jahre 2010-2013, genehmigt in der Regierung der Slowakischen Republik am 12.05.2010 Nr. 316/2010 • Nationale Strategie der Prävention und Eliminierung der Gewalt gegen Frauen und in den Familien • Nationaler Aktionsplan der Prävention und Eliminierung der Gewalt gegen Frauen für die Jahre 2009 – 2012 • Maßnahmen zur Abstimmung der Familie und der Arbeit • Nationale Strategie der Gleichstellung für die Jahre 2009 -2013 • Zusammenfassender Bericht über den Stand der Gleichstellung in der Slowakei im Kalenderjahr

  22. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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